GLB urgiert Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages
- Dienstag, 10. Mai 2011 @ 14:33
Die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages laut § 13a des Pensionsgesetzes fordert Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) und verweist dazu auf einen vom Wiener GLB-Arbeiterkammerrat Robert Hobek 2010 eingebrachten Antrag, der von der Vollversammlung zugewiesen wurde. Jetzt plant die oö Landesregierung im Zuge eines gewaltigen Streichungsprogramms für die rund 10.000 Landesbediensteten neben der Streichung von Zulagen und der Limitierung von Pensionserhöhungen auch die Anhebung des Pensionssicherungsbeitrages um 0,8 Prozent der Bruttopension, wovon tausende pensionierte Landesbedienstete betroffen sind.
„Der GLB lehnt diese Maßnahme ab und fordert die rasch Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages im öffentlichen Dienst und für ÖBB-PensionistInnen“, so Stingl mit Hinweis auf das Regierungsabkommen für die Periode 2008-2013. Darin ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe dafür vorgesehen, für die zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek besteht also Handlungsbedarf.
Analog einer Regelung für den öffentlichen Dienst wurde 1996 auch für pensionierte ÖBB-Bedienstete ein Pensionssicherungsbeitrag für die Ruhegenussempfänger in Höhe von 0,5 Prozent vereinbart und als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet. Als Hauptargument wurde angeführt, dass durch diese Maßnahme die PensionistInnen bei den Gehalts- und Lohnverhandlungen mit den „Aktiven“ mitgehen.
Im Jänner 2000 wurden jedoch die ÖBB-PensionistInnen von den aktiven ÖBB-Bediensteten abgekoppelt und die Pensionen werden nur mehr nach dem ASVG netto angepasst. Aber der auferlegte Pensionssicherungsbeitrag ist mittlerweile auf stolze 5,8 Prozent angewachsen. Pensionierte ÖBB-Bedienstete bezahlen damit Sicherungsbeiträge die andere ASVG-PensionistInnen nicht zahlen und womit die Pensionsabschlüsse für die ÖBB- PensionistInnen automatisch verringert werden.
Die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages forderten beim 16. Bundestag der GÖD-PensionistInnen im Mai 2011 auch PensionistInnenverband-Chef Karl Blecha (SPÖ) und SeniorInnenbund-Präsident Andreas Khol (ÖVP). Auch sie verwiesen in ihre Eigenschaft als SeniorInnenratspräsidenten darauf, dass dieser Betrag unter Bedingungen eingeführt worden ist, die sich seither gänzlich verändert haben. Durch die geänderten rechtlichen Voraussetzungen für den Bundesdienst sowohl im Aktivstand als auch für pensionierte BundesbeamtInnen ist dieser Beitrag nicht mehr zeitgemäß und muss daher sofort abgeschafft werden. Dem kann sich Stingl nur voll und ganz anschließen.
„Der GLB lehnt diese Maßnahme ab und fordert die rasch Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages im öffentlichen Dienst und für ÖBB-PensionistInnen“, so Stingl mit Hinweis auf das Regierungsabkommen für die Periode 2008-2013. Darin ist die Einrichtung einer Arbeitsgruppe dafür vorgesehen, für die zuständige Ministerin Gabriele Heinisch-Hosek besteht also Handlungsbedarf.
Analog einer Regelung für den öffentlichen Dienst wurde 1996 auch für pensionierte ÖBB-Bedienstete ein Pensionssicherungsbeitrag für die Ruhegenussempfänger in Höhe von 0,5 Prozent vereinbart und als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet. Als Hauptargument wurde angeführt, dass durch diese Maßnahme die PensionistInnen bei den Gehalts- und Lohnverhandlungen mit den „Aktiven“ mitgehen.
Im Jänner 2000 wurden jedoch die ÖBB-PensionistInnen von den aktiven ÖBB-Bediensteten abgekoppelt und die Pensionen werden nur mehr nach dem ASVG netto angepasst. Aber der auferlegte Pensionssicherungsbeitrag ist mittlerweile auf stolze 5,8 Prozent angewachsen. Pensionierte ÖBB-Bedienstete bezahlen damit Sicherungsbeiträge die andere ASVG-PensionistInnen nicht zahlen und womit die Pensionsabschlüsse für die ÖBB- PensionistInnen automatisch verringert werden.
Die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages forderten beim 16. Bundestag der GÖD-PensionistInnen im Mai 2011 auch PensionistInnenverband-Chef Karl Blecha (SPÖ) und SeniorInnenbund-Präsident Andreas Khol (ÖVP). Auch sie verwiesen in ihre Eigenschaft als SeniorInnenratspräsidenten darauf, dass dieser Betrag unter Bedingungen eingeführt worden ist, die sich seither gänzlich verändert haben. Durch die geänderten rechtlichen Voraussetzungen für den Bundesdienst sowohl im Aktivstand als auch für pensionierte BundesbeamtInnen ist dieser Beitrag nicht mehr zeitgemäß und muss daher sofort abgeschafft werden. Dem kann sich Stingl nur voll und ganz anschließen.