Die Welt, wie sie uns gefällt
- Dienstag, 7. Februar 2017 @ 14:29
Ein Bericht über Mobbing in einem Sozialverein
Bestraft wird nicht der Täter, sondern der Überbringer der schlechten Botschaft, schrieb schon der altgriechische Schriftsteller Pausanias. So erging es auch einem Beschäftigten beim Sozialverein assista. Seit Beginn der 1980er Jahre dort beschäftigt, ab Mitte der 1990er Jahre Leiter des Personalwesens, stellte er beim Amtsantritt eines neuen Geschäftsführers 2003 fest, dass dessen Personalakt, obwohl bereits Ende der 1980er Jahre als Bereichsleiter eingetreten, ziemlich leer war. Obwohl dieser vorgab, schon seit Beginn der 1990er den Magistertitel zu führen, fehlten Unterlagen die das belegt hätten.
Um seiner Verpflichtung nachzukommen die „Vollständigkeit der Personalakten“ zu garantieren, forderte der Personaler den Vorgesetzten auf, die fehlenden Unterlagen beizubringen, was jedoch erfolglos blieb. Erst Jahre später lag plötzlich eine Kopie einer Magisterurkunde vor. Stutzig machte ihn das Datum – hatte sein Vorgesetzter nicht schon Jahre vorher behauptet, er hätte sein Studium abgeschlossen?
Die Jahre zogen ins Land, als der alte Verdacht, es könnte etwas mit dem Studienabschluss nicht stimmen, wieder auftauchte. Denn als der Personalleiter im Jahr 2013 selbst einen akademischen Abschluss absolvierte, gratulierte ihm der Geschäftsführer nicht etwa, sondern meinte lapidar: „Wenn ich an der Uni was zu sagen hätte, hätte ich Dir Deine Abschlussarbeit ungelesen zurückgeschickt“.
In einem Gespräch im Herbst 2014, bei dem sich der Geschäftsführer wiederum negativ über die Abschlussarbeit des Personalisten äußerte, entgegnete ihm dieser, jetzt wolle er die Diplomarbeit für den Magisterabschluss seines Vorgesetzten lesen. Dazu kam es nicht mehr: Der Geschäftsführer stellte den Leiter des Personalwesens dienstfrei, auf Grund einer von ihm ohne ärztlichen Befund attestierten „schweren Persönlichkeitsstörung“ mit dem Versuch ihn als gewählte Behindertenvertrauensperson über das Arbeits- und Sozialgericht zu entlassen. Nach der Abweisung ihn zumindest zu kündigen, was letztlich auch gelang.
Durch das arbeitsrechtliche „Erneuerungsverbot“ konnte der Tatbestand des vorgetäuschten Magistertitels und der Urkundenfälschung nicht in das Verfahren einfließen. Erst einige Monate nach Anlaufen des Arbeitsgerichtsverfahren kam nach der Anzeige der Universität Linz tatsächlich ans Licht, dass der Geschäftsführer lediglich als außerordentlicher Hörer inskribiert gewesen war und daher einen akademischen Abschluss von vorneherein nicht hätte machen können. Der Chef – von Landesrat Ackerl noch als „Konsulent für Soziales“ ausgezeichnet – musste gehen, einvernehmlich und mit voller Abfertigung.
Der falsche Magister hatte eine Verwaltungsstrafe zu bezahlen. Zu einem Strafverfahren kam es nicht, da die von der Staatsanwaltschaft einvernommene Zeugen angaben, nie und nimmer hätte der Geschäftsführer einen akademischen Abschluss für seine Tätigkeit benötigt. Aber seinerzeit wurde ihm sogar bezahlte Dienstzeit gewährt um sein Studium rasch abzuschließen. Und man beschied auch die Urkundenfälschung wäre verjährt und somit bedeutungslos. Verjährt nach nicht einmal zehn Jahren nach der Vorlage? Und interessanterweise führte er seinen Titel noch bis Herbst 2016 im Zentralen Melderegister – bis dieser nach Intervention beim Innenminister gestrichen wurde. Aufschlussreich auch, dass der neu eingestellte assista-Geschäftsführer zwei akademische Abschlüsse hat.
