AK-Steiermark: Schwarz-Blaue Schatten
- Donnerstag, 9. November 2017 @ 18:00
Ganz im Zeichen der Regierungsverhandlungen von ÖVP und FPÖ stand die 11. steirische AK-Vollversammlung am 9. November 2017. Die Debatte wurde hitziger als in der Vergangenheit geführt. Von der GLB-KPÖ Fraktion gab es vier Anträge, zwei davon gegen Verschlechterungen bei den steirischen Spitälern. Aufgrund erfolgter und drohender weiterer Bettenreduktionen auf den Geburtenstationen, hatte es in den letzten Monaten Engpässe gegeben. Frauen wurden vom LKH Graz abgewiesen und in weit entfernte Spitäler transportiert. Die Vollversammlung sprach sich mehrheitlich für diesen Antrag aus. Ein zweiter Antrag, zu den drohenden Spitalsschließungen im Bezirk Liezen, wurde mit den Stimmen der FSG zur Beratung einem Ausschuss zugewiesen.
Bei der Frage der geplanten Steuergeschenke für Konzerne und Manager zeigten sich ÖAAB und FA auf Linie ihrer Mutterparteien. Sie verweigerten dem GLB-KPÖ Antrag gegen die Pläne die Körperschaftssteuer für nicht entnommene Gewinne zu halbieren oder gar abzuschaffen ihre Zustimmung und wollten diesen einem Ausschuss zuweisen.
Hitzig wurde die Debatte beim Thema Pflichtmitgliedschaft. Neben dem GLB-KPÖ Antrag brachten auch AUGE und ÖAAB einen Antrag für den Erhalt der Pflichtmitgliedschaft ein, die FSG hatte dies bereits in der letzten Vollversammlung getan. Alle drei Anträge wurden mehrheitlich angenommen. Einzig die FA konnte sich zu keinem Bekenntnis zur AK durchringen, sie wollte alle drei Anträge einem Ausschuss zuweisen.
Gleichzeitig brachten die Freiheitlichen einen Antrag ein, der als Vorstoß zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft zu werten ist. Gefordert wurde ein „Österreich Konvent Neu“ mit allen betroffenen Gruppen als Teilnehmer, der über die AK beraten sollte. Im Klartext: Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer sollen über die Zukunft der AK mitdiskutieren. In der absurd anmutenden Begründung wurde angeführt, dass sich die Arbeitswelt in den letzten 25 Jahren grundlegend geändert hat und der 8-Stundentag an der Kippe steht.
Die drohende Arbeitszeitverlängerung als Argument für die Schwächung der AK heranzuziehen, setzte dem Ganzen ohnehin die Krone auf. Und so verwunderte es wenig, dass die FA in der Diskussion von allen Seiten angegriffen und ihr Antrag von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.
Antrag 1: Bekenntnis zur Pflichtmitgliedschaft in Wirtschafts- und Arbeiterkammer
In den letzten Wochen und Monaten wurden die Rufe nach einer Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in Wirtschafts- und Arbeiterkammer wieder lauter. Es gilt daher einer Schwächung der Durchsetzung der Interessen der ArbeiterInnen und Angestellten in unserem Land entschieden entgegenzutreten.
Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang für ArbeitnehmerInnen entscheidend. An der Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen in der Wirtschaftskammer hängt das in Österreich flächendeckende System der Kollektivverträge. Eine Austrittsmöglichkeit aus der Wirtschaftskammer ist gleichbedeutend mit einem Austritt aus dem jeweils gültigen Kollektivvertrag. Der Zerschlagung von Kollektivverträgen und dem Unterlaufen von derzeit gültigen Mindeststandards sind damit Tür und Tor geöffnet.
Die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer wiederum garantiert eine flächendeckende kostenlose Rechtsberatung und einen kostenlosen Rechtsschutz für ihre Mitglieder. Einer vielfach minimalen finanziellen Ersparnis, stünden massive negative Auswirkungen gegenüber, wenn ArbeitnehmerInnen zukünftig schutzlos, ihre Interessen auf dem Rechtsweg nicht mehr durchsetzen könnten.
Es muss im Interesse aller arbeitenden Menschen sein, dass bestehende Rechtsnormen eingehalten und Ansprüche abgegolten werden sowie Kollektivverträge erhalten bleiben. Das derzeitige Kammersystem garantiert, dass jeder Arbeitnehmer, abhängig von seinem Einkommen, dazu auch den entsprechenden finanziellen Beitrag leistet.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die neu zu bildende Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien dazu auf, von jeglichen Plänen zur Schwächung oder gar Abschaffung des Kammersystems und der Pflichtmitgliedschaft Abstand zu nehmen.
Antrag 2: Nein zur Senkung der Körperschaftssteuer!
