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Sozialer Klassenkampf

  • Mittwoch, 18. April 2018 @ 15:46
Meinung
Franz Grün über den Familienbonus

Die sogenannte Steuerentlastung für Familien spaltet die Eltern mit Kindern, die mehr verdienen und Eltern mit Kindern, die weniger verdienen in zwei Klassen. Die Regierung entpuppt sich als Schutzpatron der Besserverdienenden. Ab 1. Jänner 2019 erhalten Familien, die Einkommensteuer bezahlen, pro Kind und Jahr eine Steuergutschrift von 1.500 Euro. Im Gegenzug werden der Kinderfreibetrag (440 Euro pro Kind bzw. 600 Euro, wenn beide Eltern den Freibetrag teilen) und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten (bis zu 2.300 Euro pro Jahr und Kind bis zum Alter von zehn Jahren) gestrichen.

Tatsächlich ist ein Einkommen notwendig, für das mindestens 1.500 Euro Einkommensteuer bei einem Kind oder 3.000 Euro bei zwei Kindern usw. zu leisten sind, um den Familienbonus voll ausschöpfen zu können. Wenn weniger Steuer gezahlt wird, verringert sich der Familienbonus auf den Steuerbetrag, der bezahlt wird. Eine Negativsteuer ist nicht vorgesehen.

Der Familienbonus senkt nicht die Bemessungsgrundlage der Steuer wie zum Beispiel der Kinderfreibetrag, sondern wird direkt „cash-wirksam“. Dadurch entlastet man zwar die Besserverdienenden, schließt aber all jene aus, welche ein Einkommen unter 1.250 Euro haben. Die Doktrin lautet: Wer in das System an Lohnsteuer nichts einzahlt, kann auch nichts erhalten. Das Böse daran ist, dass Niedrigverdienende für ihr gesamtes Einkommen in Österreich die Endverbraucherabgabe (Mehrwertsteuer) zahlen, während sich Gutverdienende mit dem ersparten Familienbonus einen zusätzlichen Aufenthalt im Ausland leisten können.

Österreichweit sind rund 2,5 Millionen Menschen entweder im Niedriglohnsektor beschäftigt oder befinden sich in prekären Arbeitsverhältnissen. Das Angebot der Wirtschaft an Vollzeitstellen ist in verschiedenen Branchen begrenzt. Im Sektor Dienstleitungen oder Reinigung, aber auch im Handel werden wenige bis keine Vollzeitkräfte eingestellt. Zudem erwarten die meisten Dienstgeber von ihren Beschäftigten eine flexible Einsatzbereitschaft, die weit über die ohnehin dienstgeberfreundlichen Bestimmungen im Arbeitszeitgesetz hinausgehen.

Da Sanktionen kaum zu befürchten sind, weil das Arbeitsinspektorat aufgrund des Personalmangels nur einen Bruchteil prüfen kann, was zudem der Arbeitgeberseite noch immer zu Aussagen wie „wir leben in einem Überwachungsstaat“ bewegt, bleibt der schwarze Peter bei den Beschäftigten.

Denn selbst wenn man wollte könnte man in den meisten Fällen keinen zweiten geringfügigen Job annehmen, weil der Sklave Mensch dann beiden Dienstgebern uneingeschränkt zur Verfügung stehen müsste. Den Forderungen der Wirtschaft nach einer Flexibilisierung der Arbeitszeit, sei es bei Verkürzung der Ruhezeiten oder der Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit, wird diese Regierung sicher bald nachkommen.

Menschen, die trotz Vollzeitjob wenig verdienen, weil man nicht bereit ist, für Dienstleistungen tiefer in die Tasche zu greifen, Menschen die Familienangehörige pflegen oder alleinstehende Frauen mit Kindern und Menschen, welche wegen der von den Arbeitgebern bewusst bevorzugten Teilzeitjobs keine anderen Arbeitsmöglichkeit finden, sind die Verlierer in diesem System.

Franz Grün ist Organisationsverantwortlicher im GLBvida