RFW-Obmann Amann ist ein Fall für den Staatsanwalt
- Donnerstag, 19. Januar 2012 @ 08:57
Als klarer Fall für den Staatsanwalt sieht die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) den Bundesobmann des Ringes Freiheitlicher Wirtschaftstreibender (RFW), Fritz Amann, im Zusammenhang mit dessen Äußerungen zur Steuerpolitik. Amann fordert einen „General-Lohnsteuer-Boykott“ und fordert die Unternehmer auf, die im Wege der Lohn- und Gehaltsverrechnung einbehaltene Lohnsteuer nicht an das Finanzamt abzuführen. Seine Gewerkschaftsfeindlichkeit zeigt Amann mit der Aussage, dass „Sozialisten und Gewerkschaft zum Teufel gejagt“ werden müssten.
„Es ist schon mehr als scheinheilig, wenn ein Kapital-Vertreter die Belastung der Lohnabhängigen durch den hohen Eingangssteuersatz und die „kalte Progression“ bejammert und von einer „obszönen Bereicherung“ des Staates spricht. Der Hintergrund dafür dürfte wohl sein, die Steuerprivilegien der Unternehmen zu vertuschen“ meint GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl
So wurden unter dem früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ, später ÖVP) die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften von 34 auf 25 Prozent gesenkt, laut Arbeiterkammer zahlen diese durch die Gruppenbesteuerung und andere Gestaltungsmöglichkeiten im Schnitt aber nur 17 Prozent. Würde der Steuersatz von 25 Prozent voll ausgeschöpft kämen 2012 statt 5,5 Milliarden 8,1 Milliarden Euro in die Staatskasse, womit auch die Debatte über eine Schuldenbremse in einem anderen Licht zu sehen wäre.
Wenn Amann jetzt „alle Unternehmer zu einem flächendeckenden Lohnsteuer-Boykott“ aufruft, handelt es sich im doppelten Sinne um den Aufruf zu einer Straftat: Einerseits wegen Nichtabführung einer Steuer und zum Zweiten um die Aufforderung zum Diebstahl, da die Lohnsteuer bekanntlich von den Lohnabhängigen zu leisten ist und von den Unternehmen nur zum Zwecke der fristgerechten Abführung an das Finanzamt einbehalten wird.
Der GLB fordert daher die Staatsanwaltschaft auf gegen Amann tätig zu werden, der mit dieser Haltung einmal mehr die wirkliche Haltung der „sozialen Heimatpartei“ FPÖ deutlich macht.
„Es ist schon mehr als scheinheilig, wenn ein Kapital-Vertreter die Belastung der Lohnabhängigen durch den hohen Eingangssteuersatz und die „kalte Progression“ bejammert und von einer „obszönen Bereicherung“ des Staates spricht. Der Hintergrund dafür dürfte wohl sein, die Steuerprivilegien der Unternehmen zu vertuschen“ meint GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl
So wurden unter dem früheren Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ, später ÖVP) die Körperschaftssteuer für Kapitalgesellschaften von 34 auf 25 Prozent gesenkt, laut Arbeiterkammer zahlen diese durch die Gruppenbesteuerung und andere Gestaltungsmöglichkeiten im Schnitt aber nur 17 Prozent. Würde der Steuersatz von 25 Prozent voll ausgeschöpft kämen 2012 statt 5,5 Milliarden 8,1 Milliarden Euro in die Staatskasse, womit auch die Debatte über eine Schuldenbremse in einem anderen Licht zu sehen wäre.
Wenn Amann jetzt „alle Unternehmer zu einem flächendeckenden Lohnsteuer-Boykott“ aufruft, handelt es sich im doppelten Sinne um den Aufruf zu einer Straftat: Einerseits wegen Nichtabführung einer Steuer und zum Zweiten um die Aufforderung zum Diebstahl, da die Lohnsteuer bekanntlich von den Lohnabhängigen zu leisten ist und von den Unternehmen nur zum Zwecke der fristgerechten Abführung an das Finanzamt einbehalten wird.
Der GLB fordert daher die Staatsanwaltschaft auf gegen Amann tätig zu werden, der mit dieser Haltung einmal mehr die wirkliche Haltung der „sozialen Heimatpartei“ FPÖ deutlich macht.