Sozial steuern. Löhne entlasten. Reichtum besteuern.
- Montag, 22. September 2014 @ 08:00
Das Steuerkonzept der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB:
Grundsätzliches zur Steuerpolitik
Steuer kommt von stiura (althochdeutsch) und bedeutet Stütze im Sinne von Unterstützung. Steuern gibt schon seit Menschengedenken, denn immer brauchten die Herrschenden Geld: Für den Bau von Straßen, Brücken oder Bewässerungsanlagen, aber auch für ihr Prachtbauten, ihre eigene Verschwendungssucht und ihre Kriegsgelüste. In jahrzehntelangen Kämpfen hat die ArbeiterInnenbewegung erreicht, dass Steuern zu einem maßgeblichen Teil auch zur Finanzierung des Sozialstaates und der öffentlichen Infrastruktur auf Basis öffentlichen Eigentums als Grundlagen für den gesellschaftlichen Ausgleich und Zusammenhalt verwendet werden.
Steuern sind – wie der Name schon sagt – zum Steuern da! Unser Anspruch an Steuerung ist ein moderner Sozialstaat, in dem auch die Steuern und Abgaben den gesellschaftlichen Reichtum so umverteilen, dass auch den sozial Schwächeren ein Leben in Würde sichert und dabei für alle gesichert ist, bei Bedarf ebenfalls Anspruch auf diese „Solidarleistung“ zu haben.
Schieflastige Verteilung
Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Statt die Ausgaben für Soziales, Gesundheit, Bildung und Pensionen zu kürzen, wie das von der aktuellen Politik betrieben wird, ist ein Ausbau derselben notwendig und auch finanzierbar. Staatsausgaben zum Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts und im Sinne sozialer Gerechtigkeit sind daher notwendig und der GLB bekennt sich ausdrücklich zu einer hohen Steuer- und Abgabenquote als Kriterium dafür.
Aber das österreichische Steuersystem weist eine große Schieflage auf. Die Einnahmen aus der Lohn- und Mehrwertsteuer als größten Massensteuern steigen laufend und haben sich zum größten Teil des Steuerkuchens entwickelt. Die Gewinn- und Vermögenssteuer stagnieren hingegen oder reduzieren sich sogar.
Die Bundesarbeiterkammer stellt in ihrem Steuerkonzept dazu fest: „Arbeit wird viel zu hoch, Vermögen viel zu gering besteuert. Die ArbeitnehmerInnen tragen einen immer höheren Anteil des Steueraufkommens. Dazu kommt: das Leben wird immer teurer. Besonders betroffen sind jene Bereiche, an denen niemand vorbei kommt: Lebensmittel, Wohnungskosten und Treibstoffe. Das merken die Menschen, wenn ihnen am Ende vom Monat trotz Lohnerhöhungen kaum etwas in der Tasche bleibt, weil es die Teuerung und die kalte Progression längst aufgefressen hat“.
Die Folge sind wachsende soziale Verunsicherung und Angst in der Arbeitswelt und allen gesellschaftlichen Bereichen. Der Hintergrund dafür ist die falsche Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Ein Prozent der Bevölkerung besitzt ein Drittel des Vermögens, neun Prozent ein weiteres Drittel und 90 Prozent müssen sich das letzte Drittel teilen.
Weil den Lohnabhängigen der ihnen zustehende Anteil an der gestiegenen Produktivität durch zu niedrige Lohnabschlüsse vorenthalten und die Arbeitswelt zunehmend prekarisiert wurde und die Extragewinne der Unternehmen nicht mehr produktiv investiert sondern spekulativ veranlagt wurden kam es zu einer maßlosen Aufblähung des Finanzmarktes. Solange bis letztlich die Blasen platzten und es zur größten Krise seit 1945 kam, die unmittelbar vom Finanzsektor auf die Realwirtschaft durchgeschlagen hat.
Die Steuerpolitik der letzten Jahrzehnte, gekennzeichnet durch Entlastung von großen Vermögen und Gewinnen, hat diese Entwicklung begünstigt. Nachhaltige Lehren wurden allerdings weder für die Regulierung des Kapitalmarktes etwa durch Vergesellschaftung der Banken noch für die Steuerpolitik durch eine gezielte Umverteilung von oben nach unten gezogen.
Gegen Sozialabbau und Privatisierung
In der Debatte über die Budgetpolitik ist immer vom Sparen die Rede. Im Klartext geht es dabei aber immer um Streichungen und Kürzungen, vor allem bei Bildung, Gesundheit, Sozialem und Pensionen. Als Reaktion auf die Forderung nach höherer Besteuerung von großen Vermögen und hohen Profiten wird argumentiert, man dürfe Leistung nicht bestrafen. Als ob steuerfreie Millionenerbschaften, Millionengewinne durch Spekulation oder Manager-Prämien für Arbeitsplatzvernichtung eine Leistung wären.
Der GLB verschließt sich keineswegs einer ausgabenseitigen Budgetsanierung, etwa durch Auflösung des Bundesheeres oder Kürzung der Wirtschaftsförderung. Wir bekennen uns aber ausdrücklich zu einer einnahmenseitigen Budgetpolitik, vor allem durch eine angemessene Besteuerung von Millionenvermögen und Milliardenprofiten.
Gleichzeitig bekennt sich der GLB zur Bedeutung des öffentlichen Eigentums nach dem Motto „Was alle brauchen, muss auch allen gehören“ und wir stellen daher auch unmissverständlich klar, dass Privatisierungen der falsche Weg zur Budgetsanierung sind: Denn einmal verkauft ist für immer verloren!
