Inforecht einfordern
- Dienstag, 18. April 2017 @ 14:12
Franz Grün über Arbeitnehmer_innen in Teilzeit
Einmal in Teilzeit – und das bis zur Pension? Das muss nicht sein. Auch wenn es keinen generellen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle bzw. auf einen Job mit höherem Stundenausmaß gibt, so besteht seit 1.1.2016 ein Recht auf Information über frei(werdende) Jobs mit höherem Stundenausmaß im Unternehmen. Das neue Inforecht bietet einen gewissen Hebel für Teilzeitbeschäftigte. Denn es verpflichtet Arbeitgeber_innen, Teilzeitbeschäftigte bei Ausschreibung einer freiwerdenden Stelle mit einem höheren Arbeitszeitausmaß zu informieren und sieht Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung vor. Arbeitnehmer_innen sollen damit die Chance erhalten, innerhalb des Unternehmens auf Vollzeit oder auf ein höheres Stundenausmaß aufstocken zu können.
Dieses Inforecht ist wichtig, da die Teilzeitbeschäftigung vor allem von Frauen kontinuierlich steigt. Aktuell arbeiten rund 950.000 Frauen und 250.000 Männer in Teilzeit. Fast die Hälfte der erwerbstätigen Frauen betrifft somit das Thema Teilzeit. In vielen Fällen ermöglicht die Teilzeit kein eigenständiges, existenzsicherndes Einkommen. Und lange Teilzeitphasen haben zudem negative Auswirkungen auf die Höhe der Pension. Vielfach besteht daher Interesse nach einer höheren Arbeitszeit
Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 19d Abs 2a AZG) sind Arbeitgeber_innen seit 1.1.2016 verpflichtet, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer_innen (darunter fallen selbstverständlich auch geringfügig Beschäftigte) über die Ausschreibung von freiwerdenden Arbeitsplätzen mit höherem Arbeitszeitausmaß zu informieren. Umfasst sind sowohl interne als auch externe Ausschreibungen. Die Info an die Teilzeitbeschäftigten kann via Aushang im Betrieb, per mail oder im Intranet erfolgen.
Franz Grün ist Organisationsverantwortlicher im GLBvida
PS: Eine systematische Erfassung der Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern wäre eine wichtige Maßnahme seitens der Arbeitgeber_innen, um mehr Chancengleichheit im Betrieb zu erreichen. Diese Informationen können dann auch bei der weiteren Personalplanung einfließen.
Einmal in Teilzeit – und das bis zur Pension? Das muss nicht sein. Auch wenn es keinen generellen gesetzlichen Rechtsanspruch auf eine Vollzeitstelle bzw. auf einen Job mit höherem Stundenausmaß gibt, so besteht seit 1.1.2016 ein Recht auf Information über frei(werdende) Jobs mit höherem Stundenausmaß im Unternehmen. Das neue Inforecht bietet einen gewissen Hebel für Teilzeitbeschäftigte. Denn es verpflichtet Arbeitgeber_innen, Teilzeitbeschäftigte bei Ausschreibung einer freiwerdenden Stelle mit einem höheren Arbeitszeitausmaß zu informieren und sieht Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung vor. Arbeitnehmer_innen sollen damit die Chance erhalten, innerhalb des Unternehmens auf Vollzeit oder auf ein höheres Stundenausmaß aufstocken zu können.
Dieses Inforecht ist wichtig, da die Teilzeitbeschäftigung vor allem von Frauen kontinuierlich steigt. Aktuell arbeiten rund 950.000 Frauen und 250.000 Männer in Teilzeit. Fast die Hälfte der erwerbstätigen Frauen betrifft somit das Thema Teilzeit. In vielen Fällen ermöglicht die Teilzeit kein eigenständiges, existenzsicherndes Einkommen. Und lange Teilzeitphasen haben zudem negative Auswirkungen auf die Höhe der Pension. Vielfach besteht daher Interesse nach einer höheren Arbeitszeit
Nach dem Arbeitszeitgesetz (§ 19d Abs 2a AZG) sind Arbeitgeber_innen seit 1.1.2016 verpflichtet, teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer_innen (darunter fallen selbstverständlich auch geringfügig Beschäftigte) über die Ausschreibung von freiwerdenden Arbeitsplätzen mit höherem Arbeitszeitausmaß zu informieren. Umfasst sind sowohl interne als auch externe Ausschreibungen. Die Info an die Teilzeitbeschäftigten kann via Aushang im Betrieb, per mail oder im Intranet erfolgen.
Franz Grün ist Organisationsverantwortlicher im GLBvida
PS: Eine systematische Erfassung der Arbeitszeitwünsche von Frauen und Männern wäre eine wichtige Maßnahme seitens der Arbeitgeber_innen, um mehr Chancengleichheit im Betrieb zu erreichen. Diese Informationen können dann auch bei der weiteren Personalplanung einfließen.