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Gleichmacherische KESt nützt nur großen Vermögen

  • Dienstag, 31. Juli 2012 @ 12:17
News Die aktuelle Entwicklung der Zinsen auf Sparguthaben und der Inflation führt faktisch dazu, dass Menschen mit kleinen Sparguthaben systematisch verlieren, kritisiert Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Die Zinsen für täglich fällige Sparguthaben ohne Bedingungen liegen derzeit zwischen 0,06 und 1,65 Prozent, also auch im günstigsten Fall deutlich unter der aktuellen Inflationsrate von zuletzt 2,2 Prozent im Juni 2012. Da ohne Rücksicht auf dem Umfang der Sparguthaben 25 Prozent Kapitalertragsteuer eingehoben werden reduziert sich der Zinsgewinn um ein Viertel, bleibt also unterm Strich auch im günstigsten Fall ein deutlicher Verlust.

Auch bei Sparguthaben mit Bedingungen liegen die Zinsen nur zwischen 0,38 und 2,25 Prozent, bei einjähriger Laufzeit zwischen 0,75 und 2,25 Prozent und bei zweijähriger Laufzeit zwischen einem und 2,62 Prozent, sodass nach Abrechnung der KESt weniger übrig bleibt, als die Inflation auffrisst. Laut Österreichischer Nationalbank (ÖNB) waren 2011 auf 80,9 Prozent der Sparkonten weniger als 10.000 Euro, auf weiteren 13,9 Prozent weniger als 20.000 Euro veranlagt. Die Kehrseite sind die 74.100 Euro-MillionärInnen mit einem Vermögen von 223 Milliarden Euro, das großteils steuerbegünstigt via Privatstiftungen veranlagt ist.

Daher tritt der GLB für die Aufhebung der Kapitalertragssteuer (KESt) und die Besteuerung der Zinseinkommen nach dem Einkommensteuergesetz bis zum Spitzensteuersatz von 50 Prozent ein: „Damit würden kleine Sparguthaben entlastet, die Erträge aus Millionenvermögen hingegen sozial gerecht besteuert“, so Stingl.

Österreich ist bekanntlich OECD-Schlusslicht bei der Besteuerung der Vermögens. Seit der Einführung der KESt werden die Sparguthaben über einen Kamm geschoren und der Bund kassiert satte 2,7 Milliarden Euro von den Zinsen: Egal ob auf einem Sparbuch einige Hundert oder einige Millionen Euro liegen, sie werden gleichmacherisch mit 25 Prozent KESt besteuert. Während in Deutschland 801 Euro Zinsen jährlich pro Person steuerfrei sind wird in Österreich mit der KESt die Regelung unterlaufen, dass neben dem Einkommen 730 Euro steuerfrei verdient werden dürfen.

„Würden die Zinseinkommen mit der Einkommensteuer besteuert, müssten die NutznießerInnen von Zinsen in Millionenhöhe diese bis zum Höchstsatz von 50 Prozent besteuern, was sozial gerecht wäre. Hingegen würden die kleinen Zinseinkommen nur gering oder gar nicht besteuert werden“, so Stingl abschließend.