Es ist genug für alle da! Wir, die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), sagen daher:“Sozial Steuern! Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und Pensionen nachhaltig entlasten! Dafür ein gerechter Steueranteil aus Einkommen, Besitz und Vermögen bei den Reichen!“
1. Lohnsteuer
Die Lohn- und Einkommensteuer wird in Österreich nach einem Stufentarif mit fix festgelegten Steuerstufen erhoben. Die jährlichen KV-Lohn- und Gehaltserhöhungen führen daher zu einem ständigen Steigen des Lohnsteueranteils für die Lohnabhängigen, der sogenannten „kalten Progression“.
Die Steuerreformen der letzten Jahrzehnte versuchten mittels Veränderung der Steuerstufen immer wieder dieser „Systemungerechtigkeit“ entgegenzuwirken, brachten aber für Lohnabhängigen und PensionistInnen nur eine vorübergehende und geringe Entlastung. Innerhalb kürzester Zeit waren die Steuerentlastungen durch die „kalte Progression“ wieder rasch aufgebraucht und die Lohnsteuerquote (das Lohnsteueraufkommen im Verhältnis zur Lohn- und Gehaltssumme) stieg weiter an. Dazu kommt, dass aus Informationsmangel der Großteil der Unselbständigen die Möglichkeiten der ArbeitnehmerInnenveranlagung zum Jahresausgleich nicht in Anspruch nimmt und auf die Rückerstattung von Lohnsteuer verzichtet.
Der Spitzensteuersatz ist in Österreich um nicht einmal zwölf Prozentpunkte höher als der Eingangssteuersatz. Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro jährlich werden in Österreich nämlich gar keine Steuern fällig, danach folgt gleich ein kräftiger Sprung auf einen Steuersatz von 36,5 Prozent (zwischen 11.001 und 25.000 Euro), der nächste Steuersatz ist mit 43,2 Prozent nur unwesentlich höher (für Lohnbestandteile zwischen 25.001 bis 60.000 Euro), danach kommt schon der Spitzensteuersatz von 50 Prozent zur Anwendung. Damit hat Österreich für mittlere und höhere Einkommen nahezu eine Flat-Tax mit einem ausnehmend hohen Eingangssteuersatz.
Um dem entgegenzutreten ist es sinnvoll neben einem steuerfreien gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde (1.760 Euro brutto monatlich bei Vollzeitbeschäftigung) den Eingangssteuersatz von 36,5 Prozent deutlich zu senken und die Steuerstufen jährlich zumindest um die Inflationsrate anzupassen. Ebenso bedarf es dieser jährlichen Inflationsanpassung bei den Steuerfrei- und Absetzbeträgen und des PendlerInnenpauschales sowie die Erhöhung der Negativsteuer auf die tatsächlichen Steuerfrei- und -absetzbeträge.
Selbstverständlich sind wir für Erhalt des steuerbegünstigten 13. und. 14. Monatsentgelts und lehnen die vielfach geforderte Senkung von Lohnnebenkosten ab. Die Lohnnebenkosten stellen bekanntlich elementare Sozialleistungen dar: Pensions-, Arbeitslosen-, Unfall und Krankenversicherung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Insolvenzfonds, Wohnbauförderung, Familienlastenausgleichsfonds sind elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen.
2. Einkommensteuer
Derzeit steuerschonender behandelt werden jene, die als Selbständige einkommensteuerpflichtig sind. Allerdings gelten formal hunderttausende Menschen als Selbständige, die faktisch aber abhängig beschäftigt sind. So sind 54 Prozent der WKO-Mitglieder sogenannte Ein-Personen-Unternehmen (EPU).
Während das Lohnsteueraufkommen trotz periodischer Steuerreformen dynamisch wächst, stagniert die veranlagte Einkommensteuer. Nicht zuletzt auch dadurch bedingt, dass Selbständige im Unterschied zu Unselbständigen meist SteuerberaterInnen haben und die verschiedensten Möglichkeiten der Steuerminderung systematisch aus- nutzen können.
Um hier sozial zu steuern bedarf es eines neuen Spitzensteuersatzes von 62 Prozent für Einkommen über 100.000 Euro jährlich. Dass Wohlhabende mehr Steuern zahlen, ohne in Scharen auszuwandern, beweist das Beispiel der USA, wo lange Zeit und insbesondere unter Krisenbedingungen wie der letzten großen Depression, aber auch in den goldenen Wirtschaftsjahren der 50er und 60er einen Spitzensteuersatz um ca. 90 Prozent üblich war – im Mutterland des Kapitalismus und auch unter konservativen Präsidentschaften. Und auch in der EU gibt es einige Länder (Belgien, Dänemark, Niederlande und Schweden) mit einem höheren Spitzensteuersatz als Österreich.
3. Gewinnsteuer
Während die Einkommensteuer alle natürlichen Personen betrifft, stellt die Körperschaftsteuer (KöSt) die ESt der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) dar. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer ist sie eine Flat-Tax (Einheitssteuer bei der Eingangs- und Spitzensteuersatz identisch sind) und beträgt seit 2005 nominell 25 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen, davor waren es 34 Prozent.
Zu allem Überfluss wurde 2005 vom blauschwarzen Finanzminister Grasser noch die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung geschaffen. So können die Kapitalgesellschaften auch noch bei der KöSt-Berechnung ihre Gewinne durch Abzug der Verluste von Tochtergesellschaften im Ausland steuerschonend versteuern. Im Ergebnis zahlen laut einer AK-Studie die großen Kapitalgesellschaften im Schnitt nur 17 Prozent, die Banken sogar nur sieben Prozent KöSt.
Um sozial zu steuern sind diese Ungerechtigkeiten durch die Erhöhung der Körperschaftssteuer zumindest auf den EU-Durchschnitt von 27 Prozent zu beseitigen. Außerdem ist die Abschaffung der Gruppenbesteuerung dringend not- wendig.
