Stillstand seit 1975
- Dienstag, 17. April 2018 @ 15:50
Josef Stingl über die unendliche Geschichte der Arbeitszeitverkürzung
Die Länge der Arbeitszeit ist seit Beginn der Arbeiter_innenbewegung Spielball der Interessen. Während die Arbeiter_innen immer wieder als Ausgleich ihrer gestiegenen Produktivität eine Verkürzung dieser fordern, wollen Unternehmer_innen diese an die Bedürfnisse ihrer Betriebe angepasst sehen und möglichst flexibel gestalten. Solange die Arbeitszeitverkürzung mit Nachdruck verfolgt wurde, gelang es immer wieder eine kürzere Arbeitszeit umzusetzen. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es keine rechtsstaatliche Arbeitszeit-Verordnung. 1885 wurde in der Gewerbeordnung der elfstündige Arbeitstag und die Sechs-Tage-Woche festgelegt, 1919 wurde dann der lang geforderte Acht-Stunden-Tag bei einer 48-Stunden-Woche gesetzliche Realität. 40 Jahre später (1959) einigten sich Wirtschaftskammer und ÖGB per Generalkollektivvertrag auf eine 45-Stunden-Woche und seit 1975 gibt es die 40-Stunden-Woche.
Eine „Erfolgsgeschichte“?
1991 forderte der ÖGB erstmals die 35-Stunden-Woche. Der Nachdruck zu einer weiteren generellen Verkürzung der Arbeitszeit war allerdings enden wollend. Statt lautstark dafür Stimmung zu machen agierten die (FSG)-Gewerkschafter_innen gerne mit der Schutzbehauptung, dass diese Forderung in den Betrieben nicht wirklich mitgetragen werde. So ist es auch nicht verwunderlich, dass es– sieht man von der Verlängerung des Urlaubsanspruches auf fünf Wochen ab – seit 43 Jahren zu keiner generellen Arbeitszeitverkürzung mehr kam.
Nur in einigen Branchen-Kollektivverträgen wurde die wöchentliche Arbeitszeit etwas verkürzt (etwa 38 Stunden im Handel). Allerdings gelten die Stunden bis zur 40igsten meist nicht als Überstunden, sondern bloß als Mehrstunden und daher nicht zuschlagspflichtig. Im Sozialbereich wird seit zwei KV-Verhandlungsjahren die 35-Stunden-Woche gefordert, bisher allerdings ohne Erfolg. Bezeichnend ist der „lahmarschigen Umgang“ mit der Arbeitszeitverkürzung als Leit-KV geltender Metall-KV. Hier spielt Arbeitszeitverkürzung bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Einzig die Freizeitoption, de facto eine selbst bezahlte Arbeitszeitreduzierung, wird lauthals hochgepriesen.
Flexibilisierung als Anfang vom Ende
Viel lieber verhandelt man da mit dem „Sozialpartner“ Wirtschaft über Flexibilisierung. Man sei nicht generell dagegen, allerdings müsse eine „Win-Win-Situation“ für beide Seiten das Ergebnis sein. War die Flexibilisierung einmal abgeschlossen, ergab sich allerdings immer das gleiche Bild: Statt einer Win-Situation blieb den Buggler_innen die Verdichtung ihrer Arbeitszeit und „weniger Kohle“ wegen des Wegfalls von Überstundenzuschlägen.
Jetzt soll die Arbeitszeit noch „flexibler“ werden. Das zumindest verlangen Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, ÖVP, FPÖ und Neos. So steht‘s jetzt auch im schwarz-braunen Regierungsprogramm. Dass viele schon am oder über dem Limit arbeiten ist ihnen scheißegal. Konkret erinnern die Forderungen der „Ober-Ober-Neoliberalen“ an ein Vorwärts in die Vergangenheit: 12-Stunden-Arbeitstag, 60-Stunden-Woche, längere Durchrechnungsmöglichkeiten, keine oder seltener Zuschläge für Mehr- oder Überstunden, die angesparte Zeit kann man sich irgendwann nehmen, aber nur wenn es dem Unternehmen passt…
Es wird wieder lauter
Der schlafende Riese, der ÖGB, erwacht. War in Gewerkschaftskreisen die Forderung nach genereller Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich etwas eingeschlafen – beziehungsweise konnte sich der Präsident vor einigen Jahren sogar nur einen Teilausgleich vorstellen – so wird jetzt wieder aktiver dafür geworben.
