GLB für Arbeitszeitverkürzung und Stärkung der Selbstverwaltung
- Mittwoch, 3. Mai 2017 @ 22:00
Oliver Jonischkeit und Gerhard Hauptmann nahmen für den GLB an der 168. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien am 3. Mai 2017 teil. In seinem Bericht betonte AK-Präsident Rudolf Kaske insbesondere auch die Notwendigkeit, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Daran knüpfte Oliver Jonischkeit in seinem Diskussionsbeitrag an und forderte statt der von den Unternehmern gewünschten Ausweitung der Höchstarbeitszeiten, statt noch mehr Flexibilität, verschiedene Formen der Arbeitszeitverkürzung - insbesondere aber auch die Verkürzung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich: „Es ist höchste Zeit, die Arbeit entsprechend zu verteilen - die teuerste Form der Arbeitszeitverkürzung ist die Arbeitslosigkeit“.
Notwendig sei stattdessen Vollbeschäftigung mit Einkommen, die auch zum Auskommen reichen. Dies stellt auch eine wichtige Grundlage der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme dar: „Gerade hier“, so Jonischkeit, „ist aber auch ein Bündel an Maßnahmen nötig, um das Prinzip der Selbstverwaltung zu stärken, damit die Versicherten die Einrichtungen der Sozialversicherung auch wieder als ihre wahrnehmen.“
Abschließend erinnerte Jonischkeit an die bevorstehende internationale Befreiungs- und Gedenkfeier am 7. Mai in Mauthausen und an das tags darauf stattfindende „Fest der Freude“ am Wiener Heldenplatz. Nach wie vor ist der Kampf gegen Faschismus und Rechtsextremismus nötig. In diesem Sinn lehnt der GLB auch alle Verschärfungen des Demonstrations- und Versammlungsrechts entschieden ab.
Einstimmig angenommen wurde ein Antrag des GLB, der eine Ausweitung der Bildungsfreistellung für Betriebsrät_innen unter Einbeziehung der Ersatz-Betriebsrät_innen und Jugendvertrauensrät_innen fordert. Weiters gab es unter anderem gemeinsame Anträge zu den Bereichen Pflege und Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel in den Außenbezirken Wiens, die auch vom GLB unterstützt wurden.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Mindestlohn
Die österreichische Bundesregierung hat sich im Rahmen ihres Arbeitsprogrammes für die Jahre 2017/2018 darauf verständigt einen Mindestlohn in Höhe von 1.500 Euro einzuführen. Dieses Unterfangen ist zu begrüßen, da die derzeitige Situation – trotz hohen Abdeckungsgrades durch Kollektivverträge – mehr als unbefriedigend ist. In zahlreichen Kollektivverträgen sind derzeit Löhne und Gehälter festgeschrieben, die weit unter den geforderten 1.500 Euro bei Vollzeitarbeit liegen. So liegt der Einstiegslohn im KV der Floristen und Blumeneinzelhändler, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogrammes der Regierung, etwa bei lediglich 1.163,83 Euro.
Die bisher geübte Praxis, Kollektivverträge abzuschließen, die die Betroffenen – vielfach Frauen - in Armut trotz Arbeit drängen, darf keinesfalls aufrecht erhalten werden. Das vereinbarte Prozedere für das erste Halbjahr 2017 sieht vor, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern bis zum 30.6.2017 einen Stufenplan für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes von zumindest 1.500 Euro erarbeitet und gleichzeitig im ersten Halbjahr einen gesetzlichen Vorschlag erarbeitet. Sollte sich keine gemeinsame Lösung finden, wird die Bundesregierung im 3. Quartal eine eigene Lösung beschließen.