4. Vermögenssteuer
Österreich ist für Reiche ein Steuerparadies: Bereits 1993 wurde vom damaligen SPÖ-Finanzminister Lacina die Vermögensteuer abgeschafft. Weiters die Wertpapiersteuer, die Börsenumsatzsteuer, die Sonderabgabe der Banken, die Gewerbesteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Gleichzeitig wurde das Privatstiftungsgesetz geschaffen, wobei im Unterschied zu anderen Ländern solche Stiftungen in Österreich nicht zur Förderung kultureller oder karitativer Belange zweckgebunden sind, sondern dienen einzig und allein der Steuerschonung dienen. 2010 waren in 3.460 Stiftungen bereits geschätzte hundert Milliarden Euro steuerschonend deponiert. Nur bei Einbringung in die Stiftung sind 2,5 Prozent Steuer fällig, alle Zinserträge die innerhalb der Stiftung verbleiben sind steuerbegünstigt wie Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen, wenn sie innerhalb eines Jahres wieder investiert werden. Nur für entnommene Gewinne sind 25 Prozent KESt fällig. Die angeblichen Vorteile für den „Standort“ Österreich gibt es nicht: Stiftungen zahlen faktisch keine Steuern und das angelegte Geld können sie überall in der Welt „arbeiten“ lassen.
Mittlerweile hat auch der ÖGB ein Modell für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer auf die großen Finanzvermögen vorgelegt, das vorsieht, dass Vermögen bis 700.000 Euro steuerfrei bleibt. Wir schließen uns hier dem GPA-Modell an, das Steuerfreiheit nur bis 500.000 Euro vorsieht.
Laut DACH-Report gab es 2010 in Österreich 74.000 Euro-MillionärInnen mit einem Vermögen von 230 Milliarden Euro. Demnach würde eine nur einprozentige Besteuerung dieses Finanzvermögens jährlich 2,3 Mrd. Euro Vermögenssteuer erbringen.
Bereits in der Ära Kreisky wurde für Gewinne aus Kapitalerträgen (Zinsen) mit der Kapitalertragssteuer eine Flat-Tax von 25 Prozent geschaffen, egal ob jemand zehn Euro oder eine Million Euro Zinsertrag ausweist.
Weitreichende Maßnahmen zur Besteuerung von Vermögen sind dringend notwendig, um endlich einen Schlussstrich unter das Missverhältnis zwischen Steuern auf Arbeit und Steuern auf Vermögen zu ziehen. So die Aufhebung des Privatstiftungsgesetzes und die volle Besteuerung der darin gebundenen Vermögen bis zum Spitzensteuersatz der Einkommensteuer. Außerdem verlangen wir die Wiedereinführung abgeschafften Vermögenssteuer, die Besteuerung der Zinserträge mit Freibeträgen für die „kleinen SparerInnen“ zum normalen Einkommensteuersatz.
5. Erbschaftssteuer
Bei der Erbschaftsteuer schließen wir uns dem GPA-djp-Steuermodell an: „Nachdem knapp die Hälfte des Aufkommens der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf 1,3 Prozent der Erbfälle entfiel, kann man der Erbschaftssteuer eine stark umverteilende Wirkung nachsagen. Konkret sorgten 2006 811 Erben für 50 Prozent des Steueraufkommens (bei einer Gesamtzahl von 62.399 Erben!). (…) Das größte Problem der alten Erbschaftssteuerregelung in Österreich war die niedrige Bemessungsgrundlage von Grundvermögen und die zahlreichen Ausnahmen von Aktien bis zu Spareinlagen. Dass die Regierung die (berechtigte) Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Erbschaftssteuer zu reformieren, ignorierte und diese stattdessen auslaufen ließ ist nicht nachvollziehbar. Wir setzen uns daher für eine reformierte Erbschaftssteuer (inklusive Erfassung von Bankeinlagen und von Grundvermögen mit realem Verkehrswert) ein: diese soll mit einem großzügigen Freibetrag (EUR 400.000) und Steuersätzen zwischen vier und 20 Prozent ausgestattet sein.“
6. Grundsteuer
Auch beim Immobilieneigentum werden die Grund- und GroßgrundbesitzerInnen sehr steuerschonend behandelt. Für die Grundsteuerberechnung ist der Einheitswert, der maximal ein Zehntel des tatsächlichen Verkehrswerts liegt, herangezogen und dann der Steuermessbetrag durch Anwendung einer Steuermesszahl von ein bis zwei Zehntelprozentpunkten vom Einheitswert ermittelt.
Zur gerechteren Besteuerung von Immobilienbesitz verlangen wir den Einheitswert stufenweise auf den tatsächlichen Verkehrswert unter Berücksichtigung eines Freibetrages für Einfamilienhäuser anzuheben. Um der Grundspekulation entgegenzuwirken verlangen wir die doppelte Grundsteuer für Baugründe die länger als zehn Jahre ohne Bebauung brachliegen. Um eine Belastung von MieterInnen und eine weitere Verteuerung des Wohnens zu verhindern muss die Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog herausgenommen werden.
7. Kapitalmarktsteuer
Die Explosion des Kapitalmarktes, die letztlich zum Platzen der entstandenen Blasen und damit zur Krise führte, wurde durch die Abschaffung der Kapitalverkehrssteuer und der Börsenumsatzsteuer begünstigt. Unter dem Eindruck der Krise geistert verstärkt der Ruf nach einer Finanztransaktionssteuer herum, um gleich wieder einzuschränken, dass diese nur international, zumindest EU-weit, besser aber global sinnvoll sein. Verschwiegen wird meist, dass es in Österreich schon eine Börsenumsatzsteuer gab.