Scheinbar ebenfalls aufgewacht ist auch die Sozialdemokratie. Meinte 2017 noch ihr damals neuer „Wunderwuzzi“ Christian Kern bei seiner Welser Grundsatzrede, dass wir nicht umhinkommen flexibler zu arbeiten, so prolongiert man heute ebenfalls die Arbeitszeitverkürzung. Im „Plan A“ heißt es allerdings noch immer: „Bei Gleitzeit sollen zwölf Stunden tägliche Arbeitszeit möglich werden.“
Radikalere Rezepte
Der GLB verlangt seit Jahren eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Aber nicht nur die Linksgewerkschafter_innen sind der „Droge“ radikale Arbeitszeitverkürzung verfallen. Ein oberösterreichisches Marketingunternehmen mit 22 Mitarbeitern führt die 30-Stunden-Woche bei gleichbleibendem Gehalt ein. Ein zweimonatiger Test hat die Unternehmensführung überzeugt.
„Ein Wunder“, dass auch schwedische Unternehmen beim „Feldversuch 30-Stunden-Woche“ erfuhren. Dort wurde im Gesundheits- und Sozialsektor die Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden bei gleichem Lohn reduziert. Qualität und Produktivität stiegen, die Anzahl der Krankenstandstage sank um ein Fünftel. Der zunächst auf ein Jahr angelegte Versuch mit dem Sechsstundentag wurde zwischenzeitlich mehrfach verlängert – und wird nun vermutlich Dauerzustand. Das Toyota-Werk, ebenfalls in Schweden, führte dieses Arbeitszeitmodell sogar schon vor 13 Jahren mit Erfolg ein. Kann dann diese „linke Utopie“ fürs gleiche Geld weniger lang zu arbeiten denn gar so falsch liegen?
Josef Stingl ist Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB
Die Länge der Arbeitszeit ist seit Beginn der Arbeiter_innenbewegung Spielball der Interessen. Während die Arbeiter_innen immer wieder als Ausgleich ihrer gestiegenen Produktivität eine Verkürzung dieser fordern, wollen Unternehmer_innen diese an die Bedürfnisse ihrer Betriebe angepasst sehen und möglichst flexibel gestalten. Solange die Arbeitszeitverkürzung mit Nachdruck verfolgt wurde, gelang es immer wieder eine kürzere Arbeitszeit umzusetzen. Bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es keine rechtsstaatliche Arbeitszeit-Verordnung. 1885 wurde in der Gewerbeordnung der elfstündige Arbeitstag und die Sechs-Tage-Woche festgelegt, 1919 wurde dann der lang geforderte Acht-Stunden-Tag bei einer 48-Stunden-Woche gesetzliche Realität. 40 Jahre später (1959) einigten sich Wirtschaftskammer und ÖGB per Generalkollektivvertrag auf eine 45-Stunden-Woche und seit 1975 gibt es die 40-Stunden-Woche.
Eine „Erfolgsgeschichte“?
1991 forderte der ÖGB erstmals die 35-Stunden-Woche. Der Nachdruck zu einer weiteren generellen Verkürzung der Arbeitszeit war allerdings enden wollend. Statt lautstark dafür Stimmung zu machen agierten die (FSG)-Gewerkschafter_innen gerne mit der Schutzbehauptung, dass diese Forderung in den Betrieben nicht wirklich mitgetragen werde. So ist es auch nicht verwunderlich, dass es– sieht man von der Verlängerung des Urlaubsanspruches auf fünf Wochen ab – seit 43 Jahren zu keiner generellen Arbeitszeitverkürzung mehr kam.
