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Ein harter Job

  • Montag, 17. April 2017 @ 13:53
Meinung
Anita Kainz über die 24-Stunden Betreuung

Am 1. Juli 2007 ist das Hausbetreuungsgesetz in Kraft getreten. Somit konnte die 24-Stunden Betreuung pflegebedürftiger Menschen innerhalb des privaten Haushals legal betrieben werden. Das Hausbetreuungsgesetz sieht zwei Möglichkeiten der Ausübung der Tätigkeit der 24-Stunden Betreuung vor: unselbständige (hier gilt dann in weiterer Folge das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz) und selbständige Ausübung (entsprechend der GewO) der Betreuungstätigkeit.

99 Prozent der Betreuerinnen arbeiten als Selbständige. Um als selbständige 24-Stunden Betreuerin arbeiten zu können, bedarf es eines Gewerbescheins. Das Gewerbe der Betreuerin zählt zu den freien Gewerben. Das bedeutet, dass ein Nachweis einer Befähigung nicht erforderlich ist. Lediglich für den Erhalt einer Förderung seitens des Staates müssen die Betreuerinnen gewisse Qualifikationen erfüllen (theoretische Ausbildung einer Heimhelferin oder eine sechs Monate andauernde, sachgerechte Betreuung einer betreuungsbedürftigen Person oder es muss eine Delegation von pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeiten an die Personenbetreuerinnen vorliegen).

Die überwiegende Mehrheit der selbständigen 24-Stunden Betreuerinnen kommt aus den osteuropäischen Staaten. Der wesentliche Grund, warum sie nach Österreich kommen, ist vor allem die höhere Verdienstmöglichkeit im Vergleich zu ihrem Herkunftsland. Sie erhoffen sich jedoch den Erwerb weiterer Qualifikationen, wie z.B. der Sprache, mit denen sie am Arbeitsmarkt bessere Chancen haben. Im Rahmen der Ausübung ihrer Tätigkeit sind sie besonderen Belastungssituationen in Bezug auf die Arbeitsbedingungen ausgesetzt. Die selbständigen 24-Stunden Betreuerinnen sind von allen arbeitsrechtlichen Bestimmungen ausgenommen.

Es handelt sich daher bei dieser selbständigen Tätigkeit als 24-Stunden Betreuerin um eine Scheinselbständigkeit.

Die Betreuerinnen suchen sich nicht selbst eine Stelle, sondern sie wenden sich an diverse Vermittlungsagenturen. Es hat sich ein sehr unübersichtliches Netz an Agenturen gebildet, die verschiedene Geschäftspraktiken entwickelt haben. Bei der Gründung einer solchen Agentur ist keine Qualifikation notwendig. Die Bandbreite der Vermittlungsgebühr ist sehr groß. Diese Gebühr hat sowohl die Betreuerin als auch die zu betreuende Person zu bezahlen. Zwischen der Agentur und der Betreuerin wird ein Vertrag geschlossen, der oft wegen der schlechten Deutschkenntnisse von der Betreuerin gar nicht verstanden wird.

Um die Betreuerinnen vor solchen gewinnorientierten Agenturen zu schützen, sollte die Vermittlung nur über zertifizierte Trägervereine, die regelmäßig überprüft werden, erfolgen.

Noch besser wäre die Abschaffung der Selbständigkeit bei der 24-Stunden Betreuung, weil diese in Wirklichkeit eine Scheinselbständigkeit darstellt, mit der Folge, dass weder das Arbeitsrecht noch das kollektivvertragliche Mindestentgelt zur Anwendung kommen.

Für diesen Artikel wurde bewusst die ausschließlich weibliche Form gewählt, da die mehr als überwiegende Mehrheit der BetreuerInnen Frauen sind.

Anita Kainz ist Aktivistin des Zentralverbandes der Pensionist_innen in Wien