AK-Vollversammlung im Zeichen des Belastungspaketes
- Mittwoch, 27. Oktober 2010 @ 23:00
Gleich zu Beginn der 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer setzte sich Präsident Herbert Tumpel kritisch mit dem zu diesem Zeitpunkt frisch geschnürten Belastungspaket der Bundesregierung auseinander. Unter anderem mit der geplanten Kürzung bei der Familienbeihilfe und Tumpel versprach, die AK warte noch auf die entsprechenden Gesetzesvorlagen und werde die Begutachtungsfrist aktiv nützen. In seinem Diskussionsbeitrag knüpfte Robert Hobek, AK-Rat des Gewerkschaftlichen Linksblocks, an eine AK-Werbekampagne an und erinnerte, dass wir nun mit dem Belastungspaket die Krot im Hals spüren und schlucken sollen. Dieses trifft wieder einmal vor allem die Lohnabhängigen und ihre Familien, die nicht nur mit Milliarden die Banken gerettet haben, sondern deren Arbeitsbedingungen auch zusehends schlechter werden. So wurden beispielsweise bei der Post Prämien bei ZustellerInnen der Post AG, die ohnehin nur mehr jene bekamen, die nicht dem neuen Lohndumping-Kollektivvertrag unterliegen, gestrichen.
Teilzeitarbeit nimmt ebenso zu wie Leiharbeit, die Arbeitsbedingungen werden für viele Beschäftigte immer prekärer. Jene, die mit der Mindestsicherung ohnehin in der Armutsfalle landen, sollen – ginge es nach der Wiener ÖVP – mit Arbeitsverpflichtungen gezwungen werden, den Lohndruck auf die Beschäftigten weiter zu erhöhen.
Dies lehnt Robert Hobek ebenso ab wie das Belastungspaket der Regierung, das unter anderem Familien, StudentInnen und PendlerInnen, aber durch die geplante Erhöhung der Einstiegsgrenzen für BezieherInnen des Pflegegeldes in den Stufen 1 und 2 auch pflegebedürftige Menschen, besonders hart trifft. Dabei ist das Geld für die Budgetsanierung durchaus vorhanden.
„Es ist höchste Zeit für die Einführung einer echten Vermögenssteuer, aber auch für Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn“, so Robert Hobek, der Post für den Bundeskanzler hatte. Er überreichte AK-Präsident Herbert Tumpel sein „letztes Hemd“ mit der Bitte, dieses an den Bundeskanzler weiterzuleiten. Als Symbol dafür, dass wieder einmal die Beschäftigten zur Kassa gebeten und „bis aufs letzte Hemd“ ausgezogen werden.
Das Thema „gesetzlicher Mindestlohn“ wird nun auch in der Wiener AK diskutiert, ein entsprechender Antrag des GLB auf Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro pro Stunde wurde daher zugewiesen.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag Nr. 1 Privatstiftungen (angenommen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Beseitigung aller steuerlichen Privilegien der Privatstiftungen und Besteuerung der dort veranlagten Gelder entsprechend der Körperschafts- bzw. Einkommensteuer.
Begründung: 1994 wurde vom damaligen Finanzminister Lacina mit dem Privatstiftungsgesetz für in- und ausländische MillionärInnen die Möglichkeit geschaffen, ihre Vermögen steuerschonend in Privatstiftungen anzulegen. Bis dato hat sich die Zahl dieser Stiftungen auf 3.300 gestiegen in welchen schätzungsweise 80 bis 100 Milliarden Euro veranlagt sind.
Seit der Einführung der steuerschonenden Privatstiftungen und Abschaffung der Vermögenssteuer weist Österreich die niedrigste Vermögensbesteuerung der Industrieländer auf, wobei mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde dieser Trendzusätzlich verstärkt.
Nicht nur der mittlerweile verstorbene deutsche Steuerflüchtling Flick – dessen Privatstiftung beim Hypo-Deal profitiert hat – sondern auch alle namhaften österreichischen Milliardäre und Millionäre wie Androsch, Prinzhorn, Bartenstein, Haselsteiner, Wlaschek, Stronach, Meinl, Palmers, Dichand, Lugner, Swarovski, Esterhazy, Piech usw. haben ihr Vermögen steuerschonend in Privatstiftungen angelegt und sind damit vor der Steuerleistung „stiften“ gegangen.
Obwohl offiziell argumentiert wird, die Einrichtung einer Privatstiftung sollte vor allem dem Zusammenhalt von Familien- oder Unternehmensvermögen dienen ist der tatsächliche Zweck die geringe Steuerleistung. Das wird etwa dadurch bestätigt, dass auch namhafte MilliardärInnen aus dem Ausland ihr Vermögen steuerschonend in österreichischen Privatstiftungen anlegen und den schlechten Ruf Österreichs als „Steueroase“ bestätigen. Während die Lohnabhängigen mit Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer usw. gnadenlos abgezockt werden und die Pensions- und Gesundheitsfinanzierung in Frage gestellt wird sind gleichzeitig zig Milliarden Euro in den Privatstiftungen der Steuerleistung weitgehend entzogen.
