GLB für den Erhalt der öffentlichen Dienste
- Dienstag, 28. Februar 2012 @ 20:54
Mit einer Aktion vor einem Postamt in der Wiener Innenstadt protestierte der GLB in Wien gegen die EU-weit stattfindende Zerschlagung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen im Rahmen eines europaweit stattgefundenen Aktionstages des Weltgewerkschaftsbundes: "Dabei geht es uns auch um die im öffentlichen Sektor Beschäftigten", so der Wiener GLB-AK-Rat Robert Hobek.
"Die Post hat uns zu dieser Aktion geradezu eingeladen", so Oliver Jonischkeit, GLB-Bundessekretär im ÖGB. Trotz anhaltender Proteste in der Bevölkerung werden weiter Postämter geschlossen und sogenannte "Postpartner" gesucht, die jedoch kein vollwertiges Postamt ersetzen können. Gleichzeitig verschlechtern sich laufend die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. So unterliegen neue Beschäftigte der Post einem neuen, erheblich schlechteren Kollektivvertrag. Für eine neu gegründete "Medien Zustell GmbH", zu 100 Prozent im Eigentum der Post, sucht diese nun per Postwurfsendung schlecht bezahlte Teilzeitkräfte, um so weiter Druck auf die Beschäftigten der Post auszuüben. Der GLB lehnt dies ab und fordert im Gegenteil die Rückführung der Post in öffentliches Eigentum und ihren verfassungsmäßigen Schutz.
"Die Post hat uns zu dieser Aktion geradezu eingeladen", so Oliver Jonischkeit, GLB-Bundessekretär im ÖGB. Trotz anhaltender Proteste in der Bevölkerung werden weiter Postämter geschlossen und sogenannte "Postpartner" gesucht, die jedoch kein vollwertiges Postamt ersetzen können. Gleichzeitig verschlechtern sich laufend die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. So unterliegen neue Beschäftigte der Post einem neuen, erheblich schlechteren Kollektivvertrag. Für eine neu gegründete "Medien Zustell GmbH", zu 100 Prozent im Eigentum der Post, sucht diese nun per Postwurfsendung schlecht bezahlte Teilzeitkräfte, um so weiter Druck auf die Beschäftigten der Post auszuüben. Der GLB lehnt dies ab und fordert im Gegenteil die Rückführung der Post in öffentliches Eigentum und ihren verfassungsmäßigen Schutz.