Willkommen bei GLB - Gewerkschaftlicher Linksblock (Alte Website - Archiv seit Mai 2023) 

Kommunistische Gewerkschafts-, Arbeiterkammer- und Betriebsrätepolitik in der Zweiten Republik

  • Samstag, 12. November 2011 @ 23:00
Geschichte Von a.Univ-Prof. Dr. Hans Hautmann, Historiker (Wien)

Gewerkschaften, Arbeiterkammern und Betriebsräte sind Organisationen, die aus dem Kampf der arbeitenden Menschen für ihre elementaren wirtschaftlichen und sozialen Interessen hervorgegangen sind und deren Vorhandensein so lange eine Notwendigkeit bleiben wird, so lange es den Kapitalismus gibt. Entstanden die Gewerkschaften bei uns bereits um die Mitte des 19. Jahrhunderts, so waren die Arbeiterkammern und Betriebsräte Errungenschaften der österreichischen Revolution von 1918/19. Während die Gewerkschaften juristisch immer Vereine waren und es nach wie vor sind, fanden Arbeiterkammern und Betriebsräte eine gesetzliche Verankerung im österreichischen Recht. Von der Aufgabenstellung her sind die drei Institutionen eng miteinander verbunden, haben aber dennoch ihre spezifischen Aktionsbereiche. Alle drei Interessensvertretungen wurden in den zwölf Jahren der Ständestaats- und NS-Diktatur entweder beseitigt oder bis zur Unkenntlichkeit ihres Wesens beraubt. Mit dem Wiedererstehen der demokratischen Republik 1945 traten sie erneut auf den Plan, wobei Kommunisten und Kommunistinnen einen entscheidenden Anteil hatten.

Darüber werde ich sprechen und die prinzipiellen Positionen der KPÖ, ihr Wirken und die Stärke ihrer Vertretung in den drei Organisationen in der Zweiten Republik aus historischer Sicht darzulegen suchen. Gezwungenermaßen kann das bei der Fülle des Stoffes nur ein streifzugartiger Überblick sein, der sich auf die Kernfragen konzentriert.

KPÖ und ÖGB

Beginnen wir mit den Gewerkschaften. Die Gründung des einheitlichen Österreichischen Gewerkschaftsbundes am 15. April 1945 in Wien wurde von der KPÖ immer als großer Fortschritt gegenüber der Situation in der Ersten Republik eingeschätzt, als es politische Richtungsgewerkschaften gab. Die Einheitlichkeit bedingte folgerichtig auch die Überparteilichkeit des ÖGB, die im Statut verankert wurde und hier nach wie vor verankert ist. In der Realität gab es aber von Anfang an die politische Aufgliederung nach den drei Parteien, die sich nach der Befreiung Österreichs bildeten und von den Besatzungsmächten anerkannt wurden.

Der erste provisorische Bundesvorstand der ÖGB wurde aufgrund einer Parteienvereinbarung besetzt mit Johann Böhm von der SPÖ als Präsidenten, Gottlieb Fiala von der KPÖ und Lois Weinberger von der ÖVP als Vizepräsidenten sowie weiteren 24 Mitgliedern. Von den insgesamt 27 Personen gehörten 15 der SPÖ und jeweils 6 der KPÖ und ÖVP an.

Die Kommunisten erblickten in der Parteienvereinbarung nur eine Notlösung, denn in der Präambel zum Statut des ÖGB hieß es ausdrücklich: „Oberstes Prinzip sind für den Gewerkschaftsbund als demokratisches Organ, dass der Beitritt dem freiwilligen Entschluss entspricht, dass seine Funktionäre als Repräsentanten des Vertrauens in freier Wahl gewählt werden und dass seine Beschlüsse und Handlungen der Kontrolle und der Kritik der Mitglieder unterliegen.“

Das beim Wort nehmend, forderte die KPÖ stets die Berufung der gewerkschaftlichen Funktionsträger aufgrund von Urwahlen der Gewerkschaftsmitglieder an der Basis, Wahlen, die auf der Gesamtebene aber nie stattfanden und erst in der jüngeren Vergangenheit bei einigen wenigen und obendrein nicht sehr ins Gewicht fallenden Teilgewerkschaften wie den Gemeindebediensteten durchgeführt wurden. Das Beharren auf Umsetzung eines demokratischen Verhältniswahlrechts und nach Abhaltung von Urwahlen im ÖGB ist der eine durchgehende Zug, der die Gewerkschaftspolitik der KPÖ in der Zweiten Republik kennzeichnet.