Antrag Nr. 2 Gesetzlicher Mindestlohn (zugewiesen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde.
Begründung: Von 2000 bis 2010 ist die Zahl der „Working Poor“, also jener Menschen die trotz Beschäftigung weniger verdienen als die offizielle Armutsgrenze von derzeit 912 Euro monatlich, von 256.000 auf 350.000 gestiegen. Bis dato konnte nicht einmal ein Mindestlohn von tausend Euro brutto, in allen Branchen durchgesetzt werden und es gibt immer noch Bereiche die nicht von einem Kollektivvertrag erfasst sind.
Durch die ständig wachsende Prekarisierung können immer mehr Menschen mit derart geringen Einkommen das Leben kaum finanzieren. Darauf weisen unter anderem der Andrang auf Sozialmärkte oder die wachsende Zahl an Schuldnerberatungen hin. Diese Situation wird durch Preissteigerungen bei Gütern des täglichen Bedarfs und vor allem der Wohnkosten weiter verschärft.
Gesetzliche Mindestlöhne in ähnlicher Höhe gibt es bereits in mit Österreich vergleichbaren Ländern der EU, beispielsweise in Luxemburg, Irland, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien oder Belgien. Ein gesetzlicher Mindestlohn greift nicht in die Kollektivvertragsfähigkeit der Gewerkschaften ein, sondern stärkt diese vielmehr bei ihren Lohnverhandlungen.
Antrag Nr. 3 Studiengebühren (angenommen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt alle Bestrebungen zur Wiedereinführung der 2008 abgeschafften Studiengebühren ab.
Begründung: Studiengebühren sind keine geeignete Maßnahme zur Finanzierung der Universitäten. Sie sperren nur jene vom Zugang zur Universität aus, die sich diese Gebühren nicht leisten können und dienen somit als versteckte Zugangsschranke.
Österreich braucht mehr statt weniger AkademikerInnen. Allein gegenüber dem OECD-Mittelwert von 36 Prozent hat Österreich mit einer Akademikerquote von nur 20 Prozent enormen Aufholbedarf. Zugangshürden und finanziellen Schranken bedeuten einen möglichst exklusiven Zugang zu akademischer Ausbildung, also für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Bei einem zusätzlichen Finanzbedarf von jährlich einer Milliarde Euro für die Universitäten ist klar, dass Studiengebühren dafür keine Lösung sein können. Aufgrund des vergleichsweise geringen Gesamtvolumen von
124 Millionen Euro sind diese schlichtweg nicht geeignet, die Uni-Finanzierungsprobleme zu lösen. Auch das Argument mit dem Stipendien-Ausgleich geht ins Leere, weil gerade mittelständische Familien dabei völlig durchfallen und selbst Teilbeschäftigungen der Studierenden zur Sicherung des Lebensunterhalts reduzierend auf Stipendien wirken.
Unabhängig vom Thema Studiengebühren ist die Unterfinanzierung der heimischen Universitäten ein vordringliches Thema. Die Ausbildungskapazitäten an den österreichischen Universitäten müssen erweitert werden und es muss auch das erforderliche Geld vom Bund dafür geben. Die Universität der Zukunft kann nicht aus überfüllten Hörsälen und zu wenig Plätzen für Lehrveranstaltungen bestehen. Die Universität der Zukunft muss frei von Studiengebühren bleiben.
Antrag Nr. 4 Energiegrundsicherung (zugewiesen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Stadt Wien auf ein Konzept für eine Energiegrundsicherung zu entwickeln.
Begründung: Laut Caritas-Generalsekretär Werner Binnenstein-Bachstein wissen österreichweit 214.000 Menschen - in Wien sind es ca. 40.000 tausend Menschen nicht, wie sie Heizung und Strom für ihre Wohnung finanzieren sollen.
Das von Caritas, E-Control und dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) gestartete Pilotprojekt gegen Energie-Armut – mit dem durch Beratung und Unterstützung Einsparungen von bis zu 25 Prozent ermöglicht werden sollen – ist freilich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade die Erhöhung der Gas- und Strompreise hat dazu geführt, dass die Zahl der Wohnungen die im Winter kalt und finster bleiben stark zugenommen hat und sich soziale Kälte ausbreitet.
Das Konzept einer Energiegrundsicherung sieht vor, dass der Grundbedarf von Energie für eine Wohnung kostenlos gewährt wird, dafür aber der Preis des darüber hinaus gehenden Bezuges progressiv nach dem Verbrauch gestaltet wird.
Laut UNO-Menschenrechtserklärung ist Wohnen ein Grundrecht für alle. Darauf aufbauend sieht das Konzept für eine Energiegrundsicherung vor, jedem Haushalt eine kostenlose Grundversorgung an Energie (Strom und Heizung) entsprechend dem durchschnittlichen Bedarf zur Verfügung zu stellen. Laut Arbeiterkammer sind dies im Jahr etwa 2.200 kWh Strom und 800 Kubikmeter Gas für einen 60-Quadratmeter-Haushalt mit zwei Personen.