Die meisten Kollektivverträge sehen die Ausbezahlung von vierzehn Monatsgehältern vor. Der obengenannte beispielsweise nicht. Floristen und Blumeneinzelhändlern steht, sofern sie das dritte Arbeitsjahr noch nicht vollendet haben, nur ein Urlaubszuschuss bzw. Weihnachtsgeld in Höhe von jeweils drei Wochenlöhnen zu. Damit ein Mindestlohn, egal ob gesetzlich oder kollektivvertraglich, armutsverhindernd wirkt, ist seine Höhe entscheidend. Die Forderung des ÖGB liegt bei 1.700 Euro monatlich. Die nun in Aussicht stehenden 1.500 Euro liegen bereits deutlich niedriger. Ohne eine 14-malige Auszahlung von zumindest 1.700 Euro und eine rasche Umsetzung kann das Ziel der Armutsverhinderung nicht erreicht werden.
Die 168. Vollversammlung der AK Wien spricht sich daher für die Einführung eines Mindestlohnes in Höhe von zumindest 1.700 Euro monatlich, zu 14 Monatsgehältern jährlich aus. Sie fordert die österreichische Bundesregierung dazu auf, die 14-malige Auszahlung des Mindestlohnes im Rahmen einer etwaigen gesetzlichen Regelung zu berücksichtigen. Weiters wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Mindestlohn rasch umzusetzen und Maßnahmen sicher zu stellen, die eine Wertsicherung des Mindestlohnes für die Zukunft garantieren.
Antrag 2: Mindestpension bei 30 Versicherungsjahren!
Groß verkündet wurde eine Neuerung im Pensionsrecht: „Wer 30 Jahre zu wenig verdient hat, bekommt ab 2017 1.000 Euro Pension“. Abzüglich der Sozialversicherung kommen dabei netto 949 Euro heraus. Gerade Frauen würden von dieser Regelung am meisten profitieren, hieß es. Tatsächlich ist es so, dass diese Regelung nicht besonders viele Menschen in Wien trifft.
1. Kriterium: Es betrifft nur Alleinstehende, aber auch nicht Witwen/Witwer.
2. Kriterium: Es müssen 30 volle Arbeitsjahre (mindestens 360 echte Beitragsmonate) vorliegen.
Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Studienzeiten und Zeiten in denen Kranken- oder Wochengeld bezogen wurden, werden nicht angerechnet. Das Problem gerade für Frauen ist aber, dass sie eben in großer Zahl NICHT 30 Jahre in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis erreichen. Durch die Kindererziehung fehlen ihnen nämlich die notwendigen Jahre; die Pensionserhöhung wird daher für die meisten von ihnen nicht wirksam, da die Ersatzzeiten nicht eingerechnet werden.
Die 168. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, die enthält, dass Ersatzzeiten auch für die Berechnungsgrundlage der erhöhten Ausgleichszulage herangezogen werden und diese dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.
GLB-Antrag 3: Wertsicherung beim Kinderbetreuungsgeldkonto
Die 168. Vollversammlung der AK Wien fordert beim Kinderbetreuungsgeldkonto eine jährliche Anhebung zumindest in Höhe der Inflationsrate, um einem automatischen Sozialabbau entgegenzuwirken.
Antrag 4: Ausweitung der Bildungsfreistellung für Betriebsräte - Einbeziehung von Ersatz-BR und JVR
Die 168. Vollversammlung der AK Wien setzt sich für eine Novelle zur Bildungsfreistellung der Betriebsrät_innen ein, in die auch Ersatz-Betriebsrät_innen und Jugendvertrauensrät_innen einzubeziehen sind. Untersuchungen der AK zeigen, dass z.B. die Anforderungen, sich mit den Problemen der Digitalisierung, insbesondere auch in der Arbeitswelt, auseinanderzusetzen, für Betriebsrät_innen wachsen. Deshalb ist eine Ausweitung der Bildungsfreistellung höchst an der Zeit.