Die andere Konstante war die Ablehnung der Aufspaltung der Gewerkschaften in Fraktionen. Das Argument der Kommunisten für die Überparteilichkeit, zu der sich der ÖGB ja laut Statut bekennt, war insofern begründet, als gesagt wurde, dass die Arbeiterschaft zum größten Teil aus Parteilosen oder parteipolitisch Indifferenten besteht, und dass bei parteimäßiger Proporzaufteilung der Gewerkschaftsgremien die unzähligen Parteilosen, die zweifellos die Mehrheit der bald schon über Eineinhalb Millionen zählenden gewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Angestellten Österreichs bildeten, von jeder Mitentscheidung ausgeschlossen, gewissermaßen zu Gewerkschaftsmitglieder minderer Kategorie degradiert werden.

Der Gang der schon bald nach der Gründung des ÖGB einsetzenden Entwicklung war aber ein anderer. Die der SPÖ angehörenden Gewerkschaftsführer begannen sofort nach der Nationalratswahl vom 25. November 1945 – mit dem für die KPÖ so enttäuschenden Ergebnis – die Funktionärskader nach diesem Wahlresultat auszuwechseln und den ÖGB dadurch aufzuspalten, dass die Gewerkschaftsmitglieder der SPÖ-, und bald auch der ÖVP-Parteirichtung, in Fraktionen zusammengefasst wurden.

Fortan ging die Besetzung von Funktionen in den Gewerkschaften nach parteimäßigen Grundsätzen vor sich, was dazu führte, dass Entscheidungen nicht in den dazu berufenen gewerkschaftlichen Instanzen, sondern vorab bereits in fraktionellen Vorbesprechungen der stärksten Gruppierung im ÖGB, der Fraktion sozialistischer Gewerkschafter, getroffen wurden. Das förderte die Tendenz zum „Dirigieren von oben herab“, das den ÖGB fortan kennzeichnete.

In krasser Weise kam das bei den Modalitäten für die alle vier Jahre abgehaltenen Bundeskongresse der ÖGB zum Ausdruck, deren Delegierte nicht von den Gewerkschaftsmitgliedern gewählt, sondern von den Vorständen der einzelnen Gewerkschaften bestimmt wurden. Außerdem konnten nicht die unteren Organisationen der Gewerkschaften auf den Bundeskongressen Anträge stellen, sondern dies war nur den Zentralvorständen der 16 Fachgewerkschaften gestattet.

Die KPÖ wandte sich immer entschieden gegen die Fraktionsbildung, weil sie verhindern wollte, dass politische Konflikte in den Gewerkschaften den Kampf für die gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen verdrängten. Sie trat für die Einheit und Überparteilichkeit des ÖGB ein, dafür, dass beides in allen gewerkschaftlichen Organisationen zum Ausdruck kommt, um eine Erstarrung des innergewerkschaftlichen Lebens zu verhindern.

Die objektive Entwicklung in der zweiten Hälfte der 1940er Jahre mit dem beginnenden Kalten Krieg, der Restauration des Kapitalismus in Österreich, betrieben von der ÖVP/SPÖ-Koalition und der damit verbundenen Degradierung des ÖGB zu einem Erfüllungsgehilfen der Regierung ging aber in die entgegengesetzte Richtung. Für die ÖGB-Führung bestand der Zweck der Fraktionierung darin, die absoluten sozialistischen Mehrheiten in allen Führungsgremien politisch effektiv und ohne Reibungsverluste umsetzen zu können: Auffassungsunterschiede in den eigenen Reihen wurden vor der Gewerkschaftsöffentlichkeit abgeschirmt, abweichende Meinungen in fraktionellen Vorbesprechungen der zentralen Linie untergeordnet.

In dem Maß, in dem auf staatlicher Ebene die Zusammenarbeit von ÖVP und SPÖ ausgebaut wurde, setzten sich auch im ÖGB informelle und zumeist geheim gehaltene Vereinbarungen zwischen ÖVP- und SPÖ-Fraktion als Entscheidungskreis durch. Mit der Bildung von Einheitslisten an der Basis, bei den Betriebsratswahlen, versuchten die Kommunisten der faktischen Spaltung des ÖGB und seiner Unterordnung unter die Regierungspolitik entgegenzuwirken. Mit dieser Linie konnte die KPÖ in einer Zeit, in der die Klassenkämpfe in Österreich mit dem Höhepunkt des Massenstreiks von 1950 eine große Schärfe annahmen, beträchtliche Erfolge erzielen. Näheres dazu aber, sobald ich auf die Betriebsratswahlergebnisse zu sprechen komme.