Solange international keine Finanztransaktionssteuer umgesetzt ist, brauchen wir auf nationaler Ebene die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer, die beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren fällig wird. Schließlich ist es absolut unverständlich, dass beim Kauf von einem Kilo Brot selbstverständlich Mehrwertsteuer fällig ist, der Kauf von Aktien hingegen steuerfrei ist.
8. Verbrauchssteuer
Da Menschen mit geringen Einkommen gezwungen sind, einen größeren Anteil ihres Einkommens für das tägliche Leben verwenden zu müssen, als jene mit einem größeren Einkommen werden sie durch Verbrauchsteuern, wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer überdurchschnittlich und damit unsozial belastet. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sind in der Zwischenzeit höher als jene der Lohnsteuer.
Um in diesem Bereich sozialer zu steuern verlangen wir die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten, Betriebskosten, kommunale Gebühren, Energie und Medikamente und sonstige von der Krankenversicherung nicht übernommene von Ärzten verordnete Gesundheitsleistungen. Im Gegenzug sollte eine Sondersteuer auf Luxusgüter wie etwa SUVs, Luxusautos, Motorboote, Privatflugzeuge und ähnliches eingehoben werden.
9. Ökosteuer
Im Zeichen knapper werdender Ressourcen, der Klimadebatte und des Atomkraftausstiegs gewinnt die Diskussion über eine Ökologisierung des Steuersystems an Bedeutung. Die dabei gerne ins Treffen geführte Vereinfachung Arbeit zu entlasten, dafür Energie und Umweltbelastung höher zu besteuern ignoriert jedoch wesentliche Aspekte. Etwa dass mit der Entlastung der Arbeit nicht etwa eine solche der Lohnabhängigen bei der Lohnsteuer, sondern die Senkung der Lohnnebenkosten gemeint ist. Da Lohnnebenkosten jedoch Sozialleistungen darstellen würde dies auf Kosten des Sozialstaates gehen.
Aus der Sicht der Lohnabhängigen muss eine höhere Besteuerung von Energie und Ressourcen nach sozialen Kriterien erfolgen und einen Ausgleich für einkommensschwache Personen, etwa durch Angebote wie Energiegrundsicherung, Freifahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln etc. beinhalten. Für sinnvoll halten wir eine Ökologisierung der Mineralölsteuer, indem diese für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel zweckgebunden wird.
10. Sozialversicherungsabgaben
Die Finanzkrise hat klargestellt, dass die jahrelang propagierte Finanzierung von Pensionen und Gesundheit durch Eigenvorsorge nicht funktioniert. Die Veranlagungen auf dem Kapitalmarkt haben sich als Luftblasen erwiesen. Am bewährten Umlagensystem der Sozialversicherung führt kein Weg vorbei. Ebenso wenig am Generationenvertrag, demzufolge aus den Beiträgen der aktiv Beschäftigten (zuzüglich einem Bundeszuschuss) die Pensionen finanziert werden.
Allerdings haben Rationalisierung, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Reallohnverluste die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung ausgehöhlt. Bereits Anfang der 80iger Jahren hat der damalige Sozialminister Dallinger die Idee der Wertschöpfungsabgabe für die Sozialversicherung in die politische Debatte eingeführt. Allerdings wurde er dabei von ÖGB und SPÖ in Stich gelassen. Und die „Kronenzeitung“ diffamierte die Idee als „Maschinensteuer“.
Wir verlangen die UnternehmerInnenbeiträge zur Sozialversicherung (ebenso wie die Kommunalabgabe als wichtigste Gemeindesteuer), statt wie derzeit nach der reinen Lohnsumme nach der gesamten Wertschöpfung (also inklusive Abschreibungen, Gewinnen, Fremdkapitalzinsen, Mieten, Pachten und Steuern) bemessen werden. Außerdem fordern wir die Einhaltung der Drittelfinanzierung des Staates für alle Pensionen und treten für die Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung ein.
Natürlich muss auch verstärktes Augenmerk auf die rigorose Eintreibung der fälligen Steuerschulden (und die Eintreibung der Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen der UnternehmerInnen) und einem scharfen Vor- gehen gegen Steuerhinterziehung, sowie der Erfassung und Besteuerung der Spekulationsgewinne gelegt werden.
Die Schwerpunkte des GLB-Steuerkonzepts
• Entlastung unterer Lohnsteuergruppen, niedrigere Eingangssteuersätze, Beseitigung der „kalten Progression“
• Erhöhung des Spitzensteuersatzes
• Befreiung von Mieten, Betriebskosten, Energie, Medikamente und kommunalen Tarifen von der Mehrwert- steuer
• Gegenfinanzierung durch Luxussteuer auf SUVs, Motorboote, Privatflugzeuge etc.
• Zweckbindung der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr
• Wiedereinführung einer Vermögenssteuer
• Anhebung der Grundsteuer auf den Verkehrswert
• Anhebung der Körperschaftssteuer, Staffelung derselben, Abschaffung der Gruppenbesteuerung
• Einhebung der Rückstände der Unternehmen bei Steuern und Sozialabgaben
• Unternehmensbeiträge zur Sozialversicherung und Kommunalabgabe als Wertschöpfungsabgabe
• Einhebung einer Börsenumsatzsteuer
• Aufhebung der Steuerprivilegien der Privatstiftungen
• Besteuerung von Zinserträgen nach der Einkommensteuer
• Wiedereinführung der Erbschaftssteuer
Infos: http://www.sozialsteuern.at
Download: http://www.glb.at/news/images/steuerkonzept.pdf
Grundsätzliches zur Steuerpolitik
Steuer kommt von stiura (althochdeutsch) und bedeutet Stütze im Sinne von Unterstützung. Steuern gibt schon seit Menschengedenken, denn immer brauchten die Herrschenden Geld: Für den Bau von Straßen, Brücken oder Bewässerungsanlagen, aber auch für ihr Prachtbauten, ihre eigene Verschwendungssucht und ihre Kriegsgelüste. In jahrzehntelangen Kämpfen hat die ArbeiterInnenbewegung erreicht, dass Steuern zu einem maßgeblichen Teil auch zur Finanzierung des Sozialstaates und der öffentlichen Infrastruktur auf Basis öffentlichen Eigentums als Grundlagen für den gesellschaftlichen Ausgleich und Zusammenhalt verwendet werden.
