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Resolution: Verpflichtende Urabstimmung vor KV-Abschlüssen

  • Dienstag, 2. Mai 2017 @ 14:12
Positionen Am 21. und 22. April hat sich die Aktivenkonferenz des Gewerkschaftlichen Linksblocks im ÖGB (GLB) mit der Rolle der Sozialpartnerschaft auseinandergesetzt. Nach eingehender Diskussion sind wir weiterhin der Meinung, dass die instrumentalisierte Sozialpartnerschaft den „Konsens der Eliten“ zur Unterordnung unter Kapitalinteressen und Regierungspolitik darstellt. Im unserem Selbstverständnis heißt es: „Der GLB sieht sich ausschließlich den Interessen der Lohnabhängigen verpflichtet,... Er lehnt die von der ÖGB-Führung weiterhin verfolgte Politik der Sozialpartnerschaft ebenso ab wie eine Einordnung unter die Standortinteressen des Kapitals und die Politik der Sachzwänge.“

Diese Ablehnung bedeutet aber nicht, dass wir uns gegen alle Institutionen der Sozialpartnerschaft wehren. Der GLB unterstützt Arbeiterkammer und Sozialversicherungsträger, wir stehen zur Pflichtmitgliedschaft, bzw. zur Pflichtversicherung und deren Selbstverwaltung. Mängel orten wir bei den Mitbestimmungsrechten (zB werden die Versichertenvertreter_innen nicht direkt gewählt). Die „Entfremdung mit der Selbstverwaltung“ ist die Folge. Viele Versicherte, manchmal auch Beschäftigte der Selbstverwaltung, wissen nicht, dass es sich um ihre Einrichtungen handelt und identifizieren sich folglich nicht mehr als Teil der Selbstverwaltung.

Auch beim „Sozialpartner ÖGB und seinen Gewerkschaften“ kritisieren wir mangelnde Mitbestimmungsmöglichkeiten. Die 1,2 Millionen Mitgliedern haben praktisch keine Möglichkeit, sich direkt in die Politik ihrer Organisation „einzumischen“. Sie können ihre Führung nicht direkt wählen, auch das Antragsrecht auf Länder- und Bundesebene (ausgenommen GPA-djp) ist ihnen verwehrt. Richtigerweise werden die Betriebsrät_innen als wichtiger und verlängerter Arm in die Betriebe gesehen. Aber auch diesen starken Armen ergeht‘s wie den Mitgliedern: Praktisch keine Wahlmöglichkeit und kein Antragsrecht. Die Fraktionsgliederungen sind ebenfalls vom Antragsrecht ausgenommen.

Unterstützung gibt es vom GLB für die „Sozialpartner-Erfolgsgeschichte Kollektivverträge“. Wir begrüßen die daraus resultierende hohe KV-Dichte und dass aufgrund des Systems (zB im Gegensatz zu Deutschland) einzelne Unternehmen nicht aus der Tarifordnung aussteigen können. Unzufrieden sind wir aber mit der – fast gottgegebenen – Konsens- und Kompromisskultur in diesem Bereich. Sie führt seit Jahren zum Stagnieren, bzw. in den unteren Bereichen manchmal sogar zu Verlusten des Reallohns.

Mangelhaft auch hier die Möglichkeit der Mitbestimmung der Einzelnen. Es ist selbstverständlich, dass alle Lohnabhängigen von den Verhandlungsergebnissen profitieren, da die KV-Fähigkeit bei der Arbeiterkammer angesiedelt ist. Die AK hat diese Aufgabe dem ÖGB übertragen. Um die abhanden gekommene Konfliktkultur zu beleben, bedarf es für die ÖGB-Mitglieder des „Bonus“, über „ihren KV-Abschluss“ mitbestimmen zu können, was wieder zu einem Näherrücken zu ihrer Organisation führen wird.

Wir verlangen daher eine verpflichtende Urabstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern über sie betreffende KV-Abschlüsse! Trotz möglichem größeren "Bürokratieaufwand" sind wir sicher, dass dies ein Anreiz zur Mitgliedschaft im ÖGB und letztendlich zu einer Stärkung der Arbeiter_innenbewegung führen wird.

(erging an den Präsidenten und leitenden Sekretär des ÖGB und die Vorsitzenden der Gewerkschaften)