GLB zum ÖBB-Gehaltsabschluss
- Mittwoch, 4. Juli 2012 @ 08:11
Als einen kleinen Schritt in die richtige Richtung bezeichnet der Bundessekretär des GLB-vida Franz Grün den Gehaltsabschluss für die Bediensteten der ÖBB. Angesichts der Vorstellungen von Konzernchef Christian Kern, der mit einer Nulllohnrunde spekulierte, sind die durchschnittlichen 3,4 Prozent positiv zu betrachten. Auch der im Detail ausverhandelte Gehaltsabschluss, nämlich mit einem Sockelbetrag und einer prozentuellen Erhöhung, ist zu begrüßen da dadurch die Schere zwischen den Anfangs- und Besserverdienern in erträglichem Ausmaß auseinandergeht.
„Die Höherbewertung der Nachtarbeit aufgrund des erhöhten Pensionsantrittsalters und der steigenden Belastung im Nachtdienst kann nur ein Bruchteil von Präventivmaßnahmen bezüglich einer gesunden Altersarbeit sein. Auch muss sichergestellt werden das die aus der Höherbewertung der Nachtarbeit resultierenden Zeitansprüche zwingend als Zeitausgleich konsumiert werden müssen“, so Grün.
Die bei den Gehaltsverhandlungen erzielte Einigung über die Reduzierung der Normalarbeitszeit auf wöchentlich 38,5 Stunden ab 1. Juli 2013 ist für die meisten ÖBB-MitarbeiterInnen die Wiederherstellung der Normalarbeitszeit vor Abschluss des Arbeitszeit-Kollektivvertrages: „Hier darf es nicht zum Abtausch mit einer Nulllohnrunde im nächsten Jahr kommen da es sonst einer Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich gleichkommt“, fordert Grün.
Im Übrigen gilt der Arbeitszeit-Kollektivvertrag nicht für alle ÖBB-MitarbeiterInnen, etwa die ÖBB-Tochter Mungos, welche für die Sicherheit und Reinigung zuständig. Auch hier ist es an der Zeit alle bei den ÖBB Beschäftigten MitarbeiterInnen gleichzustellen, so die Forderung des GLB-vida.
„Die Höherbewertung der Nachtarbeit aufgrund des erhöhten Pensionsantrittsalters und der steigenden Belastung im Nachtdienst kann nur ein Bruchteil von Präventivmaßnahmen bezüglich einer gesunden Altersarbeit sein. Auch muss sichergestellt werden das die aus der Höherbewertung der Nachtarbeit resultierenden Zeitansprüche zwingend als Zeitausgleich konsumiert werden müssen“, so Grün.
Die bei den Gehaltsverhandlungen erzielte Einigung über die Reduzierung der Normalarbeitszeit auf wöchentlich 38,5 Stunden ab 1. Juli 2013 ist für die meisten ÖBB-MitarbeiterInnen die Wiederherstellung der Normalarbeitszeit vor Abschluss des Arbeitszeit-Kollektivvertrages: „Hier darf es nicht zum Abtausch mit einer Nulllohnrunde im nächsten Jahr kommen da es sonst einer Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich gleichkommt“, fordert Grün.
Im Übrigen gilt der Arbeitszeit-Kollektivvertrag nicht für alle ÖBB-MitarbeiterInnen, etwa die ÖBB-Tochter Mungos, welche für die Sicherheit und Reinigung zuständig. Auch hier ist es an der Zeit alle bei den ÖBB Beschäftigten MitarbeiterInnen gleichzustellen, so die Forderung des GLB-vida.