Antrag Nr. 5 Freifahrt (abgelehnt)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Stadt Wien auf ein Konzept für die Freifahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln zu entwickeln.
Begründung: Bundesweit stehen täglich rund 1,4 Millionen Menschen im Stau, ein Großteil davon im Großraum Wien mit weiterhin zunehmender Tendenz. Der ständig wachsende Individualverkehr bedeutet Umweltbelastung und damit Verlust von Lebensqualität durch Abgase und Lärm, Stress für die Betroffenen, Verlust von Freizeit durch Stau und lange Fahrzeiten, Verzögerungen für den öffentlichen Verkehr, Verkehrsunfälle usw.
Laut Feststellung der Regulationsbehörde E-Control werden öffentliche Verkehrsmittel ohnehin zu 70 Prozent von der Bevölkerung bezahlt, egal ob die Menschen welche benutzen oder nicht. In einem Positionspapier der oö Umweltanwaltschaft für die Landtagsperiode 2009 bis 2015 wird verlangt, Kostenanreize „bis zur Gratisnutzung“ für den öffentlichen Verkehr zu schaffen. Laut Umweltanwalt Martin Donat wären drei Tonnen CO²-Ausstoss pro Person klimaverträglich, derzeit sind es freilich im Durchschnitt elf Tonnen im Jahr.
Die Forderung eines sorgsamen Umganges mit Natur und Ressourcen ist daher höchst aktuell. Die Umweltanwaltschaft hat dazu als Hauptproblem die Lärmbelastung, weiters den Flächenverbrauch durch eine völlig verfehlte Siedlungs- und Verkehrspolitik, eine vernetzte Verkehrspolitik mit Schwerpunkt öffentlicher Verkehr und die Forcierung erneuerbarer Energie und Energieeinsparung festgehalten.
Die Freifahrt auf den öffentlichen Verkehrsmitteln ist durchaus keine Utopie. Umfassende Mobilität für alle, mehr Spielraum für sozial Schwache, Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und der damit verbundenen Kosten für die Allgemeinheit, geringerer Kohlendioxid-Ausstoß und weniger Gesundheitsrisiken durch Abgase und Unfälle wären die Vorteile einer Freifahrt.
Diese Forderung wäre damit nicht nur ein Beitrag zu Armutsbekämpfung, sie bedeutet auch grundsätzlich eine Umverteilung von oben nach unten. Dass öffentliche Verkehrsmittel zum Nulltarif nur in Verbindung mit deren massiven Ausbau und qualitativen Verbesserung behandelt werden sollten, versteht sich von selbst.
Antrag Nr. 6 Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke (angenommen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die österreichische Bundesregierung auf wegen der maßgeblichen Sicherheitsbedenken vor allem für ältere deutsche Kernkraftwerke auf die deutsche Bundesregierung einzuwirken, die 2002 gesetzlich fixierten Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke nicht zu verlängern. Weiters wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert alle Rechtsmittel gegen dieses Vorhaben zu ergreifen und ein laut EU-Recht notwendiges grenzüberschreitendes UVP-Verfahren einzufordern.
Begründung: Vor kurzem wurde bekannt, dass die deutsche Bundesregierung eine deutliche Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Kernkraftwerke plant und damit den 2002 gesetzlich verankerten Atomausstiegsplan verlassen will. Dagegen hat sich in Deutschland und international massiver Protest entwickelt.
Zu den Kernpunkten der am 22. April 2002 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle des deutschen Atomgesetzes gehört das Verbot des Neubaus von kommerziellen Atomkraftwerken und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Kernkraftwerke auf durchschnittlich 32 Jahre seit deren Inbetriebnahme. Nach diesem Plan sollte das letzte Kraftwerk 2021 vom Netz gehen. Dieser Zeitpunkt soll nun zeitlich stark nach hinten verschoben werden. Die deutschen Atomkraftwerke sollen um 8 bis 14 Jahre länger laufen dürfen. Dies würde auch die älteren, noch am Netz befindlichen Kraftwerke in Deutschland umfassen.
Laut einer Studie von Dr. Wolfgang Renneberg (Juni 2010), der von 1998 bis 2009 Abteilungsleiter der Abteilung „Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und Entsorgung“ des Bundesumweltministeriums war, bestehen für diese älteren Kernkraftwerke erhebliche Sicherheitsbedenken. Zu den Atomkraftwerken der älteren Baulinien gehören die Druckwasserreaktoren Biblis-A, Biblis-B, Neckarwestheim 1, Untenweser sowie die Siedewasserreaktoren Brunsbüttel, Krümmel, Philippsburg 1, Isar 1.
Alterungseffekte und konzeptionelle Schwächen vermindern ihre Betriebssicherheit im Vergleich zu neueren Reaktoren deutlich. Nachrüstungen können ihre Sicherheitsnachteile nur begrenzt ausgleichen und vergrößern andererseits das Risiko für neue Fehler, welche die Sicherheit mindern. Der Betrieb dieser alten und konzeptionell veralteten Atomkraftwerke erhöht das allgemeine Risiko des Betriebs von Atomkraftwerken erheblich.
Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 hat die Risiken dieser Technologie deutlich gemacht und in vielen Ländern zu einer Reduzierung bzw. der Ankündigung des Ausstiegs aus der Atomenergie geführt.
Antrag Nr. 7 Pensionssicherungsbeitrag (zugewiesen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für pensionierte ÖBB-Bedienstete, sofern deren Pension nicht über der ASVG-Höchstpension liegt.
Begründung: 1996 wurde für pensionierte ÖBB-Bedienstete ein Pensionssicherungsbeitrag für die Ruhegenussempfänger in Höhe von 0,5 Prozent vereinbart und als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet. Als Hauptargument wurde angeführt, dass durch diese Maßnahme die PensionistInnen bei den Gehalts- und Lohnverhandlungen mit den „Aktiven“ mitgehen.
Im Jänner 2000 wurden jedoch die ÖBB-Pensionisten von den aktiven ÖBB-Bediensteten abgekoppelt und die Pensionen werden nur mehr nach dem ASVG netto angepasst. Aber der auferlegte Pensionssicherungsbeitrag ist mittlerweile auf stolze 5,8 Prozent angewachsen. Pensionierte ÖBB-Bedienstete bezahlen damit Sicherungsbeiträge die andere ASVG-PensionistInnen nicht zahlen und womit die Pensionsabschlüsse für die ÖBB- PensionistInnen automatisch verringert werden.
Gemeinsamer Antrag für wirksame Regulierung der Finanzmärkte und Einführung der Finanztransaktionssteuer und faire Arbeitsbedingungen für LeiharbeitnehmerInnen (angenommen)
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien (AK Wien) fordert klare Regeln und strengere Aufsicht für die Finanzmärkte. Ziel der Reform der Finanzmarktregulierung muss sein, die Kernfunktion des Finanzsektors im volkswirtschaftlichen Kreislauf wieder ins Zentrum zu stellen: Die Finanzierung langfristiger Investitionen realwirtschaftlicher Unternehmen, Haushalte und der öffentlichen Hand. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen, die Fraktion Christlicher Gewerkschafter des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes, die Freiheitlichen Arbeitnehmer, die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen, die Grünen Arbeitnehmer, die Liste Perspektive, der Gewerkschaftliche Linksblock und die Union der Österreichisch-Türkischen ArbeitnehmerInnen in Wien faire Arbeitsbedingungen für LeiharbeitnehmerInnen ein. Zur Bekämpfung von Sozialbetrug am Bau wird die Einführung einer effizienten Auftraggeberhaftung für ausstehende Lohnforderungen von ArbeitnehmerInnen gefordert, die in Sub-Unternehmen beschäftigt waren.
Finanzmarktregulierung:
Die AK Vollversammlung fordert:
+ Nachhaltigkeit bei Managergehältern: Die Vergütungspolitik von Bankenmanagern muss darauf abzielen, übermäßige Risiken zu vermeiden. Außerdem müssen gesetzliche Maßnahmen gegen Abfindungen in Verbindung mit der frühzeitigen Beendigung eines Vertrages gesetzt werden.
+ Transparenz bei den Vorstandsgehältern z.B. durch gesetzlich verpflichtende individuelle Veröffentlichung sowie die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen ab 500.000 Euro für alle Unternehmen.
+ Die Einschränkung der Spekulation: Verbot ungedeckter Leerverkäufe sowie Abwicklung aller Derivatgeschäfte über geregelte Handelsplattformen.
+ Zurückdrängen der Ratingagenturen: Keine gesetzliche Deckung für Ratings ohne Haftung; keine Zinsleitklausel bei Ratingänderungen.
+ Einführung der Finanztransaktionssteuer: Sie soll vorrangig auf europäischer Ebene eingeführt werden. Kommt keine europäische Lösung zustande, so soll sie jedenfalls auf nationaler Ebene eingeführt werden. Die Mittel aus der Finanztransaktionssteuer sind den Budgets zuzuführen und nicht einem Fonds.
Faire Arbeitsbedingungen für LeiharbeitnehmerInnen
Die Vollversammlung der AK Wien fordert:
+ Beseitigung des betrieblichen Vertretungsdefizits
+ Beschränkung des Beschäftigtenanteils der LeiharbeitnehmerInnen
+ Unterbindung von Missbrauch bei „einvernehmlichen Auflösungen“
+ Anspruch auf Übernahme ins Stammpersonal
+ Einbeziehung der Abfertigung (alt) in den Entgeltbegriff des § 10 Abs 1 AÜG
+ Beseitigung des Konzernprivilegs
+ Erzwingbarer Sozialplan auch bei „Freisetzung“ von Leiharbeitskräften
+ Mehr Transparenz hinsichtlich Leiharbeitskräften in den Bilanzen
Sozialbetrug am Bau
Die Vollversammlung der AK Wien fordert:
+ Einführung einer effizienten Auftraggeberhaftung für ArbeitnehmerInnenforderungen für unternehmerisch weitergegebene Leistungen an Sub-Unternehmer: Für offene Forderungen aus Steuern und au der Sozialversicherung gibt es bereits eine solche Regelung. Dieses erfolgreiche Modell soll auch für ArbeitnehmerInnenforderungen in besonders gefährdeten Branchen wie dem Bau oder dem Reinigungswesen übernommen werden.
