GLB unterstützt Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl
- Donnerstag, 5. August 2010 @ 20:13
Stingl: „Die Forderung nach Einführung einer gesetzlichen Widerspruchsfrist bei einvernehmlicher Arbeitsverhältnis-Lösungen ist berechtigt“
AK-Präsident Erwin Zangerl erinnerte an die bereits seit längerem bestehende Forderung nach einer gesetzlichen Widerspruchsfrist bei einvernehmlicher Beendigung von Arbeitsverhältnissen angesichts des Schlecker-Skandals, bei dem eine Angestellte durch ihre Vorgesetzte – zugleich Betriebsrätin – offenbar unter Freiheitsberaubung gezwungen wurde, die „einvernehmliche“ Auflösung ihres Dienstverhältnisses zu unterschreiben. „Für dem Gewerkschaftlichen Linksblock Tirol (GLB) eine unterstützenswerte Forderung. Zumal es sich bei der ‚Schlecker-Kündigung’ um keinen Einzelfall handelt – nicht umsonst haben die FilialinspektorInnen diverser Handelsketten vorgedruckte Formulare für ‚einvernehmliche Kündigungen’ in ihren Aktentaschen“, erklärt dazu der GLB-Sprecher Josef Stingl.
Wenig Verständnis zeigen Tirols Linksgewerkschafter zu den Bedenken der Wirtschaftskammer, dass ein Widerrufsrecht zu einer Rechtsunsicherheit für UnternehmerInnen führen würde. Der GLB-Sprecher erinnert daran, dass es vor Jahrzehnten eine ähnliche Diskussion bei Einführung des Rücktrittsrechts bei Kaufverträgen, die in den Wohnungen der Kunden abgeschlossen werden, gegeben hätte.
„Schon lange ist her, dass das einwöchige Rücktrittsrecht im Konsumentenschutzgesetz verankert wurde und noch keine seriösen HändlerInnen wurden dadurch in ihrer Geschäftstätigkeit behindert. Eine gesetzliche Widerspruchsfrist bei einvernehmlichen Auflösungen von Dienstverhältnissen beseitigt Rechtsunsicherheiten, nämlich jene der ArbeitnehmerInnen, denen oft zwischen Tür und Angel unternehmerInnenfreundliche, vorgefertigte ‚Kündigungs’-Formulare zur Unterschrift aufgetischt werden“, meint abschließend Josef Stingl.
AK-Präsident Erwin Zangerl erinnerte an die bereits seit längerem bestehende Forderung nach einer gesetzlichen Widerspruchsfrist bei einvernehmlicher Beendigung von Arbeitsverhältnissen angesichts des Schlecker-Skandals, bei dem eine Angestellte durch ihre Vorgesetzte – zugleich Betriebsrätin – offenbar unter Freiheitsberaubung gezwungen wurde, die „einvernehmliche“ Auflösung ihres Dienstverhältnisses zu unterschreiben. „Für dem Gewerkschaftlichen Linksblock Tirol (GLB) eine unterstützenswerte Forderung. Zumal es sich bei der ‚Schlecker-Kündigung’ um keinen Einzelfall handelt – nicht umsonst haben die FilialinspektorInnen diverser Handelsketten vorgedruckte Formulare für ‚einvernehmliche Kündigungen’ in ihren Aktentaschen“, erklärt dazu der GLB-Sprecher Josef Stingl.
Wenig Verständnis zeigen Tirols Linksgewerkschafter zu den Bedenken der Wirtschaftskammer, dass ein Widerrufsrecht zu einer Rechtsunsicherheit für UnternehmerInnen führen würde. Der GLB-Sprecher erinnert daran, dass es vor Jahrzehnten eine ähnliche Diskussion bei Einführung des Rücktrittsrechts bei Kaufverträgen, die in den Wohnungen der Kunden abgeschlossen werden, gegeben hätte.
„Schon lange ist her, dass das einwöchige Rücktrittsrecht im Konsumentenschutzgesetz verankert wurde und noch keine seriösen HändlerInnen wurden dadurch in ihrer Geschäftstätigkeit behindert. Eine gesetzliche Widerspruchsfrist bei einvernehmlichen Auflösungen von Dienstverhältnissen beseitigt Rechtsunsicherheiten, nämlich jene der ArbeitnehmerInnen, denen oft zwischen Tür und Angel unternehmerInnenfreundliche, vorgefertigte ‚Kündigungs’-Formulare zur Unterschrift aufgetischt werden“, meint abschließend Josef Stingl.