Was ist der Gesellschaft soziale Arbeit wert?
- Donnerstag, 28. Juli 2011 @ 08:02
BAGS-Kollektivvertrag – ein Mittel zur Sicherung einer Billiglohnbranche? Von Karin Antlanger, BRV EXIT-sozial Linz
Seit Juli 2004 ist er in Kraft – der Kollektivvertrag für private Gesundheits-und Sozialdienste – der BAGS-KV. Auf den ersten Blick für manche eine wichtige Absicherung ihrer arbeitsbezogenen Ansprüche, doch bei genauerem Hinschauen ein janusköpfiges Machwerk, in dem sich die ökonomischen Interessen der Bundesregierung und der Landesregierungen weitgehend durchgesetzt haben: Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) sieht vor, dass entweder die gesetzlichen Interessenvertretungen (Arbeiterkammern, Wirtschaftskammern) oder freiwillige Berufsvereinigungen (Gewerkschaften, BAGS etc.) befugt sind, Kollektivverträge auszuhandeln. Darin werden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse wie Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubs-und Weihnachtsgeld etc.) aber auch die gehaltsrechtlichen Fragen wie die Einstufung in ein Gehaltsschema und das Gehaltsschema selbst festgelegt.
Nach wie vor ist ein Kollektivvertrag grundsätzlich das bedeutendste Instrument der Lohn- und Gehaltspolitik im Sinne eines überbetrieblichen Interessenausgleiches zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Die Festlegung von branchenspezifischen Mindeststandards war und ist ein wesentliches Anliegen der BetriebsrätInnen der unterschiedlichsten Sozial- und Gesundheitsbetriebe.
Ein Kollektivvertrag schreibt immer die Mindestansprüche der ArbeitnehmerInnen fest, die einzuhalten sind. Bessere Bedingungen können durch Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung jederzeit vereinbart werden (z.B. sog. Ist-Gehälter statt KV-Gehälter) – schlechtere Bedingungen sind nicht zulässig aber leider immer noch vielfache Praxis. Insbesondere dort, wo es keine gewählten Betriebsräte gibt oder diese sich mit den Geschäftsführungen nicht anlegen wollen / trauen.
Obwohl er Mindeststandard ist, wird im Sozialbereich der KV zunehmend als Maximalvariante gehandelt – Mindestansprüche werden gleichzeitig als Höchstansprüche gesehen – über dem KV geht quasi nix mehr. Sind in der Industrie Überzahlungen von 20 Prozent über KV üblich, so ist dies im Sozialbereich seit Einführung des BAGS-KV praktisch nicht mehr möglich, da die öffentlichen Geldgeber den BAGS-KV als oberstes Limit für ihre Finanzierungswilligkeit betrachten bzw. nicht einmal mehr das, wie die jüngste Praxis in OÖ und Salzburg zeigt.
Die Industrialisierung der Sozialarbeit
Rund um die Entstehungsgeschichte des BAGS-KV war Misstrauen bereits zu Beginn der Verhandlungen Ende der 90-er Jahre angebracht, da mit der Gründung der Arbeitgebervereinigung (BAGS = Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits-& Sozialberufe) ersichtlich war, dass das primäre Ziel auf Arbeitgeberseite eine Neusegmentierung des spätestens seit der Einführung des Pflegegeldes entstandenen „sozialen Marktes“ war. Bezeichnend ist auch, dass dieser Kollektivvertrag ausgerechnet nach der ArbeitgeberInnenvereinigung benannt wurde.
Der nunmehrige Vorsitzende der BAGS, Direktor Gruber (BFI-BBRZ) sprach es vor Jahren bei einer Diskussionsveranstaltung sehr deutlich aus: „Wir brauchen diesen Kollektivvertrag, um die Marktanteile für die Unternehmen zu sichern.“ Die großen Anbieter von Sozial-und Gesundheitsdiensten wollten also einen Kollektivvertrag, der es ihnen ermöglicht, ihre Reviere nicht zuletzt im Hinblick auf die damals bevorstehende EU-Osterweiterung und den Binnenmarkt sowie auf die EU-Wettbewerbsregeln zu sichern und auszubauen. Der Sozialbereich war schon seit Jahrzehnten weitgehend der direkten öffentlichen Verantwortung entzogen, wesentliche Ausgliederungen an kirchliche Institutionen, parteipolitische Vorfeldorganisationen und andere private Vereine waren bereits vor 20 – 30 Jahren erfolgt.
Die enorme Breite der privaten Vereinslandschaft zeigt, dass praktisch jedeR diese Einrichtungen mehrmals im Leben braucht. Man könnte auch schon von einem „Medizinisch-industriellen Komplex“ sprechen.
Die bereits in den 70-er und 80-er Jahren stattgefundene Privatisierung sozialer Aufgaben der öffentlichen Hand in Form von Ausgliederungen war die Voraussetzung für eine Organisierung der sozialen Arbeit auf billigerem Niveau als dies durch die öffentliche Hand mit ihrem Beamtendienst oder Vertragsbedienstetenregelungen möglich gewesen wäre.Von Anfang an stand für sie die Frage der Eingrenzung der Kosten im Vordergrund, wobei unter Kosten fast ausschließlich Löhne und Gehälter zu verstehen sind, da diese Branche eine höchst personalintensive ist - und eine Frauendomäne!
Dementsprechend sieht der KV aus: eine Ansammlung der diversen Wünsche und betrieblichen Praktiken der großen Player (Volkshilfe, Hilfswerk, BFI-BBRZ etc.)spiegelt sich vor allem im sog. Verwendungsgruppenschema (VWG) wider, welches maßgeblich ist für die gehaltsmäßige Einstufung der in den Betrieben Beschäftigten. Dazu kommen aber auch weitere Elemente die nicht unbedingt auf Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit abzielen:
* so ist Samstag-Arbeit zuschlagsfrei – selbst im Handel ist Arbeit am Samstag besser entlohnt.
* Vordienstzeiten werden nur bis zu max. 10 Jahren angerechnet, wenn sie facheinschlägig sind. Dies führt bei der im Sozialbereich vorhandenen hohen Fluktuation dazu, dass die Menschen bei Betriebswechsel bestenfalls mit einem Einstiegsgehalt anfangen, welches der Stufe 6 in der jeweiligen Verwendungsgruppe entspricht. Gerade ältere DienstnehmerInnen, die z.B. nach 20 Jahren einen Betriebswechsel anstreben, weil sie die bisherigen Arbeitsbedingungen aufgrund altersbedingter Verschleißerscheinungen und gestiegenen Leistungsdrucks nicht mehr aushalten, sehen sich dann mit größeren Gehaltseinbußen konfrontiert. Zuerst werden sie durch die Rahmenbedingungen krank und in ihrer Leistungsfähigkeit ausgepresst – und dann müssen sie dafür auch noch auf einen großen Teil ihres Gehalts verzichten.