Der Betriebsrat stellte sich nach der Dienstfreistellung auf die Seite des Geschäftsführers, nachdem dieser erklärt hatte, dass alle MitarbeiterInnen des Personalwesens umgehend in den Krankenstand gehen würden, sollte ihr Abteilungsleiter den Dienst mit seiner „Persönlichkeitsstörung“ wieder antreten. Und die MitarbeiterInnen würden dann keine Gehälter mehr ausbezahlt erhalten.
Die „Krone“ berichtete im November 2015 über den Fall, freilich ganz aus der Sicht des Vorstandes, wobei der Personalreferent den „bösen Nestbeschmutzer“ geben musste. Es handle sich um einen „Racheakt“ hieß es da. Als ob nicht beweisbare Fakten vorlägen und der Fall eindeutig und das Aufzeigen ein Akt der Selbstreinigung im Interesse des Vereins wäre.
Für die ZuhörerInnen beim Arbeits- und Sozialgericht gab es dabei erstaunliche Informationen, die zum konkreten Recherchieren einluden: So scheint der Geschäftsführer im Firmenbuch des in den 1990ern ausgegliederten Reha-Service gleichfalls als Geschäftsführer auf und leitete diesen Wirtschaftsbetrieb offensichtlich faktisch auf Kosten von assista mitsamt der erforderlichen Infrastruktur, was einen zweifelhaften Umgang mit Sozialgeldern und Steuergeldern verdeutlicht.
Bemerkenswert ist auch, dass die für die Finanzierung der Sozialvereine zuständige Landesrätin bislang das Ganze als Privatsache abtut und keineswegs Konsequenzen gezogen hat. Auch heute gilt, dass der Überbringer der schlechten Botschaft der „Böse“ ist und nicht der Verursacher. Was nicht sein darf, ist einfach nicht, denn das würde ja möglicherweise Handlungsbedarf bedeuten. Und die Welt ist dann nicht mehr so, wie wir sie gemacht haben und wie sie uns gefällt.
Bestraft wird nicht der Täter, sondern der Überbringer der schlechten Botschaft, schrieb schon der altgriechische Schriftsteller Pausanias. So erging es auch einem Beschäftigten beim Sozialverein assista. Seit Beginn der 1980er Jahre dort beschäftigt, ab Mitte der 1990er Jahre Leiter des Personalwesens, stellte er beim Amtsantritt eines neuen Geschäftsführers 2003 fest, dass dessen Personalakt, obwohl bereits Ende der 1980er Jahre als Bereichsleiter eingetreten, ziemlich leer war. Obwohl dieser vorgab, schon seit Beginn der 1990er den Magistertitel zu führen, fehlten Unterlagen die das belegt hätten.
Um seiner Verpflichtung nachzukommen die „Vollständigkeit der Personalakten“ zu garantieren, forderte der Personaler den Vorgesetzten auf, die fehlenden Unterlagen beizubringen, was jedoch erfolglos blieb. Erst Jahre später lag plötzlich eine Kopie einer Magisterurkunde vor. Stutzig machte ihn das Datum – hatte sein Vorgesetzter nicht schon Jahre vorher behauptet, er hätte sein Studium abgeschlossen?
Die Jahre zogen ins Land, als der alte Verdacht, es könnte etwas mit dem Studienabschluss nicht stimmen, wieder auftauchte. Denn als der Personalleiter im Jahr 2013 selbst einen akademischen Abschluss absolvierte, gratulierte ihm der Geschäftsführer nicht etwa, sondern meinte lapidar: „Wenn ich an der Uni was zu sagen hätte, hätte ich Dir Deine Abschlussarbeit ungelesen zurückgeschickt“.