Steuern sind – wie der Name schon sagt – zum Steuern da! Unser Anspruch an Steuerung ist ein moderner Sozialstaat, in dem auch die Steuern und Abgaben den gesellschaftlichen Reichtum so umverteilen, dass auch den sozial Schwächeren ein Leben in Würde sichert und dabei für alle gesichert ist, bei Bedarf ebenfalls Anspruch auf diese „Solidarleistung“ zu haben.
Schieflastige Verteilung
Österreich ist eines der reichsten Länder der Welt. Statt die Ausgaben für Soziales, Gesundheit, Bildung und Pensionen zu kürzen, wie das von der aktuellen Politik betrieben wird, ist ein Ausbau derselben notwendig und auch finanzierbar. Staatsausgaben zum Erhalt des gesellschaftlichen Zusammenhalts und im Sinne sozialer Gerechtigkeit sind daher notwendig und der GLB bekennt sich ausdrücklich zu einer hohen Steuer- und Abgabenquote als Kriterium dafür.
Aber das österreichische Steuersystem weist eine große Schieflage auf. Die Einnahmen aus der Lohn- und Mehrwertsteuer als größten Massensteuern steigen laufend und haben sich zum größten Teil des Steuerkuchens entwickelt. Die Gewinn- und Vermögenssteuer stagnieren hingegen oder reduzieren sich sogar.
Die Bundesarbeiterkammer stellt in ihrem Steuerkonzept dazu fest: „Arbeit wird viel zu hoch, Vermögen viel zu gering besteuert. Die ArbeitnehmerInnen tragen einen immer höheren Anteil des Steueraufkommens. Dazu kommt: das Leben wird immer teurer. Besonders betroffen sind jene Bereiche, an denen niemand vorbei kommt: Lebensmittel, Wohnungskosten und Treibstoffe. Das merken die Menschen, wenn ihnen am Ende vom Monat trotz Lohnerhöhungen kaum etwas in der Tasche bleibt, weil es die Teuerung und die kalte Progression längst aufgefressen hat“.
Die Folge sind wachsende soziale Verunsicherung und Angst in der Arbeitswelt und allen gesellschaftlichen Bereichen. Der Hintergrund dafür ist die falsche Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums. Ein Prozent der Bevölkerung besitzt ein Drittel des Vermögens, neun Prozent ein weiteres Drittel und 90 Prozent müssen sich das letzte Drittel teilen.
Weil den Lohnabhängigen der ihnen zustehende Anteil an der gestiegenen Produktivität durch zu niedrige Lohnabschlüsse vorenthalten und die Arbeitswelt zunehmend prekarisiert wurde und die Extragewinne der Unternehmen nicht mehr produktiv investiert sondern spekulativ veranlagt wurden kam es zu einer maßlosen Aufblähung des Finanzmarktes. Solange bis letztlich die Blasen platzten und es zur größten Krise seit 1945 kam, die unmittelbar vom Finanzsektor auf die Realwirtschaft durchgeschlagen hat.
Die Steuerpolitik der letzten Jahrzehnte, gekennzeichnet durch Entlastung von großen Vermögen und Gewinnen, hat diese Entwicklung begünstigt. Nachhaltige Lehren wurden allerdings weder für die Regulierung des Kapitalmarktes etwa durch Vergesellschaftung der Banken noch für die Steuerpolitik durch eine gezielte Umverteilung von oben nach unten gezogen.
Gegen Sozialabbau und Privatisierung
In der Debatte über die Budgetpolitik ist immer vom Sparen die Rede. Im Klartext geht es dabei aber immer um Streichungen und Kürzungen, vor allem bei Bildung, Gesundheit, Sozialem und Pensionen. Als Reaktion auf die Forderung nach höherer Besteuerung von großen Vermögen und hohen Profiten wird argumentiert, man dürfe Leistung nicht bestrafen. Als ob steuerfreie Millionenerbschaften, Millionengewinne durch Spekulation oder Manager-Prämien für Arbeitsplatzvernichtung eine Leistung wären.
Der GLB verschließt sich keineswegs einer ausgabenseitigen Budgetsanierung, etwa durch Auflösung des Bundesheeres oder Kürzung der Wirtschaftsförderung. Wir bekennen uns aber ausdrücklich zu einer einnahmenseitigen Budgetpolitik, vor allem durch eine angemessene Besteuerung von Millionenvermögen und Milliardenprofiten.
Gleichzeitig bekennt sich der GLB zur Bedeutung des öffentlichen Eigentums nach dem Motto „Was alle brauchen, muss auch allen gehören“ und wir stellen daher auch unmissverständlich klar, dass Privatisierungen der falsche Weg zur Budgetsanierung sind: Denn einmal verkauft ist für immer verloren!
Es ist genug für alle da! Wir, die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), sagen daher:“Sozial Steuern! Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und Pensionen nachhaltig entlasten! Dafür ein gerechter Steueranteil aus Einkommen, Besitz und Vermögen bei den Reichen!“
1. Lohnsteuer
Die Lohn- und Einkommensteuer wird in Österreich nach einem Stufentarif mit fix festgelegten Steuerstufen erhoben. Die jährlichen KV-Lohn- und Gehaltserhöhungen führen daher zu einem ständigen Steigen des Lohnsteueranteils für die Lohnabhängigen, der sogenannten „kalten Progression“.
