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Lohnrechtliche Begriffe

  • Dienstag, 18. April 2017 @ 14:11
Service Kalte Progression

In Österreich ist der Lohn- bzw. Einkommensteuertarif progressiv gestaltet. Das bedeutet, dass das Einkommen in einzelne Teile zerlegt und mit nach Tarifstufen ansteigenden Steuersätzen besteuert wird. Wenn die Löhne jedes Jahr um die Inflationsabgeltung steigen, aber die für die Lohnsteuer maßgeblichen Tarifstufen gleich bleiben, rücken von Jahr zu Jahr immer mehr Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer in höhere Tarifstufen vor. Der Effekt, dass die jährlichen Lohnerhöhungen zu einer steuerlichen Mehrbelastung führen, wird kalte Progression genannt. Um die kalte Progression zu vermeiden, müssten die Tarifstufen und die Steuerabsetzbeträge jährlich an die Inflation angepasst werden.

Mindestgehälter bzw. Mindestlöhne

Eine zentrale Errungenschaft der Gewerkschaften ist die Festsetzung von Mindestlöhnen bzw. Mindestgehältern in den Kollektivverträgen oder in Mindestlohntarifen. Es gibt keine gesetzlichen Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter, sondern diese müssen regelmäßig von den Gewerkschaften verhandelt werden.

Ist-Gehälter und Überzahlungen

Wenn der vereinbarte Lohn bzw. das vereinbarte Gehalt höher ist als der Kollektivvertrag es vorschreibt, heißt diese vereinbarte Bezahlung Ist-Lohn bzw. Ist-Gehalt. Überzahlung bezeichnet die Differenz zwischen dem Ist-Lohn bzw. -Gehalt und dem kollektivvertraglichen Lohn bzw. Gehalt.

Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen

Es gibt keine jährliche gesetzliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhung. Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen betreffen in der Regel die Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter und werden im Rahmen von Kollektivvertragsverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverbänden vereinbart. Diese sind je nach Branche unterschiedlich ausgestaltet.

Lohn- bzw. Gehaltsschema

Es gibt keine gesetzlichen Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter. Die Mindestlöhne bzw. Mindestgehälter müssen von den Gewerkschaften regelmäßig im Kollektivvertrag ausverhandelt werden.