„Überschaubarer Ertrag“ privater Vorsorge
- Donnerstag, 3. Februar 2011 @ 12:57
Von Leo Furtlehner
Gegen den 1956 im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vereinbarten Drittelzuschuss des Bundes zur Pension polemisierte Bernd Marin im „Standard“.
Ihm antwortete umgehend ÖVP-PensionistInnenchef Andreas Khol mit Verweis auf die Paragraphen 79a und 80 des ASVG. Was Marin verschweigt ist, dass der Zuschuss für ASVG-Versicherte ohnehin nur 17 Prozent beträgt, hingegen für Bauern 81, für Selbständige 52 und für Beamte 57 Prozent (wobei bei letzteren auch der Dienstgeberbeitrag des Staates enthalten ist). Einen kräftigen Einschnitt in die Pensionsfinanzierung des Bundes war die Pensionsreform unter Kanzler Schüssel, bei welcher freilich Khol als damaliger ÖVP-Klubchef kräftig mitbeteiligt war. Ziel war nämlich, den Staat weitgehend aus seiner Verpflichtung zur Pensionsfinanzierung zu entbinden und die Pensionsvorsorge über den Kapitalmarkt zu forcieren.
Ernüchternde Bilanz
Wie das Ergebnis konkret ausschaut zeigen regelmäßig die Berichte über die Zusatzpensionen der zweiten (Firmenpensionen) und dritten (Privatvorsorge) Säule der Pensionsfinanzierung.
So dürfen sich zwar 30.000 via Pensionskassen Versicherte für 2010 über eine Erhöhung ihrer Zusatzpension freuen, weitere 30.000 müssen schon froh sein, eine gleichbleibende Zusatzpension zu erhalten, während 6.000 mit einer Kürzung um zwei bis drei Prozent rechnen müssen.
Nicht nur Banken und Versicherungen als Eigentümer der Pensionskassen sondern auch Experten wie Marin beklagen, dass in Österreich noch immer 90 Prozent der Pensionen durch die Versicherungsbeiträge und Staatszuschüsse finanziert werden. Sie verweisen auf die Schweiz oder die USA, wo nicht einmal die Hälfte der Pensionsfinanzierung aus dem staatlichen System kommt. Dass die waghalsigen Veranlagungen der privaten Pensionsfonds maßgeblicher Auslöser der Finanzkrise war, passt freilich nicht in das heile neoliberale Weltbild.
Nach dem Motto „Und bist Du nicht willig, dann brauche ich Gewalt“ versuchen die Finanzhaie private Vorsorge zu erzwingen. So schwebt ihnen etwa vor, „Anreize“ für Zusatzpensionen in den Kollektivverträgen zu verankern. Ein Vorhaben, das der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz entschieden zurückweist. Aber wie wir unseren ÖGB kennen, ist das sicher nicht „in Stein gemeißelt“.
Misere der Lebensversicherungen
Auf Anordnung der Finanzaufsicht müssen die Lebensversicherungen ab April 2011 den Garantiezins senken. Die darüber hinaus gehende Gewinnbeteiligung ist jedoch von den Launen des Kapitalmarktes abhängig. Für 2011 wird mit einem Bruttoertrag von drei bis 3,5 Prozent gerechnet. Die Versicherungswirtschaft weist vorsorglich darauf hin, dass für die 10,4 Millionen Verträge auch Verwaltungskosten und Provisionen zu beachten sind, sie also kräftig mitschneiden will.
Für die Lebensversicherungen bezeichnete jetzt der Konsumentenschutz den Ertrag als „überschaubar“ und forderte eine Senkung der Kosten für die Fondspolizzen. Laut dem VKI-Versicherungsexperten Walter Hager gehen von 100 einbezahlten Euro 15 bis 20 Prozent in den Versicherungskosten auf, was einen Renditeverlust von ein bis zwei Prozentpunkten bedeutet.
Zukunftsvorsorge „ausgestoppt“
Rund 1,5 Millionen ÖsterreicherInnen wollen sich ihre spätere Pension über die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge aufbessern die seit 2003 von Banken und Versicherungen angeboten wird und vom Staat gefördert wird. Von der damals in Aussicht gestellten Zusatzpension ist man freilich weit entfernt, vor allem weil der Gesetzgeber angeordnet hat, dass 30 Prozent in Aktien investiert werden müssen. Mit dem Finanzcrash von 2008 sind die Aktienkurse in den Keller gerasselt. Die Verträge von 100.000 bis 400.000 Menschen wurden daher „ausgestoppt“.
Man kann es also drehen und wenden wie man will: Bei der Pensionsvorsorge über den Kapitalmarkt cashen die Banken und Versicherungen ab, die Versicherten schauen durch die Finger und der Staat putzt sich ab. Am bewährten Umlageverfahren, verbunden mit dem Generationenvertrag, führt also kein Weg vorbei, freilich muss die Pensionsfinanzierung durch eine Wertschöpfungsabgabe der Produktivität und Rationalisierung Rechnung tragen und auf neue Füße gestellt werden.
