Resolution: Einführung einer Wertschöpfungsabgabe
- Samstag, 11. Dezember 2010 @ 20:49
Durch Kurzarbeit, steigende Arbeitslosenzahlen, wachsende Teilzeitbeschäftigung, Scheinselbständigkeit und immer mehr prekärer Arbeitsverhältnisse bricht die Beitragsgrundlage für die Sozialversicherung zunehmend weg. Als Folge davon ertönen die Forderung nach Sparmaßnahmen bei Krankenkassen und Pensionen und der Ruf nach immer mehr Eigenvorsorge. Mit dem Argument, dass die Pensionen nicht mehr finanzierbar sind wurden die Firmenpensionen auf den Kapitalmarkt verlagert, ebenso die „Abfertigung neu“ und die private Vorsorge als „dritte Säule“. Mit der Krise ist freilich die Pensionsfinanzierung über den Kapitalmarkt gescheitert. Die Pensionskassen schreiben ein Minus nach dem anderen, zigtausende Versicherte erleiden Verluste.
Dem vorsichtigen Vorstoß von Gesundheitsminister Stöger für eine Wertschöpfungsabgabe wurde leider von Sozialminister Hundstorfer mit Verweis auf das Koalitionsabkommen eine Absage erteilt. Dabei hat schon in den 80er Jahren der damalige Sozialminister Dallinger diese Überlegung forciert.
Neben einer aktiven Lohnpolitik der Gewerkschaften mit Abgeltung sowohl der Inflation als auch des Produktivitätszuwachses zur Erhöhung der Finanzierungsgrundlage ist die Bemessung der Unternehmensbeiträge zur Sozialversicherung nach der gesamten Wertschöpfung anstatt wie derzeit nur nach der reinen Lohnsumme immer dringlicher.
Vom derzeitigen System profitieren Konzerne und Großunternehmen, die durch Rationalisierungsmaßnahmen Personal abbauen und dadurch auch ihre Beiträge zur Finanzierung des Sozialsystems reduzieren. Hingegen müssten alle personalintensiven Klein- und Mittelbetriebe an einer Umstellung der Bemessung interessiert sein.
Der GLB fordert daher die rasche Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur langfristigen Sicherstellung der Finanzierung des Sozialsystems.
Resolution der GLB-Bundeskonferenz vom 11.12.2010
Dem vorsichtigen Vorstoß von Gesundheitsminister Stöger für eine Wertschöpfungsabgabe wurde leider von Sozialminister Hundstorfer mit Verweis auf das Koalitionsabkommen eine Absage erteilt. Dabei hat schon in den 80er Jahren der damalige Sozialminister Dallinger diese Überlegung forciert.
Neben einer aktiven Lohnpolitik der Gewerkschaften mit Abgeltung sowohl der Inflation als auch des Produktivitätszuwachses zur Erhöhung der Finanzierungsgrundlage ist die Bemessung der Unternehmensbeiträge zur Sozialversicherung nach der gesamten Wertschöpfung anstatt wie derzeit nur nach der reinen Lohnsumme immer dringlicher.
Vom derzeitigen System profitieren Konzerne und Großunternehmen, die durch Rationalisierungsmaßnahmen Personal abbauen und dadurch auch ihre Beiträge zur Finanzierung des Sozialsystems reduzieren. Hingegen müssten alle personalintensiven Klein- und Mittelbetriebe an einer Umstellung der Bemessung interessiert sein.
Der GLB fordert daher die rasche Einführung einer Wertschöpfungsabgabe zur langfristigen Sicherstellung der Finanzierung des Sozialsystems.
Resolution der GLB-Bundeskonferenz vom 11.12.2010