* Das immer wieder in den Medien kritisierte Senioritätsprinzip, wonach mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit auch das Gehalt infolge von sog. Biennalsprüngen steigt, ist im BAGS-KV stark „abgeflacht“. Das Argument, dass junge Menschen höhere Einstiegsgehälter brauchen, weil sie in der Phase der Hausstands-und Familiengründung mehr Geld brauchen, ist insofern Schwachsinn, als die Kosten für Kinder erst dann wirklich teuer werden, wenn diese höhere Schulen bzw. Universitäten besuchen. In der Praxis bedeutet das, dass Menschen im Alter von etwa 45 bis 55 Jahren die höchsten finanziellen Verpflichtungen haben – da aber ist man im BAGS-KV schon längst im „flachen“ Teil der Gehaltsentwicklung bzw. sollte man aus Sicht der Arbeitgeber gar nicht so hoch im Gehaltsschema klettern.
Neue Frauen – Billiglohnbranche
Mit Juli 2004 trat der BAGS-KV nach etwa 6 jähriger Verhandlungsdauer in Kraft. Die ArbeitgeberInnen hatten ihre Schäfchen ins Trockene gebracht: sie hatten im Großen und Ganzen einen Kollektivvertrag verhandelt, der eine neue Niedriglohnbranche für Frauen festschreibt, die Arbeitszeiten flexibilisiert, ja sogar das Günstigkeitsprinzip bezüglich vorher schon bestehender Betriebsvereinbarungen punktuell aufgehoben hat. Sozial-und Gesundheitsdienst sind nach wie vor eine Frauendomäne. In manchen Betrieben beträgt der Frauenanteil bis zu 90 Prozent - und das sicherlich nicht in den Führungsetagen.
Die Gewerkschaften ihrerseits feierten es als Riesenerfolg, dass sie EU-weit die Ersten waren, die einen bundesweiten Kollektivvertrag für private Gesundheits- und Sozialdienste abgeschlossen haben. Allerdings war der Preis – im Gegensatz zur Gehaltstafel - hoch:
Des Pudels Kern – die Einstufung in das Verwendungsgruppenschema
Die Gretchenfrage beim Eingehen eines neuen Dienstvertrages ist seit Einführung des BAGS.-KV „Als was werde ich angestellt und wo werde ich eingestuft? Das 9-teilige Verwendungsgruppenschema liest sich wie eine völlig unsystematische, willkürliche und offenbar nach dem Zufallsprinzip (je nachdem, welcher Arbeitgeber bei der Verhandlung anwesend war) entstandene Aufzählung von Berufen, Tätigkeiten, Ausbildungen etc.
Dieses Kraut-und-Rüben-Schema ist aber das Kernstück des Kollektivvertrages, denn es ist das entscheidende Instrument, mit dem sich die Personalkosten stark nach unten manipulieren lassen. Es gibt den Arbeitgebern die legale Möglichkeit, bei Personalsuche die Stellenbeschreibungen so zu gestalten, dass sie, wenn sie akademisch gebildetes Personal wie SozialarbeiterInnen, PsychologInnen oder SozialpädagogInnen suchen, etwa eine „Behindertenfachkraft“ inserieren und dann über eine Fußnote im KV dazu berechtigt sind, diese um drei Gruppen niedriger einzustufen, als dies für akademische Qualifikationen vorgesehen ist. „Bringt“ dem Arbeitgeber gleich mal Euro 640,-- brutto monatlich, was der/die DienstnehmerIn weniger bekommt.
Der besondere Schmäh bei diesem VWG-Schema ist, dass es sich dabei um ein sog. tätigkeitsorientiertes Schema handelt, welches weitgehend so formuliert ist, dass unter die VWGen 5 – 7 so ziemlich alle Tätigkeiten im Sozialbereich subsumiert werden können und für die besser entlohnten VWGen 8 und 9 in Wahrheit nur noch die Tätigkeit der Psychotherapie oder der ärztlichen Behandlung eindeutig übrig bleibt.
Ganz abgesehen davon, dass wohl österreichweit kein (Fach)Arzt zu finden sein wird, der bereit ist, unter BAGS-Gehaltsbedingungen zu arbeiten. Ganz anders bei PsychologInnen und SozialarbeiterInnen: diese sind aufgrund der Arbeitsmarktlage bereit, auch zu noch schlechteren Bedingungen Arbeitsverhältnisse einzugehen. Dies unter der – verständlichen – Annahme, dass sie dann wenigstens einmal „einen Fuß in der Türe eines Betriebes haben“.
Neue Ausbildungen, die das Lohn-und Gehaltsdumping anheizen
Kein Wunder, dass sie so „billig zu haben“ sind. Immerhin haben sich die Bundesregierung und die Landesregierungen was einfallen lassen. Sie haben neue Ausbildungen bewilligt, deren Curricula von allem ein bisschen beinhalten, sodass deren AbsolventInnen in der VWG 6 praktisch überall eingesetzt werden können. Ja sogar Auszubildende dürfen in VWG 5 drei Jahre lang beschäftigt werden. Hierbei handelt es sich um sog. FachsozialbetreuerInnen für Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Eine Diplomausbildung ist auch noch vorgesehen – diese dürfen dann in VWG 7 eingestuft werden – nur gibt`s da halt selten eine ausgeschriebene Stelle, sodass sie auch mit Diplom in der VWG 6 bleiben müssen.
Diese Ausbildungen werden forciert. Zum einen deswegen, weil sie den Anbietern wie Caritas und Diakonie wieder Geld bringen, zum anderen deshalb, weil damit ein „Überangebot“ an billigeren Facharbeitskräften „produziert“ werden kann, was wiederum die Gehaltsforderungen der SozialarbeiterInnen und PsychologInnen drückt. Das nennt sich dann „die Gesetze des freien Marktes“!
Teilzeitarbeit unter der Armutsgrenze
Working poor greift auch in der Branche um sich, die eigentlich mit diesem Thema arbeitet. Wenn KindergartenhelferInnen oder HeimhelferInnen nur einen Halbtagsjob bekommen, was sehr oft der Fall ist, dann gehen sie mit Euro 700,-- bis Euro 800,-- brutto monatlich nach Hause.
