Durch Veto-Verzicht wird Hundstorfer zum Unsozialminister
- Dienstag, 1. Februar 2011 @ 13:52
„Die Ankündigung von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) kein Veto gegen die Wiedereinführung des erst 2008 abgeschafften Regress bei der steirischen Mindestsicherung einzulegen ist ein Freibrief für andere Bundesländer und damit letztlich für die bundesweite Anwendung dieser unsozialen Härte“, befürchtet Josef Stingl, Bundesvorsitzender der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Stingl erinnert daran, dass Hundstorfer noch vor wenigen Wochen großspurig erklärte „leise werde ich das nicht zur Kenntnis nehmen können“ und ankündigte er sei gerade dabei „Einspruch zu erheben“. Obwohl sich Bund und Länder bei der mit 753 Euro zwölfmal im Jahr ohnehin mehr als mageren Mindestsicherung vertraglich darauf geeinigt haben, keine Kostenbeiträge mehr bei den Angehörigen der BezieherInnen einzuheben, will das Land Steiermark ab März Angehörige der SozialhilfebezieherInnen zur Kasse bitten.
Die steirische Landesregierung will sich nach Einführung der Mindestsicherung auf Kosten der Angehörigen schadlos halten, wenn Eltern oder Kinder von BezieherInnen der Mindestsicherung ein Nettoeinkommen von mehr als 1.500 Euro beziehen: „Mit der jetzt geäußerten Begründung, durch ein Veto die rotschwarze Koalition in der Steiermark und auf Bundesebene nicht gefährden zu wollen erweist sich Hundstorfer als ausgesprochener Unsozialminister“, kritisiert Stingl. Vor allem wird dabei auch deutlich, dass für die Landespolitik wie auch die Bundesregierung Verträge („15a-Vereinbarungen“) als ein Fetzen Papier behandelt werden.
Die Wiedereinführung des Regress widerspricht auch dem Grundprinzip der Mindestsicherung, dass nämlich von Eltern volljähriger Kinder, von Kindern, Enkelkindern oder Großeltern eben kein Kostenersatz verlangt werden darf: „Einmal mehr erweist sich der extreme Föderalismus als absolut kontraproduktiv. Wäre es doch naheliegend und sinnvoll statt neun Landesgesetzen eine einheitliche für ganz Österreich geltende Bundesregelung für die Mindestsicherung zu schaffen“, so Stingl.
Die steirische Landesregierung will sich nach Einführung der Mindestsicherung auf Kosten der Angehörigen schadlos halten, wenn Eltern oder Kinder von BezieherInnen der Mindestsicherung ein Nettoeinkommen von mehr als 1.500 Euro beziehen: „Mit der jetzt geäußerten Begründung, durch ein Veto die rotschwarze Koalition in der Steiermark und auf Bundesebene nicht gefährden zu wollen erweist sich Hundstorfer als ausgesprochener Unsozialminister“, kritisiert Stingl. Vor allem wird dabei auch deutlich, dass für die Landespolitik wie auch die Bundesregierung Verträge („15a-Vereinbarungen“) als ein Fetzen Papier behandelt werden.
Die Wiedereinführung des Regress widerspricht auch dem Grundprinzip der Mindestsicherung, dass nämlich von Eltern volljähriger Kinder, von Kindern, Enkelkindern oder Großeltern eben kein Kostenersatz verlangt werden darf: „Einmal mehr erweist sich der extreme Föderalismus als absolut kontraproduktiv. Wäre es doch naheliegend und sinnvoll statt neun Landesgesetzen eine einheitliche für ganz Österreich geltende Bundesregelung für die Mindestsicherung zu schaffen“, so Stingl.