Antrag 1 - Ablehnung u.a. durch die FSG - Zustimmung durch: AUGE, Grüne Arbeitnehmer (GA), GLB, BDFA (Komintern f. Zuweisung)
Antrag 2 - Ablehnung u.a. durch die FSG - Zustimmung durch: AUGE, tlw. GA, Liste Perspektive (LP), GLB, Komintern, BDFA
Antrag 3 - Zuweisung u.a. durch die FSG - Zustimmung durch: AUGE, tlw. GA, LP, ARGE, GLB, Komintern, BDFA
Antrag 4 - einstimmige Annahme
Notwendig sei stattdessen Vollbeschäftigung mit Einkommen, die auch zum Auskommen reichen. Dies stellt auch eine wichtige Grundlage der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme dar: „Gerade hier“, so Jonischkeit, „ist aber auch ein Bündel an Maßnahmen nötig, um das Prinzip der Selbstverwaltung zu stärken, damit die Versicherten die Einrichtungen der Sozialversicherung auch wieder als ihre wahrnehmen.“
Abschließend erinnerte Jonischkeit an die bevorstehende internationale Befreiungs- und Gedenkfeier am 7. Mai in Mauthausen und an das tags darauf stattfindende „Fest der Freude“ am Wiener Heldenplatz. Nach wie vor ist der Kampf gegen Faschismus und Rechtsextremismus nötig. In diesem Sinn lehnt der GLB auch alle Verschärfungen des Demonstrations- und Versammlungsrechts entschieden ab.
Einstimmig angenommen wurde ein Antrag des GLB, der eine Ausweitung der Bildungsfreistellung für Betriebsrät_innen unter Einbeziehung der Ersatz-Betriebsrät_innen und Jugendvertrauensrät_innen fordert. Weiters gab es unter anderem gemeinsame Anträge zu den Bereichen Pflege und Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel in den Außenbezirken Wiens, die auch vom GLB unterstützt wurden.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag 1: Mindestlohn
Die österreichische Bundesregierung hat sich im Rahmen ihres Arbeitsprogrammes für die Jahre 2017/2018 darauf verständigt einen Mindestlohn in Höhe von 1.500 Euro einzuführen. Dieses Unterfangen ist zu begrüßen, da die derzeitige Situation – trotz hohen Abdeckungsgrades durch Kollektivverträge – mehr als unbefriedigend ist. In zahlreichen Kollektivverträgen sind derzeit Löhne und Gehälter festgeschrieben, die weit unter den geforderten 1.500 Euro bei Vollzeitarbeit liegen. So liegt der Einstiegslohn im KV der Floristen und Blumeneinzelhändler, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Arbeitsprogrammes der Regierung, etwa bei lediglich 1.163,83 Euro.
Die bisher geübte Praxis, Kollektivverträge abzuschließen, die die Betroffenen – vielfach Frauen - in Armut trotz Arbeit drängen, darf keinesfalls aufrecht erhalten werden. Das vereinbarte Prozedere für das erste Halbjahr 2017 sieht vor, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Sozialpartnern bis zum 30.6.2017 einen Stufenplan für die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes von zumindest 1.500 Euro erarbeitet und gleichzeitig im ersten Halbjahr einen gesetzlichen Vorschlag erarbeitet. Sollte sich keine gemeinsame Lösung finden, wird die Bundesregierung im 3. Quartal eine eigene Lösung beschließen.
Die meisten Kollektivverträge sehen die Ausbezahlung von vierzehn Monatsgehältern vor. Der obengenannte beispielsweise nicht. Floristen und Blumeneinzelhändlern steht, sofern sie das dritte Arbeitsjahr noch nicht vollendet haben, nur ein Urlaubszuschuss bzw. Weihnachtsgeld in Höhe von jeweils drei Wochenlöhnen zu. Damit ein Mindestlohn, egal ob gesetzlich oder kollektivvertraglich, armutsverhindernd wirkt, ist seine Höhe entscheidend. Die Forderung des ÖGB liegt bei 1.700 Euro monatlich. Die nun in Aussicht stehenden 1.500 Euro liegen bereits deutlich niedriger. Ohne eine 14-malige Auszahlung von zumindest 1.700 Euro und eine rasche Umsetzung kann das Ziel der Armutsverhinderung nicht erreicht werden.