Teilzeitarbeit nimmt ebenso zu wie Leiharbeit, die Arbeitsbedingungen werden für viele Beschäftigte immer prekärer. Jene, die mit der Mindestsicherung ohnehin in der Armutsfalle landen, sollen – ginge es nach der Wiener ÖVP – mit Arbeitsverpflichtungen gezwungen werden, den Lohndruck auf die Beschäftigten weiter zu erhöhen.
Dies lehnt Robert Hobek ebenso ab wie das Belastungspaket der Regierung, das unter anderem Familien, StudentInnen und PendlerInnen, aber durch die geplante Erhöhung der Einstiegsgrenzen für BezieherInnen des Pflegegeldes in den Stufen 1 und 2 auch pflegebedürftige Menschen, besonders hart trifft. Dabei ist das Geld für die Budgetsanierung durchaus vorhanden.
„Es ist höchste Zeit für die Einführung einer echten Vermögenssteuer, aber auch für Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohn“, so Robert Hobek, der Post für den Bundeskanzler hatte. Er überreichte AK-Präsident Herbert Tumpel sein „letztes Hemd“ mit der Bitte, dieses an den Bundeskanzler weiterzuleiten. Als Symbol dafür, dass wieder einmal die Beschäftigten zur Kassa gebeten und „bis aufs letzte Hemd“ ausgezogen werden.
Das Thema „gesetzlicher Mindestlohn“ wird nun auch in der Wiener AK diskutiert, ein entsprechender Antrag des GLB auf Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von zehn Euro pro Stunde wurde daher zugewiesen.
Die Anträge des GLB im Wortlaut:
Antrag Nr. 1 Privatstiftungen (angenommen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Beseitigung aller steuerlichen Privilegien der Privatstiftungen und Besteuerung der dort veranlagten Gelder entsprechend der Körperschafts- bzw. Einkommensteuer.
Begründung: 1994 wurde vom damaligen Finanzminister Lacina mit dem Privatstiftungsgesetz für in- und ausländische MillionärInnen die Möglichkeit geschaffen, ihre Vermögen steuerschonend in Privatstiftungen anzulegen. Bis dato hat sich die Zahl dieser Stiftungen auf 3.300 gestiegen in welchen schätzungsweise 80 bis 100 Milliarden Euro veranlagt sind.
Seit der Einführung der steuerschonenden Privatstiftungen und Abschaffung der Vermögenssteuer weist Österreich die niedrigste Vermögensbesteuerung der Industrieländer auf, wobei mit der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurde dieser Trendzusätzlich verstärkt.
Nicht nur der mittlerweile verstorbene deutsche Steuerflüchtling Flick – dessen Privatstiftung beim Hypo-Deal profitiert hat – sondern auch alle namhaften österreichischen Milliardäre und Millionäre wie Androsch, Prinzhorn, Bartenstein, Haselsteiner, Wlaschek, Stronach, Meinl, Palmers, Dichand, Lugner, Swarovski, Esterhazy, Piech usw. haben ihr Vermögen steuerschonend in Privatstiftungen angelegt und sind damit vor der Steuerleistung „stiften“ gegangen.
Obwohl offiziell argumentiert wird, die Einrichtung einer Privatstiftung sollte vor allem dem Zusammenhalt von Familien- oder Unternehmensvermögen dienen ist der tatsächliche Zweck die geringe Steuerleistung. Das wird etwa dadurch bestätigt, dass auch namhafte MilliardärInnen aus dem Ausland ihr Vermögen steuerschonend in österreichischen Privatstiftungen anlegen und den schlechten Ruf Österreichs als „Steueroase“ bestätigen. Während die Lohnabhängigen mit Lohnsteuer, Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer usw. gnadenlos abgezockt werden und die Pensions- und Gesundheitsfinanzierung in Frage gestellt wird sind gleichzeitig zig Milliarden Euro in den Privatstiftungen der Steuerleistung weitgehend entzogen.
Antrag Nr. 2 Gesetzlicher Mindestlohn (zugewiesen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde.
Begründung: Von 2000 bis 2010 ist die Zahl der „Working Poor“, also jener Menschen die trotz Beschäftigung weniger verdienen als die offizielle Armutsgrenze von derzeit 912 Euro monatlich, von 256.000 auf 350.000 gestiegen. Bis dato konnte nicht einmal ein Mindestlohn von tausend Euro brutto, in allen Branchen durchgesetzt werden und es gibt immer noch Bereiche die nicht von einem Kollektivvertrag erfasst sind.
Durch die ständig wachsende Prekarisierung können immer mehr Menschen mit derart geringen Einkommen das Leben kaum finanzieren. Darauf weisen unter anderem der Andrang auf Sozialmärkte oder die wachsende Zahl an Schuldnerberatungen hin. Diese Situation wird durch Preissteigerungen bei Gütern des täglichen Bedarfs und vor allem der Wohnkosten weiter verschärft.