Die SPÖ-Gewerkschaftsführer reagierten darauf mit disziplinarischen Maßnahmen, und das nicht erst nach dem Ende des Oktoberstreiks 1950. Schon im Juli 1947 verbot der SPÖ-Parteivorstand seinen Mitgliedern in den Betrieben, an gewerkschaftlichen Einheitslisten teilzunehmen, und ab 1948 wurden immer mehr kommunistische Funktionäre ihrer gewerkschaftlichen Funktionen enthoben oder sogar aus dem ÖGB ausgeschlossen. Dies traf Gewerkschafter, die sich – gegen einen Beschluss des ÖGB-Vorstands – an betrieblichen Aktionskomitees beteiligt hatten und jene Gewerkschaftsfunktionäre, die bei der Organisierung von Streiks hervorgetreten waren.

Beispielsweise wurden der kommunistische Gewerkschaftssekretär des Bezirks Leoben Anfang 1948 gekündigt und der kommunistische Zentralsekretär der Textil- und Lederarbeiter im Mai 1948, wenige Tage nach dem Ende eines Schuharbeiterstreiks, vom Dienst suspendiert. Darüber hinaus versuchte man, den Gewerkschaftsapparat stärker zu zentralisieren und dem Bundesvorstand unterzuordnen. Nach dem Oktoberstreik 1950 wurden 85 führende kommunistische Gewerkschaftsfunktionäre aus dem ÖGB ausgeschlossen, darunter der Vizepräsident Gottlieb Fiala. Einer der wenigen, der als Kommunist im Bundesvorstand verblieb, war Otto Horn, der Sekretär der Gewerkschaft der Privatangestellten, vermutlich deshalb, weil deren Chef, der prominente SPÖ-Gewerkschafter Friedrich Hillegeist, der Behauptung vom „kommunistischen Putschversuch“ nichts abgewinnen konnte und sie als Propagandatrick durchschaute.

1952 vollzog dann die KPÖ den Schritt, der durch die Umstände unvermeidlich geworden war. Sie gründete die „Gewerkschaftliche Einheit“ als oppositionelle Sammelbewegung innerhalb des Gewerkschaftsbundes, und zwar nun auch formell als Fraktion. Im Verhältnis zur Partei betrachte sich die „Gewerkschaftliche Einheit“ als Bündnispartner bei gleichzeitiger Betonung der Autonomie in der Gestaltung ihrer Gewerkschaftspolitik. In der Praxis ging mit der Bildung der GE vorwiegend an sie die Anleitung sowohl der Betriebsräte als auch der Betriebsorganisationen der KPÖ über, die vorher von der Partei ausgeübt worden war.

Das führte dann in der Periode der Hochkonjunktur der 1960er Jahre, des Ausbaus des Sozial- und Wohlfahrtsstaates, der Reallohnerhöhungen und des damit verbundenen Schlagworts vom in Österreich bereits verschwundenen Kapitalismus zur Tendenz bei führenden Funktionären der „Gewerkschaftlichen Einheit“ wie Egon Kodicek, unter der Losung der „Gewerkschaftsautonomie“ die Zusammenarbeit mit der KPÖ abzuschwächen und die Existenz von Parteiorganisationen in den Betrieben als nicht mehr zeitgemäß zu negieren.

Die Auseinandersetzung mit dieser Orientierung der GE war einer der zentralen Konflikte in der Parteikrise von 1969/70 und wurde dadurch gelöst, dass auf einer Bundeskonferenz der „Gewerkschaftlichen Einheit“ im Oktober 1970 sich 95 Prozent der Delegierten gegen die Ansichten der Gruppe Kodicek und für die Fortsetzung des Bündnisses mit der KPÖ entschieden. Die GE unter Kodicek, der vom Präsidenten Anton Benya demonstrativ zu einem der Sekretäre des ÖGB ernannt wurde, bestand weiter und kandidierte unter dieser Bezeichnung bei Personalvertretungs- und Arbeiterkammerwahlen, woraufhin die kommunistischen Gewerkschafter unter dem neuen Vorsitzenden Anton Hofer sich als „Gewerkschaftlicher Linksblock“ konstituierten.

