Gesetzlicher Mindestlohn verpönt
- Freitag, 4. Februar 2011 @ 15:07
„Gesetzlicher Mindestlohn“ ist eine Forderung, die im ÖGB und seinen Fachgewerkschaften verpönt ist. Das würde ja die KV-Verhandlungsfähigkeit der Gewerkschaften untergraben. Mindestlohn ja, aber nur durch das Verhandlungsgeschick des ÖGB sei ein solcher wirklich sinnvoll. So oder ähnlich weht jenen der Wind entgegen, die sich für einen gesetzlichen Mindestlohn stark machen.
Dazu ein Beispiel aus der Realität: Eine junge Frau, nennen wir sie K. Marie, hat im August des Vorjahres ihre Lehre als Friseurin mit Erfolg abgeschlossen. Sie freut sich, dass nun die darben Jahren vorbei sind – endlich ein Facharbeiterinnenlohn und daher ein Leben ohne ständiger Angst vor leerer Brieftasche.
Eine böse Überraschung dann Ende September, der erste Monat als Ausgelernte brachte ihr gerade einmal 1.000 Euro brutto - nach Abzug der Sozialversicherung 848 Euro fürs Wohnen, fürs Essen, und, und, und. Nach der (dreimonatigen) Behaltefrist werden es aber immerhin 1.145 Euro Brutto, 970 Euro netto sein, erfährt sie im Lohnbüro. Ungerecht empfindet sie, denn ihr Freund ist Stahlbau-Metalltechniker-Lehrling und bekommt jetzt im vierten Lehrjahr schon einen guten Hunderter mehr an Lehrlingsentschädigung als sie an Lohn.
Trotz berechtigten Unmut keimt Hoffnung in ihr: Ihre Gewerkschaft, die vida fordert ja ihn ihrem Grundsatzprogramm „ein gesellschaftlich attraktives und würdevolles Leben“mit einem „Mindestlohn von 1.300 Euro brutto monatlich“. Und diese Forderung sei „jährlich, ausgehend vom Jahr 2010, um die durchschnittliche Lohnentwicklung anzupassen“. Anfang 2011 ist ja die nächste KV-Lohnerhöhung fällig und ihre verhandelten GewerkschaftsfunktionärInnen werden ja ihre selbst auferlegten Beschlüsse sicher „Ernst nehmen“. Der neue FacharbeiterInnenlohn wird dann bei den Dreizehnhundert Euro liegen.
Jetzt ist es fix, die Löhne für FriseurInnen werden mit 1. März um zwei Prozent angehoben. Keine 1.300 Euro also für unsere K. Marie, auch nicht einmal annähernd, der neue FriseurInnen-Mindestlohn wird auf brutto 1.168 Euro angehoben. Netto sind's gar nur 20 Euro – oder, ein Euro für jedem Arbeitstag (!?!) – mehr.
Bei diesem „gewerkschaftlichen Verhandlungsgeschick“ muss unsere Kollegin K. Marie noch fünf Jahre zuwarten bis ihr persönlicher Mindestlohn über der ominösen 1300-Euro-Bruttolohn-Grenze liegen wird. Bei der gesetzlichen Einführung dieses 1.300-Mindestlohns würde sie sofort von dieser Summe den Nettolohn berechnet bekommen. Was wohl der Kollegin lieber und für sie vor allem besser wäre?
Und die Gewerkschaft, sie kann natürlich weiter KV-Lohnverhandeln. Diese gelten ja nicht nur zum Aushandeln der Höhe der untersten Lohngruppe, sondern aller dieser. Übrigens, ich kenne kein Land, in dem es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt und als Folge davon die Gewerkschaft keine Tariflohnverhandlungen mehr führt.
Josef Stingl ist Bundesvorsitzender des GLBvida