Die 168. Vollversammlung der AK Wien spricht sich daher für die Einführung eines Mindestlohnes in Höhe von zumindest 1.700 Euro monatlich, zu 14 Monatsgehältern jährlich aus. Sie fordert die österreichische Bundesregierung dazu auf, die 14-malige Auszahlung des Mindestlohnes im Rahmen einer etwaigen gesetzlichen Regelung zu berücksichtigen. Weiters wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Mindestlohn rasch umzusetzen und Maßnahmen sicher zu stellen, die eine Wertsicherung des Mindestlohnes für die Zukunft garantieren.
Antrag 2: Mindestpension bei 30 Versicherungsjahren!
Groß verkündet wurde eine Neuerung im Pensionsrecht: „Wer 30 Jahre zu wenig verdient hat, bekommt ab 2017 1.000 Euro Pension“. Abzüglich der Sozialversicherung kommen dabei netto 949 Euro heraus. Gerade Frauen würden von dieser Regelung am meisten profitieren, hieß es. Tatsächlich ist es so, dass diese Regelung nicht besonders viele Menschen in Wien trifft.
1. Kriterium: Es betrifft nur Alleinstehende, aber auch nicht Witwen/Witwer.
2. Kriterium: Es müssen 30 volle Arbeitsjahre (mindestens 360 echte Beitragsmonate) vorliegen.
Kindererziehungszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Studienzeiten und Zeiten in denen Kranken- oder Wochengeld bezogen wurden, werden nicht angerechnet. Das Problem gerade für Frauen ist aber, dass sie eben in großer Zahl NICHT 30 Jahre in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis erreichen. Durch die Kindererziehung fehlen ihnen nämlich die notwendigen Jahre; die Pensionserhöhung wird daher für die meisten von ihnen nicht wirksam, da die Ersatzzeiten nicht eingerechnet werden.
Die 168. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert daher die österreichische Bundesregierung dazu auf, eine Regierungsvorlage zu erarbeiten, die enthält, dass Ersatzzeiten auch für die Berechnungsgrundlage der erhöhten Ausgleichszulage herangezogen werden und diese dem Parlament zur Beschlussfassung vorzulegen.
GLB-Antrag 3: Wertsicherung beim Kinderbetreuungsgeldkonto
Die 168. Vollversammlung der AK Wien fordert beim Kinderbetreuungsgeldkonto eine jährliche Anhebung zumindest in Höhe der Inflationsrate, um einem automatischen Sozialabbau entgegenzuwirken.
Antrag 4: Ausweitung der Bildungsfreistellung für Betriebsräte - Einbeziehung von Ersatz-BR und JVR
Die 168. Vollversammlung der AK Wien setzt sich für eine Novelle zur Bildungsfreistellung der Betriebsrät_innen ein, in die auch Ersatz-Betriebsrät_innen und Jugendvertrauensrät_innen einzubeziehen sind. Untersuchungen der AK zeigen, dass z.B. die Anforderungen, sich mit den Problemen der Digitalisierung, insbesondere auch in der Arbeitswelt, auseinanderzusetzen, für Betriebsrät_innen wachsen. Deshalb ist eine Ausweitung der Bildungsfreistellung höchst an der Zeit.
Antrag 1 - Ablehnung u.a. durch die FSG - Zustimmung durch: AUGE, Grüne Arbeitnehmer (GA), GLB, BDFA (Komintern f. Zuweisung)
Antrag 2 - Ablehnung u.a. durch die FSG - Zustimmung durch: AUGE, tlw. GA, Liste Perspektive (LP), GLB, Komintern, BDFA
Antrag 3 - Zuweisung u.a. durch die FSG - Zustimmung durch: AUGE, tlw. GA, LP, ARGE, GLB, Komintern, BDFA
Antrag 4 - einstimmige Annahme