Für den Gastgewerbe-KV-Abschluss braucht sich keiner rühmen!
- Donnerstag, 12. Juli 2012 @ 10:53
Rückwirkend zum 1. Juli 2012 ist „nach langen, schwierigen Verhandlungen den Gewerkschaften ein erfreulicher Abschluss gelungen“, kommentiert die vida den gestrigen KV-Abschluss für das Hotel- und Gastgewerbe. Besonders hervorgehoben wird, dass die Mindestlöhne mit 1. Dezember 2012 auf den Betrag von 1.300 Euro, und am 1. Mai 2013 auf 1.320 Euro angehoben werden. Als einziger Wermutstropfen wird die Nichtgültigkeit des Abschlusses für die Bundesländer Tirol und Burgenland vermerkt. Kritik dazu kommt vom Gewerkschaftlichen Linksblock in der vida. Für den GLBvida-Bundesvorsitzenden Josef Stingl ist das Verhalten der Tiroler und Burgenländer HoteliersvertreterInnen „einfach nur skandalös“ – es zeigt, was sie ihren Gewinn-ErwirtschafterInnen gönnen; nämlich gar nichts!
„Aber auch die WirtschaftsvertreterInnen der anderen Bundesländer brauchen sich nicht als Wohltäter hervortun, auch sie haben sich monatelang gegen die neuen Mindestlöhne gewehrt, und stehen den Mindest-MindestlöhnerInnen ebenfalls erst ab 1. Dezember einen Brutto-Stundenlohn von 7,65 Euro zu!“ so Stingl.
Auch die VerhandlungsführerInnen der vida kommen vom GLBvida-Vorsitzenden nicht kritiklos davon. Diesmal konnte nicht einmal das Ziel des rechtzeitigen Termins für die KV-Lohnerhöhung erreicht werden – „konkurrenzfähige Löhne“, wie es der vida-Vorsitzender Rudolf Kaske seit Jahren formuliert, schon gar nicht. „Okay, die 3,45 Prozent-Erhöhung liegt im Bereich anderer KV-Abschlüsse, aber mit der um einen halben Prozent über der Inflation liegenden Lohnerhöhung ab 1. Mai 2013, ist schon heute ein weiteres Absinken der Gastgewerbe-Mindestlöhne gegenüber andere Branchen vorauszusagen“, meint der Linksgewerkschafter.
Abgesehen davon kritisiert Stingl auch, dass trotz der überlangen Verhandlungsdauer die Betroffen weder einbezogen, noch zum Widerstand aufgerufen und schon gar nicht zu Kampfmaßnahmen organisiert wurden. Als Minimalerfordernis verlangt er, dass jetzt in einer Urabstimmung die betroffenen Gewerkschaftsmitglieder zu diesem mageren Zwei-Jahres-Abschluss befragt werden.
Rückfragen unter:0660 688 2875
„Aber auch die WirtschaftsvertreterInnen der anderen Bundesländer brauchen sich nicht als Wohltäter hervortun, auch sie haben sich monatelang gegen die neuen Mindestlöhne gewehrt, und stehen den Mindest-MindestlöhnerInnen ebenfalls erst ab 1. Dezember einen Brutto-Stundenlohn von 7,65 Euro zu!“ so Stingl.
Auch die VerhandlungsführerInnen der vida kommen vom GLBvida-Vorsitzenden nicht kritiklos davon. Diesmal konnte nicht einmal das Ziel des rechtzeitigen Termins für die KV-Lohnerhöhung erreicht werden – „konkurrenzfähige Löhne“, wie es der vida-Vorsitzender Rudolf Kaske seit Jahren formuliert, schon gar nicht. „Okay, die 3,45 Prozent-Erhöhung liegt im Bereich anderer KV-Abschlüsse, aber mit der um einen halben Prozent über der Inflation liegenden Lohnerhöhung ab 1. Mai 2013, ist schon heute ein weiteres Absinken der Gastgewerbe-Mindestlöhne gegenüber andere Branchen vorauszusagen“, meint der Linksgewerkschafter.
Abgesehen davon kritisiert Stingl auch, dass trotz der überlangen Verhandlungsdauer die Betroffen weder einbezogen, noch zum Widerstand aufgerufen und schon gar nicht zu Kampfmaßnahmen organisiert wurden. Als Minimalerfordernis verlangt er, dass jetzt in einer Urabstimmung die betroffenen Gewerkschaftsmitglieder zu diesem mageren Zwei-Jahres-Abschluss befragt werden.
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