Wieviel Steuer zahlen die Banken für Rekordgewinne?
- Dienstag, 15. März 2011 @ 11:34
Die Steigerung der Profite der österreichischen Großbanken auf das hundertfache von 43 Millionen (2009) auf 4,2 Milliarden Euro (2010) bestätigt, dass die Krisensanierung zu einer weiteren Umverteilung nach oben zugunsten von Kapital und Millionenvermögen und zu Lasten der Lohnabhängigen und KonsumentInnen geführt hat, stellt Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) fest. Mit diesem Ergebnis schließen die Banken an den Rekordergebnissen der Boomjahre 2005 bis 2007 an. Gemessen an diesem Gewinn macht die von den Banken bejammerte Bankenabgabe gerade zwölf Prozent aus. Bezeichnend ist, dass die Banken ihren Betriebserfolg um 20,5 Prozent auf mehr als acht Milliarden Euro steigern und gleichzeitig die Kosten-Ertrags-Relation von 62 auf 59 Prozent senken und den Personalaufwand auf 26 Prozent drücken konnten. Laut Arbeiterkammer erfüllen nahezu alle Banken bereits jetzt die erhöhten Kapitalanforderungen die schrittweise von 2013 bis 2019 vorgesehen sind.
Gemessen am Gewinn von 4,2 Milliarden Euro wären gesetzlich 25 Prozent Körperschaftssteuer fällig, also 1,05 Milliarden Euro an den Staat abzuführen. Laut Arbeiterkammer zahlen die großen Unternehmen durch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten, vor allem durch die vom damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeführte Gruppenbesteuerung, bei welcher Auslandverluste mit Inlandsgewinnen gegengerechnet werden, aber im Schnitt nur 18 Prozent, Banken sogar nur sieben Prozent.
Der GLB fordert daher einmal mehr, dass alle Gestaltungsmöglichkeiten und insbesondere die Gruppenbesteuerung ersatzlos abgeschafft und zumindest der volle Steuersatz von 25 Prozent auf Profite zu leisten ist. Bestätigt sieht sich der GLB aber auch einmal mehr in der Notwendigkeit einer Vergesellschaftung der Banken.
„Es kann nicht akzeptiert werden, dass die Banken mit immer waghalsigeren Spekulationen am Kapitalmarkt Krisen auslösen, in Krisensituationen mit Milliarden Euro Steuergelder gerettet werden, sich der Steuerleistung entziehen und beim Aufschwung wieder Milliardengewinne an ihre AktionärInnen ausschütten“, so Stingl abschließend.
Gemessen am Gewinn von 4,2 Milliarden Euro wären gesetzlich 25 Prozent Körperschaftssteuer fällig, also 1,05 Milliarden Euro an den Staat abzuführen. Laut Arbeiterkammer zahlen die großen Unternehmen durch die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten, vor allem durch die vom damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser eingeführte Gruppenbesteuerung, bei welcher Auslandverluste mit Inlandsgewinnen gegengerechnet werden, aber im Schnitt nur 18 Prozent, Banken sogar nur sieben Prozent.
Der GLB fordert daher einmal mehr, dass alle Gestaltungsmöglichkeiten und insbesondere die Gruppenbesteuerung ersatzlos abgeschafft und zumindest der volle Steuersatz von 25 Prozent auf Profite zu leisten ist. Bestätigt sieht sich der GLB aber auch einmal mehr in der Notwendigkeit einer Vergesellschaftung der Banken.
„Es kann nicht akzeptiert werden, dass die Banken mit immer waghalsigeren Spekulationen am Kapitalmarkt Krisen auslösen, in Krisensituationen mit Milliarden Euro Steuergelder gerettet werden, sich der Steuerleistung entziehen und beim Aufschwung wieder Milliardengewinne an ihre AktionärInnen ausschütten“, so Stingl abschließend.