Krankenkassen-Fusion und AUVA-Auflösung zielen auf Zerstörung des Sozialstaates
- Freitag, 6. April 2018 @ 11:33
Weil die FPÖ keinen Zugriff auf die Sozialversicherungen hat betreibt sie die Zerschlagung des gut funktionierenden Systems der Selbstverwaltung, stellt Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), zu den Plänen der schwarz-blauen Regierung fest. Geplant ist die neun Gebietskrankenkassen zu einer bundesweiten Kasse zusammenzulegen und die insgesamt 21 Sozialversicherungen auf fünf zu reduzieren. „Die FPÖ als angebliche Partei der kleinen Leute demaskiert sich immer deutlicher als Rammbock bei der Zerschlagung des Sozialstaates im Auftrag der Industrie. Beschämend dabei ist die Unterwürfigkeit von ÖVP-Kanzler Sebastian Kurz und seiner Kamarilla vor den blauen Wünschen gegen massiven Widerstand auch in der ÖVP“ stellt Stingl fest.
Die neun Ärztekammern und Gebietskrankenkassen haben sich in einer Deklaration gegen die von der Bundesregierung geplante Zwangsfusion der Krankenkassen zu einer österreichweiten Kasse ausgesprochen, die laut Regierung angeblich 120 Mio. Euro einsparen soll. In Oberösterreich hat die OÖGKK 74.000 Unterschriften von Versicherten, Ärzten und Unternehmen für eine Petition gegen diese Fusionspläne gesammelt.
Ärztekammern und Krankenkassen treten für die Beibehaltung der Selbstverwaltung ein, warnen davor, bewährte Regelungen kurzfristigen Zentralisierungstendenzen zu opfern, verweisen auf den Verlust von Arbeitsplätzen und die regional einfacher und besser gestaltbare Gesundheitsplanung und lehnen eine Totalverstaatlichung des Gesundheitswesens und dessen Unterordnung unter Budgetziele ab.
Namhafte ÖVP-Gewerkschafter wie FCG-vida-Geschäftsführer Fritz Pöltl warnen vor einer „Wahnsinnsreform“, die „weder zu Verbesserungen der Qualität noch zu Einsparungen führen“, sondern die Gesundheit teurer machen würde. Laut OECD-Vergleich sind nämlich die Gebietskrankenkassen mit nur drei Prozent Verwaltungskosten „sehr effizient“ und „versicherungsnah“, während Privatversicherungen 15 Prozent Verwaltungskosten aufweisen: „Kein Wunder, wollen diese doch im Gegensatz zu den in Selbstverwaltung geführten Versicherungen auch Profit auf Kosten der Versicherten machen“ konstatiert dazu Josef Stingl.
Strikt abgelehnt wird vom GLB daher auch der Plan, die Sozialversicherungsabgaben durch die Finanzverwaltung einzuheben. Dabei geht es um 40 Mrd. Euro und 1.750 betroffene Stellen bei den Kassen. Damit würden diese zentral in das Budget fließen und als Gnadenakt an die Versicherungen verteilt, also die kostensparende Selbstverwaltung ausgehebelt. Auch würde damit die Vertragshoheit bei Verhandlungen mit Ärzten und Krankenanstalten verloren gehen.
Verbunden damit will die Regierung den Krankenkassen auch die Prüftätigkeit entziehen: „Das bedeutet im Klartext einen Liebesdienst für kriminelle Unternehmen, die Beschäftigte nicht ordentlich anmelden oder keine Sozialversicherungsabgaben abführen“ so Stingl. Das ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Personal der Finanzverwaltung für die Prüfung von Steuern und Abgaben systematisch ausgedünnt wird. Hingegen erweist sich die Prüfungstätigkeit der Krankenkassen als höchst effizient: von 2008-2017 wurde von den Kassen 2,3 Mrd. Euro Forderungen eingetrieben, hingegen von der Finanzverwaltung nur 1,5 Mrd. Euro.
Teil der Fusionspläne ist auch die Drohung von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) aufzulösen, wenn diese nicht willkürlich 500 Mio. Euro auf Kosten von Unfallopfern bis Jahresende 2018 einsparen kann. Unfallversichert sind rund fünf Millionen selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige, Kinder und Studierende. Die AUVA leistet international anerkannt vorbildliche Arbeit bei Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung. Eine Auflösung der AUVA zielt auch auf die Schwächung des Arbeitsschutzes, die von Kapitalvertretungen wie Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer usw. als „Entbürokratisierung“ verlangt wird.