Gesetzliche Mindestlöhne in ähnlicher Höhe gibt es bereits in mit Österreich vergleichbaren Ländern der EU, beispielsweise in Luxemburg, Irland, Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien oder Belgien. Ein gesetzlicher Mindestlohn greift nicht in die Kollektivvertragsfähigkeit der Gewerkschaften ein, sondern stärkt diese vielmehr bei ihren Lohnverhandlungen.
Antrag Nr. 3 Studiengebühren (angenommen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer lehnt alle Bestrebungen zur Wiedereinführung der 2008 abgeschafften Studiengebühren ab.
Begründung: Studiengebühren sind keine geeignete Maßnahme zur Finanzierung der Universitäten. Sie sperren nur jene vom Zugang zur Universität aus, die sich diese Gebühren nicht leisten können und dienen somit als versteckte Zugangsschranke.
Österreich braucht mehr statt weniger AkademikerInnen. Allein gegenüber dem OECD-Mittelwert von 36 Prozent hat Österreich mit einer Akademikerquote von nur 20 Prozent enormen Aufholbedarf. Zugangshürden und finanziellen Schranken bedeuten einen möglichst exklusiven Zugang zu akademischer Ausbildung, also für eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.
Bei einem zusätzlichen Finanzbedarf von jährlich einer Milliarde Euro für die Universitäten ist klar, dass Studiengebühren dafür keine Lösung sein können. Aufgrund des vergleichsweise geringen Gesamtvolumen von
124 Millionen Euro sind diese schlichtweg nicht geeignet, die Uni-Finanzierungsprobleme zu lösen. Auch das Argument mit dem Stipendien-Ausgleich geht ins Leere, weil gerade mittelständische Familien dabei völlig durchfallen und selbst Teilbeschäftigungen der Studierenden zur Sicherung des Lebensunterhalts reduzierend auf Stipendien wirken.
Unabhängig vom Thema Studiengebühren ist die Unterfinanzierung der heimischen Universitäten ein vordringliches Thema. Die Ausbildungskapazitäten an den österreichischen Universitäten müssen erweitert werden und es muss auch das erforderliche Geld vom Bund dafür geben. Die Universität der Zukunft kann nicht aus überfüllten Hörsälen und zu wenig Plätzen für Lehrveranstaltungen bestehen. Die Universität der Zukunft muss frei von Studiengebühren bleiben.
Antrag Nr. 4 Energiegrundsicherung (zugewiesen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Stadt Wien auf ein Konzept für eine Energiegrundsicherung zu entwickeln.
Begründung: Laut Caritas-Generalsekretär Werner Binnenstein-Bachstein wissen österreichweit 214.000 Menschen - in Wien sind es ca. 40.000 tausend Menschen nicht, wie sie Heizung und Strom für ihre Wohnung finanzieren sollen.
Das von Caritas, E-Control und dem Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI) gestartete Pilotprojekt gegen Energie-Armut – mit dem durch Beratung und Unterstützung Einsparungen von bis zu 25 Prozent ermöglicht werden sollen – ist freilich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Gerade die Erhöhung der Gas- und Strompreise hat dazu geführt, dass die Zahl der Wohnungen die im Winter kalt und finster bleiben stark zugenommen hat und sich soziale Kälte ausbreitet.
Das Konzept einer Energiegrundsicherung sieht vor, dass der Grundbedarf von Energie für eine Wohnung kostenlos gewährt wird, dafür aber der Preis des darüber hinaus gehenden Bezuges progressiv nach dem Verbrauch gestaltet wird.
Laut UNO-Menschenrechtserklärung ist Wohnen ein Grundrecht für alle. Darauf aufbauend sieht das Konzept für eine Energiegrundsicherung vor, jedem Haushalt eine kostenlose Grundversorgung an Energie (Strom und Heizung) entsprechend dem durchschnittlichen Bedarf zur Verfügung zu stellen. Laut Arbeiterkammer sind dies im Jahr etwa 2.200 kWh Strom und 800 Kubikmeter Gas für einen 60-Quadratmeter-Haushalt mit zwei Personen.
Antrag Nr. 5 Freifahrt (abgelehnt)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Stadt Wien auf ein Konzept für die Freifahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln zu entwickeln.
Begründung: Bundesweit stehen täglich rund 1,4 Millionen Menschen im Stau, ein Großteil davon im Großraum Wien mit weiterhin zunehmender Tendenz. Der ständig wachsende Individualverkehr bedeutet Umweltbelastung und damit Verlust von Lebensqualität durch Abgase und Lärm, Stress für die Betroffenen, Verlust von Freizeit durch Stau und lange Fahrzeiten, Verzögerungen für den öffentlichen Verkehr, Verkehrsunfälle usw.