So schafft sich der Sozialbereich seine Klientel in den eigenen Reihen. Und das langfristig, denn mit solchen Einkommen werden die Frauen – und ich wage zu behaupten, dass es beinahe ausschließlich Frauen sind – im Alter ebenfalls unter der Armutsgrenze mit einer Ausgleichszulagenpension herumgrundeln. Ein sorgenfreies Altern in Würde ist damit nicht vorprogrammiert.
Öffentliche Hand macht im Hintergrund Druck
Egal ob Pflegeheim, Schule, Drogenberatungsstelle oder Kindergarten – Betriebe die die soziale Versorgung oder Bildung von Menschen erbringen, sind keine „Unternehmen“ im klassischen Sinn sondern gesellschaftlicher Auftrag, der nicht ausschließlich unter ökonomischen Gesichtspunkten geführt werden kann.
Die Sozialabteilungen der Länder sind zwar nicht die Dienstgeber oder KV-Partner, sie sitzen aber immer unsichtbar mit am Verhandlungstisch bzw. nehmen sie über die Budgets massiven Einfluss auf die Dienstverhältnisse der im Sozialbereich Beschäftigten. Bemerkenswert ist, dass gerade die öffentliche Hand eine Vorreiterin in Sachen Prekarisierung und Ermunterung zu Gesetzesbrüchen ist. So fordern Soziallandesräte oft Maßnahmen, die sie für ihr Personal, die Landesbediensteten, niemals als zumutbar durchgehen ließen.
Den BAGS-KV nehmen sie zum Vorwand um von den ArbeitgeberInnen Änderungskündigungen zu fordern, indem sie darauf bestehen, dass der KV das Maximum dessen ist, was bezahlt werden darf. Sog. Altverträge, die also vor Inkrafttreten des Kollektivvertrages abgeschlossen wurden, möchten sie kündigen – allerdings nur, wenn sie einkommensmäßig über dem KV liegen. (siehe Arbeitskämpfe in OÖ bei pro mente und EXIT-sozial in den letzten Jahren!)
Jüngstes Beispiel: Die Löhne und Gehälter des BAGS-KV wurden mit Februar 2011 als Ergebnis der letzten KV-Verhandlungen um (magere) zwei Prozent erhöht. Da ein Kollektivvertrag wie ein Gesetz gilt, sind die Arbeitgeber in den Sozialvereinen gesetzlich dazu verpflichtet, diese zweiprozentige Erhöhung zu bezahlen.
Sowohl in OÖ als auch in Salzburg haben die zuständigen Soziallandesräte den Vereinen mitgeteilt, dass sie diese Erhöhung der Gehälter bei den Budgets der Vereine nicht bezahlen werden. Die Länder sind aber quasi die Kunden, sie kaufen die Dienstleistungen bei den Sozialvereinen ein und diktieren gleichzeitig den Preis. Der Vergleich mit den großen Handelsketten, die den Bauern die Dumpingpreise für ihre Produkte diktieren drängt sich förmlich auf. Das haben die Beamten von der Privatwirtschaft gelernt.
Die „GewinnerInnen“ beim BAGS-KV waren in erster Linie die ArbeitgeberInnen und die SoziallandesrätInnen, in zweiter Linie gab es einige sehr schwach gewerkschaftlich organisierte Betriebe, die auch keine Betriebsvereinbarung hatten und zudem schlecht zahlten – hier kam es zu Verbesserungen für die DienstnehmerInnen.
Gleichzeitig wurden dafür die Betriebe, die aufgrund ihres hohen gewerkschaftlichen Organisierungsgrades und der jahrelangen Arbeit ihrer aktiven Betriebsratskörperschaften gute Gehaltsschemata und Betriebsvereinbarungen hatten, auf dem Altar der österreichischen Sozialpartnerschaft geopfert. Es wurde ein KV, mit dem die Politiker und ihre maroden Budgets „bedient“ werden.
Warum lassen sich die Gewerkschaften das gefallen?
Im Vorfeld des Abschlusses des BAGS-KV gab es immer wieder kritische Auseinandersetzungen und Proteste. Problematisch dabei war, dass die beteiligten Gewerkschaften unbedingt einen KV abschließen wollten und dabei jegliche Kritik in Misskredit brachte. Kritische BetriebsrätInnen wurden abgekanzelt, ihnen wurde unterstellt, sie seien nur auf den Vorteil ihres eigenen Betriebes bedacht und würden sich nicht um diejenigen scheren, die vom KV profitieren würden.
Bis heute wird immer wieder damit gearbeitet, einen Keil zwischen die verschiedenen Berufsgruppen zu treiben. Insbesondere SozialarbeiterInnen und AkademikerInnen wird unterstellt, sie würden nur Eigeninteressen vertreten. Eine gewisse AkademikerInnenfeindlichkeit macht es möglich, dass GewerkschaftsfunktionärInnen oft die Ohren runterklappen, wenn berechtigte Kritik aus diesen Reihen kommt.
Auch lassen Gewerkschaften sich durch die unterschiedlichen Sozial-KVs (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz etc.) rasch mal unter Druck setzen. Die seit Jahren in der GPA-djp andiskutierte Überlegung einer sog. Globalrunde (gemeinsame KV-Verhandlungen für sämtliche privaten Sozial-und Gesundheitsbetriebe) liegt auf Eis und es ist nicht in Erfahrung zu bringen, woran das liegt.
Es gibt kein Hindenken in Richtung Globalrunde oder gar Branchenkollektivvertrag. Wir dürfen vermuten, dass die ArbeitgeberInnen ganz gut fahren mit einer Vielfalt von konkurrierenden Gehaltsschemata und unterschiedlichen rahmenrechtlichen Bedingungen im Sozialbereich. Immerhin lassen sich die verschiedenen Systeme im Bedarfsfall gegeneinander ausspielen. Und bei den Kostenträgern der öffentlichen Hand kann durch die Vielfalt auch so einiges „vernebelt“ werden, wodurch sich der eine oder andere Anbieter von sozialen Dienstleistungen „Wettbewerbsvorteile“ erhofft.
Manchmal wissen sie nicht, wer sie sind
Die verschiedenen beteiligten Gewerkschaften (GPA-djp, vida) stehen oft in Konkurrenz zueinander, dumpen sich gegenseitig und zeigen großes Verständnis für die Finanznot der öffentlichen Hand
Die Fronten sind oft unklar, da auf AG-Seite meist die Parteifreunde tonangebender Gewerkschaftsfunktionäre sitzen und somit bei etlichen von ihnen meist eine Beißhemmung der besonderen Art bei Verhandlungen zu beobachten ist.
