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GLB begrüßt Anti-Privatisierungsansagen von ÖGB und AK

  • Mittwoch, 4. Mai 2011 @ 13:53
News Als späte Erkenntnis bezeichnet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB), die Aussage von ÖGB-Präsident Erich Foglar und AK-Präsident Herbert Tumpel, dass Privatisierung ein Verlustgeschäft für Staat, Bevölkerung und ArbeitnehmerInnen ist und sich daher ÖGB und AK gegen weitere Privatisierungen aussprechen. Laut Foglar und Tumpel brachten die letzten Teilprivatisierungen von OMV, Post und Telekom dem Staat seit 2006 zwar 500 Millionen Euro Zinsersparnis durch Schuldenabbau, auf der Kehrseite aber 1,7 Milliarden Euro entgangene Gewinnanteile, unterm Strich also einen Nettoverlust von 1,2 Milliarden Euro.

Es ist bezeichnend, dass Foglar und Tumpel nur von den unter schwarz-blau stattgefundenen Privatisierungen sprechen, nicht aber vom Löwenanteil derselben, die bereits vorher unter SPÖ-Regierungsverantwortung stattgefunden hatten. Diese hatte der vormalige Verstaatlichtenminister und ÖIAG-Chef Rudolf Streicher mit dem Ausspruch „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ zur Privatisierungsbilanz von 1986 bis 2000 auf den Punkt gebracht und mit dem Ausspruch „Ich gebe zu, es ist ein Dammbruch, der viele Argumente aufweicht, wenn die größte Bank des Landes weg ist“ zum Verkauf der Bank Austria an die deutsche Hypo-Vereinsbank im Juli 2000 treffend ergänzt.

Sogar der frühere ÖGB-Chef Fritz Verzetnitsch hatte als Vorsitzender des Industrieausschusses des Parlaments im Jahre 2000 die Privatisierungspolitik mit der Feststellung „Die bisherigen Privatisierungsschritte bei den verstaatlichten Unternehmen haben sich als positiv erwiesen“ bejubelt. Und der vormalige Bundeskanzler Alfred Gusenbauer stellte schon 2002 klar “Es wird keine Privatisierung rückgängig gemacht”, eine Haltung die sein Nachfolger Werner Faymann stets bekräftigt hat.

Die Warnungen des GLB in Gewerkschaften und Arbeiterkammern vor den negativen Folgen der Privatisierungen wurden von der FSG-Mehrheit immer in den Wind geschlagen: „Aber besser eine späte Erkenntnis, als gar keine“, meint Stingl zu den Äußerungen von Foglar und Tumpel und bekräftigt die Ablehnung der Privatisierung öffentlichen Eigentums zugunsten privater Spekulanten durch den GLB, der bekanntlich die Verankerung des öffentlichen Eigentums in der Verfassung verlangt.

Mittlerweile gibt es im Bereich des Bundes ohnehin nur mehr geringe Restbestände öffentlichen Eigentums, die Privatisierungsstrategie zielt vorrangig auf den kommunalen Bereich. Bekanntlich steht die ganze Palette der öffentlichen Dienste im weitesten Sinne – Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Nahverkehr, Energieversorgung, Spitäler, Bildungseinrichtungen, Gesundheitsvorsorge, Pensionsversicherung usw. – auch in Österreich auf dem Speisezettel in- und ausländischer privater Investoren die ihr überschüssiges Kapital hier anlegen und dabei satte Dividenden herausholen wollen.

Für die Privatisierung der Energiewirtschaft müsste das seinerzeit vom KPÖ-Energieminister Karl Altmann durchgesetzte 2. Verstaatlichungsgesetz von 1947 aufgehoben werden, das eine öffentliche Mehrheit bei den Stromunternehmen vorschreibt, für deren Aufhebung eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist.

Der GLB hat die Privatisierung öffentlichen Eigentums immer grundsätzlich abgelehnt und auf die negativen Auswirkungen für Arbeitsplätze, Löhne und Sozialleistungen, Mitbestimmung und auf politische Gestaltungsmöglichkeiten hingewiesen. Ausgehend von den jetzt erfolgten Ansagen von Foglar und Tumpel sind Gewerkschaften und Arbeiterkammern gefordert im Gegensatz zu früheren Jahren endlich Haltung zu zeigen: „Insbesondere gilt das für die GewerkschafterInnen im Parlament, die sich in der Vergangenheit leider allzu oft als Helfershelfer von Privatisierungen betätigt haben“, so Stingl abschließend.