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GLB: Nachbetrachtung zur 26. Landeskonferenz des ÖGB-Tirol

  • Montag, 12. Juni 2017 @ 07:44
Tirol Bei der Führung des ÖGB-Tirol kam es zu einem Generationswechsel. Otto Leist kandidierte nicht mehr für den Vorsitz. Der 30-jährige vida-Landesgeschäftsführer Phillip Wohlgemuth wurde mit 83 Prozent der Stimmen zum neuen Vorsitzenden des ÖGB-Tirol gewählt. Der GLB-Vorsitzende Josef Stingl wurde für den GLB in den ÖGB-Landesvorstand und Roland Steixner in die Landeskontrolle gewählt. Bei der vorangegangenen Fraktionsberatung wurde Josef Stingl einstimmig als Landessprecher bestätigt.
Der 26. Landeskonferenz des ÖGB-Tirol lagen ein Antrag des Landespensionist_innenpräsidiums und ein Leitantrag vor. Dem Antrag der Pensionist_innen die jährlichen Pensionserhöhungen nach der Inflationsrate des Mikrowarenkorbs, also den Preissteigerungen des täglichen Bedarfs, zu berechnen fand einstimmige Zustimmung. „Eine Forderung, die auch bei den jährlichen Kollektivvertragsverhandlungen Einklang finden muss“, meinen die GLB-Delegierten.

Auch dem Leitantrag gaben die Delegierten die Zustimmung. In zwei Detailpunkten bekundete allerdings der GLB mittels eines Wortbeitrags ihres Landessprechers Stingl ihre Kritik. So heißt es es im Leitantrag:

„Niemand in Österreich, der in der öffentlichen Auseinandersetzung ernst genommen werden will, zweifelt ernsthaft die Sinnhaftigkeit dieses Instruments an. Grundlage einheitlicher Arbeitsbedingungen aller Dienstverhältnisse muss weiterhin das System der Kollektivverträge bleiben. Um eine vollständige Tarifabdeckung zu erreichen, wären vergleichsweise geringe gesetzliche Anpassungen nötig. Einen gesetzlichen Mindestlohn lehnt der ÖGB aus guten Gründen ab."

Auch der GLB sieht primär das Instrument KV als Grundlage einheitlicher Arbeitsbedingungen und Mindestlöhne: mit dem Plus, dass in Österreich kein einzelnes Unternehmen aus den Tarifsystem austreten kann und dem Plus der hohen KV-Dichte.
Allerdings gibt es trotzdem Lohnabhängige, die nicht einem KV unterliegen, KVs bei denen es seit Jahren zu keinen KV-Lohn- und Gehaltserhöhungen kam und Billiglohnbranchen, wo trotz KV-Lohnerhöhungen die Reallohnentwicklung stagnierend oder gar sinkend ist. Abgesehen davon, dass der GLB daher einen gesetzlichen Mindestlohn als zweites Sicherungsstandbein fordert, ist das absolute Festschreiben einer Ablehnung des gesetzlichen Mindestlohnes generell falsch.

In einem weiteren Teil des Leitantrages heißt es: „Sozialökonomische Beschäftigungsprojekte in der Industrie: Eine Arbeitsgruppe aus Sozialministerium, Sozialpartnern und AMS soll ausloten, inwieweit sozialökonomische Beschäftigungsprojekte für Langzeitarbeitslose auch in der Industrie verwirklicht werden könnten. Ziel sollte es sein, Tätigkeiten, die in das Ausland ausgelagert wurden, wieder nach Österreich zurückzuholen und in einem sozialökonomischen Betrieb abzuwickeln. Die Finanzierung soll aus einer Kombination von betriebswirtschaftlichen Erlösen und öffentlichen Mitteln sichergestellt werden."

Warum kam es zu diesem Übel: Hand in Hand mit der Privatisierung und Zerschlagung der Verstaatlichten Industrie haben sich die neuen Besitzer_innen alsbald zu Gunsten ihres Profits von vielen „Kosten der Arbeit“ entledigt und sich dafür verlängerte Werkstätten in Ungarn, Polen, Serbien usw. geschaffen. Zu glauben, dass gleiche Konzernherrschaften diese Arbeitsplätze freiwillig wieder zu unseren Umwelt-, Sozial-, Arbeits- und Lohnbedingungen ansiedeln, glaubt doch niemand. Aber ist es richtig, ihnen dafür sozialökonomische Beschäftigungsprojekte zu schaffen, wo wir mit unseren Steuern und unseren AMS-Geldern diese neue verlängerten Werkbanken in Österreich finanzieren, während sie weiterhin ihre Profite steuerschonend einstecken? Das wäre eine weitere Umverteilung von Unten nach Oben!

Das Motto der Landeskonferenz lautet „Zukunft der Arbeit – fair gestaltet“. Ein sinnvollerer und fairer gestaltete „Zukunft der Arbeit“ wäre eine Reorganisierung der Verstaatlichten Industrie und ein verfassungsmäßiger Schutz für Gemeinwirtschaft und Daseinsvorsorge. Eine Umverteilungsmaßnahme von der die Gesellschaft und nicht einige wenige Reiche profitieren würden.

Roland Steixner (GLB) verwies überdies auf das Problem Wohnen mit den explizit hohen Mieten und weit über der Inflationsrate liegenden Mieterhöhungen in Tirol. Allein vom Jahr 2015 auf 2016 stiegen die Mietkosten inkl. Betriebskosten um 3.2 Prozent. Zum Vergleich wurden die Löhne im KV für den Wachdienst mit 2017 im Schnitt um lediglich 1,37 Prozent. Steixner: „Eine Mietrechtsreform, die alle Wohnungen erfasst und einheitliche Mietobergrenzen festlegt, die denen des alten Kategoriemietzinses, ähneln ist überfällig. Außerdem soll die Befristung und die Vergebührung von Mietverträgen fallen.“ Er verwies außerdem auf die von der KPÖ initiierte und vom GLB unterstützte Bürger_inneninitiative „Wohnen darf nicht arm machen“, die daraufhin fast ein Viertel der Delegierten unterzeichnete.