Amtliche Preisregelung um Teuerung zu bremsen
- Donnerstag, 14. Juli 2011 @ 12:20
Staatliche Lenkungsmaßnahmen durch amtliche Preisregelungen bei wichtigen Gütern und Maßnahmen zur Verhinderung von Spekulation als Reaktion auf die drastisch steigenden Preise fordert die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Die Inflation liegt nun schon im dritten Monat in Folge bei 3,3 Prozent wobei die Teuerung bei Lebensmittel, Wohnkosten und vor allem Treibstoffen als Preistreiber Nummer eins gilt: „Damit werden aber die bescheidenen Lohn-, Gehalts- und Pensionserhöhungen der letzten Monate zur Gänze von der Inflation aufgefressen“, stellt GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl fest.
Es hat zwar etwas für sich, wenn AK-Präsident Herbert Tumpel Initiativen der Regierung auf EU-Ebene gegen die Preistreiberei der Energie- und Agrarkonzerne fordert, aber in erster Linie sind Maßnahmen hierzulande notwendig die auch jederzeit durchgeführt werden können.
Konkret fordert der GLB amtliche Preisregelungen für Benzin, Diesel und Heizöl sowie Strom, weiters einen Tarifstopp für kommunale Tarife um die weit über der Inflationsrate liegenden Steigerungen bei den Wohnkosten zu bremsen.
In Hinblick auf die Herbstlohnrunde verlangt der GLB einen offensiven Kurs der Gewerkschaften damit nicht nur die hohe Inflation, sondern auch der Produktivitätszuwachs abgegolten wird: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen und Spekulanten das Wachstum durch überhöhte Profite, Dividenden und Spekulationsgewinne absahnen, während die Lohnabhängigen als die eigentlich alle Werte schaffenden durch die Finger schauen und um die Früchte ihrer Arbeit betrogen werden“, so Stingl.
Da Menschen mit geringen Einkommen gezwungen sind, einen größeren Anteil ihres Einkommens für das tägliche Leben verwenden zu müssen, als jene mit einem größeren Einkommen werden sie durch Verbrauchsteuern, wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer überdurchschnittlich und damit unsozial belastet.
Um in diesem Bereich sozialer zu steuern und einkommensschwache Haushalte zu entlasten verlangt der GLB die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Wohnungsmieten und dazugehörige Betriebskosten, kommunale Gebühren, Energie und Medikamente und sonstige von der Krankenversicherung nicht übernommene von Ärzten verordnete Gesundheitsleistungen. Im Gegenzug sollte eine Sondersteuer auf Luxusgüter wie etwa SUVs, Luxusautos, Motorboote, Privatflugzeuge und ähnliches eingehoben werden.
Es hat zwar etwas für sich, wenn AK-Präsident Herbert Tumpel Initiativen der Regierung auf EU-Ebene gegen die Preistreiberei der Energie- und Agrarkonzerne fordert, aber in erster Linie sind Maßnahmen hierzulande notwendig die auch jederzeit durchgeführt werden können.
Konkret fordert der GLB amtliche Preisregelungen für Benzin, Diesel und Heizöl sowie Strom, weiters einen Tarifstopp für kommunale Tarife um die weit über der Inflationsrate liegenden Steigerungen bei den Wohnkosten zu bremsen.
In Hinblick auf die Herbstlohnrunde verlangt der GLB einen offensiven Kurs der Gewerkschaften damit nicht nur die hohe Inflation, sondern auch der Produktivitätszuwachs abgegolten wird: „Es kann nicht sein, dass Unternehmen und Spekulanten das Wachstum durch überhöhte Profite, Dividenden und Spekulationsgewinne absahnen, während die Lohnabhängigen als die eigentlich alle Werte schaffenden durch die Finger schauen und um die Früchte ihrer Arbeit betrogen werden“, so Stingl.
Da Menschen mit geringen Einkommen gezwungen sind, einen größeren Anteil ihres Einkommens für das tägliche Leben verwenden zu müssen, als jene mit einem größeren Einkommen werden sie durch Verbrauchsteuern, wie Mehrwert-, Mineralöl- oder Tabaksteuer überdurchschnittlich und damit unsozial belastet.
Um in diesem Bereich sozialer zu steuern und einkommensschwache Haushalte zu entlasten verlangt der GLB die Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Wohnungsmieten und dazugehörige Betriebskosten, kommunale Gebühren, Energie und Medikamente und sonstige von der Krankenversicherung nicht übernommene von Ärzten verordnete Gesundheitsleistungen. Im Gegenzug sollte eine Sondersteuer auf Luxusgüter wie etwa SUVs, Luxusautos, Motorboote, Privatflugzeuge und ähnliches eingehoben werden.