Eine Besonderheit, die die verschwommenen Grenzen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Sozialbereich deutlich macht: BAGS-Vorsitzender ist der Personaldirektor des BFI-BBRZ-Konzernes, der seinerseits eine personelle „Leihgabe“ der Arbeiterkammer an das BFI-BBRZ ist Er verhandelt also die Arbeitgeber-Interessen im Auftrag der Arbeiterkammer, wobei z.B. in OÖ der AK-Präsident zugleich auch der ÖGB-Vorsitzende in OÖ in Personalunion ist. Da soll noch einer erklären, dass da nichts im Vorfeld von KV-Verhandlungen gemauschelt und „abgeklärt“ wird. Die im KV-Verhandlungsteam ehrlich engagierten BetriebsrätInnen verkommen dann mitunter zur Staffage.
Ein weiterer Grund für die oftmalige Zahnlosigkeit von Gewerkschaftsarbeit im Sozialbereich ist die Tatsache, dass der Sozial-und Gesundheitsbereich in weiten Teilen nicht besonders gut gewerkschaftlich organisiert ist, d.h., nicht so viele Gewerkschaftsmitglieder hat wie z.B. die Metallindustrie. Je mehr Menschen jedoch Gewerkschaftsmitglieder sind, umso mehr kann auch die ArbeitnehmerInnenseite auf den Tisch hauen, umso eher sind berechtigte Anliegen durchsetzbar.
Und nicht zuletzt kommt auch die persönliche Feigheit und mangelnde Konfliktfähigkeit oder Unterwürfigkeit so mancher Leute dazu. Angstmache ist überhaupt die Methode der Wahl, wenn es darum geht, Proteste abzuwürgen oder nicht genehme Diskussionen zu beenden. Ganz nach dem Motto: wenn wir die 0,0004 Prozent Erhöhung nicht nehmen, dann kann es sein, dass wir überhaupt nur 0,0003 Prozent kriegen…Na und! Sch… drauf auf die 0,0001 Prozent.
Der Schmäh mit der offiziellen Teuerungsrate
Bei KV-Verhandlungen wird immer mit der Inflationsrate argumentiert, der ein sog. Warenkorb zugrunde gelegt wird, welcher jedoch nicht die Realität von Menschen mit kleinen oder durchschnittlichen Einkommen widerspiegelt. In diesem Warenkorb werden Computer und Fernreisen, die jährlich billiger werden, mit Waren des täglichen Bedarfs gleichgestellt, sodass eine relativ niedrige Inflationsrate als Grundlage für die jährlichen Gehaltserhöhungen zustande kommt. Ginge man nur von einem Warenkorb aus, der die Güter des täglichen Bedarfs berücksichtigt (Wohnungskosten, Lebensmittel, Heizung, Verkehrsmittel, Kleidung etc. bis hin zur Tageszeitung), so müsste sich die jährliche Gehaltserhöhung an einer doppelt so hohen Inflationsrate orientieren.
Ganz abgesehen von der überall stattfindenden Leistungsverdichtung, die bislang keine Abgeltung gefunden hat: wer kennt es nicht? Immer mehr KlientInnen in der gleichen Zeit betreuen. Kürzung von Zeiten für Fallbesprechungen, Kürzung von Vorbereitungszeiten oder Supervisionen oder Einsparung von Personal.
Bei den KV-Verhandlungen in der Metallindustrie würde man(n) sagen, dass die Steigerung der Produktivität neben der Inflation ebenfalls abzugelten ist. Im Sozialbereich, wo überwiegend Frauen tätig sind, winken die ArbeitgeberInnen bei der Abgeltung der Leistungsverdichtung einfach ab und die Gewerkschaften begnügen sich mit zwei Prozent - nach dem Motto „Besser als nichts“. Die Arbeit mit Maschinen wird in unserer Gesellschaft eben noch immer höher bewertet als die Arbeit mit Menschen.
Gewerkschaften versus Berufsverbände – wir brauchen beides! Kritisches Potential Sozialarbeit
Gerade die in der Sozialarbeit Tätigen sehen in ihrer täglichen beruflichen Praxis, was schief läuft im Sozialstaat und wie sehr die Politik verlogen ist. Sie sind aber auch kritisch bzgl. Organisierung in Gewerkschaften, d.h. Mitgliedschaft ist für sie ein leider gering geschätztes Thema. Dies mag einerseits ein Resultat der ständigen Teamarbeit sein, wodurch oftmals die ausgleichende Tendenz zur Betonung der Individualität gefördert wird, andererseits kommt damit aber auch die Ablehnung dieses (zugegebenermaßen) verkommenen ÖGB mit seiner alten Sozialpartnerschaft zum Ausdruck.
Die SozialarbeiterInnenszene ist im Schnitt schwach gewerkschaftlich organisiert. Viele meinen, im Berufsverband inhaltlich besser vertreten zu sein. Das mag schon stimmen – nur die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Gehaltsstrukturen kann nicht der Berufsverband verhandeln, sondern nur die Gewerkschaften.
Je stärker die verhandelnden Gewerkschaften im Sozialbereich sind, je mehr Mitglieder sie repräsentieren, umso eher kann auch der „Billiglohnbranche Soziales“ ein interessenpolitisches Korrektiv entgegengehalten werden. Und umso eher kann dieser BAGS-KV verbessert werden.
Gewerkschaften reagieren nur auf Druck und dieser muss von innen (Mitglieder) und von außen (Berufsverbände u.a.) kommen. Die SozialarbeiterInnen kommen einerseits nicht an den Gewerkschaften vorbei, gleichzeitig brauchen die Gewerkschaften den inhaltlichen und innovativen Druck von Menschen, die nicht in den starren Strukturen von parteipolitisch fraktionierten GewerkschaftsfunktionärInnen sozialisiert wurden. Auf den Punkt gebracht. Wir können die Gewerkschaften nur vor uns her treiben, indem wir in sie hineingehen und ihnen sagen, was sich draußen im wirklichen Leben abspielt. Wenn wir Empowerment für unsere KlientInnen forcieren, dann sollten wir dies auch in unseren eigenen Angelegenheiten tun.