Nur in einigen Branchen-Kollektivverträgen wurde die wöchentliche Arbeitszeit etwas verkürzt (etwa 38 Stunden im Handel). Allerdings gelten die Stunden bis zur 40igsten meist nicht als Überstunden, sondern bloß als Mehrstunden und daher nicht zuschlagspflichtig. Im Sozialbereich wird seit zwei KV-Verhandlungsjahren die 35-Stunden-Woche gefordert, bisher allerdings ohne Erfolg. Bezeichnend ist der „lahmarschigen Umgang“ mit der Arbeitszeitverkürzung als Leit-KV geltender Metall-KV. Hier spielt Arbeitszeitverkürzung bestenfalls eine untergeordnete Rolle. Einzig die Freizeitoption, de facto eine selbst bezahlte Arbeitszeitreduzierung, wird lauthals hochgepriesen.
Flexibilisierung als Anfang vom Ende
Viel lieber verhandelt man da mit dem „Sozialpartner“ Wirtschaft über Flexibilisierung. Man sei nicht generell dagegen, allerdings müsse eine „Win-Win-Situation“ für beide Seiten das Ergebnis sein. War die Flexibilisierung einmal abgeschlossen, ergab sich allerdings immer das gleiche Bild: Statt einer Win-Situation blieb den Buggler_innen die Verdichtung ihrer Arbeitszeit und „weniger Kohle“ wegen des Wegfalls von Überstundenzuschlägen.
Jetzt soll die Arbeitszeit noch „flexibler“ werden. Das zumindest verlangen Wirtschaftskammer, Industriellenvereinigung, ÖVP, FPÖ und Neos. So steht‘s jetzt auch im schwarz-braunen Regierungsprogramm. Dass viele schon am oder über dem Limit arbeiten ist ihnen scheißegal. Konkret erinnern die Forderungen der „Ober-Ober-Neoliberalen“ an ein Vorwärts in die Vergangenheit: 12-Stunden-Arbeitstag, 60-Stunden-Woche, längere Durchrechnungsmöglichkeiten, keine oder seltener Zuschläge für Mehr- oder Überstunden, die angesparte Zeit kann man sich irgendwann nehmen, aber nur wenn es dem Unternehmen passt…
Es wird wieder lauter
Der schlafende Riese, der ÖGB, erwacht. War in Gewerkschaftskreisen die Forderung nach genereller Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn- und Personalausgleich etwas eingeschlafen – beziehungsweise konnte sich der Präsident vor einigen Jahren sogar nur einen Teilausgleich vorstellen – so wird jetzt wieder aktiver dafür geworben.
Scheinbar ebenfalls aufgewacht ist auch die Sozialdemokratie. Meinte 2017 noch ihr damals neuer „Wunderwuzzi“ Christian Kern bei seiner Welser Grundsatzrede, dass wir nicht umhinkommen flexibler zu arbeiten, so prolongiert man heute ebenfalls die Arbeitszeitverkürzung. Im „Plan A“ heißt es allerdings noch immer: „Bei Gleitzeit sollen zwölf Stunden tägliche Arbeitszeit möglich werden.“
Radikalere Rezepte
Der GLB verlangt seit Jahren eine 30-Stunden-Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich. Aber nicht nur die Linksgewerkschafter_innen sind der „Droge“ radikale Arbeitszeitverkürzung verfallen. Ein oberösterreichisches Marketingunternehmen mit 22 Mitarbeitern führt die 30-Stunden-Woche bei gleichbleibendem Gehalt ein. Ein zweimonatiger Test hat die Unternehmensführung überzeugt.
„Ein Wunder“, dass auch schwedische Unternehmen beim „Feldversuch 30-Stunden-Woche“ erfuhren. Dort wurde im Gesundheits- und Sozialsektor die Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden bei gleichem Lohn reduziert. Qualität und Produktivität stiegen, die Anzahl der Krankenstandstage sank um ein Fünftel. Der zunächst auf ein Jahr angelegte Versuch mit dem Sechsstundentag wurde zwischenzeitlich mehrfach verlängert – und wird nun vermutlich Dauerzustand. Das Toyota-Werk, ebenfalls in Schweden, führte dieses Arbeitszeitmodell sogar schon vor 13 Jahren mit Erfolg ein. Kann dann diese „linke Utopie“ fürs gleiche Geld weniger lang zu arbeiten denn gar so falsch liegen?
Josef Stingl ist Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB