Gesetzlicher Mindestlohn und Arbeitszeitverkürzung
- Mittwoch, 23. Mai 2012 @ 14:22
Ein erster und maßgeblicher Schritt zur Beseitigung der Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern wäre die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes von zehn Euro pro Stunde, meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) zum entsprechenden Bericht des EU-Parlaments. „Dass in Österreich Frauen um durchschnittlich 25,5 Prozent weniger verdienen als Männer ist ein Armutszeugnis sowohl für die Politik der Regierung als auch für die Lohnpolitik des ÖGB“, meint Stingl zur Schlusslichtrolle Österreichs. Im EU-Schnitt liegen die Fraueneinkommen um 15 Prozent unter jenen der Männer.
An dieser Diskriminierung der Frauen werden auch noch so viel Transparenz und Lohn-Audits nichts ändern, wenn das Problem nicht grundsätzlich angegangen wird. Da vor allem Frauen von Niedriglöhnen betroffen sind kann ein gesetzlicher Mindestlohn einen deutlichen Impuls schaffen um die Lohnschere zu verkleinern.
Laut Eurostat gibt es in 20 der 27 EU-Länder bereits einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. So haben laut Stand von 2012 mit Österreich vergleichbare Länder wie Luxemburg (10,41 Euro pro Stunde), Frankreich (9,22), Niederlande (8,88), Belgien (8,75), Irland (8,65), Großbritannien (7,01) einen solchen gesetzlichen Mindestlohn.
Darüber hinaus muss der Missstand bekämpft werden, dass vor allem Frauen von prekären Arbeitsverhältnissen wie Teilzeitarbeit, Geringfügigkeit, flexibler Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf etc. betroffen sind die bekanntlich meist mit niedrigen Einkommen verbunden sind. Hier muss die Antwort vor allem eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung sein.
Laut oö Arbeiterkammer arbeiten 14 Prozent der Beschäftigten mehr als 40 und zehn Prozent sogar mehr als 45 Stunden pro Woche, wobei es sich überwiegend um Männer handelt. Auf der Kehrseite arbeiten 24 Prozent der Beschäftigten weniger als 30 Stunden, hier handelt es sich durchwegs um Frauen: „Um einerseits Überstunden abzubauen und andererseits vielen Teilzeitbeschäftigten eine Vollzeitarbeit zu ermöglichen muss die 30-Stundenwoche als neuer gesellschaftlicher Standard angepeilt werden, das würde vor allem für Frauen eine wesentliche Verbesserung darstellen“, so Stingl.
An dieser Diskriminierung der Frauen werden auch noch so viel Transparenz und Lohn-Audits nichts ändern, wenn das Problem nicht grundsätzlich angegangen wird. Da vor allem Frauen von Niedriglöhnen betroffen sind kann ein gesetzlicher Mindestlohn einen deutlichen Impuls schaffen um die Lohnschere zu verkleinern.
Laut Eurostat gibt es in 20 der 27 EU-Länder bereits einen solchen gesetzlichen Mindestlohn. So haben laut Stand von 2012 mit Österreich vergleichbare Länder wie Luxemburg (10,41 Euro pro Stunde), Frankreich (9,22), Niederlande (8,88), Belgien (8,75), Irland (8,65), Großbritannien (7,01) einen solchen gesetzlichen Mindestlohn.
Darüber hinaus muss der Missstand bekämpft werden, dass vor allem Frauen von prekären Arbeitsverhältnissen wie Teilzeitarbeit, Geringfügigkeit, flexibler Arbeitszeit, Arbeit auf Abruf etc. betroffen sind die bekanntlich meist mit niedrigen Einkommen verbunden sind. Hier muss die Antwort vor allem eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung sein.
Laut oö Arbeiterkammer arbeiten 14 Prozent der Beschäftigten mehr als 40 und zehn Prozent sogar mehr als 45 Stunden pro Woche, wobei es sich überwiegend um Männer handelt. Auf der Kehrseite arbeiten 24 Prozent der Beschäftigten weniger als 30 Stunden, hier handelt es sich durchwegs um Frauen: „Um einerseits Überstunden abzubauen und andererseits vielen Teilzeitbeschäftigten eine Vollzeitarbeit zu ermöglichen muss die 30-Stundenwoche als neuer gesellschaftlicher Standard angepeilt werden, das würde vor allem für Frauen eine wesentliche Verbesserung darstellen“, so Stingl.