Er konnte in der Periode des zeitweiligen Aufschwungs der KPÖ in den Jahren 1971 bis 1974 bedeutende Stimmenzuwächse bei Betriebsratswahlen gegenüber früher erzielen und erwies sich hier stets als ungleich stärker als die ebenfalls kandidierende „Gewerkschaftliche Einheit“. Noch in den 1980er Jahren verfügte die Partei über Positionen in wichtigen Großbetrieben, vor allem der verstaatlichten Industrie, die weit über den Einfluss hinausgingen, den die KPÖ auf gesamtgesellschaftlicher Ebene besaß. So viel zum historischen Rückblick auf die kommunistische Gewerkschaftspolitik.

KPÖ und Arbeiterkammern

Nun zum zweiten Teil, der kürzer ausfallen wird, zu den Arbeiterkammern. Die „Kammern für Arbeiter und Angestellte“, wie sie korrekt heißen, sind im Unterschied zu den Gewerkschaften gesetzlich verankert als Körperschaften öffentlichen Rechts. Geschaffen wurden sie durch Staatsgesetz vom 26. Februar 1920, bestanden in der Form bis 1934 und traten mit dem Arbeiterkammergesetz vom 20. Juli 1945 erneut ins Leben.

Zweck ihrer Institutionalisierung im Jahr 1920 war, gegenüber den seit 1848 bestehenden Handels- und Gewerbekammern der Unternehmer endlich die Gleichstellung in Form einer ebenfalls gesetzlichen Interessensvertretung für die Arbeiter und Angestellten zu erreichen. Ihre Aufgabe ist es laut Gesetz, „die sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu vertreten und zu fördern“.

Taxativ aufgezählt fällt darunter: die Erstattung von Berichten, Gutachten und Vorschlägen an die gesetzlichen Körperschaften über alle Angelegenheiten, die mittelbar oder unmittelbar das Interesse der Arbeiter und Angestellten berühren, also Dinge wie Regelung der Arbeitsverhältnisse, Arbeiterschutz, Sozialversicherung, Arbeitsmarkt, Wohnungsfürsorge, Volksgesundheit, Volksbildung und Konsumentenschutz; weiters Erhebungen über die wirtschaftliche Lage der Arbeiter und Angestellten, der Preis- und Lohnentwicklung sowie die Sammlung von Arbeitsstatistiken; weiters die Rechtsberatung und Rechtshilfe im Falle von Arbeitskonflikten sowie die Beratung der Betriebsräte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Als demokratische Einrichtungen werden die Mandatare der Arbeiterkammern, die Arbeiterkammerräte, von den Arbeitern und Angestellten nach dem Proporz gewählt, und zwar alle fünf Jahre, erstmals in der Zweiten Republik im Jahr 1949. Wahlberechtigt sind alle, die nach den Sozialversicherungsbestimmungen als Arbeiter, Angestellte und Verkehrsbedienstete gelten. Demgemäß gab es die längste Zeit die Unterteilung in diese drei Wählergruppen, deren Stimmen getrennt gezählt wurden, eine Regelung, die erst mit dem neuen Arbeiterkammergesetz 1992 aufgehoben wurde.

Bei den Arbeiterkammern besteht eine Zwangsmitgliedschaft. Jeder Arbeiter und Angestellte ist zur Zahlung der Kammerumlage verpflichtet, die im Rahmen des Sozialversicherungsbeitrags eingehoben wird. Da die Arbeiterkammern die gesetzlichen Interessensvertretungen der stets zahlreichsten Bevölkerungsschicht in Österreich sind, fließen aus der Umlage die finanziellen Mittel, die für die Aufrechterhaltung ihrer Tätigkeit notwendig sind.

Von den drei von mir behandelten Institutionen sind die Arbeiterkammern gewissermaßen das wissenschaftliche Standbein, und es sind die großen Sachkenntnisse ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die Gediegenheit ihrer Gutachten und fachspezifischen Veröffentlichungen, die diese Interessensvertretung so wertvoll machen. Wiewohl nur eine Minderheit, haben Mitglieder der KPÖ in den Arbeiterkammern immer aktiv mitgewirkt und eine positive Rolle gespielt. Der Bekannteste war Dr. Eduard Rabofsky, der als langjähriger Leiter der Rechtsabteilung der Wiener Arbeiterkammer mit seinen Initiativen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts im Fachkreis der Juristen hohe Anerkennung fand.

