Regierung will Durchgriffsrecht auf Arbeitslosenversicherung
- Mittwoch, 28. März 2018 @ 11:26
Entschieden gegen ein Durchgriffsrecht der schwarz-blauen Regierung auf die Arbeitslosenversicherung und die Eliminierung der Selbstverwaltung spricht sich Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) aus.
Im internationalen Vergleich gilt das Arbeitsmarktservice (AMS) als anerkannte Institution, die nicht mutwillig aus parteipolitischen Bestrebungen zerstört werden darf, wie etwa der Personal- und Organisationsberater Othmar Hill betont. Hinter dem angestrebten Köpferollen durch die vorzeitige Ablöse der AMS-Chefs Herbert Buchinger (SPÖ) und Johannes Kopf (ÖVP) stecken laut Koalitionsabkommen weitreichende Pläne.
So plant die Koalition bekanntlich eine Reform des Arbeitslosengeldes verbunden mit der Abschaffung der Notstandshilfe und Abdrängen von Arbeitslosen in die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nach dem Modell von Hartz IV in Deutschland. Damit droht auch Österreich eine Entwicklung die der damalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) stolz mit der Aussage „Wir haben einen der besten Niedriglohn-Sektoren aufgebaut, den es in Europa gibt“ (World Economic Forum, Davos, 28.1.2005) legitimiert hat.
Ohne vorhandene Probleme auszublenden gilt es klarzustellen, dass das AMS ein Vollzugsorgan der Arbeitslosenversicherung ist und es daher um Versicherungsleistungen und somit um die Anliegen der Betroffenen geht. Das wird allein schon dadurch deutlich, dass 6,3 Mrd. Euro Versicherungsbeiträgen (Stand 2016 laut AMS-Jahresbericht) 6,2 Mrd. Euro Leistungen laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) gegenüberstehen. Im Vergleich dazu sind die aus dem Bundesbudget bereitgestellten Summen für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ zweitrangig. Zudem werden diese Mittel von 1,94 Mrd. Euro 2017 auf 1,41 Mrd. Euro 2018 gekürzt, vor allem bei der „Aktion 20.000“ und Integrationsmaßnahmen.
Dazu ist auch anzumerken, dass beträchtliche Mittel der Arbeitsmarktpolitik de facto Subventionen für die Unternehmen darstellen. Nicht zufällig begrüßt die Industriellenvereinigung den „Schwerpunkt für arbeitsplatznahe Qualifizierungen, Eingliederungsbeihilfen und Kombilöhne“. Die gebetsmühlenartig von Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer geforderte und politisch von NEOS, FPÖ und ÖVP mitgetragene Senkung von Lohnnebenkosten – konkret auch der Arbeitslosenversicherungsbeiträge – zielt nicht nur auf ein „Körberlgeld“ für die Unternehmen, sondern auch auf die Ausdünnung der finanziellen Mittel des AMS auf Kosten der Arbeitslosen.
Entsprechend der paritätischen Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (3 Prozent Dienstnehmer_innen, 3 Prozent Dienstgeber_innen als Lohnnebenkosten) ist auch der Verwaltungsrat paritätisch mit jeweils drei Vertreter_innen beider Seiten besetzt, wozu drei Regierungsvertreter_innen kommen. Diese Form der Selbstverwaltung ist sogar verfassungsrechtlich verankert, eine Aufhebung wäre der Koalition daher nur mit Beihilfe der NEOS möglich. Dabei unterliegen die Selbstverwaltungskörper keinem Weisungsrecht staatlicher Behörden.
Umso mehr müssen die Bestrebungen von ÖVP und FPÖ mit großer Wachsamkeit seitens der Vertretungen der Lohnabhängigen, vor allem ÖGB und Arbeiterkammern beobachtet werden: „Das AMS ist eine Einrichtung mit Selbstverwaltungscharakter die aus den Versicherungsbeiträgen finanziert wird. Die von den Versicherten eingezahlten Beiträge dürfen daher ausschließlich für Leistungen an die Versicherten verwendet werden“, so Stingl abschließend.