In einem Gespräch im Herbst 2014, bei dem sich der Geschäftsführer wiederum negativ über die Abschlussarbeit des Personalisten äußerte, entgegnete ihm dieser, jetzt wolle er die Diplomarbeit für den Magisterabschluss seines Vorgesetzten lesen. Dazu kam es nicht mehr: Der Geschäftsführer stellte den Leiter des Personalwesens dienstfrei, auf Grund einer von ihm ohne ärztlichen Befund attestierten „schweren Persönlichkeitsstörung“ mit dem Versuch ihn als gewählte Behindertenvertrauensperson über das Arbeits- und Sozialgericht zu entlassen. Nach der Abweisung ihn zumindest zu kündigen, was letztlich auch gelang.
Durch das arbeitsrechtliche „Erneuerungsverbot“ konnte der Tatbestand des vorgetäuschten Magistertitels und der Urkundenfälschung nicht in das Verfahren einfließen. Erst einige Monate nach Anlaufen des Arbeitsgerichtsverfahren kam nach der Anzeige der Universität Linz tatsächlich ans Licht, dass der Geschäftsführer lediglich als außerordentlicher Hörer inskribiert gewesen war und daher einen akademischen Abschluss von vorneherein nicht hätte machen können. Der Chef – von Landesrat Ackerl noch als „Konsulent für Soziales“ ausgezeichnet – musste gehen, einvernehmlich und mit voller Abfertigung.
Der falsche Magister hatte eine Verwaltungsstrafe zu bezahlen. Zu einem Strafverfahren kam es nicht, da die von der Staatsanwaltschaft einvernommene Zeugen angaben, nie und nimmer hätte der Geschäftsführer einen akademischen Abschluss für seine Tätigkeit benötigt. Aber seinerzeit wurde ihm sogar bezahlte Dienstzeit gewährt um sein Studium rasch abzuschließen. Und man beschied auch die Urkundenfälschung wäre verjährt und somit bedeutungslos. Verjährt nach nicht einmal zehn Jahren nach der Vorlage? Und interessanterweise führte er seinen Titel noch bis Herbst 2016 im Zentralen Melderegister – bis dieser nach Intervention beim Innenminister gestrichen wurde. Aufschlussreich auch, dass der neu eingestellte assista-Geschäftsführer zwei akademische Abschlüsse hat.
Der Betriebsrat stellte sich nach der Dienstfreistellung auf die Seite des Geschäftsführers, nachdem dieser erklärt hatte, dass alle MitarbeiterInnen des Personalwesens umgehend in den Krankenstand gehen würden, sollte ihr Abteilungsleiter den Dienst mit seiner „Persönlichkeitsstörung“ wieder antreten. Und die MitarbeiterInnen würden dann keine Gehälter mehr ausbezahlt erhalten.
Die „Krone“ berichtete im November 2015 über den Fall, freilich ganz aus der Sicht des Vorstandes, wobei der Personalreferent den „bösen Nestbeschmutzer“ geben musste. Es handle sich um einen „Racheakt“ hieß es da. Als ob nicht beweisbare Fakten vorlägen und der Fall eindeutig und das Aufzeigen ein Akt der Selbstreinigung im Interesse des Vereins wäre.
Für die ZuhörerInnen beim Arbeits- und Sozialgericht gab es dabei erstaunliche Informationen, die zum konkreten Recherchieren einluden: So scheint der Geschäftsführer im Firmenbuch des in den 1990ern ausgegliederten Reha-Service gleichfalls als Geschäftsführer auf und leitete diesen Wirtschaftsbetrieb offensichtlich faktisch auf Kosten von assista mitsamt der erforderlichen Infrastruktur, was einen zweifelhaften Umgang mit Sozialgeldern und Steuergeldern verdeutlicht.
Bemerkenswert ist auch, dass die für die Finanzierung der Sozialvereine zuständige Landesrätin bislang das Ganze als Privatsache abtut und keineswegs Konsequenzen gezogen hat. Auch heute gilt, dass der Überbringer der schlechten Botschaft der „Böse“ ist und nicht der Verursacher. Was nicht sein darf, ist einfach nicht, denn das würde ja möglicherweise Handlungsbedarf bedeuten. Und die Welt ist dann nicht mehr so, wie wir sie gemacht haben und wie sie uns gefällt.