Laut Feststellung der Regulationsbehörde E-Control werden öffentliche Verkehrsmittel ohnehin zu 70 Prozent von der Bevölkerung bezahlt, egal ob die Menschen welche benutzen oder nicht. In einem Positionspapier der oö Umweltanwaltschaft für die Landtagsperiode 2009 bis 2015 wird verlangt, Kostenanreize „bis zur Gratisnutzung“ für den öffentlichen Verkehr zu schaffen. Laut Umweltanwalt Martin Donat wären drei Tonnen CO²-Ausstoss pro Person klimaverträglich, derzeit sind es freilich im Durchschnitt elf Tonnen im Jahr.
Die Forderung eines sorgsamen Umganges mit Natur und Ressourcen ist daher höchst aktuell. Die Umweltanwaltschaft hat dazu als Hauptproblem die Lärmbelastung, weiters den Flächenverbrauch durch eine völlig verfehlte Siedlungs- und Verkehrspolitik, eine vernetzte Verkehrspolitik mit Schwerpunkt öffentlicher Verkehr und die Forcierung erneuerbarer Energie und Energieeinsparung festgehalten.
Die Freifahrt auf den öffentlichen Verkehrsmitteln ist durchaus keine Utopie. Umfassende Mobilität für alle, mehr Spielraum für sozial Schwache, Verringerung des motorisierten Individualverkehrs und der damit verbundenen Kosten für die Allgemeinheit, geringerer Kohlendioxid-Ausstoß und weniger Gesundheitsrisiken durch Abgase und Unfälle wären die Vorteile einer Freifahrt.
Diese Forderung wäre damit nicht nur ein Beitrag zu Armutsbekämpfung, sie bedeutet auch grundsätzlich eine Umverteilung von oben nach unten. Dass öffentliche Verkehrsmittel zum Nulltarif nur in Verbindung mit deren massiven Ausbau und qualitativen Verbesserung behandelt werden sollten, versteht sich von selbst.
Antrag Nr. 6 Laufzeiten deutscher Atomkraftwerke (angenommen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die österreichische Bundesregierung auf wegen der maßgeblichen Sicherheitsbedenken vor allem für ältere deutsche Kernkraftwerke auf die deutsche Bundesregierung einzuwirken, die 2002 gesetzlich fixierten Laufzeiten für deutsche Atomkraftwerke nicht zu verlängern. Weiters wird die österreichische Bundesregierung aufgefordert alle Rechtsmittel gegen dieses Vorhaben zu ergreifen und ein laut EU-Recht notwendiges grenzüberschreitendes UVP-Verfahren einzufordern.
Begründung: Vor kurzem wurde bekannt, dass die deutsche Bundesregierung eine deutliche Verlängerung der Laufzeiten für deutsche Kernkraftwerke plant und damit den 2002 gesetzlich verankerten Atomausstiegsplan verlassen will. Dagegen hat sich in Deutschland und international massiver Protest entwickelt.
Zu den Kernpunkten der am 22. April 2002 in Kraft getretenen Gesetzesnovelle des deutschen Atomgesetzes gehört das Verbot des Neubaus von kommerziellen Atomkraftwerken und die Befristung der Regellaufzeit der bestehenden Kernkraftwerke auf durchschnittlich 32 Jahre seit deren Inbetriebnahme. Nach diesem Plan sollte das letzte Kraftwerk 2021 vom Netz gehen. Dieser Zeitpunkt soll nun zeitlich stark nach hinten verschoben werden. Die deutschen Atomkraftwerke sollen um 8 bis 14 Jahre länger laufen dürfen. Dies würde auch die älteren, noch am Netz befindlichen Kraftwerke in Deutschland umfassen.
Laut einer Studie von Dr. Wolfgang Renneberg (Juni 2010), der von 1998 bis 2009 Abteilungsleiter der Abteilung „Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und Entsorgung“ des Bundesumweltministeriums war, bestehen für diese älteren Kernkraftwerke erhebliche Sicherheitsbedenken. Zu den Atomkraftwerken der älteren Baulinien gehören die Druckwasserreaktoren Biblis-A, Biblis-B, Neckarwestheim 1, Untenweser sowie die Siedewasserreaktoren Brunsbüttel, Krümmel, Philippsburg 1, Isar 1.
Alterungseffekte und konzeptionelle Schwächen vermindern ihre Betriebssicherheit im Vergleich zu neueren Reaktoren deutlich. Nachrüstungen können ihre Sicherheitsnachteile nur begrenzt ausgleichen und vergrößern andererseits das Risiko für neue Fehler, welche die Sicherheit mindern. Der Betrieb dieser alten und konzeptionell veralteten Atomkraftwerke erhöht das allgemeine Risiko des Betriebs von Atomkraftwerken erheblich.
Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl 1986 hat die Risiken dieser Technologie deutlich gemacht und in vielen Ländern zu einer Reduzierung bzw. der Ankündigung des Ausstiegs aus der Atomenergie geführt.
Antrag Nr. 7 Pensionssicherungsbeitrag (zugewiesen)
Die 154. Vollversammlung der Wiener Arbeiterkammer fordert die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für pensionierte ÖBB-Bedienstete, sofern deren Pension nicht über der ASVG-Höchstpension liegt.
