Scharfe Kritik von Hobek (GLB) am Post-Management
- Mittwoch, 20. Oktober 2010 @ 11:55
Offensichtlich setzt das Management der Post den Kurs, durch Einsparungen beim Personal die Gewinne der Aktionäre zu erhöhen, fort. So gab es aufgrund der neuen Briefkästen für alle Zusteller, die nicht dem neuen Lohndumping-KV unterliegen, ein paar Euro extra, die entsprechende Vereinbarung wurde nun per 30. September einseitig vom Post-Management aufgekündigt. „Was soll als nächstes gestrichen werden? Etwa die Qualitätsprämie, die neue Beschäftigte ebenfalls bereits nicht mehr bekommen?“, fragt der Arbeiterkammerrat des Gewerkschaftlichen Linksblocks und Betriebsratsvorsitzender des Postamtes 1230 Wien-Liesing, Robert Hobek.
„Der Gewerkschaftliche Linksblock fordert ein sofortiges Ende der ständigen Einsparungen zugunsten der Aktionäre“, so Robert Hobek. Stattdessen fordert der GLB, dass die Qualitätsprämie alle bekommen sollen, auch jene, die dem Kollektivvertrag für neue Beschäftigte angehören. Ebenfalls für alle soll im Schalterbereich die Geldverkehrszulage (ähnlich wie das Mankogeld im Handel) für alle gelten, unabhängig welchem Kollektivvertrag sie unterliegen.
Angesichts der niedrigen Löhne im Bereich der Post fordert Robert Hobek die Arbeiterkammer neuerlich auf, sich mit allen Möglichkeiten - auch jener der Gesetzesinitiative - für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde einzusetzen.
„Der Gewerkschaftliche Linksblock fordert ein sofortiges Ende der ständigen Einsparungen zugunsten der Aktionäre“, so Robert Hobek. Stattdessen fordert der GLB, dass die Qualitätsprämie alle bekommen sollen, auch jene, die dem Kollektivvertrag für neue Beschäftigte angehören. Ebenfalls für alle soll im Schalterbereich die Geldverkehrszulage (ähnlich wie das Mankogeld im Handel) für alle gelten, unabhängig welchem Kollektivvertrag sie unterliegen.
Angesichts der niedrigen Löhne im Bereich der Post fordert Robert Hobek die Arbeiterkammer neuerlich auf, sich mit allen Möglichkeiten - auch jener der Gesetzesinitiative - für einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde einzusetzen.