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Handlungsbedarf bei der Körperschaftssteuer

  • Mittwoch, 24. November 2010 @ 09:12
News Die Forderung der SPÖ-Europaabgeordneten Leichtfried und Swoboda nach Erhöhung der Körperschaftssteuer in Irland ist natürlich berechtigt: „Es ist schon lange nicht mehr akzeptabel, dass auch österreichische Konzerne ihre Gewinne über Scheinniederlassungen in Irland nur mit 12,5 Prozent versteuern und auf der Kehrseite Irland nach wie vor Nettoempfänger auch österreichischer EU-Zahlungen ist“, so Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Gleichzeitig täte die SPÖ allerdings gut daran, auch im eigenen Haus in punkto Besteuerung von Kapitalgesellschaften aufzuräumen. Bekanntlich wurde in der Ära von Finanzminister Karl-Heinz Grasser 2005 die Körperschaftssteuer von 34 auf 25 Prozent gesenkt. Nominell liegt Österreich damit im EU-Mittelfeld, gemessen am Durchschnitt der Euro-Zone (Euro15) mit 29,7 Prozent freilich deutlich darunter.

Laut einer Analyse der Arbeiterkammer beträgt die durchschnittliche Steuerleistung der 570 wichtigsten Kapitalgesellschaften allerdings nur 17,4 Prozent und die Banken zahlen im Schnitt sogar nur 7,4 Prozent: „De facto ist Österreich damit ähnlich wie Irland ein Steuerparadies für die Konzerne und Vorreiter beim Steuerdumping für das Kapital“, sieht Antlanger dringenden Handlungsbedarf.

Möglich ist die Senkung der realen Steuerleistung der Kapitalgesellschaften durch Anlagen- und Sonderabschreibungen, niedrige Vorratsbewertung, hoher Ansatz von Schulden und Rückstellungen, Dividendenausschüttungen an Tochterfirmen, Verluste aus Vorjahren und steuerfreie Gewinne aus dem Verkauf ausländischer Beteiligungen. Seit 2005 können durch die Gruppenbesteuerung Gewinne und Verluste ab einer Beteiligung von 51 Prozent steuermindernd gegenverrechnet werden. Daran hat die SPÖ seit ihrem Wiedereintritt in die Regierung 2006 nichts geändert.

Ein Beispiel dafür ist die Bank Austria, die im Inland keine Gewinnsteuer zahlt, während ohne die ominöse Gruppenbesteuerung und Gegenverrechnung mit Auslandsverlusten für 1,3 Mrd. Euro Gewinn 25 Prozent Körperschaftssteuer fällig wären, also der Staat um 325 Millionen Steuern „geschossen“ wurde.

„Das Beispiel Irland zeigt einmal mehr drastisch die Fehlkonstruktion der EU, indem bei der Währungsstabilität rigorose Vorgaben mit massiven Druck zur Zerschlagung des Sozialstaates und Privatisierung öffentlichen Eigentums erfolgen, während die Steuergesetzgebung nationale Angelegenheit ist und Mitgliedsländer mit Dumping-Steuersätzen als „Belohnung“ sogar noch Zuschüsse auf Kosten der Nettozahler erhalten“, kritisiert Antlanger.

Aus der Sicht der Lohnabhängigen ist es völlig unakzeptabel, dass sie mit Lohnsteuer und Mehrwertsteuer immer mehr zum Geldesel der Republik werden, während Milliardenprofite und Millionenvermögen zunehmend steuerfrei gestellt werden. Der GLB plädiert daher für eine Anhebung der Körperschaftssteuer bzw. deren Staffelung ähnlich der Lohn- und Einkommensteuer bis zum Spitzensteuersatz: „Wenn Unternehmen wie OMV, Erste Bank, Raiffeisen oder voestalpine Gewinne weit jenseits der Milliardengrenze machen ist es zumutbar, davon die Hälfte steuerlich abzuschöpfen“, so Antlanger mit Verweis auf Japan und die USA, wo die Körperschaftssteuer 40 Prozent beträgt.