Arme Abfertigungskassen
- Montag, 26. März 2012 @ 11:46
Von Anita Kainz
Im Jahr 2003 wurde von den Sozialpartnern die Abfertigung-Neu eingeführt und von der blau-schwarzen Regierung bejubelt. Neun Jahre später ist plötzlich bei den zehn Abfertigungskassen die Enttäuschung über die zu kleinen Erträge groß.
2003 hielten die Experten sechs Prozent Ertrag pro Jahr für realistisch, fast ein Jahrzehnt später wird nicht einmal die Hälfte der geplanten Renditen erzielt. Aber noch trauriger schaut die Bilanz für die ArbeitnehmerInnen aus. Sie werden niemals jene Abfertigungshöhe erreichen, die im alten System ausbezahlt wurde. Bis zu einem Jahresgehalt (in manchen Kollektivverträgen noch mehr) an Abfertigung waren früher ab 25 Dienstjahren erzielbar. Diese Höhe wird mit der Abfertigung-Neu nicht einmal nach 40 Dienstjahren erreicht.
Die wahren Gewinner sind nur die Unternehmen. Sie brauchen in der Bilanz keine Abfertigungsrückstellung mehr zu bilden und nach der Überweisung ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 1,53 Prozent des Bruttoentgelts an die Sozialversicherung haben sie mit der Abfertigung ihrer Beschäftigten nichts mehr zu tun.
Die Krankenkasse prüft diesen Beitrag und leitet ihn an die gewünschte Abfertigungskasse weiter. Diese haben für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer ein Konto zu führen, das als Grundlage für die Berechnung der Abfertigung herangezogen wird. Einmal jährlich müssen die ArbeitnehmerInnen schriftlich über die erworbenen Abfertigungsansprüche sowie die Grundzüge der Veranlagungspolitik informiert werden.
Der Anspruch auf Auszahlung besteht erst nach drei Einzahlungsjahren, wenn kein Arbeitsverhältnis mehr vorliegt (bei Selbstkündigung verbleibt die Abfertigung in der Abfertigungskasse). Aber Achtung, die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Sie muss von den ArbeitnehmerInnen schriftlich bei der Abfertigungskasse innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Derzeit liegen für 2,326 Millionen ArbeitnehmerInnen 4,3 Milliarden Euro in den zehn Abfertigungskassen, die die Gelder in Anleihen, Aktien, etc. veranlagen.
Obwohl sich die DienstnehmerInnen bei einem Jobwechsel erst nach drei Jahren ihre Abfertigung auszahlen lassen können, jammern die Abfertigungskassen, dass das Geld nicht länger bei ihnen liegen bleiben kann, damit sie es „ertragreich“ anlegen können.
In Wirklichkeit wird von Wirtschaftskammer-Präsident Leitl schon eine Systemänderung angedacht. Er hätte es am liebsten, wenn das Kapital der ArbeitnehmerInnen bis zu deren Pensionsantritt in den Kassen verbliebe. Dann sollten sie wählen können, ob sie das Geld in eine Pensionskasse übertragen und eine monatliche Zusatzpension erhalten wollen oder das ganze Kapital abheben. Herrn Leitl ist auch die „sehr aufwendige“ Kundeninformation ein Dorn im Auge. Er wünscht sich eine „Vereinfachung“ der Bürokratie. Das würde natürlich für die ArbeitnehmerInnen eine noch schlechtere Übersicht ihrer Abfertigungsansprüche bedeuten.
Diesem Wunsch der Wirtschaftskammer muss auf alle Fälle von der Gewerkschaft eine klare Absage erteilt werden. Ganz im Gegenteil sollen folgende Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen gefordert werden:
- Die Auszahlung der Abfertigung muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses automatisch ausbezahlt werden und nicht erst nach einer schriftlichen Anforderung.
- Die Verwaltungsgebühren (1 bis 3,5 Prozent) der Abfertigungskassen dürfen nicht den ArbeitnehmerInnen angelastet werden.
Der GLB hat schon bei Einführung der Abfertigung-Neu alle Nachteile für die ArbeitnehmerInnen aufgezeigt und davor gewarnt, dass die Abfertigung nach und nach in eine Zusatzpension umgewandelt wird.
Daher muss die Parole der Gewerkschaft lauten: Hände weg von der Abfertigung-Neu! Abfertigung hat mit Pension nichts zu tun!
