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Ordentliche KV-Erhöhungen statt fragwürdiger Gewinnbeteiligungen

  • Donnerstag, 7. April 2011 @ 09:31
News Ordentliche Lohn- und Gehaltserhöhungen die nicht nur die Inflation abdecken, sondern auch der gestiegenen Produktivität entsprechen statt fragwürdiger Gewinnbeteiligungen verlangt die Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). „Es ist durchaus anerkennenswert, wenn auch der Ex-Böhler-Chef Claus Raidl als wirtschaftspolitischer Vordenker der ÖVP endlich erkennt, dass es unerträglich ist, wenn zwar die Wirtschaft wächst, gleichzeitig aber reale Lohnverluste zu verzeichnen sind“, meint GLB-Bundesvorsitzender Josef Stingl.

Für die Lohnabhängigen sind verbindliche KV-Abschlüsse die der ständig steigenden Leistung entsprechen allemal besser als vom Goodwill der Unternehmen abhängige Gewinnbeteiligungen, zumal bei den Gewinnen schon aus Gründen der Steuerschonung enorme Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind. Und WKO-Boss Christoph Leitl hat sich umgehend gegen eine von Raidl vorgeschlagene gesetzlich verpflichtende Gewinnbeteiligung ausgesprochen und verweist auf die KV-Ebene.

„Wenn für 2011 Wifo und IHS rund 2,5 Prozent Wachstum erwarten, gleichzeitig aber zwischen 0,5 (IHS) und 0,8 Prozent (Wifo) Reallohnverlust erwarten ist in der Tat eine enorme soziale Schieflastigkeit vorhanden“, so Stingl weiter. Ergänzend dazu ist festzuhalten, dass in Österreich bereits seit Mitte der 90er Jahre unterm Strich die Reallöhne nur ganz marginal gestiegen sind.

Laut Angaben der oö Arbeiterkammer ist von 1994 bis 2011 die Produktivität preisbereinigt um 21,4 Prozent gestiegen, die Bruttolöhne um 6,1 Prozent, die Reallöhne jedoch nur um 0,6 Prozent. Im Klartext wurde den Lohnabhängigen der Großteil des Produktivitätszuwachses vorenthalten, dieser Extraprofit von den Unternehmen aber nur zum geringsten Teil in die Unternehmen investiert, sondern auf dem Kapitalmarkt verzockt, was letztlich die Finanzkrise mit ausgelöst hat.

Der GLB verweist auch darauf, dass Gewinnbeteiligungen im Unterschied zu regulären KV-Erhöhungen nicht als Basis für folgende Lohn- und Gehaltserhöhungen wirksam sind und außerdem – wie etwa über MitarbeiterInnenbeteiligungen – die Finanzierungsbasis der Sozialversicherung aushöhlen und dadurch Pensionen, Gesundheitswesen usw. unterminieren. Die Krankenkassen bestätigen dies regelmäßig in ihren Jahresbilanzen, wenn sie darüber klagen, dass das Beitragswachstum hinter dem Anstieg der Versicherungsleistungen zurückbleibt.