FPÖ und ÖVP fordern in ihren Programmen eine Halbierung bzw. Abschaffung der Körperschaftssteuer auf nicht entnommene Gewinne. Gemäß Wirtschaftsprogramm der FPÖ soll diese von derzeit 25 % auf 12,5 % gesenkt werden, wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben. Langfristig wird eine Steuerfreiheit angestrebt. Ziel der ÖVP ist eine sofortige Abschaffung der Besteuerung nicht entnommener Gewinne.
Dies bedeutet einerseits einen enormen Einnahmenentfall für das Budget. Das Aufkommen aus der Körperschaftssteuer beträgt derzeit rund 7,5 Milliarden Euro. Werden nur mehr entnommene Gewinne besteuert, wird das Aufkommen um mehrere Milliarden Euro sinken. Kürzungen staatlicher Leistungen oder Steuererhöhungen zu Lasten der arbeitenden Menschen wären die unausweichliche Folge.
Andererseits erscheint es wenig realistisch, dass es aufgrund dieser Maßnahme zu vermehrten Investitionen der Unternehmen kommt. Schließlich wird die Entscheidung, ob in die Realwirtschaft investiert, oder die Gewinne am Finanzmarkt veranlagt werden, auch in Zukunft davon abhängen, wo höhere Profite zu erwarten sind.
Und nicht zuletzt wird durch diese Maßnahme ein Steuerschlupfloch massiv erweitert. In den letzten Tagen des Nationalratswahlkampfes wurde bekannt, dass der Vorstandsvorsitzende der KTM AG Stefan Pierer sein Vorstandsgehalt über eine GmbH abgerechnet hat. Während ein Arbeiter mit Jahreseinkommen zwischen 18.000 und 31.000 Euro einen Steuersatz von 35 % zu entrichten hat, wäre es für einen Manager, der sein Gehalt in einer GmbH parkt in Zukunft möglich, statt derzeit 25 % KöSt, gar keine Steuer mehr für sein Einkommen bezahlen zu müssen.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die neu zu bildende Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien dazu auf, von jeglichen Plänen zur Senkung oder gar Abschaffung der Körperschaftssteuer für nicht entnommene Gewinne Abstand zu nehmen.
Antrag 3: Spitalsstruktur Liezen
Entsprechend den Plänen des Gesundheitslandesrates Drexler sollen die derzeit bestehenden Spitalstandorte Bad Aussee, Rottenmann und Schladming stillgelegt werden und stattdessen ein einziges Spital bei Trautenfels errichtet werden.
Die Spitäler in Bad Aussee und Schladming sind noch sehr neu, das LKH Rottenmann wurde in einzelnen Bereichen erst kürzlich saniert. Die Errichtung des neuen „Krankenhaus Ennstal“ in Trautenfels soll mindestens 350 Millionen Euro kosten.
Die Schließung der Standorte würde lange Anfahrtswege für Bedienstete, PatientInnen und deren Angehörige verursachen und zu einer weiteren Ausdünnung der Region beitragen. Von den im Juni 2016 angekündigten 100 Primärversorgungszentren in der Steiermark, die die Versorgung der PatientInnen regional übernehmen sollten, sind zuletzt aufgrund des kürzlich im Nationalrat beschlossene Primärversorgungsgesetz gerade noch 11 Gesundheitszentren für das ganze Bundesland übrig geblieben.
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landes und der Daseinsvorsorge.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit bestehende Spitalsstruktur im Bezirk Liezen erhalten bleibt.
Antrag 4: Engpass Geburtenstationen
Im Sommer des heurigen Jahres musste an der Geburtenstation des LKH Graz mehrmals ein Aufnahmestopp verhängt werden. Das Haus war wieder einmal an seine Belastungsgrenze gestoßen. Die Rettungen wurden aufgefordert, in den Wehen liegende Frauen in andere Spitäler umzuleiten. Als Ausweichspitäler wurden Leoben, Feldbach und Deutschlandsberg genannt.
Als Grund für den Kapazitätsengpass wurden von Seiten der KAGes die steigenden Geburtenzahlen genannt. Allein die Stadt Graz verzeichnete 2015 ein Geburtenplus von 12,3 Prozent. Parallel dazu wurden - entgegen dem Protest der Bevölkerung - bestehende Geburtenstationen in Voitsberg, Wagna und Bruck/Mur geschlossen.
Die MitarbeiterInnen der Geburtenstation am Grazer LKH arbeiten permanent am Limit. Die Situation ist, laut Medienberichten, extrem angespannt. Verantwortliche MedizinerInnen hatten schon in der Vergangenheit die Politik darauf aufmerksam gemacht, dass eine weitere Reduktion der Betten und Kapazitäten nicht möglich sei. Nichtsdestotrotz sieht der neue Regionale Strukturplan Gesundheit 2025 eine weitere Bettenreduktion in der Geburtenstation am LKH Graz vor.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf:
die Kapazitäten der Geburtenstation am LKH Graz zumindest im bestehenden Ausmaß zu erhalten,
den RSG 2025 entsprechend anzupassen und
die Wiedererrichtung von Geburtenstationen in den Regionen zu prüfen.
