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Faktenbox Arbeiterkammer

  • Donnerstag, 30. November 2017 @ 19:00
Fakten Industriellenvereinigung, NEOS und FPÖ wollen die Pflichtmitgliedschaft der Kammern, insbesondere der AK, abschaffen.

Die Arbeiterkammern entstanden erst 70 Jahre nach den 1848 gegründeten Handelskammern. 3,64 Mio. Unselbständige sind AK-Mitglied, davon 816.000 von der Kammerumlage befreit.

2016 hoben die 9 Arbeiterkammern 432,6 Mio. Euro Kammerumlage ein.

Die AK-Umlage beträgt 0,5 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal 14,44 Euro, im Durchschnitt etwa 7 Euro pro Monat.

Die Umlage wurde zu 31 Prozent für Arbeits- und Sozialrecht, 18 Prozent als Leistungsvorsorge, 17 Prozent für Kultur, Bildung und Freizeit, 14 Prozent für Wirtschaft, Umwelt und Konsumentenschutz, zehn Prozent für Information, Öffentlichkeitsarbeit und Dokumentation, fünf Prozent für Förderungen, zwei Prozent für die Bundes-AK und je ein Prozent für Selbstverwaltung bzw. Umlageeinhebung verwendet.

2.609 Expert_innen führten 2016 zwei Millionen Beratungen, davon 1,348 Mio. zu Arbeit, Soziales und Insolvenz, 372.000 Konsumentenschutz, 206.000 Steuerrecht und 43.000 zu Bildung durch, davon 1,372 Mio. telefonisch, 471.000 persönlich und 126.000 schriftlich.

532 Mio. Euro wurden in 220 Sozialgerichts-, 189 Insolvenzverfahren, 73 Arbeitsrechts- und 40 Steuerverfahren erstritten.

2016 führte die AK 589 Begutachtungen von Gesetzen und Verordnungen durch, davon 345 auf Bundes- und 244 auf Landesebene.

63.268 Bildungsgutscheine im Wert von 4,6 Mio. Euro wurden ausbezahlt.

Die Pflichtmitgliedschaft ist Grundlage für die hohe KV-Bindung von 98 Prozent in Österreich.

Obwohl die AK siebenmal so viel Mitglieder hat wie die Wirtschaftskammer ist ihr Budget nur halb so hoch.

Quelle: Solidarität 974/2017