Mag. Karin Antlanger, geb. 1958, Juristin und Sozialpädagogin. Seit 15 Jahren bei EXIT-sozial in der sozialpsychatrischen Krisenintervention im Turnusdienst tätig. Betriebsratsvorsitzende bei EXIT-sozial seit 1998. Seither kritische Auseinandersetzung mit dem BAGS-KV und der österreichischen Gewerkschaftspolitik. Mitglied des Bundesvorstandes der GPA-djp, Stv. Bundesvorsitzende des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB)
Quelle: SiO (Sozialarbeit in Oesterreich, Zeitschrift für Soziale Arbeit, Bildung und Politik), Ausgabe 2/11, www.sozialarbeit.at
Seit Juli 2004 ist er in Kraft – der Kollektivvertrag für private Gesundheits-und Sozialdienste – der BAGS-KV. Auf den ersten Blick für manche eine wichtige Absicherung ihrer arbeitsbezogenen Ansprüche, doch bei genauerem Hinschauen ein janusköpfiges Machwerk, in dem sich die ökonomischen Interessen der Bundesregierung und der Landesregierungen weitgehend durchgesetzt haben: Das österreichische Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) sieht vor, dass entweder die gesetzlichen Interessenvertretungen (Arbeiterkammern, Wirtschaftskammern) oder freiwillige Berufsvereinigungen (Gewerkschaften, BAGS etc.) befugt sind, Kollektivverträge auszuhandeln. Darin werden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse wie Arbeitszeit, Überstunden, Urlaubs-und Weihnachtsgeld etc.) aber auch die gehaltsrechtlichen Fragen wie die Einstufung in ein Gehaltsschema und das Gehaltsschema selbst festgelegt.
Nach wie vor ist ein Kollektivvertrag grundsätzlich das bedeutendste Instrument der Lohn- und Gehaltspolitik im Sinne eines überbetrieblichen Interessenausgleiches zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen. Die Festlegung von branchenspezifischen Mindeststandards war und ist ein wesentliches Anliegen der BetriebsrätInnen der unterschiedlichsten Sozial- und Gesundheitsbetriebe.
Ein Kollektivvertrag schreibt immer die Mindestansprüche der ArbeitnehmerInnen fest, die einzuhalten sind. Bessere Bedingungen können durch Einzelvertrag oder Betriebsvereinbarung jederzeit vereinbart werden (z.B. sog. Ist-Gehälter statt KV-Gehälter) – schlechtere Bedingungen sind nicht zulässig aber leider immer noch vielfache Praxis. Insbesondere dort, wo es keine gewählten Betriebsräte gibt oder diese sich mit den Geschäftsführungen nicht anlegen wollen / trauen.
Obwohl er Mindeststandard ist, wird im Sozialbereich der KV zunehmend als Maximalvariante gehandelt – Mindestansprüche werden gleichzeitig als Höchstansprüche gesehen – über dem KV geht quasi nix mehr. Sind in der Industrie Überzahlungen von 20 Prozent über KV üblich, so ist dies im Sozialbereich seit Einführung des BAGS-KV praktisch nicht mehr möglich, da die öffentlichen Geldgeber den BAGS-KV als oberstes Limit für ihre Finanzierungswilligkeit betrachten bzw. nicht einmal mehr das, wie die jüngste Praxis in OÖ und Salzburg zeigt.
Die Industrialisierung der Sozialarbeit
Rund um die Entstehungsgeschichte des BAGS-KV war Misstrauen bereits zu Beginn der Verhandlungen Ende der 90-er Jahre angebracht, da mit der Gründung der Arbeitgebervereinigung (BAGS = Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits-& Sozialberufe) ersichtlich war, dass das primäre Ziel auf Arbeitgeberseite eine Neusegmentierung des spätestens seit der Einführung des Pflegegeldes entstandenen „sozialen Marktes“ war. Bezeichnend ist auch, dass dieser Kollektivvertrag ausgerechnet nach der ArbeitgeberInnenvereinigung benannt wurde.
Der nunmehrige Vorsitzende der BAGS, Direktor Gruber (BFI-BBRZ) sprach es vor Jahren bei einer Diskussionsveranstaltung sehr deutlich aus: „Wir brauchen diesen Kollektivvertrag, um die Marktanteile für die Unternehmen zu sichern.“ Die großen Anbieter von Sozial-und Gesundheitsdiensten wollten also einen Kollektivvertrag, der es ihnen ermöglicht, ihre Reviere nicht zuletzt im Hinblick auf die damals bevorstehende EU-Osterweiterung und den Binnenmarkt sowie auf die EU-Wettbewerbsregeln zu sichern und auszubauen. Der Sozialbereich war schon seit Jahrzehnten weitgehend der direkten öffentlichen Verantwortung entzogen, wesentliche Ausgliederungen an kirchliche Institutionen, parteipolitische Vorfeldorganisationen und andere private Vereine waren bereits vor 20 – 30 Jahren erfolgt.
Die enorme Breite der privaten Vereinslandschaft zeigt, dass praktisch jedeR diese Einrichtungen mehrmals im Leben braucht. Man könnte auch schon von einem „Medizinisch-industriellen Komplex“ sprechen.
Die bereits in den 70-er und 80-er Jahren stattgefundene Privatisierung sozialer Aufgaben der öffentlichen Hand in Form von Ausgliederungen war die Voraussetzung für eine Organisierung der sozialen Arbeit auf billigerem Niveau als dies durch die öffentliche Hand mit ihrem Beamtendienst oder Vertragsbedienstetenregelungen möglich gewesen wäre.Von Anfang an stand für sie die Frage der Eingrenzung der Kosten im Vordergrund, wobei unter Kosten fast ausschließlich Löhne und Gehälter zu verstehen sind, da diese Branche eine höchst personalintensive ist - und eine Frauendomäne!
Dementsprechend sieht der KV aus: eine Ansammlung der diversen Wünsche und betrieblichen Praktiken der großen Player (Volkshilfe, Hilfswerk, BFI-BBRZ etc.)spiegelt sich vor allem im sog. Verwendungsgruppenschema (VWG) wider, welches maßgeblich ist für die gehaltsmäßige Einstufung der in den Betrieben Beschäftigten. Dazu kommen aber auch weitere Elemente die nicht unbedingt auf Herstellung von Verteilungsgerechtigkeit abzielen:
* so ist Samstag-Arbeit zuschlagsfrei – selbst im Handel ist Arbeit am Samstag besser entlohnt.
* Vordienstzeiten werden nur bis zu max. 10 Jahren angerechnet, wenn sie facheinschlägig sind. Dies führt bei der im Sozialbereich vorhandenen hohen Fluktuation dazu, dass die Menschen bei Betriebswechsel bestenfalls mit einem Einstiegsgehalt anfangen, welches der Stufe 6 in der jeweiligen Verwendungsgruppe entspricht. Gerade ältere DienstnehmerInnen, die z.B. nach 20 Jahren einen Betriebswechsel anstreben, weil sie die bisherigen Arbeitsbedingungen aufgrund altersbedingter Verschleißerscheinungen und gestiegenen Leistungsdrucks nicht mehr aushalten, sehen sich dann mit größeren Gehaltseinbußen konfrontiert. Zuerst werden sie durch die Rahmenbedingungen krank und in ihrer Leistungsfähigkeit ausgepresst – und dann müssen sie dafür auch noch auf einen großen Teil ihres Gehalts verzichten.
