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Hartz IV statt Notstandshilfe?

  • Freitag, 23. Februar 2018 @ 14:47
Meinung
Georg Erkinger über Pläne von Schwarz-Blau

Die schwarz-blaue Regierung plant die Abschaffung der Notstandshilfe (NH) und zielt damit auf die Einführung einer Österreich-Variante von Hartz IV ab. Allerdings will sie die Sache nicht beim Namen nennen, schließlich ist Hartz IV ein nicht gerade positiv besetzter Begriff. Die „Hartz-Reformen“ führten dazu, dass Arbeitslose zu deutlich schlechteren Löhnen wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Insgesamt fielen die Lohnabschlüsse niedriger aus, als dies ohne den Druck von Hartz möglich gewesen wäre. Die Langzeitarbeitslosigkeit verfestigte sich. Die Langzeitarbeitslosenquote lag 2015 in Deutschland bei 44 Prozent während sie in Österreich 29 Prozent betrug.

Durch die Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen und das verringerte Leistungsniveau wurde die Ausdehnung prekärer Beschäftigung gefördert. Der Niedriglohnsektor ist in Deutschland besonders stark ausgeprägt. 2010 waren in Deutschland 22,2 Prozent der Erwerbstätigen Niedriglohnempfänger, in Österreich waren es 15 Prozent. Neben den oben genannten Fakten berichtet die AK-Wien in einer Einschätzung zu den „Hartz-Reformen“ auch, dass entgegen der ursprünglichen Intention die Wiedereintrittschancen auf den Arbeitsmarkt für Arbeitslose gesunken sind.

ALG, NH, BMS

In Österreich erhalten Arbeitslose, die ausreichend lange beschäftigt waren und daher Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG) haben, derzeit nach Ende des ALG-Bezuges (20-52 Wochen) Notstandshilfe. Diese ist niedriger als das Arbeitslosengeld, jedoch auch eine Versicherungsleistung, die sich an der Höhe des ALG orientiert und zeitlich unbegrenzt bezogen werden kann. Die Anrechnung des Partnereinkommens wurde bei der Notstandshilfe – im Übrigen mit den Stimmen der FPÖ – kurz vor der Nationalratswahl abgeschafft. Diese Verbesserung tritt mit 1. Juli in Kraft. Es zählt daher nur mehr die eigene finanzielle Situation.

Im Gegensatz dazu wird die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) als bedarfsorientierte Versorgungsleistung aus den Budgets von Ländern und Gemeinden finanziert. Die Höhe hängt nicht von einem vorangegangenen Einkommen ab, sondern ist einheitlich. Eigener Besitz darf nur bis zu einem Gesamtwert von rund 4.200 Euro behalten werden. Zudem wird das Einkommen aller Personen im Haushalt bei der Berechnung der Mindestsicherung berücksichtigt. Auch darf nicht geringfügig dazu verdient werden.

Schwarz-blaue Märchen

Nachdem die Pläne zur Arbeitslosenversicherung öffentlich wurden, stieg der Druck auf die Regierung. Mit teils widersprüchlichen und inhaltlich falschen Aussagen versuchte diese ihre Hartz-IV-Pläne zu verteidigen. Der Durchschummler und der Millionär als Notstandshilfebezieher mussten zur Rechtfertigung der Regierungspläne herhalten. Wer schummelt und erwischt wird, dem wird allerdings auch jetzt schon die Notstandshilfe gestrichen.

Es zählt zwar nicht das Vermögen selbst, jedoch gilt, dass bei der Notstandshilfe nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazu verdient werden darf. Als Einkommen zählt jegliches Einkommen also z.B. auch Zinserträge und Erträge aus Vermietung. Damit dürften es wohl keine Millionäre als Notstandshilfebezieher geben.

Die Wahrheit im Detail

In einem ersten Schritt soll der Arbeitslosenversicherungsbeitrag gesenkt werden. Die Werte für den reduzierten Beitrag sollen bis zu einem Monatseinkommen von brutto 1.948 Euro erhöht werden. Die Regierung behauptet damit niedrige Einkommen mit im Schnitt 300 Euro jährlich zu entlasten. GeringverdienerInnen werden von dieser Maßnahme jedoch gar nicht betroffen sein, denn bis zu einem Einkommen von 1.381 Euro braucht schon jetzt kein Arbeitslosenversicherungsbeitrag bezahlt werden. Bis 1.506 Euro sind es derzeit ein Prozent und bis 1.696 Euro zwei Prozent, darüber werden derzeit drei Prozent fällig.

Dieses kleine Zuckerl soll über die massiven Verschlechterungen hinwegtäuschen. Die Notstandshilfe wird abgeschafft. Das Arbeitslosengeld bleibt zeitlich befristet, wie bisher sollen es jene, die länger ins System einbezahlt haben, auch länger bekommen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes soll mit längerer Bezugsdauer sinken. Krankenstände sollen den Bezug von Arbeitslosengeld nicht mehr unterbrechen und damit die Bezugsdauer verlängern. Ausgenommen davon sollen nur stationäre Krankenhausaufenthalte sein. Die Möglichkeit während des Arbeitslosengeldbezuges geringfügig dazu zu verdienen soll zeitlich begrenzt werden.

Die zumutbaren Wegzeiten für die verpflichtende Annahme von Stellenangeboten sollen ausgeweitet werden. Zukünftig gelten zwei Stunden bei Teilzeit- und zweieinhalb Stunden tägliche Wegzeit bei Vollzeitstellen als zumutbar.

Widerstand nötig

Das Regierungsprogramm enthält vielfach nur Überschriften. Die genauen Gesetze sind noch nicht formuliert. Wie die ersten Reaktionen der Regierung gezeigt haben, lohnt sich Widerstand gegen die Pläne. Dazu muss es aber gelingen auch den Beschäftigten klar zu machen, dass sie ebenfalls betroffen sind, wenn Löhne durch die Regierungspläne stagnieren und der Niedriglohnsektor immer weiter ausgeweitet wird.

Georg Erkinger ist Sekretär des GLB-Steiermark