Wer A sagt, muss auch B sagen...
- Montag, 17. April 2017 @ 14:02
Josef Stingl zum Thema Mindestlohn
Laut Studie des Europäischen Gewerkschaftsbundes musste sich Österreich 2016 mit einer Lohnsteigerung von 0,32 Prozent und damit dem fünftletzten Platz in der EU begnügen. Im »Plan A« von Bundeskanzler Christian Kern spielt die Einkommenssituation der Lohnabhängigen – wenn auch unzureichend – ebenfalls eine Rolle. Kern verlangt einen Mindestlohn von 1.500 Euro bis Ende des Jahres: »Er sieht als ersten Schritt die Sozialpartner_innen gefordert, durch einen Generalkollektivvertrag 1.500 Euro Mindestlohn in allen Branchen zu verwirklichen. Kommt es nicht dazu, soll eine gesetzliche Lösung geschaffen werden, die es dem Sozialminister ermöglicht, per Verordnung einen Mindestlohn von 1.500 Euro festzulegen.« (Der Standard)
»Gesetzliche Verordnung« oder gar »Gesetzlicher Mindestlohn«, das geht gar nicht! Unser Verhandlungssystem über die instrumentalisierte Sozialpartnerschaft gilt als unantastbares Heiligtum – sowohl von der Unternehmer_innen, als auch von AK und ÖGB. Und das, trotz der seit Jahren real sinkenden Löhne und Gehälter.
Prüfstein der Sozialpartnerschaft?
»Es geht um viel: Können Foglar und Leitl an die Legenden Anton Benya und Rudolf Sallinger noch einmal anschließen, oder meldet sich die brüchig gewordene Schattenregierung der Zweiten Republik ab?« fragt die Kleine Zeitung.
»Schauen Sie, wären wir nicht überzeugt, dass das möglich sei, hätten wir es nicht angeboten. Der Kanzler gibt uns ein Jahr. Wir wollen nur ein halbes Jahr. Denn wenn wir in einem halben Jahr nichts zusammenbringen, bringen wir in einem ganzen Jahr auch nichts zusammen«, lautet die Antwort von WKO-Boss Christoph Leitl. »Der ÖGB hat schon seit über zwei Jahren das Ziel 1.700 Euro Mindestlohn. Derzeit laufen Gespräche auf operativer Ebene«, so ÖGB-Präsident Erich Foglar.
Die Gewerkschaft vida erfand »für diesen Offensivkurs der Gewerkschaft« ein neues Kampfmittel: In gleichzeitig angesetzten Bundesländer-Pressekonferenzen wurde ein Appell für eine Sonderverhandlungsrunde für 1.500 Euro Mindest-KV-Lohn an den WKO-Präsidenten Leitl gerichtet. »Profitieren würden Beschäftigte und Unternehmer_innen gleichermaßen!« lautete die Devise.
Insgesamt verdienen 356.500 Vollzeitbeschäftigte unter 1.500 Euro brutto monatlich. »Alleine im Hotel- und Gastgewerbe würden von 220.000 Beschäftigten 100.000 einen Mindestlohn von 1.420 Euro bekommen«, berichtete in Wien vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit. Auf die Kritik der Hoteliervereinigung (ÖHV): »Ich kann das Gesudere nicht mehr hören. Gerade in dieser Branche gibt es besonders viele prekäre Arbeitsverhältnisse.«
Laut vida-Fahrplan sollte in einer ersten Etappe bis zum Jahresende die 1.500 Euro Mindestlohn für – fast – alle Realität sein. Bei dem einen oder anderen KV, bei dem der Abstand zur 1.500-Euro-Marke sehr deutlich ist, kann dies in zwei Schritten behoben werden.
Die 1.700 Euro Mindestlohn-Forderung des ÖGB mutiert dafür immer mehr zu einer »35-Stunden-Wochen-Glosse«. Auch diese wurde seit dem erstmaligen Beschluss vor über 30 Jahren alibihalber maximal als Randnotiz missbraucht. Und gesetzlicher Mindestlohn? Nein, Nein und nochmals Nein! Selbst ein Generalkollektivvertrag ist für den ÖGB zu gewagt, eine Generalvereinbarung für 1.700 Euro muss her! »Die Generalvereinbarung ist unverbindlicher, legt also nur einen Fahrplan fest, bis wann diese Marke erreicht werden soll«, erklärt dazu der Leitende Sekretär des ÖGB Bernhard Achitz.
»Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut« so lautete eine Antwort, auf eine Facebook-Kritik zum Friseur_innen-KV-Abschluss. Für die lieben FSG-Gewerkschafter_innen ein fulminanter Erfolg: »Beim Thema „Mindestlohn 1.500 Euro“ sind wir nicht zu bremsen! Wir können jetzt den nächsten Erfolg verbuchen: Für tausende FriseurInnen in Österreich ist 2018 das letzte Jahr in dem sie unter 1.500 brutto verdienen.«
Geradezu euphorisch die Vorsitzende des vida-Fachbereichs Dienstleistungen Christine Heitzinger: »Die hervorragenden Leistungen der heimischen FriseurInnen gehören menschenwürdig entlohnt. Von Arbeit muss man leben können. Ich freue mich, dass wir unser Ziel, den Mindestlohn auf 1.500 Euro anzuheben, im Jahr 2019 erreicht haben! «
Das heißt für die Friseur_innen noch zwei Jahre lang selbst unter diesem ohnehin bescheidenen Mindestlohn ein noch bescheideneres dahin hungern zu müssen. Anders gesagt: Rom wurde nicht an einem Tag erbaut, aber die Bauzeit kostete zahlreichen Sklav_innen das Leben. Der Friseurszunfts Lohnsklav_innen kostet die 2-Jahres-Wartefrsist zwar nicht das Leben, aber ein menschenwürdiges Auskommen.
Ein Beispiel mehr dafür, dass die von der Bundesregierung beauftragten Sozialpartner_innen den 1.500-Euro-Mindestlohn klar vergeigt haben. Wer »A« sagt, der muss auch »B« sagen: Da der 1.500 Euro-Mindestlohn netto ohnehin nur knapp über der Armutsschwelle liegt und die Umsetzung zum St. Nimmerleinstag absolut niemanden hilft, verlangt der Gewerkschaftliche Linksblock im ÖGB (GLB) von Kanzler & Co gleich einen wertgesicherten und lohnsteuerbefreiten GESETZLICHEN MINDESTLOHN von 13 Euro pro Stunde und das bei einer 30 Stunden-Woche!
Josef Stingl ist Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB
Laut Studie des Europäischen Gewerkschaftsbundes musste sich Österreich 2016 mit einer Lohnsteigerung von 0,32 Prozent und damit dem fünftletzten Platz in der EU begnügen. Im »Plan A« von Bundeskanzler Christian Kern spielt die Einkommenssituation der Lohnabhängigen – wenn auch unzureichend – ebenfalls eine Rolle. Kern verlangt einen Mindestlohn von 1.500 Euro bis Ende des Jahres: »Er sieht als ersten Schritt die Sozialpartner_innen gefordert, durch einen Generalkollektivvertrag 1.500 Euro Mindestlohn in allen Branchen zu verwirklichen. Kommt es nicht dazu, soll eine gesetzliche Lösung geschaffen werden, die es dem Sozialminister ermöglicht, per Verordnung einen Mindestlohn von 1.500 Euro festzulegen.« (Der Standard)
»Gesetzliche Verordnung« oder gar »Gesetzlicher Mindestlohn«, das geht gar nicht! Unser Verhandlungssystem über die instrumentalisierte Sozialpartnerschaft gilt als unantastbares Heiligtum – sowohl von der Unternehmer_innen, als auch von AK und ÖGB. Und das, trotz der seit Jahren real sinkenden Löhne und Gehälter.
Prüfstein der Sozialpartnerschaft?
»Es geht um viel: Können Foglar und Leitl an die Legenden Anton Benya und Rudolf Sallinger noch einmal anschließen, oder meldet sich die brüchig gewordene Schattenregierung der Zweiten Republik ab?« fragt die Kleine Zeitung.
»Schauen Sie, wären wir nicht überzeugt, dass das möglich sei, hätten wir es nicht angeboten. Der Kanzler gibt uns ein Jahr. Wir wollen nur ein halbes Jahr. Denn wenn wir in einem halben Jahr nichts zusammenbringen, bringen wir in einem ganzen Jahr auch nichts zusammen«, lautet die Antwort von WKO-Boss Christoph Leitl. »Der ÖGB hat schon seit über zwei Jahren das Ziel 1.700 Euro Mindestlohn. Derzeit laufen Gespräche auf operativer Ebene«, so ÖGB-Präsident Erich Foglar.