Die Steuerreformen der letzten Jahrzehnte versuchten mittels Veränderung der Steuerstufen immer wieder dieser „Systemungerechtigkeit“ entgegenzuwirken, brachten aber für Lohnabhängigen und PensionistInnen nur eine vorübergehende und geringe Entlastung. Innerhalb kürzester Zeit waren die Steuerentlastungen durch die „kalte Progression“ wieder rasch aufgebraucht und die Lohnsteuerquote (das Lohnsteueraufkommen im Verhältnis zur Lohn- und Gehaltssumme) stieg weiter an. Dazu kommt, dass aus Informationsmangel der Großteil der Unselbständigen die Möglichkeiten der ArbeitnehmerInnenveranlagung zum Jahresausgleich nicht in Anspruch nimmt und auf die Rückerstattung von Lohnsteuer verzichtet.
Der Spitzensteuersatz ist in Österreich um nicht einmal zwölf Prozentpunkte höher als der Eingangssteuersatz. Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 11.000 Euro jährlich werden in Österreich nämlich gar keine Steuern fällig, danach folgt gleich ein kräftiger Sprung auf einen Steuersatz von 36,5 Prozent (zwischen 11.001 und 25.000 Euro), der nächste Steuersatz ist mit 43,2 Prozent nur unwesentlich höher (für Lohnbestandteile zwischen 25.001 bis 60.000 Euro), danach kommt schon der Spitzensteuersatz von 50 Prozent zur Anwendung. Damit hat Österreich für mittlere und höhere Einkommen nahezu eine Flat-Tax mit einem ausnehmend hohen Eingangssteuersatz.
Um dem entgegenzutreten ist es sinnvoll neben einem steuerfreien gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde (1.760 Euro brutto monatlich bei Vollzeitbeschäftigung) den Eingangssteuersatz von 36,5 Prozent deutlich zu senken und die Steuerstufen jährlich zumindest um die Inflationsrate anzupassen. Ebenso bedarf es dieser jährlichen Inflationsanpassung bei den Steuerfrei- und Absetzbeträgen und des PendlerInnenpauschales sowie die Erhöhung der Negativsteuer auf die tatsächlichen Steuerfrei- und -absetzbeträge.
Selbstverständlich sind wir für Erhalt des steuerbegünstigten 13. und. 14. Monatsentgelts und lehnen die vielfach geforderte Senkung von Lohnnebenkosten ab. Die Lohnnebenkosten stellen bekanntlich elementare Sozialleistungen dar: Pensions-, Arbeitslosen-, Unfall und Krankenversicherung, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Insolvenzfonds, Wohnbauförderung, Familienlastenausgleichsfonds sind elementare Bestandteile des Einkommens und der sozialen Sicherheit der Lohnabhängigen. Die Kommunalabgabe ist eine wichtige Grundlage der Gemeindefinanzen.
2. Einkommensteuer
Derzeit steuerschonender behandelt werden jene, die als Selbständige einkommensteuerpflichtig sind. Allerdings gelten formal hunderttausende Menschen als Selbständige, die faktisch aber abhängig beschäftigt sind. So sind 54 Prozent der WKO-Mitglieder sogenannte Ein-Personen-Unternehmen (EPU).
Während das Lohnsteueraufkommen trotz periodischer Steuerreformen dynamisch wächst, stagniert die veranlagte Einkommensteuer. Nicht zuletzt auch dadurch bedingt, dass Selbständige im Unterschied zu Unselbständigen meist SteuerberaterInnen haben und die verschiedensten Möglichkeiten der Steuerminderung systematisch aus- nutzen können.
Um hier sozial zu steuern bedarf es eines neuen Spitzensteuersatzes von 62 Prozent für Einkommen über 100.000 Euro jährlich. Dass Wohlhabende mehr Steuern zahlen, ohne in Scharen auszuwandern, beweist das Beispiel der USA, wo lange Zeit und insbesondere unter Krisenbedingungen wie der letzten großen Depression, aber auch in den goldenen Wirtschaftsjahren der 50er und 60er einen Spitzensteuersatz um ca. 90 Prozent üblich war – im Mutterland des Kapitalismus und auch unter konservativen Präsidentschaften. Und auch in der EU gibt es einige Länder (Belgien, Dänemark, Niederlande und Schweden) mit einem höheren Spitzensteuersatz als Österreich.
3. Gewinnsteuer
Während die Einkommensteuer alle natürlichen Personen betrifft, stellt die Körperschaftsteuer (KöSt) die ESt der Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) dar. Im Gegensatz zur Einkommenssteuer ist sie eine Flat-Tax (Einheitssteuer bei der Eingangs- und Spitzensteuersatz identisch sind) und beträgt seit 2005 nominell 25 Prozent vom steuerpflichtigen Einkommen, davor waren es 34 Prozent.
Zu allem Überfluss wurde 2005 vom blauschwarzen Finanzminister Grasser noch die grenzüberschreitende Gruppenbesteuerung geschaffen. So können die Kapitalgesellschaften auch noch bei der KöSt-Berechnung ihre Gewinne durch Abzug der Verluste von Tochtergesellschaften im Ausland steuerschonend versteuern. Im Ergebnis zahlen laut einer AK-Studie die großen Kapitalgesellschaften im Schnitt nur 17 Prozent, die Banken sogar nur sieben Prozent KöSt.
Um sozial zu steuern sind diese Ungerechtigkeiten durch die Erhöhung der Körperschaftssteuer zumindest auf den EU-Durchschnitt von 27 Prozent zu beseitigen. Außerdem ist die Abschaffung der Gruppenbesteuerung dringend not- wendig.