Wichtig für mein Thema ist aber etwas anderes, nämlich die Tatsache, dass die Arbeiterkammerwahlen der Zweiten Republik ein Spiegelbild der politischen Kräfteverhältnisse in der Arbeiter- und Angestelltenschaft liefern. Das war so, weil nur politische Parteien Wahlvorschläge einbringen durften, es also keine Listen von Parteilosen oder Namenslisten wie bei den Betriebsratswahlen gab.

Ich habe mir die Mühe gemacht, die Wahlergebnisse tabellarisch zusammenzufassen und beschränke mich dabei auf vier, auf ganz Österreich, auf Wien, Niederösterreich und die Steiermark. Erläutert muss dabei werden, dass ich zur Vereinfachung die Stimmen in den drei Wahlkörpern jeweils addiert habe, was besonders bei der KPÖ nur einen prozentmäßigen Durchschnittswert ergibt. Denn deren Stimmenanteil war in den Wahlkörpern Arbeiter sowie Verkehrsbedienstete immer höher als der angegebene Gesamtprozentsatz, der durch die regelmäßig bescheideneren Ergebnisse bei den Angestellten entsprechend gedrückt wurde.

Zunächst einmal die österreichweiten Resultate. Man sieht hier alle Wahlgänge der Zweiten Republik. Bei der KPÖ zeigt sich ein ziemlich stabiler Stimmenanteil zwischen 6,5 und 9 Prozent bis 1964, ein Wert der aus den regelmäßig niedrigeren Anteilen in Bundesländern wie Salzburg, Tirol, Vorarlberg, Burgenland resultiert. Ab 1969 ist eine Halbierung der Stimmen und Prozente festzustellen. Auf dem Niveau bleibt es bis 1989, dann ein erneuter Rückgang auf ein bzw. unter ein Prozent. Aber noch einmal: die Erfolge der KPÖ bei den Wahlen in die Gruppen Arbeiter und Verkehrsbedienstete waren stets größer. 1949 und 1954 erreichte man bei den Arbeitern 11 Prozent und bei den Verkehrsbediensteten 9 bis 10 Prozent.

Jetzt ein Blick auf Wien. Man sieht hier in der besten Zeit, 1949 und 1954, Prozentanteile der KPÖ von 10,3 bzw. 12,3 Prozent. Erneut waren sie bei den Arbeitern und Verkehrsbediensteten höher: 14 bis 15 Prozent. Dasselbe gilt für Niederösterreich mit 10,9 Prozent 1949 und 12,7 Prozent 1954. Hier haben die Kommunisten im Jahr 1954 bei den Arbeitern das überhaupt beste Ergebnis aller Arbeiterkammerwahlen der Zweiten Republik mit 17,2 Prozent erreicht. Schließlich noch die Steiermark. Ergebnis: 8 bis 9 Prozent von 1949 bis sogar 1964, bei den Arbeitern und Verkehrsbediensteten 10 bis 11 Prozent. Gegenwärtig hat die KPÖ, genauer gesagt, der „Gewerkschaftliche Linksblock“, in den 9 Bundesländer-Arbeiterkammern 3 Mandate, 2 in der Steiermark und 1 in Wien. Zusätzlich ist es dort der Kommunistischen Initiative 2009 gelungen, 2.231 Stimmen zu bekommen und mit Otto Bruckner in die Arbeiterkammer-Vollversammlung einzuziehen.

KPÖ und Betriebsräte

Nun zum dritten und letzten Teil, zu den Betriebsräten. Betriebsräte wurden in Österreich durch das Gesetz vom 15. Mai 1919 ins Leben gerufen und waren eine substanzielle Errungenschaft des revolutionären Aufschwungs der Arbeiterbewegung nach dem Ende des Ersten Weltkriegs. Nach Auffassung der sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftsführer sollte das Betriebsrätegesetz von 1919 die unumschränkte Kommandogewalt des Kapitalisten in den Betrieben beenden und – wie es der damalige Staatssekretär für soziale Fürsorge, Ferdinand Hanusch, ausdrückte – „die absolute Monarchie des Fabrikherrn in eine konstitutionelle“ umwandeln.