Die Gewerkschaft vida erfand »für diesen Offensivkurs der Gewerkschaft« ein neues Kampfmittel: In gleichzeitig angesetzten Bundesländer-Pressekonferenzen wurde ein Appell für eine Sonderverhandlungsrunde für 1.500 Euro Mindest-KV-Lohn an den WKO-Präsidenten Leitl gerichtet. »Profitieren würden Beschäftigte und Unternehmer_innen gleichermaßen!« lautete die Devise.
Insgesamt verdienen 356.500 Vollzeitbeschäftigte unter 1.500 Euro brutto monatlich. »Alleine im Hotel- und Gastgewerbe würden von 220.000 Beschäftigten 100.000 einen Mindestlohn von 1.420 Euro bekommen«, berichtete in Wien vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit. Auf die Kritik der Hoteliervereinigung (ÖHV): »Ich kann das Gesudere nicht mehr hören. Gerade in dieser Branche gibt es besonders viele prekäre Arbeitsverhältnisse.«
Laut vida-Fahrplan sollte in einer ersten Etappe bis zum Jahresende die 1.500 Euro Mindestlohn für – fast – alle Realität sein. Bei dem einen oder anderen KV, bei dem der Abstand zur 1.500-Euro-Marke sehr deutlich ist, kann dies in zwei Schritten behoben werden.
Die 1.700 Euro Mindestlohn-Forderung des ÖGB mutiert dafür immer mehr zu einer »35-Stunden-Wochen-Glosse«. Auch diese wurde seit dem erstmaligen Beschluss vor über 30 Jahren alibihalber maximal als Randnotiz missbraucht. Und gesetzlicher Mindestlohn? Nein, Nein und nochmals Nein! Selbst ein Generalkollektivvertrag ist für den ÖGB zu gewagt, eine Generalvereinbarung für 1.700 Euro muss her! »Die Generalvereinbarung ist unverbindlicher, legt also nur einen Fahrplan fest, bis wann diese Marke erreicht werden soll«, erklärt dazu der Leitende Sekretär des ÖGB Bernhard Achitz.
»Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut« so lautete eine Antwort, auf eine Facebook-Kritik zum Friseur_innen-KV-Abschluss. Für die lieben FSG-Gewerkschafter_innen ein fulminanter Erfolg: »Beim Thema „Mindestlohn 1.500 Euro“ sind wir nicht zu bremsen! Wir können jetzt den nächsten Erfolg verbuchen: Für tausende FriseurInnen in Österreich ist 2018 das letzte Jahr in dem sie unter 1.500 brutto verdienen.«
Geradezu euphorisch die Vorsitzende des vida-Fachbereichs Dienstleistungen Christine Heitzinger: »Die hervorragenden Leistungen der heimischen FriseurInnen gehören menschenwürdig entlohnt. Von Arbeit muss man leben können. Ich freue mich, dass wir unser Ziel, den Mindestlohn auf 1.500 Euro anzuheben, im Jahr 2019 erreicht haben! «
Das heißt für die Friseur_innen noch zwei Jahre lang selbst unter diesem ohnehin bescheidenen Mindestlohn ein noch bescheideneres dahin hungern zu müssen. Anders gesagt: Rom wurde nicht an einem Tag erbaut, aber die Bauzeit kostete zahlreichen Sklav_innen das Leben. Der Friseurszunfts Lohnsklav_innen kostet die 2-Jahres-Wartefrsist zwar nicht das Leben, aber ein menschenwürdiges Auskommen.
Ein Beispiel mehr dafür, dass die von der Bundesregierung beauftragten Sozialpartner_innen den 1.500-Euro-Mindestlohn klar vergeigt haben. Wer »A« sagt, der muss auch »B« sagen: Da der 1.500 Euro-Mindestlohn netto ohnehin nur knapp über der Armutsschwelle liegt und die Umsetzung zum St. Nimmerleinstag absolut niemanden hilft, verlangt der Gewerkschaftliche Linksblock im ÖGB (GLB) von Kanzler & Co gleich einen wertgesicherten und lohnsteuerbefreiten GESETZLICHEN MINDESTLOHN von 13 Euro pro Stunde und das bei einer 30 Stunden-Woche!
Josef Stingl ist Mitglied des ÖGB-Bundesvorstandes und Bundesvorsitzender des GLB