* Das immer wieder in den Medien kritisierte Senioritätsprinzip, wonach mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit auch das Gehalt infolge von sog. Biennalsprüngen steigt, ist im BAGS-KV stark „abgeflacht“. Das Argument, dass junge Menschen höhere Einstiegsgehälter brauchen, weil sie in der Phase der Hausstands-und Familiengründung mehr Geld brauchen, ist insofern Schwachsinn, als die Kosten für Kinder erst dann wirklich teuer werden, wenn diese höhere Schulen bzw. Universitäten besuchen. In der Praxis bedeutet das, dass Menschen im Alter von etwa 45 bis 55 Jahren die höchsten finanziellen Verpflichtungen haben – da aber ist man im BAGS-KV schon längst im „flachen“ Teil der Gehaltsentwicklung bzw. sollte man aus Sicht der Arbeitgeber gar nicht so hoch im Gehaltsschema klettern.
Neue Frauen – Billiglohnbranche
Mit Juli 2004 trat der BAGS-KV nach etwa 6 jähriger Verhandlungsdauer in Kraft. Die ArbeitgeberInnen hatten ihre Schäfchen ins Trockene gebracht: sie hatten im Großen und Ganzen einen Kollektivvertrag verhandelt, der eine neue Niedriglohnbranche für Frauen festschreibt, die Arbeitszeiten flexibilisiert, ja sogar das Günstigkeitsprinzip bezüglich vorher schon bestehender Betriebsvereinbarungen punktuell aufgehoben hat. Sozial-und Gesundheitsdienst sind nach wie vor eine Frauendomäne. In manchen Betrieben beträgt der Frauenanteil bis zu 90 Prozent - und das sicherlich nicht in den Führungsetagen.
Die Gewerkschaften ihrerseits feierten es als Riesenerfolg, dass sie EU-weit die Ersten waren, die einen bundesweiten Kollektivvertrag für private Gesundheits- und Sozialdienste abgeschlossen haben. Allerdings war der Preis – im Gegensatz zur Gehaltstafel - hoch:
Des Pudels Kern – die Einstufung in das Verwendungsgruppenschema
Die Gretchenfrage beim Eingehen eines neuen Dienstvertrages ist seit Einführung des BAGS.-KV „Als was werde ich angestellt und wo werde ich eingestuft? Das 9-teilige Verwendungsgruppenschema liest sich wie eine völlig unsystematische, willkürliche und offenbar nach dem Zufallsprinzip (je nachdem, welcher Arbeitgeber bei der Verhandlung anwesend war) entstandene Aufzählung von Berufen, Tätigkeiten, Ausbildungen etc.
Dieses Kraut-und-Rüben-Schema ist aber das Kernstück des Kollektivvertrages, denn es ist das entscheidende Instrument, mit dem sich die Personalkosten stark nach unten manipulieren lassen. Es gibt den Arbeitgebern die legale Möglichkeit, bei Personalsuche die Stellenbeschreibungen so zu gestalten, dass sie, wenn sie akademisch gebildetes Personal wie SozialarbeiterInnen, PsychologInnen oder SozialpädagogInnen suchen, etwa eine „Behindertenfachkraft“ inserieren und dann über eine Fußnote im KV dazu berechtigt sind, diese um drei Gruppen niedriger einzustufen, als dies für akademische Qualifikationen vorgesehen ist. „Bringt“ dem Arbeitgeber gleich mal Euro 640,-- brutto monatlich, was der/die DienstnehmerIn weniger bekommt.
Der besondere Schmäh bei diesem VWG-Schema ist, dass es sich dabei um ein sog. tätigkeitsorientiertes Schema handelt, welches weitgehend so formuliert ist, dass unter die VWGen 5 – 7 so ziemlich alle Tätigkeiten im Sozialbereich subsumiert werden können und für die besser entlohnten VWGen 8 und 9 in Wahrheit nur noch die Tätigkeit der Psychotherapie oder der ärztlichen Behandlung eindeutig übrig bleibt.
Ganz abgesehen davon, dass wohl österreichweit kein (Fach)Arzt zu finden sein wird, der bereit ist, unter BAGS-Gehaltsbedingungen zu arbeiten. Ganz anders bei PsychologInnen und SozialarbeiterInnen: diese sind aufgrund der Arbeitsmarktlage bereit, auch zu noch schlechteren Bedingungen Arbeitsverhältnisse einzugehen. Dies unter der – verständlichen – Annahme, dass sie dann wenigstens einmal „einen Fuß in der Türe eines Betriebes haben“.
Neue Ausbildungen, die das Lohn-und Gehaltsdumping anheizen
Kein Wunder, dass sie so „billig zu haben“ sind. Immerhin haben sich die Bundesregierung und die Landesregierungen was einfallen lassen. Sie haben neue Ausbildungen bewilligt, deren Curricula von allem ein bisschen beinhalten, sodass deren AbsolventInnen in der VWG 6 praktisch überall eingesetzt werden können. Ja sogar Auszubildende dürfen in VWG 5 drei Jahre lang beschäftigt werden. Hierbei handelt es sich um sog. FachsozialbetreuerInnen für Altenarbeit, Behindertenarbeit und Behindertenbegleitung. Eine Diplomausbildung ist auch noch vorgesehen – diese dürfen dann in VWG 7 eingestuft werden – nur gibt`s da halt selten eine ausgeschriebene Stelle, sodass sie auch mit Diplom in der VWG 6 bleiben müssen.
Diese Ausbildungen werden forciert. Zum einen deswegen, weil sie den Anbietern wie Caritas und Diakonie wieder Geld bringen, zum anderen deshalb, weil damit ein „Überangebot“ an billigeren Facharbeitskräften „produziert“ werden kann, was wiederum die Gehaltsforderungen der SozialarbeiterInnen und PsychologInnen drückt. Das nennt sich dann „die Gesetze des freien Marktes“!
Teilzeitarbeit unter der Armutsgrenze
Working poor greift auch in der Branche um sich, die eigentlich mit diesem Thema arbeitet. Wenn KindergartenhelferInnen oder HeimhelferInnen nur einen Halbtagsjob bekommen, was sehr oft der Fall ist, dann gehen sie mit Euro 700,-- bis Euro 800,-- brutto monatlich nach Hause.
So schafft sich der Sozialbereich seine Klientel in den eigenen Reihen. Und das langfristig, denn mit solchen Einkommen werden die Frauen – und ich wage zu behaupten, dass es beinahe ausschließlich Frauen sind – im Alter ebenfalls unter der Armutsgrenze mit einer Ausgleichszulagenpension herumgrundeln. Ein sorgenfreies Altern in Würde ist damit nicht vorprogrammiert.