Leo Furtlehner ist verantwortlicher Redakteur der „Arbeit“
Gegen den 1956 im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) vereinbarten Drittelzuschuss des Bundes zur Pension polemisierte Bernd Marin im „Standard“.
Ihm antwortete umgehend ÖVP-PensionistInnenchef Andreas Khol mit Verweis auf die Paragraphen 79a und 80 des ASVG. Was Marin verschweigt ist, dass der Zuschuss für ASVG-Versicherte ohnehin nur 17 Prozent beträgt, hingegen für Bauern 81, für Selbständige 52 und für Beamte 57 Prozent (wobei bei letzteren auch der Dienstgeberbeitrag des Staates enthalten ist). Einen kräftigen Einschnitt in die Pensionsfinanzierung des Bundes war die Pensionsreform unter Kanzler Schüssel, bei welcher freilich Khol als damaliger ÖVP-Klubchef kräftig mitbeteiligt war. Ziel war nämlich, den Staat weitgehend aus seiner Verpflichtung zur Pensionsfinanzierung zu entbinden und die Pensionsvorsorge über den Kapitalmarkt zu forcieren.
Ernüchternde Bilanz
Wie das Ergebnis konkret ausschaut zeigen regelmäßig die Berichte über die Zusatzpensionen der zweiten (Firmenpensionen) und dritten (Privatvorsorge) Säule der Pensionsfinanzierung.
So dürfen sich zwar 30.000 via Pensionskassen Versicherte für 2010 über eine Erhöhung ihrer Zusatzpension freuen, weitere 30.000 müssen schon froh sein, eine gleichbleibende Zusatzpension zu erhalten, während 6.000 mit einer Kürzung um zwei bis drei Prozent rechnen müssen.
Nicht nur Banken und Versicherungen als Eigentümer der Pensionskassen sondern auch Experten wie Marin beklagen, dass in Österreich noch immer 90 Prozent der Pensionen durch die Versicherungsbeiträge und Staatszuschüsse finanziert werden. Sie verweisen auf die Schweiz oder die USA, wo nicht einmal die Hälfte der Pensionsfinanzierung aus dem staatlichen System kommt. Dass die waghalsigen Veranlagungen der privaten Pensionsfonds maßgeblicher Auslöser der Finanzkrise war, passt freilich nicht in das heile neoliberale Weltbild.
Nach dem Motto „Und bist Du nicht willig, dann brauche ich Gewalt“ versuchen die Finanzhaie private Vorsorge zu erzwingen. So schwebt ihnen etwa vor, „Anreize“ für Zusatzpensionen in den Kollektivverträgen zu verankern. Ein Vorhaben, das der leitende ÖGB-Sekretär Bernhard Achitz entschieden zurückweist. Aber wie wir unseren ÖGB kennen, ist das sicher nicht „in Stein gemeißelt“.
Misere der Lebensversicherungen
Auf Anordnung der Finanzaufsicht müssen die Lebensversicherungen ab April 2011 den Garantiezins senken. Die darüber hinaus gehende Gewinnbeteiligung ist jedoch von den Launen des Kapitalmarktes abhängig. Für 2011 wird mit einem Bruttoertrag von drei bis 3,5 Prozent gerechnet. Die Versicherungswirtschaft weist vorsorglich darauf hin, dass für die 10,4 Millionen Verträge auch Verwaltungskosten und Provisionen zu beachten sind, sie also kräftig mitschneiden will.
Für die Lebensversicherungen bezeichnete jetzt der Konsumentenschutz den Ertrag als „überschaubar“ und forderte eine Senkung der Kosten für die Fondspolizzen. Laut dem VKI-Versicherungsexperten Walter Hager gehen von 100 einbezahlten Euro 15 bis 20 Prozent in den Versicherungskosten auf, was einen Renditeverlust von ein bis zwei Prozentpunkten bedeutet.
Zukunftsvorsorge „ausgestoppt“
Rund 1,5 Millionen ÖsterreicherInnen wollen sich ihre spätere Pension über die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge aufbessern die seit 2003 von Banken und Versicherungen angeboten wird und vom Staat gefördert wird. Von der damals in Aussicht gestellten Zusatzpension ist man freilich weit entfernt, vor allem weil der Gesetzgeber angeordnet hat, dass 30 Prozent in Aktien investiert werden müssen. Mit dem Finanzcrash von 2008 sind die Aktienkurse in den Keller gerasselt. Die Verträge von 100.000 bis 400.000 Menschen wurden daher „ausgestoppt“.
Man kann es also drehen und wenden wie man will: Bei der Pensionsvorsorge über den Kapitalmarkt cashen die Banken und Versicherungen ab, die Versicherten schauen durch die Finger und der Staat putzt sich ab. Am bewährten Umlageverfahren, verbunden mit dem Generationenvertrag, führt also kein Weg vorbei, freilich muss die Pensionsfinanzierung durch eine Wertschöpfungsabgabe der Produktivität und Rationalisierung Rechnung tragen und auf neue Füße gestellt werden.
Leo Furtlehner ist verantwortlicher Redakteur der „Arbeit“