Willkommen bei GLB - Gewerkschaftlicher Linksblock (Alte Website - Archiv seit Mai 2023) 

Resolution: Öffentliches Eigentum

  • Samstag, 11. Dezember 2010 @ 21:00
Positionen Bereits in der Ära der rotschwarzen Koalition von 1986 bis 2000 wurde die als eine der wichtigsten Grundlagen der 2. Republik entstandene und jahrzehntelang für Österreich bedeutende Verstaatlichte sowie der halbstaatliche und gemeinwirtschaftliche Sektor als Vorleistung für den EU-Beitritt gezielt zerschlagen. Der frühere ÖIAG-Chef Streicher brachte diese Politik mit der Aussage „Unser Katechismus ist das Aktienrecht“ auf den Punkt. Gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum ÖBB und Post aus dem Bundesbudget ausgegliedert und Teile der Energiewirtschaft privatisiert. In der Ära der schwarzblau/orangen Regierung von 2000 bis 2006 erfolgte ein weiterer Schub der Privatisierung: So erfolgte der Verkauf der Bundeswohnungen und der Börsegang der Post sowie als Vorleistung für eine Privatisierung die Zerstückelung der ÖBB als Holding. Immer wieder gibt es Vorstöße zur Aufhebung der Bestimmungen des 2. Verstaatlichtengesetzes, das eine öffentliche Mehrheit in der E-Wirtschaft vorschreibt, wozu allerdings eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist.

Die von Wirtschaft, Politik und Medien mit der Suche nach „strategischen Investoren“ gerechtfertigten Übernahmen erweisen sich erfahrungsgemäß negativ für das betroffene Personal, indem der Druck auf Arbeitsplätze, Löhne, Sozialleistungen steigt, der Leistungsdruck erhöht und die Mitbestimmung ausgehöhlt wird. Die großen ausländischen Multis sind vielfach bei solchen Übernahmen oder Beteiligungen vor allem an einer Marktbereinigung interessiert und diese erweisen sich mit dem Abzug der Kompetenzzentren, Forschung etc. in die Stammländer als nachteilig für Österreich. Vor allem aber wird der Spielraum für eine eigenständige Wirtschaftspolitik für Österreich immer enger.

Der GLB sieht sich als Bilanz bisherigen Privatisierungen in seinen Bedenken bestätigt und lehnt daher die Privatisierung öffentlichen Eigentums nach wie vor grundsätzlich ab und fordert die verfassungsmäßige Verankerung zum Schutz des öffentlichen Eigentums.

Resolution der GLB-Bundeskonferenz vom 11.12.2010