Öffentliche Hand macht im Hintergrund Druck
Egal ob Pflegeheim, Schule, Drogenberatungsstelle oder Kindergarten – Betriebe die die soziale Versorgung oder Bildung von Menschen erbringen, sind keine „Unternehmen“ im klassischen Sinn sondern gesellschaftlicher Auftrag, der nicht ausschließlich unter ökonomischen Gesichtspunkten geführt werden kann.
Die Sozialabteilungen der Länder sind zwar nicht die Dienstgeber oder KV-Partner, sie sitzen aber immer unsichtbar mit am Verhandlungstisch bzw. nehmen sie über die Budgets massiven Einfluss auf die Dienstverhältnisse der im Sozialbereich Beschäftigten. Bemerkenswert ist, dass gerade die öffentliche Hand eine Vorreiterin in Sachen Prekarisierung und Ermunterung zu Gesetzesbrüchen ist. So fordern Soziallandesräte oft Maßnahmen, die sie für ihr Personal, die Landesbediensteten, niemals als zumutbar durchgehen ließen.
Den BAGS-KV nehmen sie zum Vorwand um von den ArbeitgeberInnen Änderungskündigungen zu fordern, indem sie darauf bestehen, dass der KV das Maximum dessen ist, was bezahlt werden darf. Sog. Altverträge, die also vor Inkrafttreten des Kollektivvertrages abgeschlossen wurden, möchten sie kündigen – allerdings nur, wenn sie einkommensmäßig über dem KV liegen. (siehe Arbeitskämpfe in OÖ bei pro mente und EXIT-sozial in den letzten Jahren!)
Jüngstes Beispiel: Die Löhne und Gehälter des BAGS-KV wurden mit Februar 2011 als Ergebnis der letzten KV-Verhandlungen um (magere) zwei Prozent erhöht. Da ein Kollektivvertrag wie ein Gesetz gilt, sind die Arbeitgeber in den Sozialvereinen gesetzlich dazu verpflichtet, diese zweiprozentige Erhöhung zu bezahlen.
Sowohl in OÖ als auch in Salzburg haben die zuständigen Soziallandesräte den Vereinen mitgeteilt, dass sie diese Erhöhung der Gehälter bei den Budgets der Vereine nicht bezahlen werden. Die Länder sind aber quasi die Kunden, sie kaufen die Dienstleistungen bei den Sozialvereinen ein und diktieren gleichzeitig den Preis. Der Vergleich mit den großen Handelsketten, die den Bauern die Dumpingpreise für ihre Produkte diktieren drängt sich förmlich auf. Das haben die Beamten von der Privatwirtschaft gelernt.
Die „GewinnerInnen“ beim BAGS-KV waren in erster Linie die ArbeitgeberInnen und die SoziallandesrätInnen, in zweiter Linie gab es einige sehr schwach gewerkschaftlich organisierte Betriebe, die auch keine Betriebsvereinbarung hatten und zudem schlecht zahlten – hier kam es zu Verbesserungen für die DienstnehmerInnen.
Gleichzeitig wurden dafür die Betriebe, die aufgrund ihres hohen gewerkschaftlichen Organisierungsgrades und der jahrelangen Arbeit ihrer aktiven Betriebsratskörperschaften gute Gehaltsschemata und Betriebsvereinbarungen hatten, auf dem Altar der österreichischen Sozialpartnerschaft geopfert. Es wurde ein KV, mit dem die Politiker und ihre maroden Budgets „bedient“ werden.
Warum lassen sich die Gewerkschaften das gefallen?
Im Vorfeld des Abschlusses des BAGS-KV gab es immer wieder kritische Auseinandersetzungen und Proteste. Problematisch dabei war, dass die beteiligten Gewerkschaften unbedingt einen KV abschließen wollten und dabei jegliche Kritik in Misskredit brachte. Kritische BetriebsrätInnen wurden abgekanzelt, ihnen wurde unterstellt, sie seien nur auf den Vorteil ihres eigenen Betriebes bedacht und würden sich nicht um diejenigen scheren, die vom KV profitieren würden.
Bis heute wird immer wieder damit gearbeitet, einen Keil zwischen die verschiedenen Berufsgruppen zu treiben. Insbesondere SozialarbeiterInnen und AkademikerInnen wird unterstellt, sie würden nur Eigeninteressen vertreten. Eine gewisse AkademikerInnenfeindlichkeit macht es möglich, dass GewerkschaftsfunktionärInnen oft die Ohren runterklappen, wenn berechtigte Kritik aus diesen Reihen kommt.
Auch lassen Gewerkschaften sich durch die unterschiedlichen Sozial-KVs (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz etc.) rasch mal unter Druck setzen. Die seit Jahren in der GPA-djp andiskutierte Überlegung einer sog. Globalrunde (gemeinsame KV-Verhandlungen für sämtliche privaten Sozial-und Gesundheitsbetriebe) liegt auf Eis und es ist nicht in Erfahrung zu bringen, woran das liegt.
Es gibt kein Hindenken in Richtung Globalrunde oder gar Branchenkollektivvertrag. Wir dürfen vermuten, dass die ArbeitgeberInnen ganz gut fahren mit einer Vielfalt von konkurrierenden Gehaltsschemata und unterschiedlichen rahmenrechtlichen Bedingungen im Sozialbereich. Immerhin lassen sich die verschiedenen Systeme im Bedarfsfall gegeneinander ausspielen. Und bei den Kostenträgern der öffentlichen Hand kann durch die Vielfalt auch so einiges „vernebelt“ werden, wodurch sich der eine oder andere Anbieter von sozialen Dienstleistungen „Wettbewerbsvorteile“ erhofft.
Manchmal wissen sie nicht, wer sie sind
Die verschiedenen beteiligten Gewerkschaften (GPA-djp, vida) stehen oft in Konkurrenz zueinander, dumpen sich gegenseitig und zeigen großes Verständnis für die Finanznot der öffentlichen Hand
Die Fronten sind oft unklar, da auf AG-Seite meist die Parteifreunde tonangebender Gewerkschaftsfunktionäre sitzen und somit bei etlichen von ihnen meist eine Beißhemmung der besonderen Art bei Verhandlungen zu beobachten ist.
