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Resolution: Gesetzlicher Mindestlohn

  • Samstag, 11. Dezember 2010 @ 20:47
Positionen Von 2000 bis 2010 ist die Zahl der „Working Poor“, also jener Menschen die trotz Beschäftigung weniger verdienen als die offizielle Armutsgrenze von derzeit 951 Euro monatlich, von 256.000 auf 492.000 gestiegen. Bis dato konnte nicht einmal in allen Branchen ein Mindestlohn von tausend Euro brutto durchgesetzt werden und es gibt immer noch Bereiche, die nicht von einem Kollektivvertrag erfasst sind. Durch die ständig wachsende Prekarisierung können immer mehr Menschen mit derart geringen Einkommen das Leben kaum finanzieren. Darauf weisen unter anderem der Andrang auf Sozialmärkte oder die wachsende Zahl an Schuldnerberatungen hin. Diese Situation wird durch Preissteigerungen bei Gütern des täglichen Bedarfs und vor allem der Wohnkosten weiter verschärft.

Der GLB tritt daher für die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro pro Stunde mit jährlicher Indexanpassung ein. Gesetzliche Mindestlöhne in ähnlicher Höhe gibt es bereits in mit Österreich vergleichbaren Ländern der EU, beispielsweise in Luxemburg, Irland, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien oder Belgien. Ein gesetzlicher Mindestlohn greift nicht in die Kollektivvertragsfähigkeit der Gewerkschaften ein, sondern stärkt diese vielmehr bei ihren Lohnverhandlungen.

Resolution der GLB-Bundeskonferenz vom 11.12.2010