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Faktenbox AUVA

  • Sonntag, 29. April 2018 @ 08:00
Fakten Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) wurde schon vor 130 Jahren als erste Sozialversicherung überhaupt gegründet. Das Gesetz für eine Arbeitsunfallversicherung, welches die Haftpflicht der Unternehmer regelte, ist mit 1. November 1889 in Kraft getreten. Die AUVA betreibt Prävention (Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), Heilbehandlung (nach Unfällen), Rehabilitation (zur bestmöglichen Wiederherstellung von Verunfallten) und finanzielle Entschädigung (von Unfallopfern).

Heute sind 3,5 Mio. unselbständig und selbständig Erwerbstätige, 1,5 Mio. Studierende, Schüler_innen und Kindergartenkinder sowie 320.000 Unternehmen bei der AUVA unfallversichert, vom Unfallversicherungsschutz erfasst sind auch rund 500.000 Mitglieder von Feuerwehren, Rotem Kreuz, Wasser- und Bergrettung.

Die AUVA versorgt jährlich rund 160.000 Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Weiters behandelt die AUVA jährlich rund 370.000 Verletzte bei Arbeits-, Verkehrs-, Freizeit- und Haushaltsunfällen, davon mehr als 46.000 stationär. Nur elf Prozent der Behandlungen sind auf Arbeitsunfälle zurückzuführen, die restlichen 89 Prozent beziehen sich auf Freizeitunfälle.

Die AUVA zahlt Entschädigungen an rund 72.000 Versehrte und Angehörige.

Die Einrichtungen der AUVA, sieben Unfallkrankenhäuser und vier Reha-Einrichtungen, sind hochspezialisiert und international anerkannt. 1925 eröffnete Lorenz Böhler, der als Vater der Unfallchirurgie gilt, in Wien das erste spezielle Arbeitsunfallkrankenhaus.

Rund 5.700 Beschäftigte, davon 74 Prozent in den elf Behandlungseinrichtungen, sorgen für die Versicherten.

Die Finanzierung der AUVA erfolgt durch einen Dienstgeberbeitrag von derzeit 1,3 Prozent (bis 2013 1,4 Prozent) des Bruttoeinkommens der Unselbständigen als Teil der Lohnnebenkosten. Durchschnittlich 26 Euro pro Arbeitnehmer kostet einem Unternehmen die Unfallversicherung im Monat.

Die schwarz-blaue Regierung will nun den DG-Beitrag von 1,3 auf 0,8 Prozent senken, wovon die Unternehmen mit 500 Mio. Euro profitieren würden.

Zwischen 1995 und 2011 haben sich Unternehmen 2,2 Milliarden Euro gespart, weil durch die gezielte Prävention der AUVA die Arbeitsunfälle stark zurückgegangen sind. Der volkswirtschaftliche Gewinn für diesen Zeitraum lag sogar bei 8,6 Milliarden Euro. 2017 wurden 159.866 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten anerkannt, 1990 waren es noch 235.390.

Die Regierung verlangt bis Jahresende 2018 von der AUVA die Einsparung von 500 Mio. Euro, was 36 Prozent der Aufwendungen von 1,4 Mrd. Euro, davon 1,2 Mrd. für Versicherungsleistungen, der AUVA beträgt.

Das Budget der AUVA betrug 2017 1,3 Mrd. Euro (Rentenzahlungen 500, Spitäler 450, Reha 100, Entgeltfortzahlung 80, Verwaltung 78, Prävention 75 Mio. Euro).

Da der Verwaltungsaufwand der AUVA nur 78 Mio. Euro beträgt ist klar, dass Einsparungen von 500 Mio. Euro nur durch Schließung von Einrichtungen und Streichung von Leistungen möglich wären.

Der Landesstellenausschuss der AUVA ist mit jeweils drei Vertreter_innen von Wirtschaftskammer und Gewerkschaft besetzt. Die angeblichen Privilegien der Funktionäre: Vorsitz 1.600 Euro brutto, Stellvertreter etwas weniger, übrige Mitglieder erhalten bloß Sitzungsgeld.

Nur zweimal in der Geschichte wurde die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen – sie betrifft Krankenkassen, Pensionsversicherungen und auch die AUVA – abgeschafft: 1934 im austrofaschistischen Ständestaat und 1938 durch das NS-Regime.

Allein die Nutzung der Kompetenzen der AUVA bei der Prävention arbeitsbedingter Erkrankungen und in der Verhütung auch von Freizeitunfällen könnte mittelfristig Einsparungen von 3,6 Milliarden Euro bringen.

Unternehmen leisten durchschnittlich 13,60 Euro pro Beschäftigten als Unfallversicherung. Ein Unternehmen zwei Angestellten und acht Arbeiter_innen würde sich mit der Beitragssenkung 1.445 Euro im Jahr ersparen, elf Betrieben mit über 10.000 Beschäftigten hingegen 50 Millionen Euro im Jahr.

Durch eine Erweiterung der AUVA- Kompetenzen würden vielfältige Kooperationsmöglichkeiten und Synergien entstehen und könnten die Kosten für Arbeitsunfälle mittelfristig um 600 Millionen Euro, jene für die Freizeitunfälle durch verbesserte Prävention um zumindest drei Milliarden Euro reduziert werden.

Ein weiterer hoher zweistelliger Millionenbetrag könnte durch eine konzentrierte Betreuung von beruflich bedingten Krebserkrankungen durch die AUVA eingespart werden.

Seit 1984 wird jährlich am 28. April der Welttag für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Workers´ Memorial Day) begangen.