Eine Besonderheit, die die verschwommenen Grenzen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden im Sozialbereich deutlich macht: BAGS-Vorsitzender ist der Personaldirektor des BFI-BBRZ-Konzernes, der seinerseits eine personelle „Leihgabe“ der Arbeiterkammer an das BFI-BBRZ ist Er verhandelt also die Arbeitgeber-Interessen im Auftrag der Arbeiterkammer, wobei z.B. in OÖ der AK-Präsident zugleich auch der ÖGB-Vorsitzende in OÖ in Personalunion ist. Da soll noch einer erklären, dass da nichts im Vorfeld von KV-Verhandlungen gemauschelt und „abgeklärt“ wird. Die im KV-Verhandlungsteam ehrlich engagierten BetriebsrätInnen verkommen dann mitunter zur Staffage.
Ein weiterer Grund für die oftmalige Zahnlosigkeit von Gewerkschaftsarbeit im Sozialbereich ist die Tatsache, dass der Sozial-und Gesundheitsbereich in weiten Teilen nicht besonders gut gewerkschaftlich organisiert ist, d.h., nicht so viele Gewerkschaftsmitglieder hat wie z.B. die Metallindustrie. Je mehr Menschen jedoch Gewerkschaftsmitglieder sind, umso mehr kann auch die ArbeitnehmerInnenseite auf den Tisch hauen, umso eher sind berechtigte Anliegen durchsetzbar.
Und nicht zuletzt kommt auch die persönliche Feigheit und mangelnde Konfliktfähigkeit oder Unterwürfigkeit so mancher Leute dazu. Angstmache ist überhaupt die Methode der Wahl, wenn es darum geht, Proteste abzuwürgen oder nicht genehme Diskussionen zu beenden. Ganz nach dem Motto: wenn wir die 0,0004 Prozent Erhöhung nicht nehmen, dann kann es sein, dass wir überhaupt nur 0,0003 Prozent kriegen…Na und! Sch… drauf auf die 0,0001 Prozent.
Der Schmäh mit der offiziellen Teuerungsrate
Bei KV-Verhandlungen wird immer mit der Inflationsrate argumentiert, der ein sog. Warenkorb zugrunde gelegt wird, welcher jedoch nicht die Realität von Menschen mit kleinen oder durchschnittlichen Einkommen widerspiegelt. In diesem Warenkorb werden Computer und Fernreisen, die jährlich billiger werden, mit Waren des täglichen Bedarfs gleichgestellt, sodass eine relativ niedrige Inflationsrate als Grundlage für die jährlichen Gehaltserhöhungen zustande kommt. Ginge man nur von einem Warenkorb aus, der die Güter des täglichen Bedarfs berücksichtigt (Wohnungskosten, Lebensmittel, Heizung, Verkehrsmittel, Kleidung etc. bis hin zur Tageszeitung), so müsste sich die jährliche Gehaltserhöhung an einer doppelt so hohen Inflationsrate orientieren.
Ganz abgesehen von der überall stattfindenden Leistungsverdichtung, die bislang keine Abgeltung gefunden hat: wer kennt es nicht? Immer mehr KlientInnen in der gleichen Zeit betreuen. Kürzung von Zeiten für Fallbesprechungen, Kürzung von Vorbereitungszeiten oder Supervisionen oder Einsparung von Personal.
Bei den KV-Verhandlungen in der Metallindustrie würde man(n) sagen, dass die Steigerung der Produktivität neben der Inflation ebenfalls abzugelten ist. Im Sozialbereich, wo überwiegend Frauen tätig sind, winken die ArbeitgeberInnen bei der Abgeltung der Leistungsverdichtung einfach ab und die Gewerkschaften begnügen sich mit zwei Prozent - nach dem Motto „Besser als nichts“. Die Arbeit mit Maschinen wird in unserer Gesellschaft eben noch immer höher bewertet als die Arbeit mit Menschen.
Gewerkschaften versus Berufsverbände – wir brauchen beides! Kritisches Potential Sozialarbeit
Gerade die in der Sozialarbeit Tätigen sehen in ihrer täglichen beruflichen Praxis, was schief läuft im Sozialstaat und wie sehr die Politik verlogen ist. Sie sind aber auch kritisch bzgl. Organisierung in Gewerkschaften, d.h. Mitgliedschaft ist für sie ein leider gering geschätztes Thema. Dies mag einerseits ein Resultat der ständigen Teamarbeit sein, wodurch oftmals die ausgleichende Tendenz zur Betonung der Individualität gefördert wird, andererseits kommt damit aber auch die Ablehnung dieses (zugegebenermaßen) verkommenen ÖGB mit seiner alten Sozialpartnerschaft zum Ausdruck.
Die SozialarbeiterInnenszene ist im Schnitt schwach gewerkschaftlich organisiert. Viele meinen, im Berufsverband inhaltlich besser vertreten zu sein. Das mag schon stimmen – nur die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und die Gehaltsstrukturen kann nicht der Berufsverband verhandeln, sondern nur die Gewerkschaften.
Je stärker die verhandelnden Gewerkschaften im Sozialbereich sind, je mehr Mitglieder sie repräsentieren, umso eher kann auch der „Billiglohnbranche Soziales“ ein interessenpolitisches Korrektiv entgegengehalten werden. Und umso eher kann dieser BAGS-KV verbessert werden.
Gewerkschaften reagieren nur auf Druck und dieser muss von innen (Mitglieder) und von außen (Berufsverbände u.a.) kommen. Die SozialarbeiterInnen kommen einerseits nicht an den Gewerkschaften vorbei, gleichzeitig brauchen die Gewerkschaften den inhaltlichen und innovativen Druck von Menschen, die nicht in den starren Strukturen von parteipolitisch fraktionierten GewerkschaftsfunktionärInnen sozialisiert wurden. Auf den Punkt gebracht. Wir können die Gewerkschaften nur vor uns her treiben, indem wir in sie hineingehen und ihnen sagen, was sich draußen im wirklichen Leben abspielt. Wenn wir Empowerment für unsere KlientInnen forcieren, dann sollten wir dies auch in unseren eigenen Angelegenheiten tun.
Mag. Karin Antlanger, geb. 1958, Juristin und Sozialpädagogin. Seit 15 Jahren bei EXIT-sozial in der sozialpsychatrischen Krisenintervention im Turnusdienst tätig. Betriebsratsvorsitzende bei EXIT-sozial seit 1998. Seither kritische Auseinandersetzung mit dem BAGS-KV und der österreichischen Gewerkschaftspolitik. Mitglied des Bundesvorstandes der GPA-djp, Stv. Bundesvorsitzende des Gewerkschaftlichen Linksblocks (GLB)
Quelle: SiO (Sozialarbeit in Oesterreich, Zeitschrift für Soziale Arbeit, Bildung und Politik), Ausgabe 2/11, www.sozialarbeit.at