Anita Kainz ist GLB-Aktivistin in Wien
Im Jahr 2003 wurde von den Sozialpartnern die Abfertigung-Neu eingeführt und von der blau-schwarzen Regierung bejubelt. Neun Jahre später ist plötzlich bei den zehn Abfertigungskassen die Enttäuschung über die zu kleinen Erträge groß.
2003 hielten die Experten sechs Prozent Ertrag pro Jahr für realistisch, fast ein Jahrzehnt später wird nicht einmal die Hälfte der geplanten Renditen erzielt. Aber noch trauriger schaut die Bilanz für die ArbeitnehmerInnen aus. Sie werden niemals jene Abfertigungshöhe erreichen, die im alten System ausbezahlt wurde. Bis zu einem Jahresgehalt (in manchen Kollektivverträgen noch mehr) an Abfertigung waren früher ab 25 Dienstjahren erzielbar. Diese Höhe wird mit der Abfertigung-Neu nicht einmal nach 40 Dienstjahren erreicht.
Die wahren Gewinner sind nur die Unternehmen. Sie brauchen in der Bilanz keine Abfertigungsrückstellung mehr zu bilden und nach der Überweisung ab dem zweiten Monat des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 1,53 Prozent des Bruttoentgelts an die Sozialversicherung haben sie mit der Abfertigung ihrer Beschäftigten nichts mehr zu tun.
Die Krankenkasse prüft diesen Beitrag und leitet ihn an die gewünschte Abfertigungskasse weiter. Diese haben für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer ein Konto zu führen, das als Grundlage für die Berechnung der Abfertigung herangezogen wird. Einmal jährlich müssen die ArbeitnehmerInnen schriftlich über die erworbenen Abfertigungsansprüche sowie die Grundzüge der Veranlagungspolitik informiert werden.
Der Anspruch auf Auszahlung besteht erst nach drei Einzahlungsjahren, wenn kein Arbeitsverhältnis mehr vorliegt (bei Selbstkündigung verbleibt die Abfertigung in der Abfertigungskasse). Aber Achtung, die Auszahlung erfolgt nicht automatisch. Sie muss von den ArbeitnehmerInnen schriftlich bei der Abfertigungskasse innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Derzeit liegen für 2,326 Millionen ArbeitnehmerInnen 4,3 Milliarden Euro in den zehn Abfertigungskassen, die die Gelder in Anleihen, Aktien, etc. veranlagen.
Obwohl sich die DienstnehmerInnen bei einem Jobwechsel erst nach drei Jahren ihre Abfertigung auszahlen lassen können, jammern die Abfertigungskassen, dass das Geld nicht länger bei ihnen liegen bleiben kann, damit sie es „ertragreich“ anlegen können.
In Wirklichkeit wird von Wirtschaftskammer-Präsident Leitl schon eine Systemänderung angedacht. Er hätte es am liebsten, wenn das Kapital der ArbeitnehmerInnen bis zu deren Pensionsantritt in den Kassen verbliebe. Dann sollten sie wählen können, ob sie das Geld in eine Pensionskasse übertragen und eine monatliche Zusatzpension erhalten wollen oder das ganze Kapital abheben. Herrn Leitl ist auch die „sehr aufwendige“ Kundeninformation ein Dorn im Auge. Er wünscht sich eine „Vereinfachung“ der Bürokratie. Das würde natürlich für die ArbeitnehmerInnen eine noch schlechtere Übersicht ihrer Abfertigungsansprüche bedeuten.
Diesem Wunsch der Wirtschaftskammer muss auf alle Fälle von der Gewerkschaft eine klare Absage erteilt werden. Ganz im Gegenteil sollen folgende Verbesserungen für die ArbeitnehmerInnen gefordert werden:
- Die Auszahlung der Abfertigung muss bei Beendigung des Dienstverhältnisses automatisch ausbezahlt werden und nicht erst nach einer schriftlichen Anforderung.
- Die Verwaltungsgebühren (1 bis 3,5 Prozent) der Abfertigungskassen dürfen nicht den ArbeitnehmerInnen angelastet werden.
Der GLB hat schon bei Einführung der Abfertigung-Neu alle Nachteile für die ArbeitnehmerInnen aufgezeigt und davor gewarnt, dass die Abfertigung nach und nach in eine Zusatzpension umgewandelt wird.
Daher muss die Parole der Gewerkschaft lauten: Hände weg von der Abfertigung-Neu! Abfertigung hat mit Pension nichts zu tun!
Anita Kainz ist GLB-Aktivistin in Wien