Begründung: 1996 wurde für pensionierte ÖBB-Bedienstete ein Pensionssicherungsbeitrag für die Ruhegenussempfänger in Höhe von 0,5 Prozent vereinbart und als „Solidaritätsbeitrag“ bezeichnet. Als Hauptargument wurde angeführt, dass durch diese Maßnahme die PensionistInnen bei den Gehalts- und Lohnverhandlungen mit den „Aktiven“ mitgehen.
Im Jänner 2000 wurden jedoch die ÖBB-Pensionisten von den aktiven ÖBB-Bediensteten abgekoppelt und die Pensionen werden nur mehr nach dem ASVG netto angepasst. Aber der auferlegte Pensionssicherungsbeitrag ist mittlerweile auf stolze 5,8 Prozent angewachsen. Pensionierte ÖBB-Bedienstete bezahlen damit Sicherungsbeiträge die andere ASVG-PensionistInnen nicht zahlen und womit die Pensionsabschlüsse für die ÖBB- PensionistInnen automatisch verringert werden.
Gemeinsamer Antrag für wirksame Regulierung der Finanzmärkte und Einführung der Finanztransaktionssteuer und faire Arbeitsbedingungen für LeiharbeitnehmerInnen (angenommen)
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien (AK Wien) fordert klare Regeln und strengere Aufsicht für die Finanzmärkte. Ziel der Reform der Finanzmarktregulierung muss sein, die Kernfunktion des Finanzsektors im volkswirtschaftlichen Kreislauf wieder ins Zentrum zu stellen: Die Finanzierung langfristiger Investitionen realwirtschaftlicher Unternehmen, Haushalte und der öffentlichen Hand. In einem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen, die Fraktion Christlicher Gewerkschafter des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes, die Freiheitlichen Arbeitnehmer, die Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen, die Grünen Arbeitnehmer, die Liste Perspektive, der Gewerkschaftliche Linksblock und die Union der Österreichisch-Türkischen ArbeitnehmerInnen in Wien faire Arbeitsbedingungen für LeiharbeitnehmerInnen ein. Zur Bekämpfung von Sozialbetrug am Bau wird die Einführung einer effizienten Auftraggeberhaftung für ausstehende Lohnforderungen von ArbeitnehmerInnen gefordert, die in Sub-Unternehmen beschäftigt waren.
Finanzmarktregulierung:
Die AK Vollversammlung fordert:
+ Nachhaltigkeit bei Managergehältern: Die Vergütungspolitik von Bankenmanagern muss darauf abzielen, übermäßige Risiken zu vermeiden. Außerdem müssen gesetzliche Maßnahmen gegen Abfindungen in Verbindung mit der frühzeitigen Beendigung eines Vertrages gesetzt werden.
+ Transparenz bei den Vorstandsgehältern z.B. durch gesetzlich verpflichtende individuelle Veröffentlichung sowie die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit von Vorstandsbezügen ab 500.000 Euro für alle Unternehmen.
+ Die Einschränkung der Spekulation: Verbot ungedeckter Leerverkäufe sowie Abwicklung aller Derivatgeschäfte über geregelte Handelsplattformen.
+ Zurückdrängen der Ratingagenturen: Keine gesetzliche Deckung für Ratings ohne Haftung; keine Zinsleitklausel bei Ratingänderungen.
+ Einführung der Finanztransaktionssteuer: Sie soll vorrangig auf europäischer Ebene eingeführt werden. Kommt keine europäische Lösung zustande, so soll sie jedenfalls auf nationaler Ebene eingeführt werden. Die Mittel aus der Finanztransaktionssteuer sind den Budgets zuzuführen und nicht einem Fonds.
Faire Arbeitsbedingungen für LeiharbeitnehmerInnen
Die Vollversammlung der AK Wien fordert:
+ Beseitigung des betrieblichen Vertretungsdefizits
+ Beschränkung des Beschäftigtenanteils der LeiharbeitnehmerInnen
+ Unterbindung von Missbrauch bei „einvernehmlichen Auflösungen“
+ Anspruch auf Übernahme ins Stammpersonal
+ Einbeziehung der Abfertigung (alt) in den Entgeltbegriff des § 10 Abs 1 AÜG
+ Beseitigung des Konzernprivilegs
+ Erzwingbarer Sozialplan auch bei „Freisetzung“ von Leiharbeitskräften
+ Mehr Transparenz hinsichtlich Leiharbeitskräften in den Bilanzen
Sozialbetrug am Bau
Die Vollversammlung der AK Wien fordert:
+ Einführung einer effizienten Auftraggeberhaftung für ArbeitnehmerInnenforderungen für unternehmerisch weitergegebene Leistungen an Sub-Unternehmer: Für offene Forderungen aus Steuern und au der Sozialversicherung gibt es bereits eine solche Regelung. Dieses erfolgreiche Modell soll auch für ArbeitnehmerInnenforderungen in besonders gefährdeten Branchen wie dem Bau oder dem Reinigungswesen übernommen werden.