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Des Pudels Kern

  • Mittwoch, 9. Februar 2011 @ 20:09
Meinung Von Gerlinde Grünn

Justizministerin Bandion-Ortner will im Rahmen einer Novelle zum Schadensersatzrecht FrauenärztInnen von der Verantwortung befreien, wenn diese im Rahmen der pränatalen Diagnostik Behinderungen des Fötus übersehen und potentiellen Eltern damit die Möglichkeit einer embryopathischen Indikation nehmen. Diese Initiative der bisher eher glücklos agierenden Justizministerin löste eine recht heftige Debatte aus. Nun kann man sich mit Recht fragen, warum die Emotionen angesichts einer Novelle des Schadensersatzrechtes dermaßen hoch gehen.

Kritische Gegenstimmen

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek und Gesundheitsminister Alois Stöger wollen FrauenärztInnen nicht aus der Informationspflicht über etwaige Behinderungen des Fötus entlassen und befürchten einen Verlust der Sorgfalt und Qualität der gynäkologischen Betreuung von Schwangeren.

Der Wiener Frauenarzt Peter Husslein sieht durch diese Gesetzesänderung sogar Frauenrechte mit den Füßen getreten. Kritisch, jedoch in anderer Parteienstellung, meldete sich auch Behindertenanwalt Erwin Buchinger zu Wort, der „die Ungleichbehandlung von werdenden Behinderten und nicht-behinderten Leben“ monierte und die Abschaffung der embryopathischen Indikation forderte.

Des Pudels Kern

Und da ist man auch schon bei des Pudels Kern. Es geht um Abtreibung und die Frage, wer die finanzielle Verantwortung für ein, durch eine verabsäumte ärztliche Information, behindert geborenes Kind übernimmt. In der Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Arbeiterkammer OÖ wird zu Recht festgestellt, dass ein Kind, sei es gesund geboren, sei es behindert geboren, niemals einen Schaden an sich darstellt.

Es aber auch unbestritten sei, dass die Betreuung, Pflege und Erziehung eines Kindes eine große Herausforderung darstelle und im Regelfall durch eine Behinderung mit vermehrten Belastungen zu rechnen sei. Eltern haben daher das Recht, über mögliche Erkrankungen und Behinderungen des Fötus aufgeklärt zu werden, damit sie frei entscheiden können , ob sie sich der Herausforderung eines gesunden oder behinderten Kindes gewachsen fühlen und andernfalls einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Es ist daher nicht einzusehen, dass Eltern diese Entscheidungsfreiheit durch mangelnde ärztliche Informationen vorenthalten wird und der/die informationssäumige Frauenarzt/in in diesem Fall nicht schadensersatzpflichtig wird.

Umgang mit Abtreibung

Die Frage des Schadenersatzes ist allerdings nur der Aufhänger dieser Diskussion. Im Grunde geht es um den typisch österreichisch schlampigen Umgang mit dem Thema Abtreibung. Auf der einen Seite eine gemessen an den europäischen Standards liberale Gesetzgebung gepaart mit einer Umsetzung, die unter jedem Hund ist.

Informationsnotstand, nur wenige öffentliche Krankenhäuser, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, keine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen und ein überwiegend moralisierender, Frauen bevormundender Diskurs sind die Praxis.

Zu Recht kritisiert Behindertenanwalt Buchinger die gesetzliche Ungleichbehandlung durch die embryopathische Indikation. Dem könnte allerdings leicht Abhilfe geschaffen werden, durch die Erfüllung der alten Forderung der Frauenbewegung, nämlich der gänzlichen Streichung der Abtreibung als Tatbestand aus dem Strafgesetzbuch.

Gerlinde Grünn ist Sozialpädagogin und Gemeinderätin in Linz