In diese Richtung zielende Befugnisse der Betriebsräte waren das Recht, in die Lohnlisten Einsicht zu nehmen und die Lohnauszahlungen zu kontrollieren; die Anfechtung von Kündigungen, wenn sie aus politischen Gründen erfolgt sind; das Recht, alljährlich die Betriebsbilanz, den Gewinn- und Verlustausweis, vorgelegt zu bekommen; und der Anspruch auf Entsendung von zwei Vertretern in den Aufsichtsrat bei Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft.

Das Betriebsrätegesetz von 1919 trat nach den Jahren des grünen und braunen Faschismus 1945 wieder in Kraft und wurde 1947 als Gesetz neu gefasst. Die vier kommunistischen Abgeordneten im Nationalrat Koplenig, Honner, Fischer und Elser stimmten damals dagegen mit der Begründung, dass es bei den Mitbestimmungsrechten zu wenig weit gehe. In der Folge wurde das Betriebsrätegesetz von 1947 mehrmals novelliert und ging schließlich in das Arbeitsverfassungsgesetz von 1973 ein, das seither ebenfalls zahlreiche Novellen erlebte.

Die Ebene der Betriebsräte als wirklicher Basisorganisation war in der Zweiten Republik für die KPÖ das Hauptkampffeld der drei Arbeiterinteressensvertretungen, und hier hat man auch die größten Erfolge erzielt. Sie ziffernmäßig exakt zu umreißen, ist allerdings sehr schwer bis unmöglich. Warum? Erstens gab es sehr oft, anfangs alle zwei, später alle drei Jahre Wahlgänge, oft zu verschiedenen Terminen in einzelnen Bundesländern. Zweitens trugen die Listen, auf denen Betriebsräte kandidierten, die verschiedensten Bezeichnungen, aus denen nicht immer die politische Richtung hervorgeht. Drittens war der Anteil von Namenslisten von Personen mit unbekannter Parteizugehörigkeit immer sehr hoch, im Schnitt 25 bis 30 Prozent, und selbstverständlich konnte keine Partei den Prozentsatz der Betriebsräte, deren Parteirichtung ungeklärt war, für sich beanspruchen. Auf den Namenslisten kandidierten zudem auch tatsächlich viele Parteilose. Und viertens orientierte sich die KPÖ bei den Betriebsratswahlen auf die Bildung von Einheitslisten, was Berechnungen bei der parteimäßigen Aufgliederung zusätzlich kompliziert.

Es gibt daher für die Betriebsratswahlen der Zweiten Republik, bei denen zu den besten Zeiten an die 35.000 Personen gewählt wurden, keine genaue und zuverlässige Gesamtstatistik, sondern nur bruchstückhafte Einzelergebnisse nach Berufsbranchen, regionalen Industriebezirken und einzelnen Großbetrieben. Die Wahlresultate scheinen in den verschiedensten Quellen auf, oft dort, wo man sie gar nicht vermutet, und es war für mich eine recht langwierige Aufgabe, sie in Zeitschriften und anderen Publikationen zu eruieren, was bei vielen Besuchen in der Bibliothek der Wiener Arbeiterkammer geschah.

Die folgenden Angaben sind daher sowohl Überblicksziffern aufgrund eigener Berechnungen als auch einzelne Fallbeispiele. Nimmt man den Zeitraum von 1945 bis 1953/54 her, dann zeigt sich, dass die KPÖ in der gesamten Arbeiterklasse, ausgedrückt in den Ergebnissen der Arbeiterkammerwahlen, mit 10 Prozent doppelt so stark vertreten war wie bei den Nationalratswahlen, und in den Kernschichten der Arbeiterklasse in den industriellen Großbetrieben mit an die oft 30 Prozent sechsmal so stark. Die KPÖ konnte sich deshalb zum damaligen Zeitpunkt mit vollem Recht als eine Partei der arbeitenden Menschen bezeichnen.

Der Anteil kommunistischer Betriebsräte war österreichweit am höchsten in der chemischen Industrie mit 15,4 Prozent sowie bei den Metallarbeitern mit 11,2 Prozent, geschuldet natürlich auch der Existenz der USIA- und SMV-Betriebe. In den Bundesländern war man in Niederösterreich am stärksten mit über 13 Prozent, wo es als sowjetischer Besatzungszone die meisten USIA-Betriebe gab. Die kommunistische Einheitsliste konnte damals im Zistersdorfer Erdölgebiet fast 70 Prozent der Betriebsratsmandate erringen, ein nie vorher und danach erreichtes Rekordergebnis, und in den Industriebetrieben in Wien-Floridsdorf, einem sowjetischen Stadtbezirk, wählten rund 40 Prozent der Arbeiter und Arbeiterinnen kommunistische Betriebsräte.

