Online-Aktion: Kürzer arbeiten, besser leben
- Dienstag, 14. August 2012 @ 11:56
Der ÖGB verlangt: „Sozialstaat fairbessern"! Ein Grundgedanke des Sozialstaates ist, dass Menschen ohne Vermögen wenigstens durch ihre Arbeit am Zuwachs des gesellschaftlichen Reichtums beteiligt werden. Aber in Österreich stagniert bzw. sinkt die Lohnquote seit Ende der 70er Jahre, während die Kosten für Wohnen, Energie und andere Grundbedürfnisse überdurchschnittlich steigen.
Antrag an den 18. Bundeskongress des ÖGB: Mindestens zehn Euro in der Stunde. Maximal 35 Stunden in der Woche.
In einigen Branchen wurde ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von 1.300 Euro umgesetzt. Netto sind dies rund 1.050 Euro. In anderen Branchen ist man von diesen 1.000 Euro netto aber noch weit entfernt, Und zahlreiche Jobs unterliegen gar keinem Kollektivvertrags-Mindestlohn. Die amtliche Armutsgefährdungsschwelle liegt derzeit bei 994 Euro, Kein Wunder, dass immer mehr Menschen trotz Arbeit armutsgefährdet sind.
In Österreich arbeiten wir laut Eurostat 44,1 Wochenstunden, Das ist nach Griechenland (44,3) die zweilängste reale Wochenarbeitszeit. Die Produktivität steigt ständig, der Leistungsdruck wirkt sich negativ auf die Arbeitnehmerlnnen aus. „Psychische Erkrankungen sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen. Im vergangenen Jahr waren 2,4 Millionen Krankenstandstage auf psychische Krankheiten zurückzuführen, berichtet die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse.
Andererseits arbeiten 24 Prozent der Beschäftigten (in Teilzeit, also ohne Lohnausgleich) weniger als 30 Stunden. Hier handelt es sich vorwiegend um Frauen. Durch zu geringe Stundenanzahl und zu niedrigem Lohn sind sie doppelt betroffen. Viele müssen Zusatzjobs annehmen, am überhaupt über die Runden zu kommen.
Der 10. Bundeskongress des ÖGB hat bereits 1983 die Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich beschlossen. Viele Gründe sprechen dafür, nach 30 Jahren die „35“ endlich umzusetzen: Die Produktivität, die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen…
Der ÖGB nimmt sofort Verhandlungen zur generellen Umsetzung der 3S-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich auf. Damit auch ein voller Personalausgleich stattfinden kann, ist dieser Arbeitszeitverkürzungsschritt mit entsprechender Vorlaufzeit schlagartig bis spätestens zum nächsten Bundeskongress umzusetzen.
Eine solidarische Lohnpolitik mit guten Kollektivvertragsabschlüssen und einer hohen Kollektivvertragsdichte ist wichtig. Damit aber alle arbeitenden Menschen zu einem Mindestlohn kommen ist aber auch ein gesetzlicher Mindestlohn notwendig, welchen es bereits in 20 von 27 EU-Länder gibt. Der ÖGB fordert daher für Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn mit einem Stundenlohn von 10 Euro brutto.
Infos: www.glb.at, www.sozialsteuern.at
Antrag an den 18. Bundeskongress des ÖGB: Mindestens zehn Euro in der Stunde. Maximal 35 Stunden in der Woche.
In einigen Branchen wurde ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von 1.300 Euro umgesetzt. Netto sind dies rund 1.050 Euro. In anderen Branchen ist man von diesen 1.000 Euro netto aber noch weit entfernt, Und zahlreiche Jobs unterliegen gar keinem Kollektivvertrags-Mindestlohn. Die amtliche Armutsgefährdungsschwelle liegt derzeit bei 994 Euro, Kein Wunder, dass immer mehr Menschen trotz Arbeit armutsgefährdet sind.
In Österreich arbeiten wir laut Eurostat 44,1 Wochenstunden, Das ist nach Griechenland (44,3) die zweilängste reale Wochenarbeitszeit. Die Produktivität steigt ständig, der Leistungsdruck wirkt sich negativ auf die Arbeitnehmerlnnen aus. „Psychische Erkrankungen sind in den letzten Jahren dramatisch angestiegen. Im vergangenen Jahr waren 2,4 Millionen Krankenstandstage auf psychische Krankheiten zurückzuführen, berichtet die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse.
Andererseits arbeiten 24 Prozent der Beschäftigten (in Teilzeit, also ohne Lohnausgleich) weniger als 30 Stunden. Hier handelt es sich vorwiegend um Frauen. Durch zu geringe Stundenanzahl und zu niedrigem Lohn sind sie doppelt betroffen. Viele müssen Zusatzjobs annehmen, am überhaupt über die Runden zu kommen.
Der 10. Bundeskongress des ÖGB hat bereits 1983 die Einführung der 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich beschlossen. Viele Gründe sprechen dafür, nach 30 Jahren die „35“ endlich umzusetzen: Die Produktivität, die Gesundheit der ArbeitnehmerInnen…
Der ÖGB nimmt sofort Verhandlungen zur generellen Umsetzung der 3S-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich auf. Damit auch ein voller Personalausgleich stattfinden kann, ist dieser Arbeitszeitverkürzungsschritt mit entsprechender Vorlaufzeit schlagartig bis spätestens zum nächsten Bundeskongress umzusetzen.
Eine solidarische Lohnpolitik mit guten Kollektivvertragsabschlüssen und einer hohen Kollektivvertragsdichte ist wichtig. Damit aber alle arbeitenden Menschen zu einem Mindestlohn kommen ist aber auch ein gesetzlicher Mindestlohn notwendig, welchen es bereits in 20 von 27 EU-Länder gibt. Der ÖGB fordert daher für Österreich einen gesetzlichen Mindestlohn mit einem Stundenlohn von 10 Euro brutto.
Infos: www.glb.at, www.sozialsteuern.at