Bei der Frage der geplanten Steuergeschenke für Konzerne und Manager zeigten sich ÖAAB und FA auf Linie ihrer Mutterparteien. Sie verweigerten dem GLB-KPÖ Antrag gegen die Pläne die Körperschaftssteuer für nicht entnommene Gewinne zu halbieren oder gar abzuschaffen ihre Zustimmung und wollten diesen einem Ausschuss zuweisen.
Hitzig wurde die Debatte beim Thema Pflichtmitgliedschaft. Neben dem GLB-KPÖ Antrag brachten auch AUGE und ÖAAB einen Antrag für den Erhalt der Pflichtmitgliedschaft ein, die FSG hatte dies bereits in der letzten Vollversammlung getan. Alle drei Anträge wurden mehrheitlich angenommen. Einzig die FA konnte sich zu keinem Bekenntnis zur AK durchringen, sie wollte alle drei Anträge einem Ausschuss zuweisen.
Gleichzeitig brachten die Freiheitlichen einen Antrag ein, der als Vorstoß zur Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft zu werten ist. Gefordert wurde ein „Österreich Konvent Neu“ mit allen betroffenen Gruppen als Teilnehmer, der über die AK beraten sollte. Im Klartext: Industriellenvereinigung und Wirtschaftskammer sollen über die Zukunft der AK mitdiskutieren. In der absurd anmutenden Begründung wurde angeführt, dass sich die Arbeitswelt in den letzten 25 Jahren grundlegend geändert hat und der 8-Stundentag an der Kippe steht.
Die drohende Arbeitszeitverlängerung als Argument für die Schwächung der AK heranzuziehen, setzte dem Ganzen ohnehin die Krone auf. Und so verwunderte es wenig, dass die FA in der Diskussion von allen Seiten angegriffen und ihr Antrag von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.
Antrag 1: Bekenntnis zur Pflichtmitgliedschaft in Wirtschafts- und Arbeiterkammer
In den letzten Wochen und Monaten wurden die Rufe nach einer Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft in Wirtschafts- und Arbeiterkammer wieder lauter. Es gilt daher einer Schwächung der Durchsetzung der Interessen der ArbeiterInnen und Angestellten in unserem Land entschieden entgegenzutreten.
Zwei Punkte sind in diesem Zusammenhang für ArbeitnehmerInnen entscheidend. An der Pflichtmitgliedschaft der Unternehmen in der Wirtschaftskammer hängt das in Österreich flächendeckende System der Kollektivverträge. Eine Austrittsmöglichkeit aus der Wirtschaftskammer ist gleichbedeutend mit einem Austritt aus dem jeweils gültigen Kollektivvertrag. Der Zerschlagung von Kollektivverträgen und dem Unterlaufen von derzeit gültigen Mindeststandards sind damit Tür und Tor geöffnet.
Die Pflichtmitgliedschaft in der Arbeiterkammer wiederum garantiert eine flächendeckende kostenlose Rechtsberatung und einen kostenlosen Rechtsschutz für ihre Mitglieder. Einer vielfach minimalen finanziellen Ersparnis, stünden massive negative Auswirkungen gegenüber, wenn ArbeitnehmerInnen zukünftig schutzlos, ihre Interessen auf dem Rechtsweg nicht mehr durchsetzen könnten.
Es muss im Interesse aller arbeitenden Menschen sein, dass bestehende Rechtsnormen eingehalten und Ansprüche abgegolten werden sowie Kollektivverträge erhalten bleiben. Das derzeitige Kammersystem garantiert, dass jeder Arbeitnehmer, abhängig von seinem Einkommen, dazu auch den entsprechenden finanziellen Beitrag leistet.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die neu zu bildende Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien dazu auf, von jeglichen Plänen zur Schwächung oder gar Abschaffung des Kammersystems und der Pflichtmitgliedschaft Abstand zu nehmen.
Antrag 2: Nein zur Senkung der Körperschaftssteuer!
FPÖ und ÖVP fordern in ihren Programmen eine Halbierung bzw. Abschaffung der Körperschaftssteuer auf nicht entnommene Gewinne. Gemäß Wirtschaftsprogramm der FPÖ soll diese von derzeit 25 % auf 12,5 % gesenkt werden, wenn Gewinne im Unternehmen verbleiben. Langfristig wird eine Steuerfreiheit angestrebt. Ziel der ÖVP ist eine sofortige Abschaffung der Besteuerung nicht entnommener Gewinne.