Im internationalen Vergleich gilt das Arbeitsmarktservice (AMS) als anerkannte Institution, die nicht mutwillig aus parteipolitischen Bestrebungen zerstört werden darf, wie etwa der Personal- und Organisationsberater Othmar Hill betont. Hinter dem angestrebten Köpferollen durch die vorzeitige Ablöse der AMS-Chefs Herbert Buchinger (SPÖ) und Johannes Kopf (ÖVP) stecken laut Koalitionsabkommen weitreichende Pläne.
So plant die Koalition bekanntlich eine Reform des Arbeitslosengeldes verbunden mit der Abschaffung der Notstandshilfe und Abdrängen von Arbeitslosen in die Bedarfsorientierte Mindestsicherung nach dem Modell von Hartz IV in Deutschland. Damit droht auch Österreich eine Entwicklung die der damalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) stolz mit der Aussage „Wir haben einen der besten Niedriglohn-Sektoren aufgebaut, den es in Europa gibt“ (World Economic Forum, Davos, 28.1.2005) legitimiert hat.
Ohne vorhandene Probleme auszublenden gilt es klarzustellen, dass das AMS ein Vollzugsorgan der Arbeitslosenversicherung ist und es daher um Versicherungsleistungen und somit um die Anliegen der Betroffenen geht. Das wird allein schon dadurch deutlich, dass 6,3 Mrd. Euro Versicherungsbeiträgen (Stand 2016 laut AMS-Jahresbericht) 6,2 Mrd. Euro Leistungen laut Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) und Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG) gegenüberstehen. Im Vergleich dazu sind die aus dem Bundesbudget bereitgestellten Summen für „aktive Arbeitsmarktpolitik“ zweitrangig. Zudem werden diese Mittel von 1,94 Mrd. Euro 2017 auf 1,41 Mrd. Euro 2018 gekürzt, vor allem bei der „Aktion 20.000“ und Integrationsmaßnahmen.
Dazu ist auch anzumerken, dass beträchtliche Mittel der Arbeitsmarktpolitik de facto Subventionen für die Unternehmen darstellen. Nicht zufällig begrüßt die Industriellenvereinigung den „Schwerpunkt für arbeitsplatznahe Qualifizierungen, Eingliederungsbeihilfen und Kombilöhne“. Die gebetsmühlenartig von Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer geforderte und politisch von NEOS, FPÖ und ÖVP mitgetragene Senkung von Lohnnebenkosten – konkret auch der Arbeitslosenversicherungsbeiträge – zielt nicht nur auf ein „Körberlgeld“ für die Unternehmen, sondern auch auf die Ausdünnung der finanziellen Mittel des AMS auf Kosten der Arbeitslosen.
Entsprechend der paritätischen Finanzierung der Arbeitslosenversicherung (3 Prozent Dienstnehmer_innen, 3 Prozent Dienstgeber_innen als Lohnnebenkosten) ist auch der Verwaltungsrat paritätisch mit jeweils drei Vertreter_innen beider Seiten besetzt, wozu drei Regierungsvertreter_innen kommen. Diese Form der Selbstverwaltung ist sogar verfassungsrechtlich verankert, eine Aufhebung wäre der Koalition daher nur mit Beihilfe der NEOS möglich. Dabei unterliegen die Selbstverwaltungskörper keinem Weisungsrecht staatlicher Behörden.
Umso mehr müssen die Bestrebungen von ÖVP und FPÖ mit großer Wachsamkeit seitens der Vertretungen der Lohnabhängigen, vor allem ÖGB und Arbeiterkammern beobachtet werden: „Das AMS ist eine Einrichtung mit Selbstverwaltungscharakter die aus den Versicherungsbeiträgen finanziert wird. Die von den Versicherten eingezahlten Beiträge dürfen daher ausschließlich für Leistungen an die Versicherten verwendet werden“, so Stingl abschließend.