Aber auch in den westlichen Besatzungszonen war die Partei in der Industriearbeiterschaft fest und stark verankert. In der Steiermark erreichten beim Wahlgang 1947/48 kommunistische Einheitslisten in Gewerbe und Industrie 20 Prozent der Stimmen, in den industriellen Großbetrieben zwischen 30 und 35 Prozent, während hier auf die SPÖ 40 bis 45 Prozent entfielen. Kommunistische Betriebsratsmehrheiten gab es sogar in einigen Werksabteilungen der Alpine-Montan, im Bergbau Fohnsdorf und in Salzburg zum Beispiel auch in der Papierfabrik Hallein. Die starke kommunistische Präsenz in der Industriearbeiterschaft ist also in ganz Österreich und unabhängig von der jeweiligen Besatzungsmacht festzustellen.

Sehr beachtlich waren auch die Erfolge bei den Personalvertretungswahlen der Eisenbahner und der Gemeindebediensteten in Wien. Sie sehen hier einige Ergebnisse, wobei die bei den Bundesbahndirektionen Salzburg und Innsbruck, in tief schwarzen Bundesländern also, mit 16,6 und 13,3 Prozent besonders ins Auge fallen. Die hohen Anteile hat man hauptsächlich in den Bundesbahnwerkstätten erzielt.

In der SPÖ-dominierten Gemeinde Wien kam die KPÖ bei den Personalvertretungswahlen 1954 auf 11,4 Prozent, bei den Straßenbahnern auf fast 20 Prozent und im Gaswerk auf 17,5 Prozent. Ein sehr gutes Ergebnis wurde selbst noch 1958 erreicht mit 8,8 Prozent, davon 14 Prozent bei den Straßenbahnern.
Als Kuriosum, weil in der kapitalistischen Welt ein einzigartiges Phänomen, seien noch die Kommunisten in der Wiener Polizei erwähnt. Dort entfielen bei den Personalvertretungswahlen der öffentlich Bediensteten im Jahr 1951 auf die KPÖ-Liste bei der Sicherheitswache 16,4 Prozent und bei den Kriminalbeamten sogar unglaubliche 34,9 Prozent.

Um ein für alle Zeit abgesichertes Erbgut handelte es sich bei den Betriebsrats- und Personalvertretungswahlen aber nicht, und ab 1956/57 begannen auch hier die Stimmenverluste. Dies nicht deshalb, weil die Betriebsratspolitik der KPÖ so falsch war, sondern aus objektiven Gründen, die zum Rückgang ihres Einflusses auf allen gesellschaftlichen Ebenen führte. Beim Betriebsrat, den jeder von der Belegschaft kennt und der sich tagtäglich aufs Neue bewähren muss, spielt außerdem die Persönlichkeit und das Ansehen eine gewaltige Rolle. Trat ein solcher erprobter kommunistischer Betriebsrat einmal in den Ruhestand, war es sehr schwer, ihn gleichwertig zu ersetzen und in aller Regel so, dass das Betriebsratsmandat bei den nächsten Wahl verloren ging und später nicht wieder errungen werden konnte.

Mein Referat hat aber, glaube ich, gezeigt, dass die kommunistische Politik in den Arbeiterinteressensvertretungen ein sehr wichtiger und lange Zeit sehr erfolgreicher Bestandteil der KPÖ-Gesamtpolitik war. Es ist meines Erachtens nicht bloß wünschenswert, sondern künftig unabdingbar, dass Kommunisten und Kommunistinnen unter der Masse der arbeitenden Menschen, und hier vor allem im Produktionsbereich, als gewählte Vertreter wieder Fuß fassen.

Referat am Symposium der Alfred Klahr Gesellschaft, des Bildungsvereins der KPÖ Steiermark und des GLB Steiermark „Klassenkampf und Interessenpolitik. Kommunistische Gewerkschaftspolitik in historischer und aktuell-politischer Perspektive“ am 12. November 2011 in Graz.