Dies bedeutet einerseits einen enormen Einnahmenentfall für das Budget. Das Aufkommen aus der Körperschaftssteuer beträgt derzeit rund 7,5 Milliarden Euro. Werden nur mehr entnommene Gewinne besteuert, wird das Aufkommen um mehrere Milliarden Euro sinken. Kürzungen staatlicher Leistungen oder Steuererhöhungen zu Lasten der arbeitenden Menschen wären die unausweichliche Folge.
Andererseits erscheint es wenig realistisch, dass es aufgrund dieser Maßnahme zu vermehrten Investitionen der Unternehmen kommt. Schließlich wird die Entscheidung, ob in die Realwirtschaft investiert, oder die Gewinne am Finanzmarkt veranlagt werden, auch in Zukunft davon abhängen, wo höhere Profite zu erwarten sind.
Und nicht zuletzt wird durch diese Maßnahme ein Steuerschlupfloch massiv erweitert. In den letzten Tagen des Nationalratswahlkampfes wurde bekannt, dass der Vorstandsvorsitzende der KTM AG Stefan Pierer sein Vorstandsgehalt über eine GmbH abgerechnet hat. Während ein Arbeiter mit Jahreseinkommen zwischen 18.000 und 31.000 Euro einen Steuersatz von 35 % zu entrichten hat, wäre es für einen Manager, der sein Gehalt in einer GmbH parkt in Zukunft möglich, statt derzeit 25 % KöSt, gar keine Steuer mehr für sein Einkommen bezahlen zu müssen.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die neu zu bildende Bundesregierung und die im Nationalrat vertretenen Parteien dazu auf, von jeglichen Plänen zur Senkung oder gar Abschaffung der Körperschaftssteuer für nicht entnommene Gewinne Abstand zu nehmen.
Antrag 3: Spitalsstruktur Liezen
Entsprechend den Plänen des Gesundheitslandesrates Drexler sollen die derzeit bestehenden Spitalstandorte Bad Aussee, Rottenmann und Schladming stillgelegt werden und stattdessen ein einziges Spital bei Trautenfels errichtet werden.
Die Spitäler in Bad Aussee und Schladming sind noch sehr neu, das LKH Rottenmann wurde in einzelnen Bereichen erst kürzlich saniert. Die Errichtung des neuen „Krankenhaus Ennstal“ in Trautenfels soll mindestens 350 Millionen Euro kosten.
Die Schließung der Standorte würde lange Anfahrtswege für Bedienstete, PatientInnen und deren Angehörige verursachen und zu einer weiteren Ausdünnung der Region beitragen. Von den im Juni 2016 angekündigten 100 Primärversorgungszentren in der Steiermark, die die Versorgung der PatientInnen regional übernehmen sollten, sind zuletzt aufgrund des kürzlich im Nationalrat beschlossene Primärversorgungsgesetz gerade noch 11 Gesundheitszentren für das ganze Bundesland übrig geblieben.
Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landes und der Daseinsvorsorge.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass die derzeit bestehende Spitalsstruktur im Bezirk Liezen erhalten bleibt.
Antrag 4: Engpass Geburtenstationen
Im Sommer des heurigen Jahres musste an der Geburtenstation des LKH Graz mehrmals ein Aufnahmestopp verhängt werden. Das Haus war wieder einmal an seine Belastungsgrenze gestoßen. Die Rettungen wurden aufgefordert, in den Wehen liegende Frauen in andere Spitäler umzuleiten. Als Ausweichspitäler wurden Leoben, Feldbach und Deutschlandsberg genannt.
Als Grund für den Kapazitätsengpass wurden von Seiten der KAGes die steigenden Geburtenzahlen genannt. Allein die Stadt Graz verzeichnete 2015 ein Geburtenplus von 12,3 Prozent. Parallel dazu wurden - entgegen dem Protest der Bevölkerung - bestehende Geburtenstationen in Voitsberg, Wagna und Bruck/Mur geschlossen.
Die MitarbeiterInnen der Geburtenstation am Grazer LKH arbeiten permanent am Limit. Die Situation ist, laut Medienberichten, extrem angespannt. Verantwortliche MedizinerInnen hatten schon in der Vergangenheit die Politik darauf aufmerksam gemacht, dass eine weitere Reduktion der Betten und Kapazitäten nicht möglich sei. Nichtsdestotrotz sieht der neue Regionale Strukturplan Gesundheit 2025 eine weitere Bettenreduktion in der Geburtenstation am LKH Graz vor.
Die 11. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark fordert daher die steirische Landesregierung dazu auf:
die Kapazitäten der Geburtenstation am LKH Graz zumindest im bestehenden Ausmaß zu erhalten,
den RSG 2025 entsprechend anzupassen und
die Wiedererrichtung von Geburtenstationen in den Regionen zu prüfen.