Steuerpauschalierung der Landwirtschaft beseitigen
- Dienstag, 14. August 2012 @ 09:58
Unerträglich sind aus der Sicht der lohnsteuerzahlenden Unselbständigen die Steuerprivilegien der Landwirtschaft meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), und fordert die umgehende Beseitigung der 1947 eingeführten und längst nicht mehr zeitgemäßen steuerlichen Pauschalierung der bäuerlichen Betriebe. Laut dem „Grünen Bericht“ wurde das Einkommen von 173.000 bäuerlichen Betrieben 2010 mit mageren 45 Millionen Euro angegeben: „Alle ArbeiterInnen, Angestellten und PensionistInnen müssen sich verhöhnt vorkommen, wenn die österreichischen Bauern dank Pauschalierung pro Jahr im Durchschnitt nur 260 Euro Einkommensteuer zahlen“, so Stingl. Laut Berechnungen der Arbeiterkammer werden dadurch dem Staat jährlich 300 bis 400 Millionen Euro Steuereinnahmen vorenthalten.
Mehr als 90 Prozent der Landwirte sind voll pauschaliert, müssen also nicht einmal Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Der Gewinn wird auf Basis einer Pauschale von 39 Prozent des antiquierten Einheitswertes mit Zu- und Abschlägen errechnet. Das bedeutet eine Steuerersparnis bis zu 15.000 Euro im Jahr. Besonders provozierend ist, dass die milliardenschwere EU-Agrarförderung nicht in die Gewinnermittlung einbezogen wird, obwohl sie längst den Großteil der landwirtschaftlichen Einkommen ausmacht.
Laut AK verdient aber zumindest das obere Viertel der heimischen Landwirte im Schnitt jährlich mindestens 43.000 Euro. Der vormalige Landwirtschaftsminister Josef Pröll (ÖVP) hob zudem die Grenze des zuletzt 1988 aktualisierten Einheitswertes für die Vollpauschalierung von 65.000 auf 100.000 Euro an. Es gibt wenig Bauernhöfe welche diese Grenze überschreiten. Daher zahlen auch 70-Hektar-Betriebe in Gunstlagen und einem Einkommen von 50.000 Euro nach Abzug von Sozialversicherung, Zinsen etc. keine Steuern.
Widersinnig und längst nicht mehr zeitgemäß ist zudem, dass im Gegensatz zu den Bauern die kleinen Selbständigen und auch Weinbauern sehr wohl zu einer einfachen Buchführung als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verpflichtet sind.
Die Bemessung der bäuerlichen Einkommen an den veralteten Einheitswerten und die fiktiven niedrigen Einkommen dank Pauschalierung führen auch dazu, dass die Landwirtschaft niedrige Sozialversicherungsbeiträge zahlt, was wiederum dazu führt, dass der Staat bei den Bauernpensionen 81 Prozent Zuschuss leisten muß. Im Vergleich dazu ist der Bundeszuschuss für ASVG-Pensionen mit 17 Prozent weit vom vereinbarten Drittel entfernt ist, für Gewerbepensionen leistet der Staat 52 Prozent, für Beamte 57 Prozent (für diese jedoch auch als Dienstgeberbeitrag) Zuschuss: „Im Klartext bedeutet dies, dass die Lohnabhängigen mit ihren Steuern maßgeblich die Pensionen der Landwirtschaft mitfinanzieren müssen“, so Stingl.
Bereits 2011 hat der Verfassungsgerichtshof die steuerliche Pauschalierung für 7.000 Gastronomie- und Hotelbetriebe als Steuergeschenk bewertet und aufgehoben. Eine Verfassungsklage ist auch gegen die Steuerpauschale der Landwirtschaft anhängig: „Die Versuche der Agrarbürokratie jede Kritik an der Pauschalierung als „Neiddebatte“ abzuwehren oder mit Verwaltungsvereinfachung zu rechtfertigen sind untauglich und widersprechen jeder sozialen Gerechtigkeit“, so Stingl abschließend.
Mehr als 90 Prozent der Landwirte sind voll pauschaliert, müssen also nicht einmal Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen. Der Gewinn wird auf Basis einer Pauschale von 39 Prozent des antiquierten Einheitswertes mit Zu- und Abschlägen errechnet. Das bedeutet eine Steuerersparnis bis zu 15.000 Euro im Jahr. Besonders provozierend ist, dass die milliardenschwere EU-Agrarförderung nicht in die Gewinnermittlung einbezogen wird, obwohl sie längst den Großteil der landwirtschaftlichen Einkommen ausmacht.
Laut AK verdient aber zumindest das obere Viertel der heimischen Landwirte im Schnitt jährlich mindestens 43.000 Euro. Der vormalige Landwirtschaftsminister Josef Pröll (ÖVP) hob zudem die Grenze des zuletzt 1988 aktualisierten Einheitswertes für die Vollpauschalierung von 65.000 auf 100.000 Euro an. Es gibt wenig Bauernhöfe welche diese Grenze überschreiten. Daher zahlen auch 70-Hektar-Betriebe in Gunstlagen und einem Einkommen von 50.000 Euro nach Abzug von Sozialversicherung, Zinsen etc. keine Steuern.
Widersinnig und längst nicht mehr zeitgemäß ist zudem, dass im Gegensatz zu den Bauern die kleinen Selbständigen und auch Weinbauern sehr wohl zu einer einfachen Buchführung als Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verpflichtet sind.
Die Bemessung der bäuerlichen Einkommen an den veralteten Einheitswerten und die fiktiven niedrigen Einkommen dank Pauschalierung führen auch dazu, dass die Landwirtschaft niedrige Sozialversicherungsbeiträge zahlt, was wiederum dazu führt, dass der Staat bei den Bauernpensionen 81 Prozent Zuschuss leisten muß. Im Vergleich dazu ist der Bundeszuschuss für ASVG-Pensionen mit 17 Prozent weit vom vereinbarten Drittel entfernt ist, für Gewerbepensionen leistet der Staat 52 Prozent, für Beamte 57 Prozent (für diese jedoch auch als Dienstgeberbeitrag) Zuschuss: „Im Klartext bedeutet dies, dass die Lohnabhängigen mit ihren Steuern maßgeblich die Pensionen der Landwirtschaft mitfinanzieren müssen“, so Stingl.
Bereits 2011 hat der Verfassungsgerichtshof die steuerliche Pauschalierung für 7.000 Gastronomie- und Hotelbetriebe als Steuergeschenk bewertet und aufgehoben. Eine Verfassungsklage ist auch gegen die Steuerpauschale der Landwirtschaft anhängig: „Die Versuche der Agrarbürokratie jede Kritik an der Pauschalierung als „Neiddebatte“ abzuwehren oder mit Verwaltungsvereinfachung zu rechtfertigen sind untauglich und widersprechen jeder sozialen Gerechtigkeit“, so Stingl abschließend.