Finanztransaktionssteuer könnte sofort eingeführt werden
- Dienstag, 7. Februar 2012 @ 12:01
Die österreichische Regierung sollte EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta beim Wort nehmen und umgehend eine Finanztransaktionssteuer einführen, meint Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Stingl erinnert daran, dass mit der Abschaffung der Kapitalverkehrssteuer und der Börsenumsatzsteuer auch in Österreich der Finanzmarkt hemmungslos gewachsen ist. Laut Semata gibt es nämlich kein Hindernis, dass jedes einzelne EU-Land sofort eine solche Steuer einführen kann. Damit würde nicht nur Geld in die Staatskasse kommen, sondern auch die gefährlichen Geschäftspraktiken der Banken und der Wildwuchs auf dem Finanzmarkt eingedämmt werden.
Eine solche Steuer wurde zwar auf EU-Ebene grundsätzlich beschlossen, die Einführung lässt aber auf sich warten, insbesondere Großbritannien mit dem führenden Finanzplatz London sperrt sich vehement gegen eine solche Steuer.
Laut dem von der EU-Steuerbehörde erarbeitetem Modell kommt es laut Semata aber nicht darauf an, wo eine bestimmte Transaktion stattfindet. Um die Steuerpflicht zu begründen, reicht es aus, wenn einer der beiden Geschäftspartner einen Bezug zur EU hat. Damit wird der Einwand eine Finanztransaktionssteuer würde zur Kapitalflucht ins Ausland führen gegenstandslos, weil kaum ein Unternehmen mit seinem gesamten Kundenstock dies vollziehen kann.
Allerdings müsste nach Meinung des GLB der Steuersatz deutlich höher sein, als im Modell des EU-Steuerkommissars vorgesehen (0,1 Prozent für Aktienumsatz, 0,01 Prozent für Derivate): „Eine Steuer von gerade zehn Euro bei einem Aktienkauf von 10.000 Euro ist geradezu lächerlich. Ziel einer solchen Steuer muss es ja sein, die Zahl der Finanztransaktionen drastisch zu senken“, so Stingl. Das problematische High Frequency Trading, bei dem oft tausende von Transaktionen in einer Sekunde stattfinden, führt nämlich zur Destabilisierung des Finanzmarktes und schädigt in der Folge zwangsläufig auch die Realwirtschaft.
Die Einführung einer FTS auf EU-Ebene wird derzeit dadurch blockiert, dass der EU-weit auf 57 Milliarden Eur geschätzte Ertrag als Einnahme für das EU-Budget vorgesehen ist, dies aber nur möglich ist, wenn alle 27 Mitgliedsländern dafür sind: „Daher sollte Österreich ähnlich wie von Frankreich angekündigt eine solche Steuer im Alleingang einführen und den Ertrag dem nationalen Budget zuführen, was durch das Ansässigkeitsprinzip möglich ist“, so Stingl abschließend.
Eine solche Steuer wurde zwar auf EU-Ebene grundsätzlich beschlossen, die Einführung lässt aber auf sich warten, insbesondere Großbritannien mit dem führenden Finanzplatz London sperrt sich vehement gegen eine solche Steuer.
Laut dem von der EU-Steuerbehörde erarbeitetem Modell kommt es laut Semata aber nicht darauf an, wo eine bestimmte Transaktion stattfindet. Um die Steuerpflicht zu begründen, reicht es aus, wenn einer der beiden Geschäftspartner einen Bezug zur EU hat. Damit wird der Einwand eine Finanztransaktionssteuer würde zur Kapitalflucht ins Ausland führen gegenstandslos, weil kaum ein Unternehmen mit seinem gesamten Kundenstock dies vollziehen kann.
Allerdings müsste nach Meinung des GLB der Steuersatz deutlich höher sein, als im Modell des EU-Steuerkommissars vorgesehen (0,1 Prozent für Aktienumsatz, 0,01 Prozent für Derivate): „Eine Steuer von gerade zehn Euro bei einem Aktienkauf von 10.000 Euro ist geradezu lächerlich. Ziel einer solchen Steuer muss es ja sein, die Zahl der Finanztransaktionen drastisch zu senken“, so Stingl. Das problematische High Frequency Trading, bei dem oft tausende von Transaktionen in einer Sekunde stattfinden, führt nämlich zur Destabilisierung des Finanzmarktes und schädigt in der Folge zwangsläufig auch die Realwirtschaft.
Die Einführung einer FTS auf EU-Ebene wird derzeit dadurch blockiert, dass der EU-weit auf 57 Milliarden Eur geschätzte Ertrag als Einnahme für das EU-Budget vorgesehen ist, dies aber nur möglich ist, wenn alle 27 Mitgliedsländern dafür sind: „Daher sollte Österreich ähnlich wie von Frankreich angekündigt eine solche Steuer im Alleingang einführen und den Ertrag dem nationalen Budget zuführen, was durch das Ansässigkeitsprinzip möglich ist“, so Stingl abschließend.