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Kritik an gemischtem Steuer- und Sozialabgabentarif

  • Dienstag, 23. August 2011 @ 16:23
News Für alle GewerkschafterInnen und SozialdemokratInnen ist Ferdinand Hanusch der Inbegriff für Österreichs Sozialversicherungswesen. Nicht verwunderlich, hat er doch das System mit Pflichtversicherung, dass von den ArbeitnehmerInnen und -geberInnen solidarisch finanziert und selbstverwaltet wird, zu einem sozialpolitischen Meilenstein in Österreichs Geschichte werden lassen.
„Könnte er heute drei Wochen vor seinem 88. Sterbetag manch Aussagen seiner sozialdemokratischen Nachfolger mitverfolgen würde er aber im Grabe rotieren,“, kommentiert Josef Stingl, Bundesvorsitzender des Gewerkschaftlichen Linksblocks im ÖGB (GLB), die Ansage des SPÖ-Finanzsprechers Jan Krainer gegenüber der „Wiener Zeitung“, dass ein lohnsteuerintegrierter Tarif eine alte sozialdemokratische Forderung sei.

Eine „Sozialversicherungsabgabe-Lohnsteuer“ in der Höhe von 44 Prozent, wie es etwa im Fekter-Vorstoß vorgesehen ist, preist die Aufhebung der Höchstbemessungsgrundlage, vergisst aber (vorsätzlich) zu erwähnen, dass damit natürlich nur die DienstnehmerInnenbeiträge in der Steuer mitberücksichtigt werden. Was passiert dann mit den Dienstgeberbeiträgen? Auf welchen Niveau werden sie berechnet? Und ist auch bei diesen die Höchstbemessungsgrundlage aufgehoben? Das wird verschwiegen: „Wahrscheinlich weil sie diese Lohnnebenkosten einfach entsorgen will“, befürchtet der Linksgewerkschafter.

Krainers Vorstoß nach steuerlich integrierten Beiträgen, ohne Flex Tax ist aber auch nicht fortschrittlicher: „Auch er sagt nichts zu den Dienstgeberbeiträgen – genauso wie zu den Fragen, wer dann bestimmt welche Summe des Steuerkuchens an die Sozialversicherung überwiesen wird, wer dann bestimmt ob dieser erhöht oder gekürzt wird und wer dann die Höhe der Leistungen festlegt! Eines ist aber sicher, in Selbstverwaltung wird das dann nicht mehr geschehen, geschweige denn von den ArbeitnehmerInnen selbst,“ wettert Stingl gegen den SP-Vorstoß gegen Sozialversicherung und Selbstverwaltung.

„Und, was steuerkuchenfinanzierte Sozialleistungen bedeuten, zeigen die aktuellen Beispiele in den Bundesländern bei der Pflege und der psychosozialen Betreuung: Streichen, kürzen, Selbstbehalte und Angehörigenregress“ so Stingl abschließend.