Hinter der Absicht die AUVA aufzulösen – die faktisch als Enteignung der Versicherten zu bewerten ist – steckt die Absicht die Unternehmen von der Unfallversicherung als Lohnnebenkosten zu entlasten und die Kosten für die vorbildlich tätigen Unfallkrankenhäuser und Reha-Zentren der AUVA der Krankenversicherung zuzuschieben. Der von den Unternehmern zu leistende Unfallversicherungsbeitrag wurde zuletzt 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt. Die Regierung strebt allerdings eine weitere Senkung auf 0,8 Prozent an um die Unternehmen damit um 500 Mio. Euro zu entlasten.
Die neun Ärztekammern und Gebietskrankenkassen haben sich in einer Deklaration gegen die von der Bundesregierung geplante Zwangsfusion der Krankenkassen zu einer österreichweiten Kasse ausgesprochen, die laut Regierung angeblich 120 Mio. Euro einsparen soll. In Oberösterreich hat die OÖGKK 74.000 Unterschriften von Versicherten, Ärzten und Unternehmen für eine Petition gegen diese Fusionspläne gesammelt.
Ärztekammern und Krankenkassen treten für die Beibehaltung der Selbstverwaltung ein, warnen davor, bewährte Regelungen kurzfristigen Zentralisierungstendenzen zu opfern, verweisen auf den Verlust von Arbeitsplätzen und die regional einfacher und besser gestaltbare Gesundheitsplanung und lehnen eine Totalverstaatlichung des Gesundheitswesens und dessen Unterordnung unter Budgetziele ab.
Namhafte ÖVP-Gewerkschafter wie FCG-vida-Geschäftsführer Fritz Pöltl warnen vor einer „Wahnsinnsreform“, die „weder zu Verbesserungen der Qualität noch zu Einsparungen führen“, sondern die Gesundheit teurer machen würde. Laut OECD-Vergleich sind nämlich die Gebietskrankenkassen mit nur drei Prozent Verwaltungskosten „sehr effizient“ und „versicherungsnah“, während Privatversicherungen 15 Prozent Verwaltungskosten aufweisen: „Kein Wunder, wollen diese doch im Gegensatz zu den in Selbstverwaltung geführten Versicherungen auch Profit auf Kosten der Versicherten machen“ konstatiert dazu Josef Stingl.
Strikt abgelehnt wird vom GLB daher auch der Plan, die Sozialversicherungsabgaben durch die Finanzverwaltung einzuheben. Dabei geht es um 40 Mrd. Euro und 1.750 betroffene Stellen bei den Kassen. Damit würden diese zentral in das Budget fließen und als Gnadenakt an die Versicherungen verteilt, also die kostensparende Selbstverwaltung ausgehebelt. Auch würde damit die Vertragshoheit bei Verhandlungen mit Ärzten und Krankenanstalten verloren gehen.
Verbunden damit will die Regierung den Krankenkassen auch die Prüftätigkeit entziehen: „Das bedeutet im Klartext einen Liebesdienst für kriminelle Unternehmen, die Beschäftigte nicht ordentlich anmelden oder keine Sozialversicherungsabgaben abführen“ so Stingl. Das ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass das Personal der Finanzverwaltung für die Prüfung von Steuern und Abgaben systematisch ausgedünnt wird. Hingegen erweist sich die Prüfungstätigkeit der Krankenkassen als höchst effizient: von 2008-2017 wurde von den Kassen 2,3 Mrd. Euro Forderungen eingetrieben, hingegen von der Finanzverwaltung nur 1,5 Mrd. Euro.
Teil der Fusionspläne ist auch die Drohung von Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ), die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) aufzulösen, wenn diese nicht willkürlich 500 Mio. Euro auf Kosten von Unfallopfern bis Jahresende 2018 einsparen kann. Unfallversichert sind rund fünf Millionen selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige, Kinder und Studierende. Die AUVA leistet international anerkannt vorbildliche Arbeit bei Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und Entschädigung. Eine Auflösung der AUVA zielt auch auf die Schwächung des Arbeitsschutzes, die von Kapitalvertretungen wie Industriellenvereinigung, Wirtschaftskammer usw. als „Entbürokratisierung“ verlangt wird.
Hinter der Absicht die AUVA aufzulösen – die faktisch als Enteignung der Versicherten zu bewerten ist – steckt die Absicht die Unternehmen von der Unfallversicherung als Lohnnebenkosten zu entlasten und die Kosten für die vorbildlich tätigen Unfallkrankenhäuser und Reha-Zentren der AUVA der Krankenversicherung zuzuschieben. Der von den Unternehmern zu leistende Unfallversicherungsbeitrag wurde zuletzt 2014 von 1,4 Prozent auf 1,3 Prozent gesenkt. Die Regierung strebt allerdings eine weitere Senkung auf 0,8 Prozent an um die Unternehmen damit um 500 Mio. Euro zu entlasten.