Wildwuchs mit dubiosen Arbeitsverhältnissen endlich abstellen
- Mittwoch, 28. Juli 2010 @ 13:45
„Viel mehr Druck auf Politik und Wirtschaft müssen die Gewerkschaften zur Abstellung beim Wildwuchs mit einer wachsenden Zahl dubioser Arbeitsverhältnisse machen“, meint Karin Antlanger, Bundesvorsitzende der Fraktion Gewerkschaftlicher Linksblock im ÖGB (GLB). Mittlerweile ist es salonfähig geworden, dass Unternehmen den Einsatz von PraktikantInnen als billige Beschäftigungsmöglichkeit missbrauchen und damit den Sinn von Praktika pervertieren. Sogar das EU-Parlament hat die Ausbeutung der PraktikantInnen erkannt, Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) steht hingegen bei gesetzlichen Regelungen auf der Bremse, die ÖVP verleugnet die Problematik überhaupt.
Ein Praktikumsgesetz, dass Praktika eindeutig befristet, überprüfbare Qualitätsstandards festlegt und unbezahlte Praktika überhaupt abschafft ist dringend notwendig, fordert daher der GLB. Jährlich sind allein schon etwa 130.000 SchülerInnen durch ein Pflicht- oder fakultatives Praktikum bzw. einem Ferienjob betroffen. Darüber hinaus wird von immer mehr Schul- und HochschulabsolventInnen ein Praktikum verlangt um überhaupt auf den Arbeitsmarkt einsteigen zu können.
Ebenso fordert der GLB die Beseitigung von All-In-Verträgen, mit welchen Unternehmen immer mehr Lohnabhängige regelrecht ausplündern, weil durch einen Pauschalbetrag Überstundenzuschläge und Spesen nicht bezahlt und damit wichtige soziale Errungenschaften und Standards kalt eliminiert werden: „Erfahrungsgemäß wird mit All-In-Verträgen meist auch gezielt verschleiert, wie sich die Entlohnung zusammensetzt, sodass den Betroffenen gar nicht bewusst ist, wie sie über den Tisch gezogen werden“, so Antlanger.
Als eine dritte Thematik sieht der GLB die Prekarisierung durch Kettenverträge, wie sie etwa von der noch teilstaatlichen Post AG besonders gezielt praktiziert werden. Obwohl laut Gesetz ein befristeter Arbeitsvertrag nur einmal verlängert werden darf und demnach Kettenverträge verboten sind, zwingt die Post AG Beschäftigten bis zu elf Befristungen hintereinander auf. Ein unbefristetes Dienstverhältnis wird nur dann in Aussicht gestellt, wenn die Betroffenen Einkommenseinbußen in Kauf nehmen, ein klarer Fall von Erpressung also. Mit einer Teilzeitbeschäftigung von zehn Wochenstunden befristet auf drei Monate kann man jedoch keine stabilen Lebensverhältnisse aufbauen, kritisiert daher etwa die Arbeiterkammer zu Recht.
Abgeschafft werden muss im Interesse einer sozialen Kriterien entsprechenden Vertragskultur am Arbeitsmarkt auch die Scheinselbständigkeit, also freie Dienstverträge oder Werkverträge bei welchen die realen Arbeitsverhältnisse allen Kriterien der Unselbständigkeit entsprechen wie etwa Einhaltung von Dienstzeiten. 225.592 bzw. 54,5 Prozent (Stand 2009) aller Mitglieder der Wirtschaftskammer sind sogenannte Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind: „Damit wird deutlich, wie groß die Grauzone der Scheinselbständigkeit bereits ist, denn man kann getrost davon ausgehen, dass nur ein Teil dieser Mitglieder die Kriterien als selbständige UnternehmerInnen wirklich erfüllen“, so Antlanger.
Ein Praktikumsgesetz, dass Praktika eindeutig befristet, überprüfbare Qualitätsstandards festlegt und unbezahlte Praktika überhaupt abschafft ist dringend notwendig, fordert daher der GLB. Jährlich sind allein schon etwa 130.000 SchülerInnen durch ein Pflicht- oder fakultatives Praktikum bzw. einem Ferienjob betroffen. Darüber hinaus wird von immer mehr Schul- und HochschulabsolventInnen ein Praktikum verlangt um überhaupt auf den Arbeitsmarkt einsteigen zu können.
Ebenso fordert der GLB die Beseitigung von All-In-Verträgen, mit welchen Unternehmen immer mehr Lohnabhängige regelrecht ausplündern, weil durch einen Pauschalbetrag Überstundenzuschläge und Spesen nicht bezahlt und damit wichtige soziale Errungenschaften und Standards kalt eliminiert werden: „Erfahrungsgemäß wird mit All-In-Verträgen meist auch gezielt verschleiert, wie sich die Entlohnung zusammensetzt, sodass den Betroffenen gar nicht bewusst ist, wie sie über den Tisch gezogen werden“, so Antlanger.
Als eine dritte Thematik sieht der GLB die Prekarisierung durch Kettenverträge, wie sie etwa von der noch teilstaatlichen Post AG besonders gezielt praktiziert werden. Obwohl laut Gesetz ein befristeter Arbeitsvertrag nur einmal verlängert werden darf und demnach Kettenverträge verboten sind, zwingt die Post AG Beschäftigten bis zu elf Befristungen hintereinander auf. Ein unbefristetes Dienstverhältnis wird nur dann in Aussicht gestellt, wenn die Betroffenen Einkommenseinbußen in Kauf nehmen, ein klarer Fall von Erpressung also. Mit einer Teilzeitbeschäftigung von zehn Wochenstunden befristet auf drei Monate kann man jedoch keine stabilen Lebensverhältnisse aufbauen, kritisiert daher etwa die Arbeiterkammer zu Recht.
Abgeschafft werden muss im Interesse einer sozialen Kriterien entsprechenden Vertragskultur am Arbeitsmarkt auch die Scheinselbständigkeit, also freie Dienstverträge oder Werkverträge bei welchen die realen Arbeitsverhältnisse allen Kriterien der Unselbständigkeit entsprechen wie etwa Einhaltung von Dienstzeiten. 225.592 bzw. 54,5 Prozent (Stand 2009) aller Mitglieder der Wirtschaftskammer sind sogenannte Ein-Personen-Unternehmen (EPU) sind: „Damit wird deutlich, wie groß die Grauzone der Scheinselbständigkeit bereits ist, denn man kann getrost davon ausgehen, dass nur ein Teil dieser Mitglieder die Kriterien als selbständige UnternehmerInnen wirklich erfüllen“, so Antlanger.