4. Vermögenssteuer
Österreich ist für Reiche ein Steuerparadies: Bereits 1993 wurde vom damaligen SPÖ-Finanzminister Lacina die Vermögensteuer abgeschafft. Weiters die Wertpapiersteuer, die Börsenumsatzsteuer, die Sonderabgabe der Banken, die Gewerbesteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Gleichzeitig wurde das Privatstiftungsgesetz geschaffen, wobei im Unterschied zu anderen Ländern solche Stiftungen in Österreich nicht zur Förderung kultureller oder karitativer Belange zweckgebunden sind, sondern dienen einzig und allein der Steuerschonung dienen. 2010 waren in 3.460 Stiftungen bereits geschätzte hundert Milliarden Euro steuerschonend deponiert. Nur bei Einbringung in die Stiftung sind 2,5 Prozent Steuer fällig, alle Zinserträge die innerhalb der Stiftung verbleiben sind steuerbegünstigt wie Erlöse aus dem Verkauf von Beteiligungen, wenn sie innerhalb eines Jahres wieder investiert werden. Nur für entnommene Gewinne sind 25 Prozent KESt fällig. Die angeblichen Vorteile für den „Standort“ Österreich gibt es nicht: Stiftungen zahlen faktisch keine Steuern und das angelegte Geld können sie überall in der Welt „arbeiten“ lassen.
Mittlerweile hat auch der ÖGB ein Modell für die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer auf die großen Finanzvermögen vorgelegt, das vorsieht, dass Vermögen bis 700.000 Euro steuerfrei bleibt. Wir schließen uns hier dem GPA-Modell an, das Steuerfreiheit nur bis 500.000 Euro vorsieht.
Laut DACH-Report gab es 2010 in Österreich 74.000 Euro-MillionärInnen mit einem Vermögen von 230 Milliarden Euro. Demnach würde eine nur einprozentige Besteuerung dieses Finanzvermögens jährlich 2,3 Mrd. Euro Vermögenssteuer erbringen.
Bereits in der Ära Kreisky wurde für Gewinne aus Kapitalerträgen (Zinsen) mit der Kapitalertragssteuer eine Flat-Tax von 25 Prozent geschaffen, egal ob jemand zehn Euro oder eine Million Euro Zinsertrag ausweist.
Weitreichende Maßnahmen zur Besteuerung von Vermögen sind dringend notwendig, um endlich einen Schlussstrich unter das Missverhältnis zwischen Steuern auf Arbeit und Steuern auf Vermögen zu ziehen. So die Aufhebung des Privatstiftungsgesetzes und die volle Besteuerung der darin gebundenen Vermögen bis zum Spitzensteuersatz der Einkommensteuer. Außerdem verlangen wir die Wiedereinführung abgeschafften Vermögenssteuer, die Besteuerung der Zinserträge mit Freibeträgen für die „kleinen SparerInnen“ zum normalen Einkommensteuersatz.
5. Erbschaftssteuer
Bei der Erbschaftsteuer schließen wir uns dem GPA-djp-Steuermodell an: „Nachdem knapp die Hälfte des Aufkommens der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf 1,3 Prozent der Erbfälle entfiel, kann man der Erbschaftssteuer eine stark umverteilende Wirkung nachsagen. Konkret sorgten 2006 811 Erben für 50 Prozent des Steueraufkommens (bei einer Gesamtzahl von 62.399 Erben!). (…) Das größte Problem der alten Erbschaftssteuerregelung in Österreich war die niedrige Bemessungsgrundlage von Grundvermögen und die zahlreichen Ausnahmen von Aktien bis zu Spareinlagen. Dass die Regierung die (berechtigte) Vorgabe des Verfassungsgerichtshofes, die Erbschaftssteuer zu reformieren, ignorierte und diese stattdessen auslaufen ließ ist nicht nachvollziehbar. Wir setzen uns daher für eine reformierte Erbschaftssteuer (inklusive Erfassung von Bankeinlagen und von Grundvermögen mit realem Verkehrswert) ein: diese soll mit einem großzügigen Freibetrag (EUR 400.000) und Steuersätzen zwischen vier und 20 Prozent ausgestattet sein.“
6. Grundsteuer
Auch beim Immobilieneigentum werden die Grund- und GroßgrundbesitzerInnen sehr steuerschonend behandelt. Für die Grundsteuerberechnung ist der Einheitswert, der maximal ein Zehntel des tatsächlichen Verkehrswerts liegt, herangezogen und dann der Steuermessbetrag durch Anwendung einer Steuermesszahl von ein bis zwei Zehntelprozentpunkten vom Einheitswert ermittelt.
Zur gerechteren Besteuerung von Immobilienbesitz verlangen wir den Einheitswert stufenweise auf den tatsächlichen Verkehrswert unter Berücksichtigung eines Freibetrages für Einfamilienhäuser anzuheben. Um der Grundspekulation entgegenzuwirken verlangen wir die doppelte Grundsteuer für Baugründe die länger als zehn Jahre ohne Bebauung brachliegen. Um eine Belastung von MieterInnen und eine weitere Verteuerung des Wohnens zu verhindern muss die Grundsteuer aus dem Betriebskostenkatalog herausgenommen werden.
7. Kapitalmarktsteuer
Die Explosion des Kapitalmarktes, die letztlich zum Platzen der entstandenen Blasen und damit zur Krise führte, wurde durch die Abschaffung der Kapitalverkehrssteuer und der Börsenumsatzsteuer begünstigt. Unter dem Eindruck der Krise geistert verstärkt der Ruf nach einer Finanztransaktionssteuer herum, um gleich wieder einzuschränken, dass diese nur international, zumindest EU-weit, besser aber global sinnvoll sein. Verschwiegen wird meist, dass es in Österreich schon eine Börsenumsatzsteuer gab.
