Schwarze Liste bei Verweigerung der Bilanzveröffentlichung
- Montag, 23. Mai 2011 @ 09:55
Als schlichtweg skandalös bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), die Tatsache, dass 45 Prozent der dazu verpflichteten rund 110.000 Kapitalgesellschaften ihrer Pflicht zur Veröffentlichung der Jahresabschlüsse nicht nachkommen. „Während sich die ÖVP für ein Transferkonto stark gemacht hat und dieses mit Zustimmung der SPÖ als Transparenzdatenbank umsetzen will um Druck auf EmpfängerInnen von sozialstaatlichen Leistungen zu machen, drückt man beim Kapital beide Augen zu, wenn es um ein Minimum an Transparenz geht“, kritisiert Stingl.
Laut Gesetz sind alle GmbH und AG verpflichtet binnen neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss zu veröffentlichen, 45 Prozent kamen 2010 dieser Pflicht laut Kreditschutzverband und Creditreform nicht nach. Die verhängten Zwangsstrafen von 700 Euro pro Vertretungsberechtigten stecken die Kapitalgesellschaften offenbar als Bagatelle weg.
Laut Arbeiterkammer haben sogar 63 Prozent der betroffenen Firmen in den letzten drei Jahren ihren Jahresabschluss nicht ordnungsgemäß veröffentlicht. Laut Anfragebeantwortungen hatten 2008 48,9 Prozent und 2009 54,9 Prozent zum Stichtag keinen Jahresabschluss veröffentlicht. Aber lediglich 3.700 Unternehmen erhielten 2008 deswegen eine Verwaltungsstrafe. In Deutschland veröffentlichen hingegen 90 Prozent weil rigorose Strafen verhängt werden.
Der GLB fordert nunmehr, alle Unternehmen die der Veröffentlichungspflicht nicht fristgerecht nachkommen auf einer „Schwarzen Liste“ zu veröffentlichen: „Denn Firmen die nicht bereit sind ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen sind auch für die Wirtschaft und die KonsumentInnen wenig vertrauenswürdig“, so Stingl.
Unterstützt wird vom GLB die Forderung der Arbeiterkammer, die Frist für die Veröffentlichung von neun auf sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres zu verkürzen und die Strafen bei Nichtveröffentlichung zu staffeln, nämlich 700 Euro für kleine, 2.100 für mittelgroße und 4.200 Euro für große Kapitalgesellschaften. Gleichzeitig plädiert der GLB dafür, dass die Veröffentlichung anstelle der „Wiener Zeitung“ im Internet erfolgt.
Wie der Kreditschutzverband KSV1870 zu Recht feststellt, ist die mangelnde Offenlegung insbesondere in Krisenzeiten mit einem hohen Ausfallsrisiko für Gläubiger verbunden und lässt die Hinterlegungsmoral auf die Bonität der Unternehmen schließen. Laut KSV1870 weist ein Viertel der „Nicht-Hinterleger“ ein erhöhtes Ausfallsrisiko auf, bei gesetzeskonform handelnden Unternehmen sind es hingegen nur elf Prozent: „Bei Unternehmen die eine Veröffentlichung ihrer Bilanzen scheuen wie der Teufel das Weihwasser Muss man zwangsläufig annehmen, dass etwas faul ist“, so Stingl abschließend.
Laut Gesetz sind alle GmbH und AG verpflichtet binnen neun Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss zu veröffentlichen, 45 Prozent kamen 2010 dieser Pflicht laut Kreditschutzverband und Creditreform nicht nach. Die verhängten Zwangsstrafen von 700 Euro pro Vertretungsberechtigten stecken die Kapitalgesellschaften offenbar als Bagatelle weg.
Laut Arbeiterkammer haben sogar 63 Prozent der betroffenen Firmen in den letzten drei Jahren ihren Jahresabschluss nicht ordnungsgemäß veröffentlicht. Laut Anfragebeantwortungen hatten 2008 48,9 Prozent und 2009 54,9 Prozent zum Stichtag keinen Jahresabschluss veröffentlicht. Aber lediglich 3.700 Unternehmen erhielten 2008 deswegen eine Verwaltungsstrafe. In Deutschland veröffentlichen hingegen 90 Prozent weil rigorose Strafen verhängt werden.
Der GLB fordert nunmehr, alle Unternehmen die der Veröffentlichungspflicht nicht fristgerecht nachkommen auf einer „Schwarzen Liste“ zu veröffentlichen: „Denn Firmen die nicht bereit sind ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen sind auch für die Wirtschaft und die KonsumentInnen wenig vertrauenswürdig“, so Stingl.
Unterstützt wird vom GLB die Forderung der Arbeiterkammer, die Frist für die Veröffentlichung von neun auf sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres zu verkürzen und die Strafen bei Nichtveröffentlichung zu staffeln, nämlich 700 Euro für kleine, 2.100 für mittelgroße und 4.200 Euro für große Kapitalgesellschaften. Gleichzeitig plädiert der GLB dafür, dass die Veröffentlichung anstelle der „Wiener Zeitung“ im Internet erfolgt.
Wie der Kreditschutzverband KSV1870 zu Recht feststellt, ist die mangelnde Offenlegung insbesondere in Krisenzeiten mit einem hohen Ausfallsrisiko für Gläubiger verbunden und lässt die Hinterlegungsmoral auf die Bonität der Unternehmen schließen. Laut KSV1870 weist ein Viertel der „Nicht-Hinterleger“ ein erhöhtes Ausfallsrisiko auf, bei gesetzeskonform handelnden Unternehmen sind es hingegen nur elf Prozent: „Bei Unternehmen die eine Veröffentlichung ihrer Bilanzen scheuen wie der Teufel das Weihwasser Muss man zwangsläufig annehmen, dass etwas faul ist“, so Stingl abschließend.