„Zu tief ins Glas geguckt haben dürfte Wirtschaftskammer-Bundesobmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft“, so der Bundesvorsitzende des Gewerkschaftlichen Linksblock in der vida (GLBvida) Josef Stingl, zu Johann Schenners Forderung Jugendliche aus dem Osten Österreichs mit einem finanziellen Bonus zu ködern damit sie in Vorarlberg, Tirol oder Salzburg eine Gastgewerbe-Lehrstelle anzunehmen – und das noch auf Kosten der ArbeitnehmerInnen, indem der monatliche Mobilitäts-Bonus aus dem von ihnen eingezahlten Arbeitslosengeldern finanziert wird. „Das Problem ist nicht, dass es im Westen Österreichs zu wenige Lehrstellensuchende gibt, sondern das Gastgewerbe-Arbeitsplätze in der Öffentlichkeit nicht unberechtigt einen schlechten Ruf haben!“ kontert der in Tirol als Koch werkende GLBvida-Funktionär. Stingl verweist darauf, dass Jugendliche nicht dumm sind. Sie wissen von ihren Freunden, dass beispielsweise jene die im Büro oder als MechanikerInnen arbeiten von Montag bis Freitag geregelte und jene im Gastgewerbe unter Einschluss der Wochenenden unregelmäßige Arbeitszeiten zu allen Tages- und Abendzeiten haben. „Vergleichen sie dann noch die Lehrlingsentschädigungen, merken sie, dass man auch hier in der Tourismusbranche zu den 'Gelackmeierten' gehört“, erklärt Stingl.
Zum Vergleich:
Lehrlinge im | Metall-Gewerbe und Elektro-Gewerbe | Hotel- und Gastgewerbe |
1. Lehrjahr | 472 Euro | 534 Euro |
2. Lehrjahr | 651 Euro | 600 Euro |
3. Lehrjahr | 807 Euro | 728 Euro |
4. Lehrjahr | 1.111 Euro | 787 Euro |
Und diese Ungleichbehandlungen setzen sich nach der Lehre fort! „Dann 'darf'' man als KellnerIn zuschlagsfrei bis tief die Nacht buggeln und bekommt einen Kollektivvertragslohn, der gerade mal 150 Euro über der Lehrlingsentschädigung eines Mechanikers im 4. Lehrjahr liegt“, kritisiert Stingl.
Er fordert: „Deutlich rauf mit den Mindestlohn im Hotel- und Gastgewerbe. Keine Arbeit unter einem zehn Euro Stundenlohn, keine Facharbeit die nicht entsprechend bewertet wird. Und sind die UnternehmerInnen in den KV-Lohnrunden dazu nicht bereit, dann muss man sie eben gesetzlich dazu zwingen!“