Solange international keine Finanztransaktionssteuer umgesetzt ist, brauchen wir auf nationaler Ebene die Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer, die beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren fällig wird. Schließlich ist es absolut unverständlich, dass beim Kauf von einem Kilo Brot selbstverständlich Mehrwertsteuer fällig ist, der Kauf von Aktien hingegen steuerfrei ist.
8. Verbrauchssteuer
Da Menschen mit geringen Einkommen gezwungen sind, einen größeren Anteil ihres Einkommens für das tägliche Leben verwenden zu müssen, als jene mit einem größeren Einkommen werden sie durch Verbrauchsteuern, wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer überdurchschnittlich und damit unsozial belastet. Die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sind in der Zwischenzeit höher als jene der Lohnsteuer.
Um in diesem Bereich sozialer zu steuern verlangen wir die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten, Betriebskosten, kommunale Gebühren, Energie und Medikamente und sonstige von der Krankenversicherung nicht übernommene von Ärzten verordnete Gesundheitsleistungen. Im Gegenzug sollte eine Sondersteuer auf Luxusgüter wie etwa SUVs, Luxusautos, Motorboote, Privatflugzeuge und ähnliches eingehoben werden.
9. Ökosteuer
Im Zeichen knapper werdender Ressourcen, der Klimadebatte und des Atomkraftausstiegs gewinnt die Diskussion über eine Ökologisierung des Steuersystems an Bedeutung. Die dabei gerne ins Treffen geführte Vereinfachung Arbeit zu entlasten, dafür Energie und Umweltbelastung höher zu besteuern ignoriert jedoch wesentliche Aspekte. Etwa dass mit der Entlastung der Arbeit nicht etwa eine solche der Lohnabhängigen bei der Lohnsteuer, sondern die Senkung der Lohnnebenkosten gemeint ist. Da Lohnnebenkosten jedoch Sozialleistungen darstellen würde dies auf Kosten des Sozialstaates gehen.
Aus der Sicht der Lohnabhängigen muss eine höhere Besteuerung von Energie und Ressourcen nach sozialen Kriterien erfolgen und einen Ausgleich für einkommensschwache Personen, etwa durch Angebote wie Energiegrundsicherung, Freifahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln etc. beinhalten. Für sinnvoll halten wir eine Ökologisierung der Mineralölsteuer, indem diese für den Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel zweckgebunden wird.
10. Sozialversicherungsabgaben
Die Finanzkrise hat klargestellt, dass die jahrelang propagierte Finanzierung von Pensionen und Gesundheit durch Eigenvorsorge nicht funktioniert. Die Veranlagungen auf dem Kapitalmarkt haben sich als Luftblasen erwiesen. Am bewährten Umlagensystem der Sozialversicherung führt kein Weg vorbei. Ebenso wenig am Generationenvertrag, demzufolge aus den Beiträgen der aktiv Beschäftigten (zuzüglich einem Bundeszuschuss) die Pensionen finanziert werden.
Allerdings haben Rationalisierung, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit und Reallohnverluste die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung ausgehöhlt. Bereits Anfang der 80iger Jahren hat der damalige Sozialminister Dallinger die Idee der Wertschöpfungsabgabe für die Sozialversicherung in die politische Debatte eingeführt. Allerdings wurde er dabei von ÖGB und SPÖ in Stich gelassen. Und die „Kronenzeitung“ diffamierte die Idee als „Maschinensteuer“.
Wir verlangen die UnternehmerInnenbeiträge zur Sozialversicherung (ebenso wie die Kommunalabgabe als wichtigste Gemeindesteuer), statt wie derzeit nach der reinen Lohnsumme nach der gesamten Wertschöpfung (also inklusive Abschreibungen, Gewinnen, Fremdkapitalzinsen, Mieten, Pachten und Steuern) bemessen werden. Außerdem fordern wir die Einhaltung der Drittelfinanzierung des Staates für alle Pensionen und treten für die Aufhebung der Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung ein.
Natürlich muss auch verstärktes Augenmerk auf die rigorose Eintreibung der fälligen Steuerschulden (und die Eintreibung der Rückstände an Sozialversicherungsbeiträgen der UnternehmerInnen) und einem scharfen Vor- gehen gegen Steuerhinterziehung, sowie der Erfassung und Besteuerung der Spekulationsgewinne gelegt werden.
Die Schwerpunkte des GLB-Steuerkonzepts
• Entlastung unterer Lohnsteuergruppen, niedrigere Eingangssteuersätze, Beseitigung der „kalten Progression“
• Erhöhung des Spitzensteuersatzes
• Befreiung von Mieten, Betriebskosten, Energie, Medikamente und kommunalen Tarifen von der Mehrwert- steuer
• Gegenfinanzierung durch Luxussteuer auf SUVs, Motorboote, Privatflugzeuge etc.
• Zweckbindung der Mineralölsteuer für den öffentlichen Verkehr
• Wiedereinführung einer Vermögenssteuer
• Anhebung der Grundsteuer auf den Verkehrswert
• Anhebung der Körperschaftssteuer, Staffelung derselben, Abschaffung der Gruppenbesteuerung
• Einhebung der Rückstände der Unternehmen bei Steuern und Sozialabgaben
• Unternehmensbeiträge zur Sozialversicherung und Kommunalabgabe als Wertschöpfungsabgabe
• Einhebung einer Börsenumsatzsteuer
• Aufhebung der Steuerprivilegien der Privatstiftungen
• Besteuerung von Zinserträgen nach der Einkommensteuer
• Wiedereinführung der Erbschaftssteuer
Infos: http://www.sozialsteuern.at
Download: http://www.glb.at/news/images/steuerkonzept.pdf