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Kritik an Grünen-Absage an „Hacklerregelung“

  • Montag, 23. August 2010 @ 13:40
News Die Absage von Grünen-Chefin Eva Glawischnig an die „Hacklerregelung“ beim ORF-„Sommergespräch“ macht nach Meinung der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB) deutlich, dass die Grünen mit sozialen Ansprüchen nicht mehr viel am Hut haben und auf die verlogene neoliberale Scheinlogik der Unfinanzierbarkeit sozialer Leistungen eingeschwenkt sind. Das mediale Wohlwollen zu Glawischnigs Aussage das Auslaufen der „Hacklerregelung“ sei „absolut diskussionswürdig, weil nicht mehr finanzierbar“ verdeutlicht, dass die Grünpartei voll im neoliberalen Mainstream mitschwimmt und sich damit als regierungsfähig profilieren will.

Ignoriert wird dabei, dass die starke Inanspruchnahme der Frühpensionierung nach 45 bzw. 40 Beitragsjahren eine Reaktion auf den gestiegenen Leistungsdrucke, Ausdruck der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der sukzessiven Verschlechterung der Pensionen ist. Tatsache ist bekanntlich, dass ältere Beschäftigte den Unternehmen zu teuer sind und diese gezielt in Frühpension oder Arbeitslosigkeit abgedrängt werden.

Mit dem Einschwenken auf das Strategiepapier der EU-Kommission für eine Anhebung des Pensionsalters in Richtung 70 Jahre, ignorieren die Grünen auch, dass die Arbeit in vielen Berufsgruppen ist im höheren Alter nicht mehr so „locker machbar“ ist, wie sich das der Arbeitswelt entfremdete PolitikerInnen oder ExpertInnen vorstellen. Längere Lebenserwartung bedeutet ja nicht gleich bleibende Belastbarkeit im Sinne von „forever young“.

„Mittlerweilen ist aber auch den Gutgläubigsten klar, dass es nicht darum geht, länger zu arbeiten, sondern länger arbeitslos zu sein. Woher sollten Arbeitsplätze kommen, wenn Schul- und StudienabgängerInnen oft über Jahre keinen entsprechenden Job bekommen und heute schon 40jährige als schwer vermittelbar gelten“, fragt GLB-Bundesvorsitzende Karin Antlanger.

Die auf das Argument der steigenden Lebenserwartung reduzierte Politik zielt darauf, die Bundeszuschüsse für die Pensionen massiv zu reduzieren und bedient gleichzeitig Banken und Versicherungen durch die Propagierung privater Vorsorge über den riskanten Kapitalmarkt. Von der 1956 vereinbarten Drittelfinanzierung ist man bei ASVG-Versicherten ohnehin meilenweit entfernt, hingegen leistet der Bund für Selbständige, Bauern und Beamte weit mehr als ein Drittel.

„Die Schlüsselfrage für die Pensionsfinanzierung ist eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis“, so Antlanger: Dazu sind Impulse für mehr Beschäftigung und Reduzierung der atypischen Beschäftigung zugunsten vollwertiger Arbeitsverhältnisse durch eine allgemeine Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnverlust, eine aktive Lohnpolitik, die Umstellung der Unternehmensbeiträge auf die gesamte Wertschöpfung statt der reinen Lohnsumme und die Einhaltung der vereinbarten Drittelfinanzierung durch den Bund notwendig. Unter diesen Voraussetzungen ist auch eine Pensionierung nach 45 bzw. 40 Beitragsjahren möglich.